Interesse des
Verkehrs entsprechend gehandhabt werde. In dieser Hinsicht ist die Eichordnung vom maßgebend, zu
welcher verschiedene Nachtragsbestimmungen ergangen sind. Für
Bayern
[* 2] besteht eine besondere
Normaleichungskommission in
München.
[* 3] Die Errichtung der einzelnen
Eichungsämter ist den
Bundesregierungen überlassen und nach Maßgabe der Landesgesetzgebung
zu bewirken; dasselbe gilt von den Aufsichtsbehörden der Eichungsstellen. Die
Eichungsämter müssen
mit den nötigen
Normalen,
Stempeln,
Siegeln und allen
Apparaten und Hilfsmitteln, welche bei Anwendung der
Normale erforderlich,
versehen sein, und zwar können die Gebrauchsnormale von der Eichungsstelle selbst beschafft oder von der Aufsichtsbehörde
geliefert werden.
Die Lieferung der bei jeder Eichungsstelle zu haltenden Kontrollnormale erfolgt entweder durch die
Normaleichungskommission
oder durch die betreffende Aufsichtsbehörde, welche sich im
Besitz von Hauptnormalen befindet. Zur Herstellung und
Beglaubigung
der Hauptnormale sind außer der Bundeseichungskommission nur solche Eichungsbehörden befugt, welche beglaubigte
Kopien des
Urmaßes und
Urgewichts besitzen. Die Vergleichung der Hauptnormale auf ihre fortdauernde Richtigkeit wird in
längern Zwischenräumen von der
Normaleichungskommission vorgenommen.
Was die
Geschäfte der Eichungsstellen im einzelnen anbelangt (Eichordnung, § 79 ff.), so
haben dieselben einmal die ihnen zur
Eichung und Stempelung überbrachten, für den öffentlichen
Verkehr bestimmten neuen
Gegenstände, deren
Eichung in ihren Geschäftskreis fällt, ohne Berücksichtigung des Ursprungsorts der Gegenstände auf
ihre Richtigkeit den Vorschriften der Eichordnung entsprechend zu prüfen und abzustempeln, sofern dieselben
größere als die noch zulässigen
Abweichungen von der Richtigkeit nicht zeigen.
Außerdem sind die Eichungsstellen verpflichtet, an den Gegenständen, die bei jener
Prüfung noch nicht stempelfähig befunden
worden, solche Berichtigungsarbeiten auszuführen, welche sich innerhalb der
Grenzen
[* 4] der im
Verkehr noch
zulässigen
Abweichungen halten, und für welche sie die erforderlichen Einrichtungen besitzen, indem weiter gehende Berichtigungsarbeiten
der Privatverständigung der Beteiligten überlassen bleiben.
Endlich hat jede Eichungsstelle solche bereits im
Verkehr befindliche
und mit dem Eichungsstempel versehene Gegenstände, zu deren
Prüfung sie eingerichtet ist, auf erhaltene Veranlassung entweder
auf ihre Richtigkeit im
Sinn der Eichordnung (Nacheichung) oder auf die äußersten
Grenzen der im öffentlichen
Verkehr zu duldenden
Abweichungen von der absoluten Richtigkeit
(Revision) zu prüfen.
Zeigt der Gegenstand bei der
Revision eine geringere als die im
Verkehr noch zulässige größte
Abweichung, und ist sein früherer
Stempel noch genugsam kenntlich, so kann ohne weiteres die Zurückgabe erfolgen; im entgegengesetzten
Fallist er entweder zu berichtigen und neu zu stempeln, oder durch Vernichtung des frühern Beglaubigungzeichens für den
Verkehr als untauglich zu kennzeichnen. Die Eichungsstellen erheben für die Eichungsarbeiten die ihnen nach Maßgabe
der Eichgebührentaxe vom und den hierzu erlassenen Nachtragsbestimmungen zukommenden
Gebühren,
neben welchen sie aber auch noch die Auslagen für etwa verwendetes
Material in
Ansatz bringen können.
Über die von ihnen vorgenommenen
Prüfungen haben die
Eichungsämter Eichscheine oder Befundbescheinigungen auszustellen,
auf denen zugleich über die
Gebühren und Auslagen
Quittung erteilt
wird. Was insbesondere die Bezeichnung des Raumgehalts
der Schenkgefäße anbetrifft, so hat das deutsche
Reichsgesetz vom bestimmt, daß alle Schenkgefäße
(Gläser,
Krüge,
[* 5]
Flaschen etc.), welche zur Verabreichung von
Wein,
Obstwein,
Most oder
Bier in
Gast- oder Schenkwirtschaften dienen, mit
einem bei der
Aufstellung des
Gefäßes auf einer horizontalen
Ebene den Sollinhalt begrenzenden, eingeschnittenen, eingeschliffenen,
eingebrannten oder eingeätzten
Strich (Füllstrich) und in der
Nähe des
Striches mit der Bezeichnung des Sollinhalts nach
Litermaß versehen sein müssen.
Der Bezeichnung des Sollinhalts bedarf es nicht, wenn derselbe 1 oder ½
Lit. beträgt. Zugelassen sind nur Schenkgefäße,
deren Sollinhalt einem
Liter oder einer Maßgröße entspricht, welche vomLiter aufwärts durch
Stufenvon ½L., vom
Liter abwärts durch
Stufen von Zehnteilen des
Liters gebildet wird. Außerdem sind
Gefäße zugelassen, deren
Sollinhalt ¼L. beträgt. Auf fest verschlossene
Flaschen und
Krüge sowie auf Schenkgefäße von1/20L. und weniger finden
diese Bestimmungen keine Anwendung. Auch
Fässer sind zum Eichen zugelassen, und zwar wird der Raumgehalt
jetzt regelmäßig nicht mehr mit dem
Visierstab durch Ausmessen der Hauptdimension, sondern durch Ausmessen mit
Wasser bestimmt.
Der Raumgehalt in
Litern wird in die
Fässer eingebrannt. Auch bei
Schiffen pflegt man von dem Eichen derselben
(Schiffseiche) als
der amtlichen Feststellung ihrer Tragfähigkeit zu sprechen (s.
Meßbrief).
Der Zug
zur
Romantik war von vornherein entschieden, er traf mit Eichendorffs patriotischem
Haß gegen die
Fremdherrschaft und seiner tiefen Abneigung gegen die Nüchternheit der
Aufklärung zusammen. Er veröffentlichte zuerst zerstreute
Gedichte unter dem
NamenFlorens und verfaßte einen
Roman:
»Ahnung und Gegenwart« (1811 vollendet; hrsg. von de
la MotteFouqué,
Nürnb. 1815). Nach Beendigung seiner
Studien faßte er, da die Zustände in
Preußen
[* 12] zunächst völlig
aussichts- und hoffnungslos erschienen, den Entschluß, sein
Heil im österreichischen
Staatsdienst zu versuchen.
und trotz seiner Ernennung zum GeheimenRegierungsrat sich mit seiner amtlichen Stellung nicht wieder befreundete und 1844 seine
Entlassung nahm. Eichendorff lebte zunächst einige Jahre bei seiner verheirateten Tochter in Danzig, dann ein Jahr in Wien,
[* 19] längere
Zeit (bis Herbst 1850) in Dresden,
[* 20] auch abwechselnd in Berlin und auf dem ihm gehörigen Gut Sedlnitz in
Mähren.
[* 21] Zuletzt nahm er seinen Aufenthalt wieder bei der Familie seiner Tochter im Landhaus St. Rochus bei Neiße,
[* 22] wo er starb.
Von seinen Dichtungen waren nacheinander erschienen: »Krieg den Philistern«, dramatisches Märchen (Berl. 1824);
»Aus dem Leben
eines Taugenichts«, Novelle (das. 1826; 14. Aufl., Leipz.
1882);
Eichendorffs Gedichte waren die reifste und schönste lyrische Produktion der spezifischen Romantik, von tiefster
Innerlichkeit, voll quellenden Lebens, voll träumerisch weicher Stimmung, duftig, eigentümlich, dabei dem deutschen Volkslied
mannigfach verwandt und von einem sprachlichen Wohllaut, welcher beinahe schon selbst Musik ist. Auch in den Novellen, namentlich
dem Meisterstück »Aus dem Leben eines Taugenichts«, waren es hauptsächlich die Fülle der lyrischen Stimmung
und die Anmut des Vortrags, die sich wirksam erwiesen. In der Mitte der 30er Jahre begann Eichendorff, welchem zum Bewußtsein kam, daß
die Litteraturgeschichte beinahe ausschließlich von Protestanten geschrieben werde, die ernstesten litterarischen und historischen
Studien. Als poetische Resultate derselben traten zunächst die vortrefflichen Übertragungen des mittelalterlichen
spanischen Volksbuchs »Der Graf Lucanor« (Berl. 1843) und der »GeistlichenSchauspieleCalderons« (Stuttg. 1846-1853) hervor.
Mit dem Buch »Über die ethische und religiöse Bedeutung der neuen romantischen Poesie in Deutschland«
[* 24] (Leipz. 1847) eröffnete
er die Reihe seiner litterarhistorisch-kritischen Schriften, deren Gesamtinhalt auf eine kritische Urteilsrevision
im Sinn der modernen Katholizität hinauslief. »Der deutsche Roman des 18. Jahrhunderts in seinem Verhältnis zum Christentum«
(Leipz. 1851; 2. Aufl., Paderb. 1867),
»Zur Geschichte des Dramas« (Leipz. 1854; 2. Aufl., Paderb.
1867),
»Geschichte der poetischen Litteratur Deutschlands«
[* 25] (das. 1857, 3. Aufl. 1866) setzten
diese Thätigkeit fort, welche in einer entschiedenen Bevorzugung und beinahe ausschließlichen Verherrlichung der spanischen
Dichtung und ihrer Nachklänge in der deutschen Romantik gipfelte. Darüber nahm die eigne poetische Thätigkeit Eichendorffs,
die im Anfang neben der kirchlichen Gesinnung die volle Frische und Unbefangenheit bewahrt hatte, eine spezifisch tendenziöse
Richtung, welche in den erzählenden Gedichten: »Julian, ein Romanzencyklus« (Leipz. 1853),
»Robert und
Guiscard« (das. 1855) und »Lucius« (das. 1857) entschieden zu Tage trat. Außer Eichendorffs »Sämtlichen (poetischen) Werken«
(Berl. 1841-43, 4 Bde.; 3. Aufl.,
Leipz. 1883, 4 Bde.) erschien nach
dem Tode des Verfassers auch eine Sammlung seiner »Vermischten Schriften« (Paderb. 1867, 5 Bde.),
welche seine litterarischen und kritischen Arbeiten, auch seinen Nachlaß, umfaßt.