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Wagner, Die Düngerfabrikation und Anleitung zur chemischen Untersuchung der Handelsdünger (das. 1877);
Graf zur Lippe, [* 2] Der Kompost und seine Verwendung (Leipz. 1878);
Cohn, Die käuflichen Düngemittel (Braunschw. 1883).
Wagner, Die Düngerfabrikation und Anleitung zur chemischen Untersuchung der Handelsdünger (das. 1877);
Graf zur Lippe, [* 2] Der Kompost und seine Verwendung (Leipz. 1878);
Cohn, Die käuflichen Düngemittel (Braunschw. 1883).
ein mechanischer Apparat zum gleichmäßigen Ausstreuen pulverförmiger düngender Substanzen. Derselbe ist in ähnlicher Weise angeordnet wie eine Säemaschine (s. d.), d. h. ein auf Rädern ruhendes Gestell trägt den Kasten, welcher zur Aufnahme und zur Verteilung des Düngers dient. Der Kasten besteht aus zwei Abteilungen, von denen die eine den gepulverten und möglichst trocknen Dünger aufnimmt, während die andre zum Bemessen und Ausstreuen desselben dient.
Erstere ist stets mit einer Rührvorrichtung versehen, um ein Zusammenballen des Düngers zu verhüten und denselben stetig in die Ausstreuabteilung gelangen zu lassen. Letztere enthält auf einer von den Fahrrädern in Umdrehung versetzten Welle eine Anzahl von kleinen Rädern, welche mit entsprechenden Vorsprüngen besetzt sind, um mit diesen das Pulver zu erfassen und auszustreuen. Damit kein Festsetzen des Düngers an den Rädern stattfinde, sind dieselben mit Abstreichern versehen, welche entweder durch Gewichte oder durch Blattfedern angepreßt werden. In neuerer Zeit ist dieser wesentlichste Teil der Düngerstreumaschine von einigen Fabrikanten, z. B. von Siedersleben in Bernburg, [* 3] derartig ausgebildet worden, daß die bezüglichen Maschinen den Anforderungen der Praxis thatsächlich recht gut entsprechen.
Der Dünger fällt aus dem Kasten in die Verteilungsvorrichtung, welche die gleichmäßige Ausstreuung auf den Acker bewirkt. Sie besteht aus einem breiten, mit schräg gestellten Klötzen überdeckten Brett, auf welchem der Dünger hinabgleitet. Dieses Verteilungsbrett wird mittels einer Deckplatte geschlossen, damit kein Verkleben desselben bei etwa eintretendem Regenwetter stattfinde. Die Maschinen zum Ausstreuen pulverförmigen Düngers leiden durchweg an dem Übelstand, daß das zu verarbeitende Material ein oft in hohem Grad widerspenstiges ist.
Der Dünger ballt sich zusammen, zieht leicht Feuchtigkeit aus der Luft an und verhindert alsdann eine gleichmäßige Ausstreuung oder bewirkt sogar Verstopfungen in der Maschine. [* 4] Deshalb müssen die angebrachten Rührwerke eine sehr energische Wirkung äußern, wodurch die Betriebskraft nicht unerheblich gesteigert wird. Auch werden durch einige Düngerarten, z. B. solche mit starkem Ammoniakgehalt, die eisernen Teile der Maschine stark und schnell angegriffen, wodurch die Dauer der Maschine nicht unerheblich beeinträchtigt wird.
Die Leistung einer Düngerstreumaschine von 2 m Breite [* 5] beträgt 4-6 Hektar pro Tag; zur Bedienung sind 1-2 Pferde [* 6] und ein Arbeiter erforderlich; der Preis beträgt im Durchschnitt 500 Mk. Maschinen, welche gleichzeitig mit dem Dünger die Saat ausstreuen und zwar in geraden und parallelen Reihen, heißen Universal-Drills (s. Säemaschinen). [* 7] Zum Ausstreuen flüssigen Düngers wendet man das gewöhnliche Jauchefaß mit einer hinten angebrachten Sprengvorrichtung an. Letztere besteht häufig aus einer quer über die Richtung der Fortbewegung gelegten Rinne mit entsprechenden Ausschnitten. In England sind diese Apparate (Croskillsche Jauchekarren) sehr verbreitet; gewöhnlich ist auf denselben noch eine Pumpe [* 8] angebracht, um die Flüssigkeit direkt in das Faß [* 9] zu heben. Kompliziertere Apparate zum direkten Ausgießen flüssigen Düngers auf den Acker, von Chambers konstruiert, haben keine Verbreitung gefunden.
Egidio Romoaldo, ital. Opernkomponist., geb. zu Matera im Neapolitanischen, Schüler von Durante, machte sich zuerst durch die Oper »Nerone« bekannt, mit der er 1735 in Rom [* 10] Pergolesis »Olympiade« aus dem Felde schlug, schrieb dann für Neapel, [* 11] Venedig, [* 12] London [* 13] und erhielt endlich eine Anstellung am Hof [* 14] zu Parma. [* 15] Da dieser fast ganz französisch war, fing an, französische Opern zu schreiben, mit so viel Glück, daß er sich 1757 bewogen fand, nach Paris [* 16] zu gehen, und dort eine stattliche Reihe komischer Opern im leichten Stil der neuern neapolitanischen Schule zur Aufführung brachte, die außerordentlichen Erfolg hatten, so daß Duni als der eigentliche Begründer der französischen komischen Oper betrachtet werden muß. Er starb
Martin von, Erzbischof von Gnesen und Posen, [* 17] geb. wurde in der Jesuitenschule zu Rawa und im Collegium germanicum zu Rom gebildet, ward 1808 Kanonikus bei der Metropolitankirche zu Gnesen, 1824 Konsistorial- und Schulrat in Posen und 1831 Erzbischof. Als das Breve Pius' VIII. vom die gemischten Ehen betreffend, 1835 die Streitigkeiten mit dem Erzbischof Droste-Vischering von Köln [* 18] hervorrief, richtete Dunin im Januar 1837 an den Minister der geistlichen Angelegenheiten und dann an den König die Bitte, auch in seiner Erzdiözese das päpstliche Breve veröffentlichen zu dürfen, ward jedoch abgewiesen.
Kaum aber war die päpstliche Allokution vom über die Wegführung des Erzbischofs von Köln ergangen, als Dunin in einem Hirtenbrief vom jedem Geistlichen mit Amtsentsetzung drohte, welcher eine gemischte Ehe einsegnen würde, »ohne vorher von den Brautleuten das Versprechen erhalten zu haben, daß ihre Kinder in der katholischen Religion erzogen werden sollten, und ohne sich die Überzeugung verschafft zu haben, daß der katholische Teil der Hoffnung sei, den akatholischen zu seiner Kirche zurückzuführen«.
Als die hierauf mit dem Erzbischof gepflogenen Unterhandlungen zu keinem friedlichen Resultat führten, erklärte ein Ministerialreskript den Erlaß des Hirtenbriefs für eine Überschreitung der erzbischöflichen Amtsgewalt und eröffnete gegen den Erzbischof einen Kriminalprozeß. Eine friedliche Ausgleichung, die der König persönlich versuchte, kam nicht zu stande, und so wurde Dunin 24. April vom Oberlandesgericht zu Posen zum Verlust seiner Würden und zu sechs Monaten Festungsstrafe verurteilt.
Der König erließ ihm die letztere unter der Bedingung, daß er ruhig in Berlin [* 19] wohne, mit Beibehaltung seines vollen Gehalts. Dunin nahm zwar diese Begnadigung mit ihren Bedingungen an, entfernte sich jedoch heimlich aus Berlin nach Posen und trat hier sogleich wieder als Erzbischof auf. Von neuem verhaftet und nach Kolberg [* 20] abgeführt, blieb er daselbst in Haft bis zum August 1840, wo ihm Friedrich Wilhelm IV. gegen gewisse Erklärungen die Rückkehr in seine Diözese gestattete. Kurze Zeit nachher wies Dunin den Klerus an, von der Forderung der üblichen Versprechungen bei gemischten Ehen abzustehen und bei bereits eingegangenen gemischten Ehen nach dem Gemütszustand des katholischen Ehegatten zu beurteilen, ob ihm die Sakramente zu verweigern seien oder nicht. Dunin starb
Vgl. Hase, [* 21] Die beiden Erzbischöfe (Leipz. 1839);
Pohl, Martin v. Dunin, Erzbischof von Gnesen und Posen (Marienb. 1843).
s. v. w. Olivinfels. ^[= ( nach dem Fundort Dun Mountain auf Neuseeland, Lherzolith nach dem Teich Lherz an den ...]
Stadt, s. Dorchester ^[= (spr. dórtschester), 1) Hauptstadt von Dorsetshire (England), am Frome, altertümlich, aber ...] 1).
bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für Wilh.
Dunker (s. d.). ¶