ist entweder ein
Erfüllungseid (j. suppletorium) oder ein
Reinigungseid (j. purgatorium), je nachdem er dem Beweisführer
zur Ergänzung des Beweisresultats oder dem Beweisgegner zur Beseitigung des vom Gegenteil gelieferten unvollständigen
Beweises
auferlegt wird. Die Zuschiebung des Eides ist nach der deutschen
Zivilprozeßordnung nur über
Thatsachen zulässig, welche
in
Handlungen des Gegners, seiner Rechtsvorgänger oder Vertreter bestehen oder welche Gegenstand der
Wahrnehmung dieser
Personen gewesen sind.
Der Prozeßgegner, welchem ein Eid zugeschoben wird
(Delat), hat die
Wahl, ob
er den Eid annehmen oder dem
Deferenten zurückgeben
(referieren) will. Schützt z. B. in einem
Prozeß der verklagte Darlehnsschuldner die
Einrede der
Zahlung vor,
und schiebt (deferiert) er dem klagenden Darlehnsgläubiger hierüber den Eid zu, so hat dieser Kläger die
Wahl, ob er schwören
will, daß Beklagter ihm die
Schuld nicht bezahlt habe, oder ob
er den Eid zurückgeben, d. h. den Beklagten schwören lassen
will, daß er die
Schuld bezahlt habe.
Nur dann, wenn die
Partei, welcher der Eid zugeschoben ist, nicht aber die Gegenpartei über ihre eigne
Handlung oder
Wahrnehmung zu schwören haben würde, ist die Zurückschiebung des Eides nicht zulässig. Einem dritten außerhalb
der
Parteien Stehenden kann ein Eid nicht zugeschoben werden. Doch können diese Beschränkungen durch gerichtliche
Anordnung in Hinwegfall kommen, wenn die
Parteien in betreff des zu leistenden Eides einig sind und der
Eid sich auf
Thatsachen bezieht.
Der frühere Unterschied zwischen
Wahrheitseid (j. de veritate) und
Glaubenseid (j. de credulitate), welch letzterer dahinging,
daß der Schwurpflichtige trotz sorgfältiger Nachforschung nicht anders wisse und glaube, als daß etc.,
ist nicht beibehalten. Dafür wird jetzt zwischen
Wissenseid und
Überzeugungseid unterschieden. Handelt
es sich nämlich um eine
Thatsache, welche in einer
Handlung des Schwurpflichtigen besteht oder Gegenstand seiner
Wahrnehmung
gewesen ist, so wird der Eid dahin geleistet, »daß die
Thatsache wahr oder nicht wahr sei«.
Ist dagegen eine andre
Thatsache vom Gegner des Schwurpflichtigen behauptet, und kann dem letztern nach
den Umständen des
Falles nicht zugemutet werden, daß er die
Wahrheit oder Nichtwahrheit derselben beschwöre, so kann das
Gericht den Eid auf
Antrag dahin normieren, »daß der Schwurpflichtige nach sorgfältiger
Prüfung und Erkundigung die Überzeugung
erlangt oder nicht erlangt habe, daß diese
Thatsache wahr sei«. Aber auch über eigne
Handlungen oder
Wahrnehmungen des Schwurpflichtigen kann ein positiver
Überzeugungseid zugelassen werden, wenn nach den Umständen des
Falles
dem Schwurpflichtigen ein bestimmtes
Wissen nicht oder nicht mehr zugemutet werden kann.
Derselbe schwört alsdann, »daß er nach sorgfältiger
Prüfung und Erkundigung die Überzeugung erlangt habe,
daß die
Thatsache wahr oder nicht wahr sei«. Außerdem sind hier noch der Editionseid (j. editionis), die eidliche
Versicherung,
daß man nicht im
Besitz einer
Urkunde sei, die als Beweismittel gebraucht werden soll, der
Offenbarungseid (j. manifestationis),
die eidliche Bestärkung der Angabe des Vermögensbestandes, der
Zeugeneid (j. testium) und der der
Sachverständigen
zu erwähnen (s.
Zeuge und
Sachverständige).
Enger begrenzt ist dagegen die Anwendung des Eides im strafrechtlichen
Verfahren, indem hier nach modernem Strafprozeßrecht
nur noch der der
Zeugen und
Sachverständigen in Anbetracht kommt, während der Eid als Beweismittel und namentlich der sogen.
Reinigungseid, zum
Zweck desBeweises der Unschuld eines Angeschuldigten, abgeschafft ist.
in
Norwegen
[* 6] tiefe Thalsenkungen zwischen zwei benachbarten
Fjorden, ermöglichen, da sie gewöhnlich
eben sind, die
Anlage von Wegen und vermitteln also die
Kommunikation zwischen den beiden
Fjorden, welche ohne dieselben wegen
der sich schroff zu einer bedeutenden
Höhe erhebenden
Felsen ganz unmöglich sein würde.
Reptiliengattung aus der
Ordnung der
Eidechsen und der
Familie der
Eidechsen
(Lacertidae), wohlgestaltete
Tiere mit gestrecktem
Körper, vom
Hals deutlich abgesetztem
Kopf, sehr langem, dünn auslaufendem
Schwanz, vier fünfzehigen
Füßen, vielseitigen Schildern auf dem
Kopf, körnigenSchuppen auf dem
Rücken
und an den Seiten, viereckigen, quergereihten, größern
Schuppen am
Bauch,
[* 8] langer, zweispitziger, vorstreckbarer
Zunge ohne
Scheide und kegelförmigen, am freien Ende etwas gebogenen, zweispitzigen
Zähnen.
Sie sind meist schön gefärbt, äußerst beweglich, bewohnen die
Alte Welt, leben meist an trocknen, sonnigen
Orten, wo sie
sich eineHöhle graben, und entfernen sich niemals weit von ihrem Geburtsort. Sie erscheinen nur bei
schönem
Wetter,
[* 9] sind um so lebhafter, je wärmer die
Sonne
[* 10] scheint, und verbringen die Zeit von
Oktober bis April gesellig
unter der
Erde. Sie laufen und klettern geschickt, schwimmen auch, sind sehr begabt, nähren sich vonInsekten,
[* 11] Würmern,
Schnecken,
[* 12] fressen auch kleine
Wirbeltiere,
Eier
[* 13] und ihre eignen
Jungen und trinken viel.
Das Weibchen legt an einem feuchten
Ort 6-8 bohnengroße, länglichrunde, weißliche
Eier, aus welchen im
August oder
September
die
Jungen ausschlüpfen. In der Gefangenschaft werden sie schnell zahm. Zu der
GattungLacertaL., mit einer Art
Halsband aus breiten
Schuppen, gehört die gemeine oder graue Eidechse (L. agilisL., s. Tafel), bis 20
cm lang, meist graugrün mit
dunkler Rückenbinde, am
Bauch und an den Seiten weißlich oder grünlich, variiert sehr in der Färbung (beim Männchen herrscht
oberseits
Grün, bei Weibchen
Grau vor), findet sich in
Europa
[* 14] von
Schweden bis zu den
Alpen
[* 15] und ist durch
Vertilgung schädlicher
Insekten sehr nützlich.
Sie lauert im
Sonnenschein meist in
Hecken, Gebüschen
oder anMauern auf
Heuschrecken,
[* 16] Nachtschmetterlinge,
Käfer,
[* 17]
Spinnen,
[* 18]
Schnecken
und zieht sich beim Erscheinen eines
Menschen oder größern
Tiers schnell in ihr
Loch zurück. Sie ist weniger
beweglich als andre
Arten, schlüpft gewandt durch Gebüsch, klettert leidlich und scheint nach der Fortpflanzungszeit eine
Art
Sommerschlaf zu halten. Die
Berg- oder Waldeidechse (L. viviparaJacq.), 15-16
cm lang, oberseits dunkelbraun, in der Rückenmitte
und an den Seiten gestreift, auch weiß gefleckt, unterseits bräunlich, bläulich, grau, gelb, schwarz gepunktet,
an der
Kehle bläulich oder rosenrot, findet sich in
Europa und Nordsibirien, besonders in Gebirgsgegenden und
Mooren, liebt
Wasser, ist minder gewandt und scheu als die vorige und legt 8-10
Eier, aus welchen in einer halben
Stunde die
Jungen ausschlüpfen.
Die
¶
grüne Eidechse (Smaragdeidechse,L.viridisDaud.), bis 60 cm lang, schön grün, schwach schwarz und weiß gepunktet, an der Kehle
oft blau, unterseits grünlichgelb, findet sich in Süd- und Mitteleuropa, Vorderasien, tritt auch vereinzelt in Österreich
[* 22] und Norddeutschland (Zeitz,
[* 23] Oderberg, Rüdersdorf, Danzig,
[* 24] Rügen) auf. Sie ist sehr gewandt, klettert vortrefflich
und plündert eifrig Nester. Bei uns schläft sie bis April, während sie in Griechenland
[* 25] und Spanien
[* 26] in milden Wintern beständig
in Thätigkeit bleibt. Im Juli legt das Weibchen 5-8 Eier, aus welchen einen Monat später die Jungen ausschlüpfen.
Die Perleidechse (L. ocellataDaud.), bis 90 cm lang, auf dem Kopf bräunlich, an den Kopfseiten grün,
auf dem Rücken dunkelgrün gezeichnet, an den Seiten mit blauen, schwarz eingefaßten Flecken, unterseits hell gelblichgrün,
an allen übrigen Teilen grün oder grüngrau, bewohnt Südwesteuropa und Nordwestafrika, erklettert Bäume, jagt Mäuse, junge
Schlangen,
[* 27] Eidechsen, Frösche
[* 28] und legt 6-10 Eier. Die Eidechse, welche sich verbirgt, ist Symbol des Schlafs oder
Todes; als Sonnen- und Lichtfreundin ist sie dem Apollo heilig, und aus dieser Beziehung ist die augurische Bedeutung des Tiers
hervorgegangen. Ein Wahrsagergeschlecht aus Sizilien,
[* 29] die Galeoten, leitete den Ursprung der Eidechse von Apollo ab. Das Wort Eidechse lautet
im Althochdeutschen Hagedisse, d. h. Hexe, und man glaubte, daß Hexen sich in Eidechsen verwandeln.