Departement des
MittelländischenMeers einverleibt und bildete endlich mit den übrigen toscanischen
Inseln ein dem Generalgouvernement
des Großherzogtums
Toscana einverleibtes Nebenland. Nach
Napoleons erster
Abdankung wurde ihm die
Insel Elba mit vollen Souveränitätsrechten
als ein
Fürstentum überlassen; er traf daselbst ein, legte einige Landstraßen an und traf
andre gute Einrichtungen, verließ aber die
Insel schon wieder. Durch die
Wiener Kongreßakte kam Elba 1815 wieder
an ihre frühern
Besitzer unter toscanischer
Landeshoheit und ging mit
Toscana an das
KönigreichItalien
[* 2] über.
Vgl. Simonin,
La Toscane et la mer Tyrrhénienne (Par. 1868);
Pullé, Monografia agraria del circondario dell' Elba
(Porto
Ferrajo 1879);
(bei den
RömernAlbis, Albios, tschech.
Labe), einer der Hauptströme
Deutschlands
[* 3] und der wichtigste
Fluß Norddeutschlands, entsteht in
Böhmen
[* 4] aus dem
Zusammenstoß zahlreicher
Bäche, die auf dem
Kamm des
Riesengebirges von dem
GroßenRad bis zur
Schneekoppe entspringen. Zwei dieser
Bäche werden indes als die Hauptquellen der Elbe betrachtet: das
Weißwasser,
welches am Brunnberg unweit der
Schneekoppe auf der sogen.
WeißenWiese (1400 m ü. M.) entspringt, durch
den Teufelsgrund in den Weißwassergrund über nackte Granitbänke hinabeilt, und der Elbseifen oder Elbbach, der, an 15 km
vom Ursprung des vorigen entfernt, südlich unter dem
GroßenRad aus den zahlreichen
Quellen der Elbwiese entsteht.
Mit andern
Quellen bereinigt, stürzt der Elbseifen als 20 m hoher Elbfall in den tief eingeschnittenen
Elbgrund und vereinigt sich bald mit dem doppelt so starken
Weißwasser, worauf der
Fluß den
Namen Elbe annimmt (680 m ü. M.).
Der so entstandene
Fluß wendet sich nun nach S., durchbricht den südlichen oder böhmischen
Kamm des
Riesengebirges und stürzt
durch eine tiefe Wildnis zwischen steilen, meist mit Nadelholz bewachsenen
Wänden tosend den Gebirgsabhang
hinunter.
Bei
Hohenelbe (455 m) tritt er aus dem
Gebirge, und das bis dahin 40 m auf 1 km betragende
Gefälle mäßigt sich. Von hier
an ist die Elbe wasserreich genug, um zum Holzflößen zu dienen. Von
Hohenelbe fließt sie 75 km weit zuerst
nach SO., dann nach
S. und empfängt auf dieser
Strecke von links her die
Aupa und Metau (zwischen Jaromir und
Josephstadt) und
die
Adler
[* 5] (bei
Königgrätz).
[* 6] Die
Ufer sind nun flach geworden. Am Südrand des Elbkessels bei
Pardubitz wird aus der Südrichtung
des
Flusses eine westliche und oberhalb
Brandeis, nachdem die
Iser zugeflossen ist, eine nordwestliche.
IhreBreite
[* 11] beträgt hier bereits 130 m. In nordwestlicher Hauptrichtung, aber mehrfach gewunden,
durchfließt sie hier zunächst die sogen.Sächsische Schweiz (s. d.), wo sich hinter den
Wiesen und Nadelwäldern
des schmalen
Thals die steilen Sandsteinwände fast bis zu 300 m
Höhe erheben, und tritt dann, 216 m breit, in den Thalkessel
von
Dresden.
[* 12] Der
Strom empfängt auf dieser
Strecke rechts die
Sebnitz und Wesenitz, links die
Müglitz und
Weißeritz. Das
Elbthal unterhalb
Dresden bis
Meißen, wo links die Triebisch mündet, ist noch immer ein Durchbruchsthal mit bedeutenden Uferwänden.
Bei
Magdeburg, das als bedeutsamer
Punkt des Elblaufs hervortritt,
ist er 242 m breit. DieRichtung wird
von hier an bis zur Havelmündung nordnordöstlich, und unterhalb der Stadt durchsetzen zum letztenmal Felsenriffe (von Rotliegendem)
das Flußbett. Von
Tangermünde (32 m ü. M.) an abwärts beginnt in der Elbe Inselbildung.
Die Uferränder des
Stroms sind noch immer erhöht; bald ist das linke, bald das rechte
Ufer das beherrschende. An
Nebenflüssen empfängt die Elbe auf der
Strecke von
Wittenberg bis zur Havelmündung: links die
Mulde,
Saale und
Ohre; rechts die
Ehle,
Ihle, den Plaueschen
Kanal,
[* 17] der die
Havel mit der Elbe verbindet, und die
Havel selbst.
Von der Havelmündung (22 m ü. M.) an verfolgt der
Strom wieder die nordwestliche Hauptrichtung und durchfließt,
über 500 m breit, erst in gewundenem
Lauf, dann langgestreckt die Senke zwischen dem Landrücken der
Lüneburger Heide
[* 18] und
dem
Mecklenburger Seenplateau. Der Wasserspiegel liegt bei
Wittenberge 20, bei
Lauenburg
[* 19] 5 und bei
Hamburg
[* 20] noch 1 m ü. M. Oberhalb
Hamburg beginnt er sich zu teilen. Der stärkste, südliche
Arm zerspaltet sich oberhalb
Harburg
[* 21] in die
Süderelbe und die nach N. und bei
Hamburg vorbeigehende Norderelbe, die von SO. die
Dove- und Goseelbe aufnimmt, welche die
Gewässer aus den
Vierlanden ableiten.
Das Gebiet zwischen
Harburg und
Hamburg ist ein Gewirr von Flußarmen und Flußinseln.
Endlich bei
Blankenese, wo die
Ufer noch
einmal schön und malerisch sind, sind alle
Arme wieder vereinigt, und der
Strom ist 3 km breit. Weiter abwärts erweitert
er sich immer mehr: so beträgt seine
Breite unterhalb Brunsbüttel 7 km und an der Mündung bei
Kuxhaven 15 km. Doch hat bei
der
Menge der
Sandbänke und
Untiefen das eigentliche, 7,5-9 m tiefe
Fahrwasser nur eine geringe
Breite und
ist sorgsam
¶
mehr
bezeichnet. Die Flut steigt 165 km weit in die Elbe hinauf, bis Geesthacht oberhalb Hamburg; bei und in Hamburg ist dieselbe 1,8
m, bei Kuxhaven 3 m hoch. Der Seeschiffe tragende Niederhafen Hamburgs hat bei der Ebbe 2,5-6, bei der Flut 4,5-7 m Wasser. Auf
der untersten Strecke der Elbe (von der Havelmündung an) gehen derselben zu: rechts die Stepenitz, Elde,
Bille, Alster und Stör (bei Wevelsfleth);
Die gesamte Länge der Elbe beträgt 1165 km, wovon etwa 300 km auf Böhmen, 124 auf das KönigreichSachsen und 562 km auf
Preußen
[* 24] kommen; die schiffbare Strecke von Melnik in Böhmen ab beträgt 842 km, für Seeschiffe ist die Elbe bis Hamburg hinauf 135 km
schiffbar. Ihr Stromgebiet umfaßt 143,327 qkm (2600 QM.), wovon 96,300 qkm (1749 QM.)
auf das Deutsche Reich
[* 25] kommen. Die Elbe ist sehr fischreich, teils an Seefischen, die aus der See heraufkommen,
um zu laichen, teils an Flußfischen, unter welchen Hausen, Welse, vorzügliche Lachse, die ein starker Handelsartikel sind,
Neunaugen, Hechte, Aale, Schnepel, Sandarte, Weißfische etc. die bemerkenswertesten sind.
Was die Schiffahrt anlangt, so ist zwar der Rhein in vielen Beziehungen bedeutender als die Elbe; indessen hat
letztere den großen Vorzug, daß ihre Wasserstraße fast ausschließlich deutsches Gebiet durchzieht und direkt in das Meer
mündet, auch in ihrem Unterlauf durch Wasserfülle und günstige Lage (die ankommenden Schiffe
[* 26] werden von den herrschenden
Westwinden direkt in die Elbe hineingeführt) den überseeischen Verkehr erleichtert wie kein andrer Strom. Zudem wird
das Fluß- und Handelsgebiet der Elbe nach beiden Seiten hin beträchtlich erweitert durch die schiffbaren Nebenflüsse,
insbesondere die Saale, Havel (Finow- oder Havel-Oderkanal und Plauescher Kanal), die Spree (Müllroser oder Spree-Oderkanal), so
daß nach allem der Strom für das ganze nördliche Deutschland
[* 27] eine höchst wichtige Verkehrsstraße darbietet.
Gleichwohl wurde die Schiffahrt der Elbe lange Zeit durch mannigfache natürliche Hindernisse wie durch
drückende Stapelrechte und hohe Zölle an gedeihlicher Entwickelung gehindert, und selbst jetzt noch ist diese Wasserstraße
bezüglich ihrer Unterhaltung sehr vernachlässigt. Zwar verpflichteten sich die Uferstaaten (in der Additionalakte von 1844)
zur Herstellung eines Fahrwassers von 3 Fuß rheinisch (0,94 m) von Melnik bis Hamburg; allein nur Österreich,
[* 28] Sachsen und Hamburg haben diese Verbindlichkeit einigermaßen erfüllt.
Was die Zölle betrifft, so gab es zur Zeit des alten DeutschenReichs auf der Elbe von Melnik bis nach Hamburg nicht weniger als 35 Zollstätten
und außerdem noch Stapel- und Umschlagsrechte, Repressalienzölle und vielfache andre Hemmungen. Am drückendsten
von allen wurde von jeher der Stader oder Brunshäuser Zoll gefühlt, der 1691 durch den Stader Rezeß zwischen Hamburg und
Schweden,
[* 29] das als Besitzer der Herzogtümer Bremen
[* 30] und Verden
[* 31] den Zoll erhob, förmlich anerkannt wurde.
Nachdem die Elbe von 1804 bis 1815 infolge des Kriegs und des Kontinentalsystems so gut wie geschlossen
gewesen, wurden endlich durch die Wiener Kongreßakte allgemeine freie Grundsätze über die Flußschiffahrt aufgestellt und
zur sofortigen Ausführung empfohlen. Im J. 1819 erfolgte darauf zu Dresden der Zusammentritt einer Elbschiffahrtskommission,
welche die sogen. Elbschiffahrtsakte vom zum Abschluß brachte. Die dabei beteiligten Staaten
waren Österreich, Sachsen, Preußen, die anhaltischen Herzogtümer,
Hannover,
[* 32] Mecklenburg,
[* 33] Hamburg und Dänemark
[* 34] (für Holstein
und Lauenburg).
Nach diesem Vertrag sollte die Schifffahrt auf der Elbe, soweit sie schiffbar ist, von Melnik bis in die offene See und umgekehrt,
für den Handel völlig frei sein; aufgehoben sollten sein und bleiben alle ausschließlichen Berechtigungen
zur Frachtfahrt, alle Stapel- und Zwangsumschlagsrechte, alle seitherigen Zollabgaben und das Strandrecht. Dagegen ward eine
Schiffahrtsabgabe eingeführt, teils von der Ladung (Elbzoll), teils von den Fahrzeugen (Rekognitionsgebühr); jedoch wurde
durch dieselbe in der That nur eine durchschnittlich bedeutend vermehrte Zollbelastung des Elbverkehrs herbeigeführt und
weit mehr das finanzielle Interesse der Elbzollkassen als der Handel begünstigt, während die Wiener Kongreßakte
Flußzölle als rechtlich zulässig nur unter der Bedingung statuierte, daß der Ertrag derselben zur Erhaltung und Verbesserung
des Fahrwassers und der Leinpfade verwendet werde.
Mit der Zeit traten infolge rationeller und liberaler Auffassung der Verhältnisse mancherlei Erleichterungen
ein, vorzugsweise seitens Preußens,
[* 35] Österreichs und Sachsens; dagegen sträubten sich Hannover und Mecklenburg bis zur Neubegründung
der deutschen Staatsverhältnisse hartnäckig gegen jede Erfüllung der Verpflichtung zur Herabsetzung des Tarifs und bewirkten
dadurch eine gewaltsame Verdrängung des Verkehrs im Elbhandelsgebiet aus seinen natürlichen Wegen.
Die sogen. Additionalakte vom bestimmte die herzustellende Tiefe des Fahrwassers und hob die
Rekognitionsgebühr von den Fahrzeugen auf, dagegen ward der Normalzoll auf 33 Sgr. 11 Pf. pro Zollzentner erhöht. Die fünfte
Elbschiffahrts-Revisionskommission beschloß endlich, daß vom an für sämtliche Uferstaaten nur ein Zoll und zwar
in Wittenberge erhoben werden sollte. Die Dauer dieser Übereinkunft wurde auf zwölf Jahre, vom an
gerechnet, festgesetzt.
Doch ward diese Übereinkunft schon vor dem Ablauf
[* 36] der Frist durch die politische Neugestaltung Deutschlands gelöst. Die preußischen
Annexionen an der Unterelbe (1866) beseitigten die Regierungen, welche der Aufhebung des Elbzolles am meisten widerstanden,
und der Art. 54 der Verfassung des Norddeutschen Bundes, der auf allen natürlichen Wasserstraßen Erhebung von Abgabennur für
die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, zuließ, gab den auf die gänzliche
Aufhebung des Elbzollwesens gerichteten Bestrebungen einen neuen Impuls. Da die Unterhandlungen zwischen den Uferstaaten
jedoch nicht zum Ziel gelangten, mußte die Bundesgesetzgebung eintreten. Es kam das Gesetz vom zu stande, nach
welchem die Erhebung des Elbzolles spätestens aufhören und aus den Mitteln des Bundes eine Entschädigung an Mecklenburg-Schwerin
und Anhalt
[* 37] gewährt werden sollte.
Doch blieben die Wasserverhältnisse in der noch fortdauernd ungünstig. Deshalb beschloß die 1870 in
Prag
[* 38] zusammengetretene Elbschiffahrts-Revisionskommission, durch die nach möglichst einheitlichem Plan von seiten der Uferstaaten
auszuführenden Stromregulierungsbauten auf der ganzen fahrbaren Elbstrecke eine Fahrwassertiefe anzustreben, welche einen
Tiefgang der Schiffe von mindestens 32 Zoll rheinisch (0,84 m) bei niedrigem Wasserstand gestattet. Der
Stader oder Brunshäuser Zoll war bereits 1861 durch eine an Hannover gezahlte Entschädigung von 2,857,338 Thlr. für die kontrahierenden
Staaten vollständig und für immer
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