bis zum Jahr 1860 vor, auch in England hatten sich solche bis gegen Mitte dieses Jahrhunderts erhalten, im Deutschen Zollverein
dagegen waren sie unbekannt. Soweit sie heute noch in Kulturländern vorkommen, tragen sie vorwiegend nur einen finanziellen
oder einen polizeilichen Charakter, ersteres dann, wenn Güter, welche Gegenstand eines Staatsmonopols sind,
nicht eingeführt werden dürfen, letzteres, wenn das Verbot im Interesse der Sittlichkeit (obscöne Schriften), der Rechtssicherheit
(Nachdruck, Waren mit gefälschten Fabrikmarken), der Gesundheit (Gefahr der Verbreitung von Krankheiten durch Waren, Vieh, tierische
Stoffe) oder der Abhaltung sonstiger Gefahren (Reblaus) begründet ist.
Die polizeilichen Einfuhrverbote werden je nach ihrem Zweck als dauernde durch Gesetz oder als vorübergehende
(Schutz gegen Viehseuchen etc.) und dann in der Regel auf dem Verordnungsweg erlassen. Abgaben von eingeführten Gütern werden
unter verschiedenen Benennungen und zu verschiedenen Zwecken erhoben. Die Abgabe ist ein Zoll, wenn sie bestimmt ist, dem Staat
eine Einnahme abzuwerfen (Finanzzoll) oder einen heimischen Industriezweig zu schützen (Schutzzoll, vgl.
den Artikel »Zölle«); sie ist eine Gebühr, wenn sie, wie manche Schiffahrtsabgaben, Hafen-, Tonnengelder, wie die statistische Gebühr
etc., nur dazu dient, die Kosten einer benutzten oder allgemein nötigen Veranstaltung zu decken. Einfuhrprämien kommen heute
kaum noch vor. An ihrer Stelle werden bei Notständen, wie dies auch früher oft der Fall gewesen ist, Verkehrserleichterungen,
zeitweise Herabsetzung von Zoll- und Frachtsätzen gewährt. - Einfuhr in den freien Verkehr ist die Einfuhr zollpflichtiger Waren, bez.
die Entnahme solcher aus Zollniederlagen (s. d.), welche nach Bezahlung der Zölle dem heimischen Handel und Verbrauch frei
überlassen werden.
das zu einem größern Gesetz, welches ein bestimmtes Rechtsgebiet in einheitlicher
Weise normiert, erlassene Gesetz, welches besondere Vorschriften über das Inkrafttreten des erstern, auch Ausführungs- und
Übergangsbestimmungen u. dgl. enthält, wie z. B.
die deutschen Einführungsgesetze zum Gerichtsverfassungsgesetz, zur Zivilprozeßordnung, zum Strafgesetzbuch u. dgl. Werden
zu einem deutschen Reichsgesetz in den Einzelstaaten besondere Einführungsgesetze erlassen, so haben
dieselben nicht etwa die Bedeutung, daß das Reichsgesetz hierdurch für den Einzelstaat erst Gesetzeskraft erhielte. Das
Reichsgesetz wird vielmehr durch seine Verkündigung von Reichs wegen für das ganze Reichsgebiet Gesetz, und das Einführungsgesetz des Einzelstaats
kann nur den Zweck haben, es mit den nötigen Ausführungsbestimmungen für denselben zu versehen.
nennt man ein in eine Oper oder ein andres größeres Tonwerk eingefügtes, eigentlich nicht dazu gehöriges
Stück, das teils den Zweck hat, einer Rolle oder Situation mehr Bedeutung zu geben,
oft aber auch nur als
Bravourstück des Vortragenden erscheint und dann nicht selten im Widerspruch mit dem Charakter des Ganzen steht.
Arbeit, eine besondere Art von feiner Tischlerarbeit, mittels welcher aus Holz gefertigte Gegenstände an
ihrer Oberfläche durch Einlegen verschiedenfarbiger Hölzer oder andrer Materialien eine besondere, musterähnliche
Zeichnung erhalten. Diese Verzierungen werden, außer aus natürlich oder künstlich gefärbtem Holz, auch aus Elfenbein, Horn,
Perlmutter, Schildpatt, Messing, Kupfer, Silber, selbst auch Gold gefertigt. Man verarbeitet die zur Verwendung kommenden Materialien
zuerst zu dünnen Tafeln, resp. zu Blech und schlägt dann mit scharfschneidigen Meißeln die beabsichtigten Formen aus oder
schneidet sie mit einer feinblätterigen Säge zurecht.
Auch mosaikartige Verzierungen werden zu eingelegter Arbeit verwendet; man leimt verschiedenfarbige, genau parallel geschnittene
Holzstäbchen zu einem größern Klotz zusammen und trennt diesen quer in dünne Platten, welche man nun als einfache, unter
sich gleiche Verzierungen einlegen kann (s. Boule und Marketerie). Ähnliche Effekte erzielt man bei lackierten
Gegenständen durch Einlegen dünner Plättchen von Perlmutter etc. in eine dicke Lackschicht. Bei Metallarbeiten entspricht
das Corviniello dieser Technik.
diejenige Rubrik einer Zeitung, in welche die Redaktion Einsendungen aus dem Publikum aufnimmt, für die
sie gewöhnlich die moralische oder sachliche Verantwortlichkeit ihren Lesern gegenüber ablehnt.
Gesetzlich
verantwortlich ist der Redakteur jedoch auch für solche Einsendungen.
Wenn dieselben mit dem Namen des Einsenders versehen
sind, kann bei etwanigem beleidigenden Inhalt der Strafantrag von dem Verletzten auch nur gegen den Verfasser des Eingesandt gerichtet
werden. Vgl. Sprechsaal.
Bezeichnung eines Minerals, wenn es in einem andern fein zerteilt, in regelmäßig oder unregelmäßig
begrenzten Körnern vorkommt, die mit der Umgebung kristallinisch verwachsen sind.
Nach der Größe der einzelnen Teilchen
unterscheidet man grob und fein eingesprengt.
zweigestrichen etc. nennt man in der Musik im Anschluß an die jetzt außer Gebrauch gekommene deutsche
Tabulatur (s. d.) die Töne je nach der verschiedenen Oktavlage.
Vgl. die Übersicht im Artikel »A« (Musik) und Noten.
[* ] (lat. Intestina, hierzu Tafel »Eingeweide
des Menschen I u. II«),
im Gegensatz zur Haut und den Bewegungsorganen die im Innern der Körperhöhlen gelegenen Weichteile,
welche man rein örtlich einteilt in Kopf-, Hals-, Brust-, Bauch- und Beckeneingeweide. Die Schädelhöhle enthält das Groß-
und Kleinhirn mit seinen Häuten und ist somit ausschließlicher Sitz des Zentralnervensystems (s. Gehirn).
Die Mundhöhle mit ihren Zähnen, der Zunge, den Speicheldrüsen und Mandeln stellt den Anfang des Verdauungskanals (tubus alimentarius)
dar, dient beim Menschen aber zugleich dem Atmungsgeschäft, für welches die Nase bei vielen Tieren den einzigen, beim Menschen
wenigstens den hauptsächlichsten Eingangskanal der Atemluft ausmacht. Die Mundhöhle
Fig. 1. Brust- und Baucheingeweide.
(Natürliche Lage nach Entfernung der Haut und Muskeln.)
[* ]
Fig. 3. Brust-, Bauch- und Beckeneigeweide eines Knaben.
(Durchschnitt einer gefrornen Leiche.)
Schlundkopf
Kehldeckel
Zungenbein
Stimmband
Kehlkopf
Rückenmark
Speiseröhre
Ringknorpel
Luftröhre
Haut
Wirbelsäule
Vena anonyma
Vorderes Mittelfell
Brustbein
Bronchus
Rechte Lungenarterie
Aorta
Hinteres Mittelfell
L. Vorhof
R. Vorhof
Herz
Herzbeutel
Herzbeutelblätter
Zwerchfell
Rechter Leberlappen
Linker Leberlappen
Äste der Pfortader in der Leber
Magen
Bauchspeicheldrüse
Bauchmuskeln
Pferdeschweif des Rückenmarks
Fettpolster der Bauchhaut
Quergrimmdarm
Muskeln
Gekröse
Fett
Dünndärme
Bauchaorta
Nabel
Bauchfell
Mastdarm
Fett des Netzes und Gekröses
Bauchfell
Bauchfellfalte zwischen Blase u. Mastdarm (Douglasscher Raum)
Harnblase im Längsschnitt
Mündung des Harnleiters
Symphyse
Vorsteherdrüse
Harnröhre
After
Damm
Hode
Vorhaut
Zum Artikel »Eingeweide«.
mehr
verengert sich in der Rachenhöhle zum Schlundkopf, welcher sich in die Speiseröhre fortsetzt, während die Nasenhöhle ebenfalls
durch den Nasen-Rachenraum mit dem Kehlkopf und der Luftröhre in offener Verbindung steht (s. Tafel »Mund, Nase«). Im Halse sind
die Eingeweide bereits derart getrennt, daß der zum Respirationsapparat gehörige Kehlkopf und der obere Teil
der Luftröhre vorn und in der Mittellinie nahe unter der Haut liegen (Tafel I,
[* ]
Fig. 2), während die lediglich dem Verdauungsrohr
angehörende Speiseröhre hinter beiden gelegen ist (Tafel II,
[* ]
Fig. 3). Die Schilddrüse, deren Bestimmung noch nicht klar
feststeht, ist von sehr wechselnder Größe und Gestalt, sie liegt meistens mit zwei undeutlich getrennten
Lappen neben und vor der Luftröhre, so daß sie beim Luftröhrenschnitt von der letztern losgelöst und verschoben werden muß.
Die großen Blutgefäße, welche den Hals passieren, liegen von Muskeln bedeckt seitlich von den eigentlichen Eingeweiden. Ungefähr
an der Stelle, an welcher man in Tafel I,
[* ]
Fig. 1 beide Schlüsselbeine mit dem Brustbein sich zu einem knöchernen
Halbring vereinigen sieht, liegt die Grenze von Hals und Brust; von hier nach abwärts bis zum Zwerchfell liegen die Brusteingeweide
(Tafel I,
[* ]
Fig. 1 u. 2, Tafel II,
[* ]
Fig. 3 und
Tafel »Blutgefäße«).
Die Brusthöhle enthält das Zentralorgan für die Blutbewegung, das Herz, und das Zentralorgan für die
Atmung, die Lungen, und daher kommt es, daß sowohl die großen Stämme der Blutgefäße sich hier vereinigen, als auch die Luftröhre,
um zu den Lungen zu gelangen, hier eintreten muß, bevor sie sich in zwei Hauptäste, die beiden Bronchien, teilt. Die
natürliche Lage der Eingeweide in der Brust wird in Tafel I,
[* ]
Fig. 1 dargestellt, wobei man nur die Haut und Muskeln entfernt denkt.
Man sieht alsdann bei tiefer Einatmung hinter dem Brustkorb nur die Oberfläche beider Lungen, deren Spitzen noch etwas hinter
den Schlüsselbeinen nach oben hinausragen. Sobald man die Knochen entfernt und die Lungen durch Entweichen
der Luft zusammenfallen, sieht man zwischen ihnen eine dreieckige Fläche frei werden, die vordere Wand des Herzbeutels. Da
dieser nicht nur das Herz, sondern auch die ein- und austretenden Gefäßstämme umgibt, so muß er entfernt werden, um die
in Tafel I,
[* ]
Fig. 2 dargestellte Ansicht zu gewähren.
Das Herz bildet hier mit seiner Vorderfläche ungefähr ein Dreieck; die Seite, aus welcher die großen Schlagadern abgehen,
heißt die Basis, ihr gegenüber liegt nach links gekehrt die Herzspitze; die zweite Seite liegt auf dem Zwerchfell auf, die
dritte ist der linken Lunge zugewandt. In den rechten Vorhof sieht man von oben und von der Bauchhöhle her
je eine große Vene eintreten, ihr Blut wird vom Vorhof in die rechte Kammer getrieben, von dieser durch die Lungenarterie in
die Lungen.
Aus diesen kehrt das sauerstoffhaltige Blut durch je zwei Lungenvenen, welche an der Hinterfläche des Herzens
liegen und deshalb nicht sichtbar sind, in den ebenfalls hinten gelegenen linken Vorhof des Herzens zurück; von hier aus gelangt
es in die linke Kammer und, durch diesen kräftigen Druckapparat getrieben, in die Aorta und das Arteriensystem. An dem linken
Lungenflügel sieht man zwei, am rechten drei Lappen; der Teil beider Lungen, welcher dem Zwerchfell aufliegt,
ist die Basis. Die Teilung der Bronchien ist auf den Tafeln »Blutgefäße« und »Mund etc.« erkennbar.
Die Speiseröhre verläuft, wie die Profilbilder Taf. II,
[* ]
Fig. 3 und der
Tafel »Mund etc.« zeigen, dicht vor der Wirbelsäule hinab und tritt durch ein Loch (Tafel I,
[* ]
Fig. 2) durch
das Zwerchfell in die Bauchhöhle. Diese bildet mit der Beckenhöhle einen gemeinsamen, von dem zarten Bauchfell überzogenen
Raum und enthält als den Verdauungs-, Harn- und Geschlechtsapparat. Da die Eingeweide nur zum Teil vom Bauchfell bekleidet sind, so
unterscheidet man an ihnen solche, welche innerhalb des Bauchfellsacks liegen, von solchen, die außerhalb
desselben gelegen sind, was sich ungefähr mit der Benennung oberflächliche und tief liegende Eingeweide deckt.
Die Grenze zwischen Brust- und Bauchhöhle bildet das Zwerchfell. Dicht unter demselben, zum Teil von den Rippen überdeckt, liegt
die Leber, deren großer Lappen nach rechts (Tafel I,
[* ]
Fig. 1), deren kleiner nach links von der Mittellinie
sich ausbreitet. Hinter dem linken Lappen tritt die Speiseröhre in den Magen ein, die große Krümmung des Magens wölbt sich
unter der Leber hervor, von ihr nach abwärts hängt wie eine dünne Schürze das fetthaltige, durchscheinende Netz (Tafel I,
[* ]
Fig. 1) über die Därme nach abwärts.
Bei gefüllter Harnblase tritt der Grund derselben wie ein Ballon über die Schamfuge vor. Die Darmschlingen sind mittels des
Gekröses an der Wirbelsäule befestigt (Tafel II,
[* ]
Fig. 3). Der Magen stellt eine sackartige Erweiterung des Digestionskanals
dar, an seinem Ausgang verengert er sich zur Pförtnerklappe und geht in den faltenreichen Zwölffingerdarm
über (Tafel II,
[* ]
Fig. 1). In diesen obersten Abschnitt des Darms ergießen sich mit gemeinsamer Mündung der Verdauungssaft
der Bauchspeicheldrüse und die Galle.
Die Dünndärme gehen in den Blinddarm über, an diesem sitzt als hohler Anhang der Wurmfortsatz, sodann kommt der dickste
Abschnitt des Darmrohrs, der Grimmdarm, der zum rechten Leberlappen aufsteigt, quer vor dem Magen nach links
zur Milz und von da abwärts zum Becken läuft, wo er dicht vor der Wirbelsäule, d. h. bei männlichen Individuen hinter der
Harnblase, bei weiblichen hinter Blase und Uterus, gelegen ist; seine Mündung ist der After. Den Gefäßverlauf von
Milz, Magen, Darm, Pankreas und Leber s. Tafel »Blutgefäße«.
[* ]
Als Beckeneingeweide bezeichnet man Harnblase, Mastdarm und weibliche Geschlechtsorgane, Scheide, Gebärmutter und Eierstöcke,
deren Lage beim Kind aus Tafel II,
[* ]
Fig. 2 im Profil ersichtlich ist. Außerhalb des Bauchfells liegen wesentlich die beiden Nieren
und Nebennieren sowie die Harnleiter, welche Tafel I,
[* ]
Fig. 2 mit ihren Mündungen zu beiden Seiten
der Harnblase abgebildet sind. Von der Blase gelangt der Harn beim weiblichen Geschlecht durch eine kurze, gerade Harnröhre nach
außen; an dem Profilschnitt Tafel II,
[* ]
Fig. 2 von einem Knaben macht die Harnröhre eine doppelte Krümmung, dicht an ihrem
Austritt aus der Blase wird sie rings von einer Drüse (prostata) umgeben, durch deren Schwellung sie verengert
werden kann. Die natürlichen Farben der Brust- und Baucheingeweide beim Neugebornen bietet die Tafel »Embryo«. Die Lehre von
den Eingeweiden heißt Splanchnologie; sie befaßt sich übrigens auch mit äußerlich gelegenen Organen (z. B. den äußern
Geschlechtsteilen), falls diese zu den Eingeweiden in näherer Beziehung stehen. Über Krankheiten der s.
die betreffenden Artikel. Vgl. auch Lageabweichungen.