rediskontiert, indem er zu noch größern Kapitalkräften geht, welche Diskonten nehmen (diskontieren); das sind zumeist die
Notenbanken, denen das Liegenlassen der Wechsel bis zum Verfalltag gesetzlich dadurch erleichtert ist, daß sie an Stelle von
Bargeld mit Zahlungsversprechen auf sich (Banknoten) zahlen (vgl. Banken). Das Bestreben dieser Institute, mit ihren auf
solche Art elastischen Mitteln den Anforderungen des diskontierenden Geschäftspublikums zu entsprechen, ist die Diskontpolitik;
ihr Werkzeug ist das Hinauf- und Heruntersetzen des Diskontsatzes, Abkürzen der Verfallzeit der Wechsel etc. Sie erhöhen
den Diskontsatz bei starkem Begehr nach Diskontierung von Wechseln und halten dadurch den nötigen Geldvorrat im Land zurück.
Bei relativem Geldüberfluß erniedrigen sie ihn wieder, reizen dadurch zum Angebot von Wechseln und zur
Belebung der Geschäftsthätigkeit. Der Zins, welcher bei Verpfändung (Lombardieren) von Wertpapieren von den Banken berechnet
wird, heißt Lombarddiskont. Derselbe ist in der Regel 1 Proz. höher als der Wechseldiskont. Eskomptieren, diskontieren nennt
man auch wohl im Geschäftsleben die Berücksichtigung von wahrscheinlich eintretenden Ereignissen, welche
einen Einfluß auf den Kurs ausüben werden.
(lat.), Mangel an Zusammenhang, Verbindung. - Im parlamentarischen Sprachgebrauch versteht man unter
dem Prinzip der Diskontinuität den Grundsatz, wonach jede Session einer parlamentarischen Körperschaft für sich ein
abgeschlossenes und selbständiges Ganze bildet. Daher müssen Gesetzesvorlagen, welche in der abgelaufenen Session nicht erledigt
wurden, in der folgenden Session neu eingebracht werden, wofern die Regierung daran festhält, dasselbe gilt von Anträgen und
Petitionen; auch können die Arbeiten einer Kommission des Parlaments aus der einen Session nicht in der nächsten
einfach wieder aufgenommen und fortgesetzt werden.
[* ] (griech.), Scheibe, Wurfscheibe, bei Homer Solos genannt, eine in späterer Zeit metallene, früher auch steinerne
Scheibe von Linsengestalt, ohne Handhabe und Riemen, in der Mitte etwas stärker, nach der Peripherie schwächer auslaufend.
Die Größe und Schwere des Diskos war für Knaben und Männer verschieden. Ein zu Olympia im Alpheios gefundener
Diskos war 20 cm breit und 4 kg schwer; andre haben nur eine Schwere von 2-2,5 kg. Als isolierte Kampfübung
kommt das Diskoswerfen
(Diskobolia) in der heroischen Zeit häufig vor.
Homer nennt z. B. den Protesilaos als vorzüglichen Diskoswerfer, und Odysseus übertraf im Diskoswurf alle
Phäaken. In der spätern Zeit war der Diskoswurf eine Hauptübung in den Gymnasien und Palästren, besonders beliebt
in Sparta, in der Kaiserzeit auch zu Rom; bei den öffentlichen Festspielen kam derselbe nur als Teil des Pentathlon (s. d.)
vor. Der regelrechte Diskoswurf erforderte bedeutende Übung und Geschicklichkeit. Der Werfende, meist
entkleidet, auf einer kleinen Erhöhung stehend, legte den Oberleib etwas vor und beugte sich ein wenig nach der rechten Seite
hin.
Der rechte Arm, welcher den an der innern Handfläche aufwärts gelehnt trug, fuhr nun zunächst zurück bis zur
Höhle der Schulter und warf dann, in rascher Bewegung vorwärts einen Bogen beschreibend, die Scheibe in die Luft, wodurch ihr
Schwung und Richtung aus der Tiefe in die Höhe gegeben wurden. Nicht die Höhe des Wurfs oder das Treffen eines bestimmten Ziels,
sondern die Entfernung des zu Boden gefallenen Diskos vom Orte des Abwurfs entschied den Sieg. Das Weiterspringen
des vom Boden zurückprallenden Diskos galt nichts. Phayllos aus Kroton schleuderte den Diskos 30 m weit. Der Diskoswerfer (Diskobolos)
war ein beliebter Gegenstand der antiken Bildnerei; besonders berühmt sind die Darstellungen des Naukydes und des Myron (s.
Abbildung). Die Versuche von Guts Muths u. a., Wurfscheiben in die neuere Gymnastik einzuführen, sind vereinzelt
geblieben. Vgl. Gymnastik.
[* ]
^[Abb.: Diskoswerfer, nach Myron (Rom, Vatikan).]
(franz.), dem Gutdünken, namentlich eines Richters, anheimgestellt;
daher die diskretionäre Gewalt des
Richters, die Befugnis, bei Zwischenfällen die nötigen Anordnungen zu treffen, insbesondere zur Aufrechthaltung
der Ordnung und Handhabung der Disziplin sogen. Disziplinarstrafen anzuwenden.
Ebenso spricht man auch von der diskretionären
Gewalt des Präsidenten einer gesetzgebenden Körperschaft, insofern in gewissen Dingen dem freien Ermessen desselben einiger
Spielraum gelassen ist.