mehr
kann
Quelle
[* 2] schädlicher wirtschaftlicher
Störungen werden, der
Gewinn auf der andern zur Unwirtschaftlichkeit Veranlassung
geben. Ebensogut kann aber auch, ganz abgesehen von den
Ursachen der Konkurrenzänderung, der drohende Einkommens
verlust eine
erfolgreichere wirtschaftliche Thätigkeit wie auch Verbesserungen im
Haushalt zur
Folge haben, während die Einkommens
erhöhung
zur
Gründung oder
Ausdehnung
[* 3] vorteilhafter
Unternehmungen führt. Bei der Unterscheidung zwischen ursprünglichem
und abgeleitetem Einkommen hat man ähnliche
Übertragungen von
Hand
[* 4] zu
Hand im
Auge.
[* 5]
Ursprünglich ist dasjenige Einkommen, welches man selbst erzeugt, die eigne Leistung, abgeleitet dasjenige, welches man ohne wirtschaftliche Gegenleistung von einem Dritten erhält. Früher wurde von vielen Nationalökonomen das Einkommen aller derjenigen, welche nicht unmittelbar mit der Erzeugung von Sachgütern sich befassen, schlechthin als ein abgeleitetes bezeichnet. Doch kann die Thätigkeit solcher Personen zur Wertschaffung ebenso beitragen wie die Arbeit der Gewinnung und Umwandlung von Rohstoffen. Für die Zwecke der Besteuerung ist die genannte ältere Auffassung unanwendbar (s. Steuern).
Das gesamte Volkseinkommen läßt sich auf dreifachem Weg ermitteln.
1) Man addiert sämtliche im Lauf einer Periode gewonnene Güter und bringt davon die Aufwendungen in Abzug, welche ohne Genuß gemacht wurden. Zu erstern wären zu rechnen: a) die im Lande neugewonnenen Rohstoffe; b) die Einführen aus der Fremde mit Einschluß derjenigen, welche durch Schenkung, Einwanderung, Seeraub, Kriegsbeute, Kontributionen etc. veranlaßt wurden; c) die Wertmehrungen, welche Gewerbfleiß und Handel bis zum Eintritt der Konsumtion den beiden ersten Klassen zufügen; d) aus den Dienstleistungen im engern Sinn (persönliche) und den Nutzungen von Gebrauchskapitalien. Zu den Aufwendungen sind zu rechnen: a) sämtliche bei der Produktion genußlos verbrauchte Stoffe; b) die Ausfuhren, welche zur Bezahlung der Einfuhr dienen oder aus andern Gründen das Volksvermögen vermindern; c) die Abnutzung vorhandener fixer Kapitalien und stehender Genußmittel; d) die durch Elementarereignisse, Frevel etc. stattgehabten Wertvernichtungen.
Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man 2) die
Reinerträge aller Einkommens
quellen summiert, oder wenn
man 3) die Einzeleinkommen aller
Personen eines
Volkes, der physischen sowohl als der juristischen
(Staat,
Gemeinde,
Stiftungen
etc.), zusammenrechnet.
In den letztern beiden
Fällen dürfen Ertragseinbußen und negative
Differenzen zwischen
Einnahmen und
genußlosen Aufwendungen der einzelnen
Personen nicht unberücksichtigt bleiben, wie sie ja auch bei dem erstern
Verfahren
nicht außer acht gelassen werden. Zahlt z. B. ein Unternehmer an
Lohn 10,000 Mk., mißglückt jedoch
die
Unternehmung vollständig, so hätten zwar die
Arbeiter ein Einkommen von 10,000 Mk., welches sie verzehren, der Unternehmer aber
hätte einen Verlust von 10,000 Mk. zu verzeichnen. Das Gesamteinkommen wäre gleich
Null, und der Lebensbedarf wäre durch
Minderung des
Kapitals bestritten worden.
Würde in dem genannten
Fall der
Ertrag der Unternehmungsich auf 20,000 Mk. beziffern, so wäre das Einkommen des Unternehmers
= 10,000, das Gesamteinkommen = 20,000 Mk. Hiervon werden 10,000 Mk. zum
Leben verbraucht, der Rest ist freies
Volkseinkommen. Dasselbe kann zur
Erhöhung der Genüsse oder zur
Vergrößerung des
Kapitals verwendet werden. Ebenso kann aber auch die
Steigerung
des freien Einkommens
zu einer
Vermehrung der
Volkszahl die Möglichkeit bieten und auch hierzu die Veranlassung geben.
Bei gesunder wirtschaftlicher
Entwickelung werden im allgemeinen Volkszahl,
Kapital und
Genuß gleichzeitig und einander bedingend
sich erhöhen. Eine genaue Berechnung des gesamten
Volkseinkommens ist bei unsern Hilfsmitteln unmöglich,
da viele Beträge desselben sich dem
Auge entziehen. Auch die Steuerlisten (s.
Steuer) gewähren keinen zuverlässigen
Anhalt.
[* 6] Man muß sich deshalb mit ungefähren
Schätzungen begnügen. Für das
Deutsche Reich
[* 7] haben wir nicht einmal
Schätzungen des
Volkseinkommens; ein bezeichnendes
Symptom für die Zunahme desselben ist aber die Zunahme des Außenhandels
von 1060 Mill. Mk. im J. 1850 auf 6554 Mill. Mk. im J. 1884, ein andres größtenteils
in das letzte halbe
Jahrhundert fallende
Anlage von Dampfunternehmungen aller Art, deren
Anlagekapital
Engel auf 11,104 Mill.
Mk. berechnet. In
Preußen
[* 8] stieg nach
Soetbeer
(»Umfang und Verteilung des
Volkseinkommens im preußischen
Staat 1872-78«, Leipz. 1879) das
Volkseinkommen von 6969,4 Mill. Mk. im J. 1872 auf 8228,2
Mill. Mk. im J. 1881. Die Verteilung desselben versteht sich aber in der
Periode 1877-80 derart, daß der frühere Totaldurchschnitt
von 323 Mk. pro
Kopf auf 308 Mk. im J. 1881 herunterging. In
Sachsen
[* 9] wurde 1878 das gesamte
Volkseinkommen
auf rund 1
Milliarde Mk. geschätzt. Für
Österreich
[* 10] berechnete v.
Czoernig das rohe
Volkseinkommen aus
Landwirtschaft,
Bergbau
[* 11] und
Industrie 1859 auf 3360 Mill.
Gulden, v.
Neumann-Spallart (»Die
Ernten und der Wohlstand in
Österreich-Ungarn«,
[* 12] Berl. 1874)
das Bruttovolkseinkommen auf 5500-6000 Mill.
Guld. im
Minimum. Am bedeutendsten ist das gesamte
Volkseinkommen
Großbritanniens; seit Beginn unsers
Jahrhunderts ist es enorm gestiegen.
Dudley
Baxter
(»National income of the
United Kingdom«,
Lond. 1868) gibt den Wert des allein durch die Income-tax getroffenen Einkommens
für die Jahre
1814-15 auf 146 Mill. Pfd. Sterl. an, 1843 betrug dasselbe bereits 251 und 1880 sogar 577 Mill.
Pfd. Sterl. Nimmt man das von der
Steuer befreite Einkommen hinzu, so läßt sich das gesamte präsumtive Einkommen
Großbritanniens für 1880 auf 1282 Mill.
Pfd. Sterl. veranschlagen. Da nun nach der Income-tax auf einen Einwohner an steuerbarem
Einkommen 1845: 7 Pfd. Sterl., aber 1880: 16,4 Pfd. Sterl.
entfallen, so darf man das Totaleinkommen auf mindestens 36 Pfd. Sterl.
pro
Kopf schätzen.
Über das Volkseinkommen andrer Länder liegen nicht einmal Schätzungen vor, solche besitzen wir aber über das Volksvermögen derselben, wodurch wir zu annähernden Schlüssen gelangen können. Das Volksvermögen Frankreichs schätzt A. de Foville auf 210-216 Milliarden Frank, das von Dänemark [* 13] Falbe-Hansen 1873 auf 2 Milliarden Reichsthaler, das von Belgien [* 14] Massalski auf 29,5 Milliarden Fr., das von Schweden [* 15] wird für 1876 auf 4½ Milliarden Kronen, [* 16] das von Rußland (nur für den ländlichen, nicht bäuerlichen Immobiliarbesitz, städtische Realitäten, Fabriken und Werkstätten, Fabrikate, flüssige Kapitalien und Mobiliarbesitz) auf 10 Milliarden Rubel veranschlagt. In den Vereinigten Staaten [* 17] von Nordamerika [* 18] stieg das Volksvermögen von 1072 Mill. Doll. im J. 1800 auf 30,069 Mill. Doll. im J. 1870 und das steuerbare Vermögen von 12,085 Mill. Doll. im J. 1860 auf 16,903 Mill. Doll. im J. 1880.
In der Volkswirtschaftslehre spricht man von Hauptzweigen des gesamten Volkseinkommens. ¶
mehr
Man kann unterscheiden zwischen Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus Besitz (fundiertem Einkommen), oder es läßt sich das gesamte Volkseinkommen einteilen in: 1) der Lohnarbeiter (s. Arbeitslohn) als vertragsmäßiges Entgelt für einem Dritten geleistete Dienste; [* 20]
2) Einkommen aus verliehenem Kapital (Pacht-, Miet-, Darlehnszins);
3) der wirtschaftlich selbständigen Personen aus eignen Unternehmungen. Letztere müßten, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Unternehmung beurteilen zu können, unter die Kosten derselben sowohl eine angemessene Vergütung für eigne Arbeit als auch den normalen Zinssatz für eigne Kapitalaufwendungen sowie die aus Durchschnittsrechnungen ermittelte normale Bodenrente rechnen. Was über diese Kosten hinaus erzielt wird, wäre Unternehmer-, bez. Unternehmungsgewinn. Mit Rücksicht darauf, daß die Grundrente (Bodenrente) einen eigenartigen Charakter trägt, ist es hiernach üblich geworden, das Gesamteinkommen zu zerlegen in die Hauptzweige: Arbeitslohn (s. d.), Zins (s. d.), Grund- oder Bodenrente (s. d.) und Unternehmergewinn (s. d.).
Das Gesamteinkommen verteilt sich in ungleicher Weise auf die einzelnen Glieder
[* 21] der Gesellschaft. Die Ungleichheit
wird zunächst durch Verschiedenheit in den Leistungen bedingt. Die Arbeitsfähigkeit ist in quantitativer wie in qualitativer
Hinsicht eine ebenso verschiedene wie die Leistungsfähigkeit der angewandten Produktivmittel je nach ihrem Umfang und ihrer
besondern technischen und wirtschaftlichen Beschaffenheit. Dazu kommen Ungleichheiten im Haushalt, in der wirtschaftlichen
Verwendung des Einkommens
, Anfälle aus Erbschaften etc., politisch-rechtliche Begünstigungen, Verschiedenheit
in den natürlichen und sozialen Verwertungsvorteilen etc. Durch Änderungen in der gesellschaftlichen
Verfassung können zwar einige Ursachen der Verschiedenheit beseitigt werden, doch ist eine vollständige Ausgleichung ebensowenig
möglich, wie sie im Interesse der Kulturentwickelung liegt.