von etwas oberflächlicher Zeichnung sind. Im Belvedere zu Wien, in Schleißheim u. a. O. finden sich Bilder von ihm, die übrigens
nicht häufig vorkommen. Vortrefflich ist seine Radierung: eine Gruppe von fünf Schafen.
2) Simon van der, Maler und Radierer, Sohn des vorigen, geb. 1653 zu Amsterdam, nahm seinen Wohnsitz im Haag,
lebte jedoch auch einige Zeit in Friesland und ein Jahr in England. Später ging er nach Antwerpen und Brüssel. Er ähnelt in
seiner Kunstweise seinem Vater, doch spielen in der Staffage die Menschen bei ihm eine größere Rolle; auch malte er Porträte
in Netschers Weise. Er starb angeblich 1717.
(spr. dus-, Doesburg), befestigte Stadt in der niederländ.
Provinz Geldern, am Zusammenfluß der Alten und Neuen Yssel, mit einer Schiffbrücke von 95 m Länge, einer schönen Kaserne und
(1883) 4484 Einw., welche berühmten Senf fertigen und mit Holz und Getreide Handel treiben. Auch der Transithandel und die Schiffahrt
sind nicht ohne Bedeutung. Doesborgh führte in alten Zeiten den Namen Drususburg und wurde 1585 von den Spaniern, von
den Preußen unter General v. Oppen mit Sturm genommen. Es ist Geburtsort der bekannten Admirale van Kinsbergen und Verhuell.
(spr. duht-), Stadt in der niederländ.
Provinz Geldern, am Zusammenfluß der Slingebeek und der Alten Yssel, mit (1883) 3021 Einw., einer lateinischen Schule, Holzhandel
und stark besuchten Jahrmärkten.
In den benachbarten Dörfern sind Eisenhütten.
Die sehr alte Stadt, welche schon 838 erwähnt
wird, war Mitglied der Hansa.
Neckarkreis, Oberamt Böblingen, 3 km vom Bahnhof Schafhausen
(bei Weil der Stadt), mit Baumwollweberei, Hopfenbau und (1880) 1025 evang.
Einwohnern;
berühmt durch die mehrfach poetisch (von Schiller und Uhland) gefeierte Döffinger Schlacht zwischen
Graf Eberhard dem Greiner und den schwäbischen Reichsstädten, in welcher die Städter eine gänzliche Niederlage erlitten, Eberhards
Sohn Ulrich aber das Leben verlor.
(spr. dohdsche, ital., v.
lat. dux), das Staatsoberhaupt der ehemaligen Republiken Venedig und Genua mit dem Rang eines regierenden Fürsten. In Venedig
findet sich diese Würde schon im 8. Jahrh. Damals wurde der Doge von den Bürgern gewählt, hatte aber fast
absolute Gewalt, die durch eine neue Verfassung Ende des 12. Jahrh. in solche Abhängigkeit vom Rat gebracht wurde, daß eine
Wahl zu diesem Amt, namentlich wegen der strengen Haftpflicht, die sich auch auf die Erben des Dogen für etwa nach seinem Tod
entdeckte Mißbräuche erstreckte, keineswegs immer gern angenommen wurde.
Nach der erwähnten Verfassung wurde der Doge nicht mehr vom Volk, vielmehr von einem engern Ausschuß des Großen Rats gewählt.
Der erste so 1177 gewählte Doge, Ziani, vollzog auch zum erstenmal die später immer wieder gefeierte symbolische
Vermählung des neuen Dogen mit dem Meer durch Werfen eines kostbaren Ringes von dem prächtigen Staatsschiff
in die Tiefe. Genua gab sich den ersten Dogen 1339, doch wurde die Würde während der innern Wirren mehrmals abgeschafft;
erst die durch Andreas Doria 1528 eingeführte Verfassung setzte die Stellung des Dogen fest und bestimmte, daß nur sehr vermögende
Senatoren und Mitglieder des Großen Rats im Alter von mindestens 50 Jahren wählbar seien. Die Regierungszeit
wurde
auf zwei Jahre beschränkt. Der Friede von Campo Formio 1797 machte beiden Republiken und damit auch der Würde des Dogen
ein Ende. Noch einmal wurde dieselbe 1802 in Genua hergestellt, hörte aber 1805 mit Einverleibung der Ligurischen Republik
in das französische Kaiserreich endgültig auf zu bestehen.
(spr. doghjel), Matthias, poln. Geschichtschreiber des 18. Jahrh., Mitglied
der Kongregation der Piaristen, gründete zu Wilna, wo er Rektor war, eine Druckerei für lateinische Werke und begleitete den
jungen Grafen Campo auf seinen Reisen nach Deutschland und Frankreich. Vornehme Verbindungen verschafften Dogiel Zutritt
zu den polnischen Reichs- und Familienarchiven. So entstand sein »Codex diplomaticus regni Poloniae et magni ducatus Lithuaniae«;
von den acht Bänden durften jedoch nur der erste, vierte und fünfte (Wilna 1758) gedruckt werden; von den fünf unterdrückten
sollen von Dogiel selbst herrührende Handschriften in Petersburg und Wilna sein. Eine Bearbeitung der Urkunden
gab er in den »Limites regni polonici et magni ducatus Lithuaniae ex originalibus
et authenticis exemplis descripti« (Wilna 1758).
auf kirchlichem Gebiet die Glaubenslehre oder
auch ein einzelner Glaubenssatz als zeitweiliger lehrhafter Ausdruck der religiösen Erfahrung in der Gemeinde.
Durch letztere
Bestimmung unterscheidet sich das Dogma von der bloßen Privatmeinung einzelner Kirchenlehrer;
(griech.), die systematische Darstellung der Dogmen (s. Dogma). Da die letztern von der Kirche oder den Kirchen
formuliert werden, so wird auch jede Dogmatik einer bestimmten Kirche angehören. Diese kirchliche Dogmatik tritt in einer Zeit, in der
die Kirche das sämtliche Wissensgebiet beherrscht und die Ansprüche des forschenden Geistes vor den Interessen
eines ungebrochenen Glaubens verstummen, als eigentliche Universalwissenschaft auf. So die Scholastik im Mittelalter, ähnlich
auch die lutherische und reformierte Orthodoxie im 16. und 17. Jahrh. Aufgabe dieser kirchlichen Dogmatik waren außer
der präzisen Darstellung des Lehrbegriffs aus den Bekenntnissen Beweis und Begründung desselben gegen Zweifel und
Widersprüche, zugleich auch verstandesmäßige Herleitung der abgeleiteten Elemente aus den grundlegenden. Lediglich moderne
Formen der Dogmatik sind dagegen die kritische, welche die kirchlichen Lehrbestimmungen an den Resultaten der wissenschaftlichen
Welterklärung oder an dem fortgeschrittenen religiösen Bewußtsein mißt;
die philosophische, welche die Dogmen vom Standpunkt
eines spekulativen Systems zurechtlegt;
die biblische, welche lediglich den religiösen Gehalt der Heiligen Schrift
zusammenstellt;
mehr
die komparative oder vergleichende Darstellung der in verschiedenen Kirchen geltenden Lehren. Den zu bearbeitenden Stoff ordnete
man protestantischerseits entweder nach der ökonomischen Methode, d. h. man teilte denselben nach den Personen der Dreieinigkeit
ein, welchem Schema sich das gesamte Material fügen mußte (so besonders die Dogmatiker aus der spekulativen Schule), oder
nach der Föderalmethode, d. h. man teilte den Stoff ein nach dem Schema der drei Bündnisse (s. Bundestheologie) oder nach
der am häufigsten befolgten Lokalmethode, welche in besondern Artikeln (s. Loci communes) von der Bibel, von Gott, vom Menschen,
von Christus, von dem Heiligen Geist etc. den Stoff abhandelt.
Hiernach werden die verschiedenen Teile der Dogmatik besonders bezeichnet als: Bibliologie (Lehre von den heiligen
Urkunden);
Theologie im engern Sinn (Lehre von Gott mit Einschluß der Lehre von den göttlichen Werken), wozu die Lehre von den
Engeln (Angelologie und Dämonologie) als Anhang kommt;
Anthropologie (Lehre von der Schöpfung des Menschen, seiner Natur
und höhern Würde) mit Einschluß der Ponerologie (Lehre von Sündenfall, Erbsünde und sündigem Verderben);
Soteriologie mit
Einschluß der Christologie (Lehre von der Person und dem Werk Christi, aber auch von der Heilsordnung mit Einschluß der Lehre
von der Kirche und deren Gnadenmitteln) und Eschatologie (Lehre von den letzten Dingen, dem Tode, der Auferstehung,
dem Weltgericht und Weltende).
Erst neuerdings sind, teilweise im Zusammenhang mit der von Schleiermacher und Rothe versuchten
Umwandlung der Dogmatik in eine lediglich historische Disziplin, welche »von dem Zusammenhang der in einer christlichen Kirchengemeinschaft
zu einer gegebenen Zeit geltenden Lehre« Rechenschaft geben solle, an die Stelle der alten Einteilungsgründe
ganz andre Gesichtspunkte, wie Sünde und Gnade oder Naturordnung, sittliche Weltordnung und Heilsordnung etc., getreten, wie
denn auch der Name Dogmatik seit Schleiermacher vielfach dem Ausdruck »Glaubenslehre« Platz gemacht hat.
Was aber die von letztgenanntem Theologen datierende moderne Entwickelung der Dogmatik von dem gesamten veralteten Betrieb derselben
grundsatzmäßig unterscheidet, ist die angestrebte Unterscheidung zwischen dem wirklichen Inhalt des
von religiös-ethischen Interessen geleiteten christlichen Glaubens und jenen lediglich physikalischen und metaphysischen Fragen,
welche die alte Dogmatik in naiver Weise in die religiösen hinein- und mit denselben zu einem oft recht monströsen mixtum compositum
verarbeitet hatte.
Von einer apriorischen Konstruktion absehend, beruft sich die Dogmatik seither in ihren bessern Vertretern zunächst
auf die christliche Erfahrung, um auf dem kritisch gesicherten Grunde dieser Thatsache den Inhalt des christlichen Glaubens zur
systematischen Darstellung zu bringen. Die hauptsächlichsten Lehrbücher der protestantischen Dogmatik sind: Schleiermacher, Der
christliche Glaube nach dem Grundsätzen der evangelischen Kirchen (5. Aufl., Berl. 1861, 2 Bde.);
Nitzsch, System der christlichen Lehre (6. Aufl., Bonn 1851);
Twesten, Vorlesungen über die Dogmatik der evangelisch-lutherischen Kirche
(4. Aufl., Hamb. 1838, 2 Bde.);
Schweizer, Die christliche Glaubenslehre (2. Aufl., Leipz. 1877, 2 Bde.);
Lipsius, Lehrbuch der evangelisch-protestantischen Dogmatik (2. Aufl., Braunschw.
1879);