ein 1397 im Ordensstaat Preußen gestifteter Bund von Mitgliedern des Landadels,
welcher ständische Rechte von der Ordensherrschaft verlangte und schon 1411 mit Ordensrittern eine Verschwörung gegen den
Hochmeister Heinrich von Plauen anzettelte, welche aber entdeckt wurde und mit der Enthauptung des Führers des Eidechsenbundes,
Nikolaus von Renys, endete. Er ging später in dem 1440 gestifteten »preußischen
Bund« auf.
Fluß in der preuß. Provinz Schleswig-Holstein, entspringt auf
dem holsteinischen Landrücken beim Gut Schönhagen südlich von Kiel, berührt, bez. durchfließt, zuerst in nördlicher Richtung
gehend, den Barkauer oder Bothkamper See, den Westen- und Flemhuder See, wendet sich sodann über Rendsburg westwärts,
indem er, den Grenzfluß zwischen Schleswig und Holstein bildend, mit großen Krümmungen weite Marschgegenden durchfließt,
welche durch kostspielige Eindeichungen vor den Überschwemmungen des Flusses geschützt werden, und mündet bei Tönning nach 188 km
langem Lauf in die Nordsee.
Bei Friedrichstadt ist die Eider im Mittel 180, bei Tönning über 300 m breit und 4-5 m tief. Noch weiter unterhalb
verbreitert sich die Mündung bis zu 12 km. Die natürliche Schiffahrt des wasserreichen Flusses beginnt bei Rendsburg. Eine
große Bedeutung hat er erhalten durch seine Verbindung mit dem Kieler Busen mittels des Eiderkanals, welcher die Ost- und Nordsee
verbindet. Derselbe, 1777-84 angelegt, tritt aus der Eider, wo sie die Wendung nach W. macht,
und mündet bei Holtenau. Er hat 3,6 m Wassertiefe und 30 m obere Breite, und da die Eider diese Größenverhältnisse bis Rendsburg
teilweise nicht hat, so ist sie bis dahin ebenfalls kanalisiert. Die ganze Länge des künstlichen Wasserwegs
beträgt 45 km. Der Gesamtverkehr durch die Holtenauer Schleuse betrug 1884: 4321 Schiffe und Boote. Das Fahrwasser des Kanals
ist durch das dänische Patent vom dem Herzogtum Schleswig zugesprochen. Seit Karls d. Gr. Zeit hieß die Eider Romani
terminus imperii und wurde 1027 vom Kaiser Konrad II., mit Aufgebung der Mark Schleswig, als Reichsgrenze
vertragsmäßig anerkannt.
politische Partei in Dänemark, welche den eigentlichen dänischen Staat nur bis zur Eider ausdehnen, also
Schleswig inkorporieren, aber Holstein ausschließen wollte. Da sie zugleich liberale Grundsätze verfocht, so wurde sie in
Dänemark selbst meist »Nationalliberale« genannt. Sie beherrschte den dänischen Staat 1848-65 und trug
durch ihre Hartnäckigkeit hauptsächlich zum Verlust der Herzogtümer 1864 bei. Ihre bedeutendsten Führer waren Orla Lehmann,
Clausen, Bluhme, Hall und Monrad. Durch die Bauernpartei ist sie zurückgedrängt und hat ihre Stütze nur noch in der Hauptstadt
Kopenhagen.
(Eidergans, Somateria Leach), Vögelgattung aus der Ordnung der Zahnschnäbler und der Familie
der Tauchenten (Fuligulidae), große Vögel mit sehr gestrecktem, langem, mit der Firste weit in die Stirngefieder hineinreichendem,
komprimiertem, bisweilen knollig aufgetriebenem,
auch lebhaft gefärbtem Schnabel, sehr großem, stark gekrümmtem Spitzennagel,
kurzem, zugerundetem Schwanz, mittellangen Flügeln, unter deren Handschwingen die zweite die längste ist,
und deren Oberarmschwingen sich sichelartig über die Vorderflügel herabbiegen, sehr dichtem Gefieder und niedrigen, langzehigen
Füßen.
Die Eiderente (Eidervogel, S. mollisima ^[richtig: mollissima] Leach, s. Tafel »Enten«) ist 63 cm lang, 1 m breit, das Männchen auf
dem Oberkopf, Hals, Rücken und den Oberflügeldeckfedern weiß, auf der Vorderbrust rötlich, auf den
Wangen meergrün, sonst schwarz; das Auge ist rötlichbraun, der Schnabel grünlichgelb, der Fuß ölgrün. Das kleinere Weibchen
ist rostfarben, am Kopf und Hals mit braunen Längsflecken, übrigens mit schwarzen Querflecken gezeichnet, der Spiegel braun,
weiß eingefaßt, unterseits tiefbraun.
Die Eiderente bewohnt in großen Gesellschaften die nördlichen Gestade von Sylt bis Spitzbergen, von der Westküste
Europas bis Grönland und Island und zieht im Winter südlicher. Sie schwimmt und taucht mit großer Geschicklichkeit und holt
sich ihre Nahrung (Muscheln und andre kleine Meertiere) aus bedeutenden Tiefen; auf dem Land aber ist sie unbehilflich, auch
fliegt sie schwerfällig. Sie nistet im Juni und Juli auf Inseln, welche ihr das Landen leicht machen und
durch niedriges Gestrüppe einigen Schutz gewähren.
Das Nest ist ganz kunstlos, aber dicht u. reich mit Daunen (Eiderdaunen) gepolstert. Das Gelege besteht aus 6-8 graugrünen
Eiern, welche das Weibchen in 26-28 Tagen ausbrütet. Während der Brut beträgt sich namentlich das Weibchen
fast wie ein Haustier, kommt auf Gehöfte und in die Häuser, um einen Platz zum Brüten zu suchen. Vielfach werden daher zum
Empfang der Eiderenten Vorkehrungen getroffen, indem man Brutstätten vorbereitet. Ist das Gelege vollständig, so gehen
die Männchen, die bis dahin die Weibchen begleiteten, aufs Meer zurück. Wo die Eiderente einmal an den Menschen
gewöhnt ist, erträgt sie dessen Eingriffe, ohne sich beim Brüten stören zu lassen.
Auf Sylt und im südlichen Norwegen werden die Nester mit großer Schonung ausgebeutet, indem man nur einige Eier fortnimmt und
die Daunen erst nach Beendigung der Brut sammelt; auf den isländischen Inseln raubt man zwei Gelege mit
den Daunen und läßt das gleich darauf folgende dritte Gelege, zu welchem auch das Männchen Daunen spendet, ungestört. An
andern Orten verfährt man sehr rücksichtslos, tötet jahraus jahrein Tausende alter Vögel, obwohl deren Fleisch sehr schlecht
ist, und beraubt die Nester, wo man sie findet. Auf Spitzbergen hat daher die Zahl der Vögel auch schon
bedeutend abgenommen. 24 Nester liefern 1 kg Daunen, welche einen wichtigen Handelsartikel bilden. Die meisten kommen von Island
und Grönland; England importiert davon etwa 5000, Hamburg 1500 kg. Die Eier geben ein sehr wohlschmeckendes Gericht. In der Gefangenschaft
geht die Eiderente sehr bald ein.
Halbinsel und Landschaft an der Westküste von Schleswig, zwischen der Eidermündung und dem Meerbusen Heverstrom,
meist Marschland enthaltend, jetzt ein Kreis der preußischen Provinz Schleswig-Holstein mit der Hauptstadt Tönning.
(Juratores, Consacramentales), im altgermanischen Gerichtsverfahren die zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit
eines Schwurpflichtigen zugezogenen und mit demselben zusammen schwörenden Personen. Dieselben wurden
nicht nur in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wo es sich um den Nachweis eines privatrechtlichen Anspruchs
mehr
handelte, sondern namentlich auch im Strafverfahren zugezogen, und zwar kommen dieselben hier sowohl auf seiten des Anklägers
als auf seiten des Angeklagten vor. Der Anschuldigungseid mußte regelmäßig »mit
sieben, mindestens mit drei Händen« geschworen werden (daher der Ausdruck »übersiebnen«, s. v. w. überzeugen).
Beim Reinigungseid wurde die Zahl der Eideshelfer (compurgatores) verschieden bestimmt; in spätern
Zeiten wurde derselbe ohne Eideshelfer geschworen, bis er endlich im Strafverfahren ganz in Wegfall kam.