des
Widerstandes, den sein
Herr seinem Lerntrieb entgegensetzte, schreiben, lesen und rechnen. 1832 kaufte ihn ein
Schiffbauer
in
Baltimore,
[* 2]
dem er aber 1838 entlief. Er gelangte glücklich nach
New Bedford in
Massachusetts, wo er
Arbeit fand und den
Namen
Douglass annahm. Durch die Bekanntschaft mit
WilliamLloydGarrison erhielt er hilfreiche Unterstützung zur weitern
Selbstausbildung, und da er bei verschiedenen Antisklavereiversammlungen in kurzer Zeit eine überraschende rednerische
Kraft
[* 3] entwickelte, so ward er 1841 als
Agent der Antisklavereigesellschaft in
Massachusetts angestellt, als welcher er vier Jahre
lang die
Staaten von
Neuengland bereiste. 1845 besuchte er
England, wo er als Redner großes Aufsehen machte
und seine
Autobiographie
»Live of an American slave«, nachmals erweitert unter dem
Titel: »My bondage and my freedom« (deutsch,
Hamb. 1860),
(spr. dulang),Arrondissementshauptstadt im franz.
DepartementSomme, an der Authie und der
Eisenbahn von
Amiens
[* 9] nach St.-Pol, mit mehreren alten
Kirchen, einer
Citadelle, die sonst
für einen der wichtigsten
Punkte der
Picardie galt und gegenwärtig als
Strafanstalt für
Weiber (früher
Staatsgefängnis) benutzt wird, und (1881) 3721 Einw., welche Baumwollspinnerei,
Papier- und Lederfabrikation betreiben.
utdes, und
Do, ut facias (lat.), ich gebe, damit du (mir etwas) gebest, und ich gebe, damit du (mir
etwas) verrichtest, im römischen
Recht zwei sogen.
Innominatkontrakte (s.
Vertrag).
Neuerdings ist der
GrundsatzDo, ut des,
zu einem politischen
Prinzip gemacht worden, und
FürstBismarck hat wiederholt von einer Do-ut-des-Politik als von einer
Realpolitik
gesprochen, welche auf der
Basis von Leistung
und Gegenleistung geführt wird.
(spr. duhsätt),Louis,
Maler, geb. 1834 zu
Tribsees in
Pommern,
[* 16] kam 1856 als Stubenmaler nach
Berlin
[* 17] und war
als solcher noch fünf Jahre lang thätig. Nebenbei begann er
Früchte,
Blumen, kleine
Landschaften und
Kopien nach
Ruisdael zu
malen, worin er so viel
Talent entwickelte, daß ihn der Landschaftsmaler
Eschke 1864 in sein
Atelier nahm.
In demselben Jahr machte er eine Studienreise an die
Küste der
Ostsee und nach
Rügen sowie 1865 nach
Schweden.
[* 18] So entstanden
nach seiner Rückkehr in
Berlin während der nächsten Jahre eine
Reihe von
Landschaften ausSkandinavien,
darunter viele
Winter- und Mondscheinbilder, die durch ihre treffliche
Stimmung und feine Abtönung großen Beifall fanden
und zu seiner
Spezialität wurden. Solche sind z. B. ein Müllergehöft im Mondschein, die Mitternachtsonne
bei
Torneå, eine Mondnacht im
Winter, eine Dorfschmiede im
Winter,
Landschaft bei
Söderhamn, die schwedische
Küste im Mondschein.
Später wandte er sich wieder seinen heimatlichen Gegenden, insbesondere der
Mark, zu und schuf zahlreiche
Landschaften, welche aber an
Kraft der
Stimmung seine poetischen Mondscheinlandschaften nicht erreichen.
Sein Hauptverdienst beruht aber in der streng wissenschaftlichen Begründung, welche er der
Meteorologie gegeben hat. Das von
ihm aufgestellte Drehungsgesetz der
Winde
[* 24] galt lange als allgemeine Windtheorie und trug wesentlich zurFörderung
der
Meteorologie bei. Dove war seit 1848
Direktor des 1846 gegründeten königlichen
MeteorologischenInstituts, welches eine Abteilung
des
StatistischenBüreaus bildet, und von welchem über 80
Stationen repartieren. Er schrieb: Ȇber
Maß und
Messen« (2. Aufl.,
Berl. 1835);
»Untersuchungen im Gebiet der Induktionselektrizität« (das.
1843);
unterscheiden« (das. 1859); »Der
Kreislauf des
[* 26] Wassers« (2. Aufl., das. 1874); »Gedächtnisrede
auf A. v. Humboldt« (das. 1869). Unter seinen meteorologischen Arbeiten sind hervorzuheben: »Meteorologische Untersuchungen«
(Berl. 1837);
»Über die nicht periodischen Änderungen der Temperaturverteilung auf der Oberfläche
der Erde 1729-1855« (das. 1840-1859, 6 Tle.);
»Die Witterungsverhältnisse von Berlin« (das. 1842, 2. Aufl.
1852);
Ein großes Verdienst erwarb sich Dove auch durch Herausgabe des »Repertoriums
der Physik« (Berl. 1837-49, 8 Bde.).
2) RichardWilhelm, ausgezeichneter Kirchenrechtslehrer, Sohn des vorigen, geb. zu
Berlin, studierte daselbst 1851-55 die Rechte, promovierte 1855 mit der Dissertation »De jurisdictionis ecclesiasticae apud Germanos
Gallosque progressu« (Berl. 1855), arbeitete dann als Auskultator und 1857-60 als Referendar bei dem Kammergericht und habilitierte
sich 1859 an der Universität als Privatdozent. Im J. 1862 wurde er in Tübingen
[* 30] außerordentlicher, 1863 ordentlicher
Professor der Rechte und Mitglied des Spruchkollegiums. 1865 ging er in gleicher Eigenschaft nach Kiel,
[* 31] von wo er 1868 einem
Ruf als ordentlicher
Professor und außerordentliches Mitglied des hannöverschen Landeskonsistoriums nach Göttingen
[* 32] folgte. 1873 wurde
er zum Mitglied des preußischen Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten ernannt. Noch als Privatdozent
schuf er 1860 in der »Zeitschrift für Kirchenrecht« ein Organ für das evangelische Kirchenrecht und für die Behandlung des
katholischen Kirchenrechts vom nicht ultramontanen Standpunkt, worin er die Rechte des Staats gegenüber der Kirche kräftig
vertrat. Außerdem verfaßte er eine »Sammlung der wichtigern neuen Kirchenordnungen, Kirchenverfassungsgesetze
etc. des evangelischen Deutschlands«
[* 33] (Tübing. 1865) und bearbeitete von Richters »Lehrbuch des Kirchenrechts« die 6. und 7. Auflage
(Leipz. 1865-67 u. 1871-74) sowie die ersten fünf Lieferungen der 8. Auflage (das. 1877-82).