37-38° östl. L. v. Gr., am Südfuß des mächtigen
Schneebergs Kilima Ndscharo gelegen, erhebt sich aus der 600 m hohen Ebene bis zu 1500 m am genannten Berg, ist äußerst fruchtbar
und von den nach S. strömenden Flüssen Weri-Weri, Mué, Moschi, Kilema, Mambo, Lumi u. a. wohl bewässert. Bewohnt wird es
von den Wadschagga, einem Bantuvolk, das sich durch körperliche Schönheit, Liebenswürdigkeit und Fleiß
hervorthut. Sie sind Ackerbauer und Viehzüchter und haben sogar Stallfütterung und großartige, über Schluchten und Berge
weggeführte Wasserleitungen.
Das schmale bewohnte Land besteht aus etwa 15 verschiedenen kleinen »Königreichen«, unter denen Mudschama und Kilama die
bedeutendsten sind. Der Handel des Landes ist lebhaft, und alljährlich treffen hier Kaufleute von der
Suaheliküste ein, welche Baumwollstoffe, Glasperlen und Metallwaren gegen Elfenbein etc. umtauschen. Besucht wurde das Land
zuerst durch den deutschen Missionär Rebmann, näher erforscht 1861 durch v. d. Decken.
Vgl. v. d. Decken, Reisen in Ostafrika (Leipz.
1869-71, 2 Bde.).
(vulgär auch Srawak, Srawnik), eine im 1. oder 2. Jahrh. n. Chr. durch Pârçwanâtha vom Buddhismus abgezweigte
und von seinem Nachfolger im Lehramt, Wardhamâna oder Mahâwira, über Indien verbreitete Sekte, die sich jedoch später in
Litteratur wie Dogma den Brahmanen näherte, um dadurch ihren Verfolgungen zu entgehen. Die Sekte nahm ihren Anfang
im südlichen Bihar in Bengalen und verbreitete sich von hier aus über Dschodhpur nach der Westküste (Gudscharat und Malabar);
ihr Hauptsitz wurde das südliche Dekhan, wo sie bei den großartigen Felsentempeln thätig wurden, die wir in Ellora und sonst
bewundern.
Von der Sekte der Çaiwa später stark verfolgt, sind sie jetzt auf 4-5 Mill. zusammengeschmolzen. Sie
haben sich in die zwei Hauptabteilungen der Digambara oder nackten Dschaina, welche sich jedoch nur beim häuslichen
Mahl bis auf die Schamgegend entkleiden und sonst bunte Gewänder tragen, und der Swêtambara, welche weiße Gewänder
tragen, gespalten, und diese zerfallen wieder in zahlreiche Unterabteilungen. In der Philosophie fassen
die Dschaina alle Dinge unter den zwei Kategorien des Vernünftigen (Dschiwa) und Empfindenden (Adschiwa) zusammen.
Dschiwa ist die Seele, welche zwar stets vollkommen ist, aber durch die menschlichen Handlungen gefesselt wird und durch die
strenge Befolgung der Vorschriften der Religion wieder befreit werden muß; sie ist das Genießende, Adschiwa
dagegen der Gegenstand des Genusses (alles Materielle) und der Fesselung der Seele. Erreicht wird die Befreiung durch die Erkenntnis
vom Wesen der Dinge, welche durch strenge Befolgung der Lehrsätze der Religion vermittelt wird. Diese gipfeln in einer geradezu
lächerlichen Ängstlichkeit gegen die Tötung irgend eines lebenden Wesens, wovon das Verbot, Fleisch zu
essen, die notwendige Folge ist, während sich die Errichtung von Hospitälern für gebrechliche etc. Tiere als eine Verirrung
darstellt.
Genau ausgearbeitet sind die Regeln, welche sich auf Überwindung des Dranges der verkörperten Seele zur Beschäftigung mit
den sinnlichen Gegenständen beziehen. Lehren des Buddhismus, der Waiçeschika- und Sânkhya-Philosophie
(s. Indische Religionen) sind hier zu einem System verschmolzen, das Brahmanen als Mittelspersonen zum Heil nicht notwendig erklärt.
Wer Befreiung erreicht hat, erhält in dem im Detail ausgebildeten, den Purâna (s. d.) entlehnten, aber an Übertreibungen noch
reichern kosmogonischen System
als Dschina (»Heiliger«, woher der Name der Sekte) oder Tîrthankara (als
Gott) eine Wohnung im höchsten Teil der Welt. In zahlreichen niedrigern Regionen über der Erde haust die übrige sehr zahlreiche,
vielfach abgestufte und höchst phantastisch aufgeputzte Götterwelt.
Die Guten, d. h. die Priester und frommen Männer, sind folgerichtig über die Hörer (Çrâwaka) oder Laien gesetzt; erstere
sollen die Regenzeit mit dem Studium und dem Nachdenken über die heiligen Schriften zubringen. Kastenartige
Sonderung ist zugelassen. Im Ritual bildet durchaus das brahmanische Zeremoniell die Grundlage, so daß Brahmanen die gottesdienstlichen
Verrichtungen im Tempel und im Haus des eines Priesters bei Geburten etc. bedürfenden Dschaina verrichten können.
Eigentümlich sind ihre Feste der 24 Dschinas, von denen wir aber nur den 23. und 24. oder die oben als
Gründer und Verbreiter genannten zwei Männer als geschichtliche Personen betrachten dürfen. Die Dschaina haben überaus anregend
auf die Bewohner des südlichen Indien, namentlich auf die Drawida (s. d.), eingewirkt. Ihre Litteratur, die sich der brahmanischen
anschließt, ist sehr reichhaltig und meist in den Volkssprachen der Drawida geschrieben; ein großer
Teil der kanaresischen Litteratur ist ihr Werk. Der »Tschintamani«, das
beste tamulische Gedicht, hat einen Dschaina zum Verfasser.
Vgl. Lassen, Indische Altertumskunde, Bd. 4, S. 755 ff.
(Leipz. 1861);
Garret, Classical dictionary of the mythology etc. of India (Madras 1871);
Wurm, Geschichte
der indischen Religion (Bas. 1874);
Milloué, Essai sur la religion des Jains (Par. 1884).
(engl. Jeypore, Jaipur), 1) ein unter britischem Schutz stehender Radschputenstaat in Ostindien, umfaßt 37,454
qkm (681 QM.) mit (1881) 2,534,357 Einw.,
wovon 2,315,219 Hindu. Der Boden ist im ganzen eben (nur im N. und NW. erheben sich granitische Hügel bis
zu 90 m Höhe) und, soweit die Einwirkung des Wassers geht, fruchtbar und reich an Weiden. Das Klima ist sehr heiß; die Temperatur
erreicht durchschnittlich im Mai 37, im Juli 33, im Dezember 19° C. Die im Land entspringenden Flüsse
verrinnen im Sand.
Regent ist ein Maharadscha, der von seinen Unterthanen ein Steuereinkommen von 10 Mill. Mk. bezieht; sechs kleinere Staaten sind
ihm tributpflichtig. Er selbst zahlt an die englisch-indische Regierung einen Tribut von 800,000 Mk. Schon im 18. Jahrh. hatte
Dschai Singh, der Erbauer der Hauptstadt und einer der berühmtesten indischen Astronomen, den Ruf seines
Landes als eines wohlgeordneten Staats begründet. An der Spitze der Geschäfte steht ein königlicher Rat (Darbar) von fünf
Mitgliedern, mit einer den Bestimmungen für die englisch-indischen gesetzgebenden Körper nachgebildeten Geschäftsordnung.
Die englischen Aufsichtsbeamten üben auf die Verwaltung großen Einfluß aus. Die Hauptstadt Dschaipur zahlt
(1881) 142,578 Einw. und wird wegen ihres Reichtums an Palästen, Gärten und Luxusanlagen als die schönste Stadt ganz Indiens
gepriesen. Sie wurde erst von dem Vater des jetzigen Maharadscha angelegt, der die ganze Bevölkerung des 14 km entfernten,
tief in den Bergen liegenden Alt-Dschaipur (Amber) hierher brachte. Die neue Stadt ist von einer hohen Mauer mit
bronzenen Thoren umgeben, hat einen großen Palast des Maharadscha, eine 1867 von den Engländern angelegte Kunstschule und außerhalb
der Thore einen herrlichen Park. Im Land sind 33 Volksschulen nach
mehr
europäischem Vorbild, 379 nach indischem Muster. Der auf das Wohl seines Landes bedachte Fürst war bei der großen Hungersnot
allein von allen Herrschern Radschputanas bestrebt, das Elend zu mildern. Dafür wurden seine Salutschüsse von der englischen
Regierung von 17 auf 19 erhöht. Doch finden seine Befehle vielfach keine Ausführung, Steuerwesen
und Justiz liegen noch im argen. Eine merkliche Besserung brachte der Vertrag vom 7. Aug. 1869, durch welchen der Salzsee Sambar,
bis dahin in gemeinschaftlichem Besitz von Dschaipur und Dschodhpur, in das Eigentum der englisch-indischen Regierung überging.
Der See war der Zankapfel zwischen den Radschas und ihren Vasallen gewesen; die Salzgewinnung ging nicht
ohne Unruhe von statten, Angriffe auf die Salzkarawanen waren an der Tagesordnung. Seit die englisch-indische Regierung das Salzlager
ausbeutet, herrscht Ruhe und Ordnung. Die Ende 1880 zur Vollendung gebrachte Radschputana-Eisenbahn durchzieht Dschaipur von NO. nach
SW.; nach dem Sambarsee ist eine Zweigbahn gebaut. 1883 veranstaltete der Fürst in seiner Hauptstadt eine
epochemachende Ausstellung kunstgewerblicher Gegenstände aus ganz Indien.
Vgl. »Rajputana Gazetteer« (Kalkutta 1880).
2) (Dschaipur Zemindari) Kleiner englisch-ind. Vasallenstaat, am Rande der Ostghats zwischen 17½ bis 20° nördl. Br. und 81 1/3-84°
östl. L. v. Gr.; der Umfang beträgt 29,851 qkm (542 QM.) mit (1881) 694,673 Einw.,
fast ausschließlich hinduisierten vorarischen Urbewohnern. Der Fürst ist ein Radschpute hoher Kaste, seine
Familie nahm im 15. Jahrh. Besitz vom Land. Von den Ebenen im O. und dem Tafelland des östlichen Dekhan durch die Lage im stark
bewaldeten Gebirge abgeschlossen, war das Fürstentum bis 1848 nur dem Namen nach abhängig; damals brachen
Palastunruhen aus, die Aufstände im Gefolge hatten; 1860 griff die englisch-indische Regierung direkt in die Verwaltung ordnend
ein. S. Karte »Ostindien«.