sachgemäße
Anordnung des
Stoffs einer Abhandlung oder
Rede; im militärischen
Sinn derPlan, nach welchem ein
Marsch, ein
Manöver,
ein
Gefecht von Truppenabteilungen ausgeführt werden soll. In letzterm
Sinn muß die Disposition vor allem klar und bestimmt gefaßt
lein; sie enthält unter anderm die
Einteilung der
Truppen, die Absicht des Kommandierenden, die Aufträge
für die einzelnen Unterabteilungen und die Bestimmung der Zeit für den Abmarsch oder
Angriff, auch Nachrichten über den
Feind, den
Ort, wohin alle Meldungen, Verwundete zu schicken, u. dgl.
Eine Disposition wird schriftlich
nur für solche Truppenverbände ausgegeben, welche der Befehlshaber in ihrer Thätigkeit nicht mehr
mit eignen
Augen übersehen kann, also etwa von der
Division aufwärts; bei kleinern Abteilungen genügt
der mündliche »Befehl«.
Größere oder selbständig operierende
Korps, deren
Lage seitens der Armeeleitung nicht genug übersehen werden kann, um ihnen
eine bestimmte Disposition vorzuschreiben, erhalten als Richtschnur für ihr Verhalten nur allgemeine
Direktiven (s. d.). In derPsychologie
bedeutet Disposition s. v. w. Gemütsstimmung, Geneigtheit zu etwas, in der
Medizin s. v. w.
Anlage (zu einer
Krankheit). In der
Rechtswissenschaft
versteht man unter Disposition jede
Verfügung über einen vermögensrechtlichen Gegenstand und unterscheidet dabei zwischen Disposition unter
Lebenden, wie
Kauf,
Schenkung etc., und Disposition auf den Todesfall oder letztwillige Disposition, wie
Testament,
Erbvertrag u. dgl.; daher Dispositionsfähigkeit,
die Befugnis, derartige
Verfügungen zu treffen.
Der Mangel dieser Dispositionsfähigkeit kann ein absoluter oder ein relativer sein; ersteres insofern, als einer
Person die
Fähigkeit zum selbständigen
Abschluß von
Rechtsgeschäften überhaupt entzogen ist, wie
Unmündigen, Wahnsinnigen, notorischen
Verschwendern und sonstigen unter
Kuratel stehenden
Personen.
Relativ, d. h. in Ansehung eines bestimmten
Gegenstandes, eines
Rechts oder einer
Sache, dispositionsunfähig ist eine
Person dann, wenn jener Gegenstand ihrer rechtlichen
Macht nicht unterworfen oder die betreffende
Sache überhaupt der Privatdisposition entzogen ist, wie z. B. ein öffentliches
Gewässer. - Im
Staatsdienst bedeutet
Stellung zur Disposition (im
Gegensatz zum aktiven
Dienst und zur gänzlichen
Pensionierung) s. v. w.
Versetzung in den zeitweiligen
Ruhestand, welche regelmäßig eine Gehaltsverminderung zur
Folge hat
und bei Richterbeamten vermöge des
Prinzips der Unabhängigkeit der
Gerichte nur mit Zustimmung des
Richters oder doch nach
vorgängigem
Gehör
[* 2] desselben und nach Ansetzung eines besonders normierten
Verfahrens erfolgen kann.
die Empfangsbescheinigung, welche für hinterlegte oder auf
Kontokorrent gegebene und dem Deponenten
zu jeder Zeit zur
Verfügung stehende
Gelder ausgestellt wird.
eins der berühmtesten Gemälde
Raffaels, Fresko im
Vatikan
[* 5]
(Zimmer della Segnatura), die
Theologie symbolisierend, in
neuester Zeit auch durch
KellersStich (1858) bekannt geworden.
(lat.), Wortkampf, gelehrtes Streitgespräch, besonders ein öffentlich
angeordnetes; Disputanten, diejenigen, welche sich an einem solchen beteiligen. In frühern
Zeiten wurden öffentliche Disputationen
besonders häufig über theologische Streitfragen abgehalten (s.
Religionsgespräche), heutzutage beschränken sich dieselben
fast nur noch auf den akademischen
Usus. Man hat hier die
Inauguraldisputation (disputatio
pro loco) oder
Habilitationsdisputation, zur Erlangung der Erlaubnis, an der
Universität Kollegien zu lesen, und die
Promotions- oder Doktordisputation
(disputatio pro gradu), zur Erlangung eines akademischen
Grades.
Schedendisputationen (vgl.
Scheda) sind die unter einem Präses, d. h. unter dem Vorsitz eines Universitätslehrers,
über einzelne Thesen gehaltenen Disputationen. Derjenige, welcher durch die Disputation sich
irgend einen
Platz in der Gelehrtenrepublik erkämpfen will, hat seine in bestimmten Thesen aufgestellten Behauptungen (als
Defendent oder Respondent) gegen jeden, der sie bestreitet (Opponent), zu verteidigen. Gegenwärtig ist aber das
Disputieren
meist Scheingefecht mit vorher bestimmten Opponenten geworden. Bis gegen die Mitte dieses
Jahrhunderts
durfte bei Disputationen nur die
lateinische Sprache gebraucht werden; die
UniversitätBreslau
[* 6] war die erste, welche Disputationen
in deutscher
Sprache
[* 7] gestattete; die Zulassung derselben ist jedoch weder allgemein bei allen
Fakultäten durchgedrungen, noch
hat sie die alte akademische Form mit wirklichem, neuem
Leben erfüllen können.
in
Mecklenburg
[* 8] Versammlungen der
Stände, welche nicht vom
Landesherrn berufen sind, sondern aus eigner
Initiative zur Besprechung gemeinsamer Angelegenheiten auf
Landes-,
Kreis- oder Amtskonventen zusammentreten.
(lat.), mangelnde Befähigung, Untauglichkeit, z. B.
bei einem
Pferd
[* 9] oder
Reiter der Mangel der zur
Qualifikation (Tauglichkeit) nach dem Rennprogramm geforderten
Bedingungen.
Disqualifizieren,
zu etwas unfähig, untauglich machen.
zurückgekehrt, gab er einige Gedichte, 1791 eine »Defence of poetry« heraus,
die er jedoch selbst wieder vernichtete. Sein Lieblingsfach, dem er, im Besitz eines ansehnlichen Vermögens, fortan sein Hauptstudium
widmete, war und blieb die Litteraturgeschichte, auf deren Gebiet er sich dauernden Ruf erwarb. Gleich sein erstes Werk, die
mit Geschmack und Kritik ausgeführten »Curiosities of literature« (1791-1823, 3 Tle.), wurde vermöge seiner
tiefsinnigen philosophischen Bemerkungen, verbunden mit der liebenswürdigen Kunst der Darstellung, bald zu einer Lieblingslektüre
des englischen Publikums und erlebte zahlreiche Auflagen (neueste Ausg. 1884). Andre in dieses Fach einschlagende Veröffentlichungen
waren: »Litterary miscellanies« (1796),
»Essay on the literary character« (1795, neue Ausg. 1867),
»Calamities
of authors« (1812, 2 Bde.; neue Ausg.
1867) und »Quarrels of authors« (1814, 3 Bde.),
die 1850 mit dem Werk über Jakob I. (s. unten) unter dem Titel: »Miscellanies of literature« (neue Ausg.
1884) vereinigt erschienen. Zu den ersten Nummern der neubegründeten »Quarterly
Review« lieferte Disraeli mehrere wertvolle Beiträge. Ein Aufsatz darin von ihm: »Spences anecdotes«, und Bemerkungen
über die moralische und poetische Geltung Popes riefen einen Streit über Pope hervor, an dem Bowles, LordByron u. a. teilnahmen.
Einen glänzenden Beweis seines historischen Scharfblicks und seiner kritischen Begabung gab Disraeli in dem Werk »Inquiry
into the literary and political character of KingJames I.« (1816) sowie in seinen »Commentaries of the life and reign
of Charles I.« (1828-31, 5 Bde.; neue Ausg.
von Benjamin Disraeli, 1850, 2 Bde.), wofür ihm die UniversitätOxford
[* 15] das Doktordiplom erteilte.
Mit neuem Eifer kehrte er, bereits 70 Jahre alt und seit 1839 erblindet, von seiner Tochter unterstützt,
zu seiner Geschichte der englischen Litteratur zurück, der er den pedantischen Titel: »Amenities of literature« (Lond. 1841, 3 Bde.)
gab, erreichte aber nicht einmal das ZeitalterPopes, über den er tiefe Studien gemacht. Er starb auf seinem Landsitz
Brandenham House in Buckinghamshire, nachdem er bereits 1814 (mit seinem Sohn Benjamin) zum Christentum übergetreten war. Seine
Werke erschienen gesammelt in 7 Bänden (mit Biographie von seinem Sohn, Lond. 1849-51; neueste Ausg. 1884).