Der kristallisierte Eisenvitriol besteht aus 26,1 Teilen
Eisenoxydul, 29,9 Teilen
Schwefelsäure
[* 2] und 44 Teilen
Wasser. Er besitzt das
spez. Gew. 1,89, schmeckt zusammenziehend tintenartig,
verwittert leicht an der
Luft und zerfällt zuletzt unter
Oxydation zu gelblichem basisch schwefelsauren
Eisenoxyd. Eisenoxydhaltiger
Eisenvitriol ist grün, wird an der
Luft feucht und oxydiert sich schneller als der reine Eisenvitriol zu basisch schwefelsaurem
Eisenoxyd. 100 Teile
Wasser lösen bei
Die deutschen Eisenzölle haben in den letzten fünf Jahrzehnten mehrfache Veränderungen erlitten.
In denJahren 1834-44 war Roheisen zollfrei, von Schmiedeeisen und
Stahl wurden 6 Mk. für 100 kg bei der
Einfuhr erhoben. Mit dem wurde für Roheisen ein
Zoll von 2 Mk., für Schmiedeeisen von 9 Mk., bez. 15 Mk.
für 100 kg eingeführt. Infolge des französisch-deutschen Handelsvertrags wurden diese
Zölle von 1865 ab vermindert.
Der Roheisenzoll ward auf 1,50 Mk., 1868 auf 1 Mk., 1870 auf
0,50 Mk. herabgesetzt und ganz aufgehoben.
Der
Zoll auf Schmiedeeisen und
Stahl ermäßigte sich auf je 5 Mk., 3,5 und 2
Mk. und wurde ganz beseitigt. Von da
ab waren auch Façoneisen,
Maschinen und Maschinenteile, überhaupt alle Eisenwaren mit Ausnahme der feinern
ganz frei. Zur Zeit, als das
Gesetz vom welches die Ermäßigung, bez. Aufhebung der Eisenzölle bestimmte,
erlassen wurde, befand sich die deutsche Eisenindustrie in einer günstigen
Lage.
Bald darauf trat ein empfindlicher
Rückschlag
ein, und zwar fiel derselbe ziemlich mit der Zeit der früher beschlossenen Aufhebung der Eisenzölle zusammen.
Infolgedessen erhielt die bereits angefachte protektionistische
Bewegung in den Vertretern der Eisenindustrie eine mächtige
Stütze, zumal nachdem die dem
Reichstag Ende 1876 und Anfang 1877 vorgelegten
Gesetzentwürfe, betreffend die
Erhebung einer
Ausgleichungsabgabe auf
Eisen, abgelehnt worden waren, und als die zur Untersuchung der
Lage der Eisenindustrie
eingesetzte
Kommission eine hochbedrängte
Lage derselben konstatierte und zur
Hebung
[* 11] des
Notstandes die Wiedereinführung von
Eisenzöllen verlangte.
Eine solche brachte dann der deutsche
Zolltarif vom Die
Sätze desselben sind mit Ausnahme des Roheisens (1 Mk.
für 100 kg) niedriger als diejenigen von 1870. Dieselben schwanken zwischen 0,50
Mk.
(Stabeisen für Kratzendrahtfabriken) und 60 Mk.
(Nähnadeln,
Schreibfedern etc.).
in der ältern Rechtssprache s. v. w. für beständige
Zeiten oder unablösbar festgesetzt, z. B. eisernes
Kapital, ein solches
Kapital, welches weder vom
Schuldner abgetragen, noch vom
Gläubiger gekündigt werden kann; speziell in der
Landwirtschaft versteht man darunter dasjenige
Betriebskapital, welches den Gutspächtern mit übergeben
wird unter der
Bedingung, am Ende der Pachtzeit es wieder abgeben zu müssen, wobei man den etwanigen
Mehr- oder Minderwert
sich gegenseitig vergütet. Eisernviehvertrag (contractus socidae), ein nach deutschem
Recht bei Gutsverpachtungen üblicher
Vertrag, kraft dessen der
Pachter das auf dem
Gut befindliche Vieh nach vorgängigerTaxation desselben übernimmt
mit der Verpflichtung, am Ende des
Pachtvertrags eine gleich große Anzahl gleich guten Viehs zurückzulassen; daher das
Rechtssprichwort:
»Eisern Vieh, das stirbt nie«. - Ähnlich bedeutet im Militärwesen eiserner
Bestand einen Vorrat an
Geld oder
Material irgend welcher Art, der stets voll und kriegsbrauchbar vorhanden sein muß, oder
den Vorrat an
Proviant, gewöhnlich für drei
Tage,
oder anFutter für
Reit- und Zugpferde, den man für erstere auf fünf
Tage
bringen will. Dieser Vorrat darf nur auf besondern Befehl angegriffen werden.
Die Ritter erster Klasse tragen den Orden über der rechten Schulter an breitem, goldgelbem, dunkelblau gerändertem Bande, daneben
auf der Brust einen silbernen Stern, in dessen goldenem Mittel sich die Eiserne Krone und darin auf blauem Email die Devise »Avita
et aucta« (»Alt und erweitert«) befindet. Die Ritter zweiter Klasse tragen den Orden am Hals, die Ritter dritter Klasse im Knopfloch.
Die Kriegsdekoration hat zu beiden Seiten der Adler aufwärts gerichtete, grün emaillierte Lorbeerzweige.
Bei feierlichen Gelegenheiten wird eine goldene Kette um den Hals getragen, deren Glieder
[* 20] abwechselnd aus dem Monogramm F. P.,
der Eisernen Krone und Eichenlaubkränzen bestehen. Die Ritter erster Klasse haben die Geheimratswürde und werden vom Kaiser
»Unser Vetter« tituliert. Die Ritter zweiter Klasse wurden bis 1884 auf Ansuchen in den erblichen Freiherrenstand,
die der dritten Klasse in den erblichen Ritterstand erhoben. Der Ordenstag ist der 7. April. S. Tafel »Orden«.