Aktiengesellschaften vgl.
Aktie. Bei den Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit nennt man Dividénde die meist in
Prozenten
ausgedrückte
Summe, welche den Versicherten von ihren eingezahlten Prämiengeldern nach Abzug aller
Ausgaben am Ende des Versicherungjahrs
zurückgezahlt wird. Bei
Konkursen versteht man unter Dividénde die pro
Hundert berechnete
Quote, welche aus dem
Ertrag der
Konkursmasse an die
Gläubiger des Falliten nach Maßgabe ihrer
Forderungen zur Verteilung gelangt.
(lat.), teilen, als Rechnungsoperation (s.
Division). ^[= # im Militärwesen 1) ein aus allen Waffengattungen zusammengesetzter, zu selbständigen Unternehmunge ...]
(Dividibi, auch
Libidibi, Libidavi), die
Früchte von
CaesalpiniaCoriariaWilld., bilden schnecken- oder S-förmig
eingerollte, trockne, spröde, an beiden
Enden stumpf zugespitzte, etwas glänzende, kastanienbraune, gegen 8
cm lange, 23
cm
breite
Hülsen, welche zwischen der zähen äußern und innern
Haut
[* 2] eine ockerbraune, spröde
Masse enthalten und meist 24 linsenförmige
Samen
[* 3] einschließen. Sie enthalten 1926,7 (nach andern Angaben 32 und selbst 49) Proz.
Gerbstoff. Die Gerbschoten wurden zuuerst 1768 von den Spaniern nach
Europa
[* 4] gebracht; sie kommen jetzt über
Caracas,
Maracaibo und
Curassao in den
Handel und dienen zum
Gerben und
Schwarzfärben. Sie geben weiche, braunrot gefärbte
Leder,
werden aber meist nur als Zusatz zu andern Gerbmitteln benutzt.
(lat.), Ahnungsvermögen, Weissagungskraft,
Ahnung, bei den
Römern Inbegriff aller auf die
Mantik bezüglichen
Erscheinungen und
Institute, Prodigien,
Orakel, Augurien etc. (s.
Mantik); in der altrömischen Rechtssprache
die richterliche Untersuchung, welcher von mehreren Anklägern als der passendste auszuwählen sei, um bei einem
Prozeß den
Hauptankläger (suo nomine accusator) zu machen, während die übrigen als Subscriptores jenem sich anreihten. So handelte
es sich bei der
Anklage des
Verres darum, ob
Cicero oder
Cäcilius Hauptkläger sein sollte, und deshalb
führt die erste Verrinische
Rede des
Cicero den
Titel Divinatio. Die
Richter entschieden in solchen
Fällen nach einer gewissen
moralischen Voraussetzung (divinabant); daher der
Name.
daher divinatorischeKritik, eine auf genauester
Bekanntschaft mit der
Denk und Redeweise eines
Autors beruhende
Kritik, die infolgedessen oft unmittelbar das
Richtige trifft.
Divinieren, durch Divinationsgabe wissen, ahnen, weissagen.
Die Einrichtung dieser Vorrichtung ist nicht genau bekannt, auch wurde der von Divisch gemachte
Vorschlag, solche
Blitzableiter
mehrfach zu errichten, von den
WienerGelehrten abgelehnt. Die Vorrichtung selbst wurde von den benachbarten
Bauern bald darauf
zerstört, weil sie dieselbe für die Trockenheit des folgenden
Sommers verantwortlich machten. Divisch erfand
auch ein musikalisches
Instrument, genannt Denisdor und schrieb:
»Längst verlangte
Theorie von der meteorologischen
Elektrizität«
(Tübing. 1768). Er starb in Prendiz.
(ital., abgekürzt div., »geteilt«)
bedeutet in den Orchesterstimmen von
Streichinstrumenten, daß die zwei oder mehrstimmig vorkommenden
Akkorde nicht als
Doppelgriffe
gespielt werden, sondern die
Instrumente sich teilen sollen.
(lat.),
Teilung, in der
Arithmetik die vierte Rechnungsspezies, die Zerlegung einer gegebenen Zahl in eine
bestimmte Anzahl gleicher Teile.
Dividieren heißt nämlich eine Zahl
(Quotient) suchen, welche in einer gegebenen Zahl (Dividendus,
Dividend) so vielmal enthalten ist, als eine andre
(Divisor)
Einheiten hat. Um anzudeuten, daß eine Zahl
durch eine andre dividiert werden soll, setzt man das Divisionszeichen (:) dazwischen und zwar meist so, daß der
Divisor
rechts, der
Dividend links von diesem Zeichen steht, oder man schreibt die Aufgabe in Form eines
Bruches, dessen
Zähler der
Dividend und dessen
Nenner der
Divisor ist;
daß z. B. 60 durch 5 dividiert erden soll, läßt sich bezeichnen
entweder durch 60:5, oder durch 60/5. Ist die Division richtig, so muß, wenn man den
Quotienten mit dem
Divisor multipliziert und
den bei der Division etwa übriggebliebenen Rest zum
Produkt addiert, dieses dem
Dividenden gleich sein.