Kolben O verschieben läßt. Zu diesem Behuf pumpt man an einem Rohrende die
Luft aus, während das andre mit der äußern
Luft in
Verbindung steht. Der äußere
Luftdruck treibt dann den
Kolben vorwärts. Die
Verbindung des
Kolbens mit dem Bahnzug geschah
folgendermaßen. Das
Rohra a hatte auf seiner obern Seite seiner ganzen
Länge nach einen
Spalt, durch welchen
hindurch ein eiserner
Arm b von einem der
Wagen jedes
Zuges bis zum
Kolben hinabreichte. Der
Spalt war seiner ganzen
Länge nach
mit einer elastischen
Klappe T von Rindsleder geschlossen, die
oben und unten mit Eisenstreifen benietet war. Um dieselbe für
den
Durchgang des
Arms b zu öffnen, war am
Kolben eine
Stange befestigt, die in 1,5-1,8 m
Entfernung vor letzterm eine
Rolle herführte,
welche über das
Rohr aus dem
Spalt emporragte und die
Klappe in die in der
[* 1]
Figur dargestellte
Lage brachte.
Hinter dem
Arm lief ein am
Wagen befestigtes
Rad auf der obern Eisenschiene der
Klappe hin, das sie wieder
fest niederdrückte und luftdicht schloß, so daß immer nur die
Stelle, wo der
Arm passierte, offen stand. Das
Rohr wurde durch
große, von
Dampfmaschinen
[* 2] in
Bewegung gesetzte
Luftpumpen
[* 3] luftleer gepumpt. Die Einrichtung litt an praktischen Mängeln, insbesondere
an der Schwierigkeit, bei so häufigem
Gebrauch das
Rohr immer wieder luftdicht zu verschließen.
Bei den pneumatischen
Bahnen ist das
Rohr so groß, daß es den ganzen
Wagen umschließt, der
Wagen selbst also den
Kolben bildet,
den man durch Luftverdünnen (Saugen) oder durch Luftverdichten
(Blasen) vorwärts treiben kann. Dieselben finden alsRohrpost
(s. d.) zur Lokalbriefbeförderung heute noch Anwendung. - Einen neuen Nebenbuhler
hat die
Lokomotive
[* 4] in der elektrodynamischen
Maschine
[* 5] der elektrischen
Eisenbahnen (s. d.) erhalten.
[Litteratur.]
Von zusammenfassenden Werken sind hervorzuheben: Winkler,
Vorträge über Eisenbahnbau
[* 6]
(Prag
[* 7] 1867-74);
v. Kaven,
Vorträge
über Eisenbahnbau
(Aachen
[* 8] 1874-80, 7 Bde.);
Flattich, Der Eisenbahnhochbau in seiner
Durchführung
auf den
Linien der Südbahngesellschaft
(Wien 1873);
Goschler,Traité pratique de l'entretien et de l'exploitation des chemins
de fer (Par. 1870-81, 5 Bde.);
Lavoinne u.
Pontzen, Les chemins de fer en Amérique (das.
1882);
»Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens in technischer Beziehung« (hrsg.
von
Heusinger v. Waldegg, Wiesb., seit 1845) und
»Kalender für
Eisenbahntechniker« (hrsg. von Demselben, das., seit
1874);
»Zeitschrift für das gesamte
Lokal- und Straßenbahnwesen« (Wiesb.);
1)
Höhere Eisenbahnbeamte. Die Zahl der höhern Eisenbahnverwaltungsbeamten ergänzt sich zumeist aus nach vorausgegangenen
akademischen
Studien und nach Ablegung der Staatsprüfungen zu dem Eisenbahndienst übergegangenen
Juristen und aus den
Eisenbahnbau-
und Betriebsbeamten, welche nach zurückgelegtem akademischen wissenschaftlich-technischen
Studium und Ablegung der bau- oder
maschinentechnischen Staatsprüfungen in den Eisenbahndienst eingetreten sind. - 2) Die höhern
Eisenbahnbau- und Betriebsbeamten müssen die höhern bau- und maschinentechnischen Staatsprüfungen bestanden
haben. - 3)
Die mittlern Eisenbahndienststellen werden zum Teil durch Zivilanwärter, zum Teil durch
Militärpersonen, welche durch längere
Dienstzeit Anspruch auf
Anstellung im Zivildienst erlangt haben
(Militäranwärter), besetzt. In nachstehendem sind
nur die wichtigsten Bestimmungen für den
Eintritt in die bezüglichen
Stellen der preußischen Staatseisenbahnverwaltung wiedergegeben,
weil die Beamtenverhältnisse bei den übrigen deutschen Bahnverwaltungen von diesen nicht wesentlich verschieden sind. -
a) Zivilanwärter.
Möglichkeit, daß der Bewerber sich drei Jahre
aus eignen
Mitteln unterhalten kann.
Eisenbahnberufskrankhe
* 15 Seite 5.458.
Gesuche um
Annahme als Zivilsupernumerare sind an die königlichen
Eisenbahndirektionen zu richten. Die Zeit der
Ausbildung beträgt drei Jahre, während welcher Zeit eine Beschäftigung im
Stationsbüreau und Telegraphendienst, bei den Billetexpeditionen und der Kassenverwaltung, im
Gepäck- und Güterexpeditionsdienst,
in der Materialien- und Werkstättenverwaltung, in einem Oberbeamten-, bez.
Betriebsinspektionsbüreau und in den Zentralbüreaus der
Direktion stattfindet. Nach
Ablauf
[* 14] des ersten
Jahrs kann dem Supernumerar eine mäßige monatliche Remuneration zugebilligt werden. Bei Verwendung in selbständigen
Dienststellen erhält der
¶
mehr
Supernumerar neben der Remuneration Diäten und Reisekosten. Nach Absolvierung sämtlicher Ausbildungsstudien und Ablauf einer
dreijährigen Beschäftigung hat der Supernumerar das Examen zum Subalternbeamten zweiter Klasse, bez. zum Güterexpedienten
abzulegen, nach dessen Bestehen er in die Reihe der diätarisch auf Kündigung beschäftigten Assistenten und später nach den
allgemeinen Vorschriften in etatsmäßige Stellen einrückt. Frühstens zwei Jahre nach dieser Prüfung
kann die Zulassung zum Examen zum Subalternbeamten erster Klasse stattfinden, dessen Bestehen zum Einrücken in andre, höher
dotierte Stellen berechtigt. - b) Militäranwärter. (Reglement über Ausbildung und Prüfung der Stations- und Expeditionsbeamten
bei den preußischen Staatsbahnen
[* 16] vom Gesuche der Militäranwärter sind gleichfalls an die
betreffende Eisenbahndirektion zu richten.
Jeder Bewerber hat sich einer Vorprüfung zu unterwerfen und in derselben richtiges Schreiben und Sprechen, Fertigkeit im
Rechnen der vier Spezies und mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen sowie Kenntnis in der GeographieDeutschlands
[* 17] und der benachbarten
Länder nachzuweisen. Die Ausbildung erfolgt gegen Bezug von Diäten und zwar im Telegraphendienst, in der
Billet- und Gepäckexpedition und in der Stationskassenverwaltung, im innern und äußern Güterexpeditionsdienst und
im äußern Stationsdienst.
ZwölfMonate nach dem Eintritt ist das Examen zum Stationsassistenten abzulegen, nach dessen Bestehen Anstellung im äußern
Stationsdienst, dem Güter-, bez. Gepäckexpeditionsdienst oder dem Einnehmerdienst
erfolgt, wobei auf Neigung der Kandidaten billige Rücksicht genommen wird. Stationsassistenten, welche in die Stellung eines
Stationsvorstehers oder Güterexpedienten einrücken wollen, haben sich frühstens nach zwei Jahren einer weitern Prüfung zu
unterziehen. - 4) Die übrigen Stellen. Die Maschinenmeister und Werkstattsvorsteher müssen ausgebildete Mechaniker sein und
den Nachweis führen, daß sie das Lokomotivführerexamen bestanden haben, erstere auch, daß sie in
einer mechanischen Werkstatt Vorsteher eines Dienstzweigs gewesen sind. - Lokomotivführer und Heizer müssen gelernte Handwerker
sein und den Nachweis führen, daß sie mindestens ein Jahr in einer mechanischen Werkstatt gearbeitet haben. Erstere müssen
die vorgeschriebene Prüfung als solche ablegen und vorher ein Jahr lang als HeizerDienst gethan haben.
- Die Unterbeamtenstellen werden in erster Linie durch versorgungsberechtigte Militärpersonen besetzt.