(spr. dus-,Doesburg), befestigte Stadt in der niederländ.
ProvinzGeldern, am Zusammenfluß der Alten und
NeuenYssel, mit einer
Schiffbrücke von 95 m
Länge, einer schönen
Kaserne und
(1883) 4484 Einw., welche berühmten
Senf fertigen und mit
Holz
[* 8] und
Getreide
[* 9]
Handel treiben. Auch der Transithandel und die
Schiffahrt
sind nicht ohne Bedeutung. Doesborgh führte in alten
Zeiten den
Namen Drususburg und wurde 1585 von den Spaniern, von
den
Preußen
[* 10] unter
General v.
Oppen mit
Sturm genommen. Es ist Geburtsort der bekannten
Admirale van
Kinsbergen und Verhuell.
(spr. duht-),Stadt in der niederländ.
ProvinzGeldern, am Zusammenfluß der Slingebeek und der Alten
Yssel, mit (1883) 3021 Einw., einer lateinischen
Schule, Holzhandel
und stark besuchten
Jahrmärkten.
(spr. dohdsche, ital., v.
lat. dux), das Staatsoberhaupt der ehemaligen
RepublikenVenedig
[* 11] und
Genua
[* 12] mit dem
Rang eines regierenden
Fürsten. In
Venedig
findet sich diese
Würde schon im 8. Jahrh. Damals wurde der Doge von den
Bürgern gewählt, hatte aber fast
absolute
Gewalt, die durch eine neue
Verfassung Ende des 12. Jahrh. in solche Abhängigkeit vom
Rat gebracht wurde, daß eine
Wahl zu diesem
Amt, namentlich wegen der strengen
Haftpflicht, die sich auch auf die
Erben des Dogen für etwa nach seinem
Tod
entdeckte
Mißbräuche erstreckte, keineswegs immer gern angenommen wurde.
Nach der erwähnten
Verfassung wurde der Doge nicht mehr vom
Volk, vielmehr von einem engern
Ausschuß des
GroßenRats gewählt.
Der erste so 1177 gewählte Doge, Ziani, vollzog auch zum erstenmal die später immer wieder gefeierte symbolische
Vermählung des neuen Dogen mit dem
Meer durch
Werfen eines kostbaren
Ringes von dem prächtigen Staatsschiff
in die Tiefe.
Genua gab sich den ersten Dogen 1339, doch wurde die
Würde während der innern Wirren mehrmals abgeschafft;
erst die durch
AndreasDoria 1528 eingeführte
Verfassung setzte die
Stellung des Dogen fest und bestimmte, daß nur sehr vermögende
Senatoren und Mitglieder desGroßenRats im
Alter von mindestens 50
Jahren wählbar seien. Die Regierungszeit
wurde
auf zwei Jahre beschränkt. Der
Friede von
Campo Formio 1797 machte beiden
Republiken und damit auch der
Würde des Dogen
ein Ende.
Noch einmal wurde dieselbe 1802 in
Genua hergestellt, hörte aber 1805 mit Einverleibung der
Ligurischen Republik in das französische Kaiserreich endgültig auf zu bestehen.
(spr. doghjel),Matthias, poln. Geschichtschreiber des 18. Jahrh., Mitglied
der
Kongregation der
Piaristen, gründete zu
Wilna,
[* 15] wo er
Rektor war, eine Druckerei für lateinische Werke und begleitete den
jungen
GrafenCampo auf seinen
Reisen nach
Deutschland
[* 16] und
Frankreich. Vornehme
Verbindungen verschafften Dogiel Zutritt
zu den polnischen
Reichs- und Familienarchiven. So entstand sein
»Codex diplomaticus regni Poloniae et magni ducatus Lithuaniae«;
von den acht
Bänden durften jedoch nur der erste, vierte und fünfte
(Wilna 1758) gedruckt werden; von den fünf unterdrückten
sollen von Dogiel selbst herrührende
Handschriften in
Petersburg
[* 17] und
Wilna sein. Eine Bearbeitung der
Urkunden
gab er in den »Limites regni polonici et magni ducatus Lithuaniae ex originalibus
et authenticis exemplis descripti«
(Wilna 1758).
auf kirchlichem Gebiet die
Glaubenslehre oder
auch ein einzelner Glaubenssatz als zeitweiliger lehrhafter
Ausdruck der religiösen
Erfahrung in der
Gemeinde.
Durch letztere
Bestimmung unterscheidet sich das Dogma von der bloßen Privatmeinung einzelner
Kirchenlehrer;
(griech.), die systematische
Darstellung der Dogmen (s.
Dogma). Da die letztern von der
Kirche oder den
Kirchen
formuliert werden, so wird auch jede Dogmatik einer bestimmten
Kirche angehören. Diese kirchliche Dogmatik tritt in einer Zeit, in der
die
Kirche das sämtliche Wissensgebiet beherrscht und die Ansprüche des forschenden
Geistes vor den
Interessen
eines ungebrochenen
Glaubens verstummen, als eigentliche
Universalwissenschaft auf. So die
Scholastik im
Mittelalter, ähnlich
auch die lutherische und reformierte
Orthodoxie im 16. und 17. Jahrh. Aufgabe dieser kirchlichen Dogmatik waren außer
der präzisen
Darstellung des
Lehrbegriffs aus den Bekenntnissen
Beweis und Begründung desselben gegen
Zweifel und
Widersprüche, zugleich auch verstandesmäßige Herleitung der abgeleiteten
Elemente aus den grundlegenden. Lediglich moderne
Formen der Dogmatik sind dagegen die kritische, welche die kirchlichen Lehrbestimmungen an den
Resultaten der wissenschaftlichen
Welterklärung
oder an dem fortgeschrittenen religiösen
Bewußtsein mißt;
die philosophische, welche die Dogmen vom Standpunkt
eines spekulativen
Systems zurechtlegt;
die biblische, welche lediglich den religiösen
Gehalt der
Heiligen Schrift
zusammenstellt;
¶
Was aber die von letztgenanntem Theologen datierende moderne Entwickelung der Dogmatik von dem gesamten veralteten Betrieb derselben
grundsatzmäßig unterscheidet, ist die angestrebte Unterscheidung zwischen dem wirklichen Inhalt des
von religiös-ethischen Interessen geleiteten christlichen Glaubens und jenen lediglich physikalischen und metaphysischen Fragen,
welche die alte Dogmatik in naiver Weise in die religiösen hinein- und mit denselben zu einem oft recht monströsen mixtum compositum
verarbeitet hatte.
Von einer apriorischen Konstruktion absehend, beruft sich die Dogmatik seither in ihren bessern Vertretern zunächst
auf die christliche Erfahrung, um auf dem kritisch gesicherten Grunde dieser Thatsache den Inhalt des christlichen Glaubens zur
systematischen Darstellung zu bringen. Die hauptsächlichsten Lehrbücher der protestantischen Dogmatik sind: Schleiermacher, Der
christliche Glaube nach dem Grundsätzen der evangelischen Kirchen (5. Aufl., Berl. 1861, 2 Bde.);