bis zum Jahr 1860 vor, auch in
England hatten sich solche bis gegen Mitte dieses
Jahrhunderts erhalten, im
DeutschenZollverein
dagegen waren sie unbekannt. Soweit sie heute noch in Kulturländern vorkommen, tragen sie vorwiegend nur einen finanziellen
oder einen polizeilichen
Charakter, ersteres dann, wenn
Güter, welche Gegenstand eines Staatsmonopols sind,
nicht eingeführt werden dürfen, letzteres, wenn das Verbot im
Interesse der
Sittlichkeit (obscöne
Schriften), der Rechtssicherheit
(Nachdruck,
Waren mit gefälschten
Fabrikmarken), der
Gesundheit
(Gefahr der Verbreitung von
Krankheiten durch
Waren, Vieh, tierische
Stoffe) oder der Abhaltung sonstiger
Gefahren
(Reblaus)
[* 2] begründet ist.
Die polizeilichen Einfuhrverbote werden je nach ihrem
Zweck als dauernde durch
Gesetz oder als vorübergehende
(Schutz gegen
Viehseuchen etc.) und dann in der
Regel auf dem Verordnungsweg erlassen.
Abgaben von eingeführten
Gütern werden
unter verschiedenen Benennungen und zu verschiedenen
Zwecken erhoben. Die
Abgabe ist ein
Zoll, wenn sie bestimmt ist, dem
Staat
eine
Einnahme abzuwerfen (Finanzzoll) oder einen heimischen Industriezweig zu schützen
(Schutzzoll, vgl.
den
Artikel
»Zölle«); sie ist eine
Gebühr, wenn sie, wie manche
Schiffahrtsabgaben,
Hafen-,
Tonnengelder, wie die
statistische Gebühr
etc., nur dazu dient, die
Kosten einer benutzten oder allgemein nötigen Veranstaltung zu decken. Einfuhrprämien kommen heute
kaum noch vor. An ihrer
Stelle werden bei
Notständen, wie dies auch früher oft der
Fall gewesen ist, Verkehrserleichterungen,
zeitweise Herabsetzung von
Zoll- und Frachtsätzen gewährt. - Einfuhr in den freien
Verkehr ist die Einfuhr zollpflichtiger
Waren, bez.
die Entnahme solcher aus
Zollniederlagen (s. d.), welche nach Bezahlung der
Zölle dem heimischen
Handel und Verbrauch frei
überlassen werden.
das zu einem größern
Gesetz, welches ein bestimmtes Rechtsgebiet in einheitlicher
Weise normiert, erlassene
Gesetz, welches besondere Vorschriften über das Inkrafttreten des erstern, auch Ausführungs- und
Übergangsbestimmungen u. dgl. enthält, wie z. B.
die deutschen Einführungsgesetze zum Gerichtsverfassungsgesetz, zur
Zivilprozeßordnung, zum
Strafgesetzbuch u. dgl.
Werden
zu einem deutschen
Reichsgesetz in den Einzelstaaten besondere Einführungsgesetze erlassen, so haben
dieselben nicht etwa die Bedeutung, daß das
Reichsgesetz hierdurch für den Einzelstaat erst Gesetzeskraft erhielte. Das
Reichsgesetz wird vielmehr durch seine
Verkündigung von
Reichs wegen für das ganze Reichsgebiet
Gesetz, und das Einführungsgesetz des Einzelstaats
kann nur den
Zweck haben, es mit den nötigen Ausführungsbestimmungen für denselben zu versehen.
in der Tischlerei Bezeichnung von
Säulen
[* 3] etc., welche nicht völlig rund gearbeitet, sondern auf der
hintern Seite abgeplattet und aufgeleimt sind.
nennt man ein in eine
Oper oder ein andres größeres Tonwerk eingefügtes, eigentlich nicht dazu gehöriges
Stück, das teils den
Zweck hat, einer
Rolle oder
Situation mehr Bedeutung zu geben,
oft aber auch nur als
Bravourstück des Vortragenden erscheint und dann nicht selten im
Widerspruch mit dem
Charakter des Ganzen steht.
Arbeit, eine besondere Art von feiner Tischlerarbeit, mittels welcher aus
Holz
[* 4] gefertigte Gegenstände an
ihrer Oberfläche durch Einlegen verschiedenfarbiger
Hölzer oder andrer Materialien eine besondere, musterähnliche
Zeichnung erhalten. Diese
Verzierungen werden, außer aus natürlich oder künstlich gefärbtem
Holz, auch aus
Elfenbein,
Horn,
Perlmutter,
Schildpatt,
Messing,
Kupfer,
[* 5]
Silber, selbst auch
Gold
[* 6] gefertigt. Man verarbeitet die zur Verwendung kommenden Materialien
zuerst zu dünnen Tafeln, resp. zu
Blech und schlägt dann mit scharfschneidigen
Meißeln die beabsichtigten
Formen aus oder
schneidet sie mit einer feinblätterigen
Säge
[* 7] zurecht.
Auch mosaikartige
Verzierungen werden zu eingelegter
Arbeit verwendet; man leimt verschiedenfarbige, genau parallel geschnittene
Holzstäbchen zu einem größern
Klotz zusammen und trennt diesen quer in dünne
Platten, welche man nun als einfache, unter
sich gleiche
Verzierungen einlegen kann (s.
Boule und
Marketerie). Ähnliche
Effekte erzielt man bei lackierten
Gegenständen durch Einlegen dünner Plättchen von
Perlmutter etc. in eine dicke Lackschicht. Bei Metallarbeiten entspricht
das
Corviniello dieser
Technik.
diejenige
Rubrik einer
Zeitung, in welche die Redaktion Einsendungen aus dem
Publikum aufnimmt, für die
sie gewöhnlich die moralische oder sachliche Verantwortlichkeit ihren Lesern gegenüber ablehnt.
Gesetzlich
verantwortlich ist der
Redakteur jedoch auch für solche Einsendungen.
Wenn dieselben mit dem
Namen des Einsenders versehen
sind, kann bei etwanigem beleidigenden
Inhalt der Strafantrag von dem Verletzten auch nur gegen den Verfasser des Eingesandt gerichtet
werden. Vgl.
Sprechsaal.
Bezeichnung eines
Minerals, wenn es in einem andern fein zerteilt, in regelmäßig oder unregelmäßig
begrenzten
Körnern vorkommt, die mit der Umgebung kristallinisch verwachsen sind.
Nach der
Größe der einzelnen Teilchen
unterscheidet man grob und fein eingesprengt.
zweigestrichen etc. nennt
man in der
Musik im Anschluß an die jetzt außer
Gebrauch gekommene deutsche
Tabulatur (s. d.) die
Töne je nach der verschiedenen Oktavlage.
[* 9] (lat. Intestina, hierzu Tafel »Eingeweide
des
Menschen I u. II«),
im
Gegensatz zur
Haut
[* 10] und den Bewegungsorganen die im Innern der Körperhöhlen gelegenen Weichteile,
welche man rein örtlich einteilt in
Kopf-,
Hals-,
Brust-,
Bauch- und Beckeneingeweide. Die Schädelhöhle enthält das Groß-
und Kleinhirn mit seinen
Häuten und ist somit ausschließlicher Sitz des Zentralnervensystems (s.Gehirn).
[* 11] Die Mundhöhle
[* 12] mit ihren
Zähnen, der
Zunge, den
Speicheldrüsen und
Mandeln stellt den Anfang des Verdauungskanals (tubus alimentarius)
dar, dient beim
Menschen aber zugleich dem Atmungsgeschäft, für welches die
Nase
[* 13] bei vielen
Tieren den einzigen, beim
Menschen
wenigstens den hauptsächlichsten Eingangskanal der Atemluft ausmacht. Die Mundhöhle
¶
verengert sich in der Rachenhöhle zum Schlundkopf, welcher sich in die Speiseröhre fortsetzt, während die Nasenhöhle ebenfalls
durch den Nasen-Rachenraum mit dem Kehlkopf und der Luftröhre in offener Verbindung steht (s. Tafel »Mund, Nase«). Im Halse sind
die Eingeweide bereits derart getrennt, daß der zum Respirationsapparat
[* 22] gehörige Kehlkopf und der obere Teil
der Luftröhre vorn und in der Mittellinie nahe unter der Haut liegen (Tafel I,
[* 21]
Fig. 2), während die lediglich dem Verdauungsrohr
angehörende Speiseröhre hinter beiden gelegen ist (Tafel II,
[* 21]
Fig. 3). Die Schilddrüse, deren Bestimmung noch nicht klar
feststeht, ist von sehr wechselnder Größe und Gestalt, sie liegt meistens mit zwei undeutlich getrennten
Lappen neben und vor derLuftröhre, so daß sie beim Luftröhrenschnitt von der letztern losgelöst und verschoben werden muß.
Die großen Blutgefäße, welche den Hals passieren, liegen von Muskeln bedeckt seitlich von den eigentlichen Eingeweiden. Ungefähr
an der Stelle, an welcher man in Tafel I,
[* 21]
Fig. 1 beide Schlüsselbeine mit dem Brustbein sich zu einem knöchernen
Halbring vereinigen sieht, liegt die Grenze von Hals und Brust; von hier nach abwärts bis zum Zwerchfell liegen die Brusteingeweide
(Tafel I,
[* 21]
Fig. 1 u. 2, Tafel II,
[* 21]
Fig. 3 und
Tafel »Blutgefäße«).
Die Brusthöhle enthält das Zentralorgan für die Blutbewegung, das Herz, und das Zentralorgan für die
Atmung, die Lungen, und daher kommt es, daß sowohl die großen Stämme der Blutgefäße sich hier vereinigen, als auch die Luftröhre,
um zu den Lungen zu gelangen, hier eintreten muß, bevor sie sich in zwei Hauptäste, die beiden Bronchien, teilt. Die
natürliche Lage der Eingeweide in der Brust wird in Tafel I,
[* 21]
Fig. 1 dargestellt, wobei man nur die Haut und Muskeln entfernt denkt.
Man sieht alsdann bei tiefer Einatmung hinter dem Brustkorb nur die Oberfläche beider Lungen, deren Spitzen noch etwas hinter
den Schlüsselbeinen nach oben hinausragen. Sobald man die Knochen
[* 23] entfernt und die Lungen durch Entweichen
der Luft zusammenfallen, sieht man zwischen ihnen eine dreieckige Fläche frei werden, die vordere Wand des Herzbeutels. Da
dieser nicht nur das Herz, sondern auch die ein- und austretenden Gefäßstämme umgibt, so muß er entfernt werden, um die
in Tafel I,
[* 21]
Fig. 2 dargestellte Ansicht zu gewähren.
Das Herz bildet hier mit seiner Vorderfläche ungefähr ein Dreieck;
[* 24] die Seite, aus welcher die großen Schlagadern abgehen,
heißt die Basis, ihr gegenüber liegt nach links gekehrt die Herzspitze; die zweite Seite liegt auf dem Zwerchfell auf, die
dritte ist der linken Lunge zugewandt. In den rechten Vorhof sieht man von oben und von der Bauchhöhle her
je eine große Vene eintreten, ihr Blut wird vom Vorhof in die rechte Kammer getrieben, von dieser durch die Lungenarterie in
die Lungen.
Aus diesen kehrt das sauerstoffhaltige Blut durch je zwei Lungenvenen, welche an der Hinterfläche des Herzens
liegen und deshalb nicht sichtbar sind, in den ebenfalls hinten gelegenen linken Vorhof des Herzens zurück; von hier aus gelangt
es in die linke Kammer und, durch diesen kräftigen Druckapparat getrieben, in die Aorta und das Arteriensystem. An dem linken
Lungenflügel sieht man zwei, am rechten drei Lappen; der Teil beider Lungen, welcher dem Zwerchfell aufliegt,
ist die Basis. Die Teilung derBronchien ist auf den Tafeln »Blutgefäße« und »Mund etc.« erkennbar.
Die Speiseröhre verläuft, wie die Profilbilder Taf. II,
[* 21]
Fig. 3 und der
Tafel »Mund etc.« zeigen, dicht vor derWirbelsäule hinab und tritt durch ein Loch (Tafel I,
[* 21]
Fig. 2) durch
das Zwerchfell in die Bauchhöhle. Diese bildet mit der Beckenhöhle einen gemeinsamen, von dem zarten Bauchfell überzogenen
Raum und enthält als den Verdauungs-, Harn- und Geschlechtsapparat. Da die Eingeweide nur zum Teil vom Bauchfell bekleidet sind, so
unterscheidet man an ihnen solche, welche innerhalb des Bauchfellsacks liegen, von solchen, die außerhalb
desselben gelegen sind, was sich ungefähr mit der Benennung oberflächliche und tief liegende Eingeweide deckt.
Die Grenze zwischen Brust- und Bauchhöhle bildet das Zwerchfell. Dicht unter demselben, zum Teil von den Rippen überdeckt, liegt
die Leber, deren großer Lappen nach rechts (Tafel I,
[* 21]
Fig. 1), deren kleiner nach links von der Mittellinie
sich ausbreitet. Hinter dem linken Lappen tritt die Speiseröhre in den Magen ein, die große Krümmung des Magens wölbt sich
unter der Leber hervor, von ihr nach abwärts hängt wie eine dünne Schürze das fetthaltige, durchscheinende Netz (Tafel I,
[* 21]
Fig. 1) über die Därme nach abwärts.
Bei gefüllter Harnblase tritt der Grund derselben wie ein Ballon
[* 25] über die Schamfuge vor. Die Darmschlingen sind mittels des
Gekröses an der Wirbelsäule befestigt (Tafel II,
[* 21]
Fig. 3). Der Magen stellt eine sackartige Erweiterung des Digestionskanals
dar, an seinem Ausgang verengert er sich zur Pförtnerklappe und geht in den faltenreichen Zwölffingerdarm
über (Tafel II,
[* 21]
Fig. 1). In diesen obersten Abschnitt des Darms ergießen sich mit gemeinsamer Mündung der Verdauungssaft
der Bauchspeicheldrüse und die Galle.