Wasser, und der früher mit Bezug auf ihre übeln
Gerüche auf sie angewendete Spottname
»Old Reekie« hat seine Bedeutung verloren.
Pferdebahnen durchziehen die Hauptstraßen. In unmittelbarer Umgebung liegen
Leith und
[* 2]
Granton, die beiden Hafenstädte Edinburgs,
und
Portobello (s. d.).
Geschichte. Der
Name Edinburg
[* 3] ist auf Edwin, König von Northumbria (616-633), zurückgeführt worden. Bereits 1128 wird
Edinburg als königliche
Burg genannt, und 1215 wurde dort das erste
Parlament versammelt; aber Bedeutung erlangte die Stadt erst,
als sie im 15. Jahrh. von den
Stuarts zur Hauptstadt
Schottlands erkoren wurde. Um 1450 wurde die
Altstadt befestigt. 1530 brannte
fast die ganze Stadt ab, der Rest ging bei der
Einnahme durch den
GrafenHertford 1544 zu
Grunde, und das
Schloß, die
Kapelle von
Holyrood und die St. Gileskirche sind die einzigen Gebäude aus früherer Zeit, welche verschont blieben.
Am zog
Maria Stuart hier feierlich ein, aber der Jubel bei ihrem Empfang verklang gar bald. 1641 wurde
Karl I. mit großen
Ehrenbezeigungen in Edinburg empfangen;
Cromwell eroberte aber wenige Jahre später selbst die
Citadelle (1650). 1770 wurde
der
Bau derNeustadt
[* 4] begonnen. 1678 hatte Edinburg etwa 20,000, 1722 etwa 40,000 und 1801: 82,000 Einw.
Thomas Alwa,
Physiker, geb. zu
Milan in
Ohio, begann seine Laufbahn als Zeitungsjunge an den Bahnzügen
Michigans und
Kanadas, beschäftigte sich dabei lebhaft mit
Chemie und fing an, auf der
Eisenbahn selbst eine kleine
Zeitung,
den
»Grand Trunk Herald«, zu drucken. Dann erlernte er in den
Nächten die Handhabung des Telegraphenapparats
und wurde Telegraphenbeamter in
Port Hurton,
Stratford und
Adrian. Von dort ging er nach
Indianapolis und erfand hier, unabhängig
von den schon bekannten
Arbeiten, einen
Translator zur automatischen
Übertragung einer
Depesche von einer Leitung auf
eine andre.
Hier konstruierte er ein vervollkommtes
Telephon und den
Phonographen, den er zu der Diktiermaschine ausbildete,
ein Gesangstelephon, welches wortlose
Töne reproduziert, das
Mikrotasimeter, das
Aerophon, Megaphon und das Phonometer, ferner
für die Telegraphie einen Quadruplexapparat zum gleichzeitigen Telegraphieren von vier
Depeschen in entgegengesetzter
Richtung
auf demselben
Draht.
[* 15] Außerdem wurden zahlreiche Edisonsche
Erfindungen signalisiert, deren Wert mehr oder
weniger illusorisch geblieben ist.
Bedeutende
Verdienste aber erwarb sich Edison durch seine
Glühlampe und durch die ungemein praktischen Einrichtungen für die
Herstellung von elektrischer
Beleuchtung.
[* 16] Diese
Konstruktionen haben wesentlich zu der schnellen Verbreitung des elektrischen
Lichts beigetragen, und gegenwärtig bemühen sich zwei Edison-Gesellschaften in
Berlin
[* 17] undParis,
[* 18] dieselben
auch in
Europa
[* 19] zu verwerten.
Vgl.
Prescott, The speaking telephone, electric light and other recent electrical inventions
(New York
1879);
Mc. Clure, Edison and his inventions
(Chicago 1879).
River,Fluß im nordamerikan.
StaatSüdcarolina, entsteht bei Brancheville aus zwei Quellflüssen, hat einen südöstlichen
und südlichen
Lauf und ergießt sich durch zwei
Arme, welche die große Edistoinsel bilden, in den Atlantischen
Ozean. Er ist etwa 150 km weit für große
Boote fahrbar.
(lat.),
Ausgabe, Herausgabe eines
Buches (s.
Ausgabe). Im Rechtsleben bedeutet Edition s. v. w. Vorlegung einer
Urkunde.
Eine Verpflichtung hierzu (Editionspflicht) besteht nach der deutschen
Zivilprozeßordnung (§. 387, 394)
nur dann, wenn demjenigen, welcher die Edition verlangt, ein diesbezügliches besonderes
Recht zur Seite steht, oder wenn es sich
um gemeinschaftliche
Urkunden handelt. Die Edition einer
Urkunde kann entweder mittels besonderer
Klage oder im Beweisverfahren von der
Gegenpartei gefordert werden.
Wird dieselbe verweigert, so ist über diesen
Inzidenzpunkt zu verhandeln und, falls der
Antrag für begründet
erachtet wird, die der
Urkunde anzuordnen. Bestreitet der Editionspflichtige, daß sich die
Urkunde in seinem
Besitz befinde,
so hat er dies durch einen
Eid (Editionseid) zu erhärten, der in der deutschen
Zivilprozeßordnung (§ 391) dahin normiert
ist, »daß er nach sorgfältiger Nachforschung die Überzeugung
erlangt habe, daß die
Urkunde in seinem
Besitz sich nicht befinde, daß er die
Urkunde nicht in der Absicht abhanden gebracht
habe, deren Benutzung dem Beweisführer zu entziehen, daß er auch nicht wisse, wo die
Urkunde sich befinde«. Kommt der Beweisgegner
der
Anordnung, die
Urkunde vorzulegen oder den
Eid zu leisten, nicht nach, so ist, wenn der Beweisführer
eine
Abschrift der
Urkunde beigebracht hat, diese
Abschrift als richtig, und wenn eine solche
Abschrift nicht vorliegt, so sind
die Behauptungen des Beweisführers über die
Beschaffenheit und den
Inhalt der
Urkunde als bewiesen anzusehen (§ 392).