vielfach auch die
Staubgefäße
[* 2] und Fruchtblattkreise fünfgliederig, doch kommen bisweilen viergliederige, auch zwei- und
selbst dreigliederige Blütenblattkreise vor, aber viel seltener als die fünfgliederigen; in manchen
Fällen sind auch die
Blütenblätter nicht in
Kreisen, sondern in
Spiralen gestellt, und diese bestehen dann meist aus einer größern, oft unbegrenzten
Anzahl von
Gliedern. Wegen ihrer zusammengesetztern Gestaltverhältnisse gelten daher die Dikotyledonen für eine
höhere
Stufe im
Pflanzensystem als die
Monokotyledonen und somit überhaupt für die vollkommensten
Gewächse.
Die Dikotyledonen zerfallen nach der
Ausbildung der Blütenhülle in die Unterabteilungen der
Apetalen (Apetalae) mit fehlenden
Blumenblättern,
Chori- oder Polypetalen (Choripetalae oder Polypetalae) mit freien
Blumenblättern und Sym- oder
Monopetalen
(Sympetalae oder Monopetalae) mit verwachsenen
Blumenblättern. Die Abteilung der
Apetalen wird von den neuern Systematikern
nicht mehr anerkannt und mit den
Choripetalen, bei denen eine Verkümmerung der
Blumenblätter nicht selten ist, vereinigt.
Die
Ordnungen oder Verwandtschaftsreihen der Dikotyledonen sind folgende: Juliflorae, Urticinae,
Centrospermae, Polycarpicae, Rhoeadinae,
Cistiflorae, Columniferae,
Gruinales, Terebinthinae, Aesculinae, Frangulinae,
Tricoccae, Umbelliflorae, Saxifraginae,
Opuntinae,
Passiflorinae, Myrtiflorae,
Thymelinae, Rosiflorae, Leguminosae,
Bicornes, Primulinae, Diospyrinae, Tubiflorae, Labiatiflorae,
Contortae, Campanulinae, Rubiinae, Aggregatae, Hysterophyta.
(lat.,
Magister populi), eine außerordentliche, in
Zeiten der
Not oder für besondere
Geschäfte ernannte und
vorübergehend (außer im letzten
Jahrhundert nie auf länger als sechs
Monate) mit der höchsten
Gewalt bekleidete Magistratsperson
der römischen
Republik. Die Einführung dieses
Amtes fällt ins Jahr 498
v. Chr., als die
Römer
[* 4] in einen
gefährlichen
Krieg mit den
Latinern verwickelt waren. Der erste Diktator war T. Lartius. Das neue (übrigens von den
Latinern entlehnte)
Amt
(Diktatur) hatte den
Zweck, die
Einheit und
Kraft
[* 5] der
Regierung zunächst gegen äußere Feinde, bald aber auch gegen innere
Unruhen zu stärken und somit für
Fälle besonderer
Gefahr die königliche
Gewalt zu ersetzen.
Deswegen waren dem Diktator alle übrigen
Magistrate mit Ausnahme der
Volkstribunen untergeordnet, deswegen war er
frei von der
Berufung
an das
Volk und von der Rechenschaftspflicht; so wenigstens in der ältern Zeit, denn in der
Folge scheint beides auch für
den Diktator Geltung gewonnen zu haben. Er wurde, nachdem der
Senat die Einsetzung beschlossen, von einem der
Konsuln oder einem Konsulartribun ernannt, der dieses
Geschäft unter
Beobachtung der
Auspizien in der
Stille der
Nacht vollziehen
mußte; er selbst setzte sich dann einen
Magister equitum als Reiterobersten und zweiten Befehlshaber an die Seite.
Als Zeichen seiner außerordentlichen
Gewalt schritten ihm 24
Liktoren voran, während den
Konsuln nur je 12 gestattet
waren, und zwar führten diese
Liktoren, da ihm das
Recht über
Leben und
Tod zustand, in ihren Rutenbündeln auch die
Beile,
deren
Führung den
Konsuln seit dem ersten Jahr der
Republik verboten war. Außer für
Erhaltung der öffentlichen
Wohlfahrt in gefährlichen
Kriegen
oder bürgerlichen
Unruhen wurden zuweilen auch für einzelne, selbst unbedeutende
Geschäfte
Diktatoren gewählt, als: die Einschlagung des Jahresnagels in den kapitolinischen Jupitertempel, die
Haltung der
Komitien
in
Abwesenheit der
Konsuln, die Vollziehung des
Zensus und namentlich die Ergänzung des
Senats, die Leitung öffentlicher
Spiele,
Anstellung außerordentlicher Kriminaluntersuchungen,
Aushebung etc. Auch die
Diktatur war anfangs gleich
den übrigen höhern
Magistraten ein auf die
Patrizier beschränktes
Amt; im J. 356 wurde aber der
PlebejerGajusMartius Rutilus
zum Diktator ernannt und damit auch dieses
Amt den
Plebejern zugänglich gemacht. Da übrigens seit der Gleichstellung der
Patrizier und
Plebejer die innern Streitigkeiten eine lange Zeit ruhten und nach dem zweiten
PunischenKrieg in
Italien,
[* 6] welches die Diktatoren nicht verlassen durften, keine bedeutenden
Kriege mehr zu führen waren, so wurde die Anwendung der
Diktatur immer seltener und hörte endlich mit dem zweiten
PunischenKrieg völlig auf.
Der letzte Diktator in dem ursprünglichen
Sinn wurde im J. 202 gewählt. Die
Diktaturen des
Sulla und
Julius Cäsar
waren ungesetzlich und dienten nur als
Namen für die von ihnen geübte
Alleinherrschaft. Im J. 44 wurde die
Diktatur durch
ein
Gesetz des M.
Antonius völlig abgeschafft; später wurde sie dem Oktavian wiederholt vom
Volk angeboten,
aber beharrlich von ihm abgelehnt. Übrigens wird der
Ausdruck Diktator auch im modernen Staatsleben gebraucht, um einen allmächtigen
Staatsmann oder
Feldherrn zu bezeichnen, und man spricht von der diktatorischen
Gewalt oder von der
Diktatur oder von dem diktatorischen
Auftreten eines solchen, um sein aus dem
Rahmen des regelmäßigen
Staats- und Verfassungslebens heraustretendes
Wesen und Wirken zu kennzeichnen.
in der ehemaligen deutschen
Reichsverfassung die vom
Reichsobermarschall den
Kanzlisten der einzelnen Reichstagsgesandten mit der
Aufschrift Dictatum etc. übergebene
Schrift (Dictatura), welche alles enthielt, was zur
Kunde des
Reichs gelangen sollte, und daher einen Teil der Reichsakten ausmachte.
die für
Elsaß-Lothringen
[* 7] getroffene Bestimmung
(Reichsgesetz vom § 10), wonach der
Oberpräsident ermächtigt ward, bei
Gefahr für die öffentliche Sicherheit alle Maßregeln ungesäumt zu treffen, welche
er zur Abwendung der
Gefahr für erforderlich erachte, auch zur Ausführung solcher Maßnahmen die in dem
Reichsland stehenden
Truppen zu requirieren;
Ursprünglich haftete derselbe an dem mächtigen, 2160 m
hohen Gebirgsstock über Lyttos, den heutigen Lasithibergen, wo bis auf
Konstantin das
Grab desZeus
[* 8] gezeigt
wurde;
später wurde er über die östlichern, niedrigern
Gebirge, welche die Ostspitze
Kretas bis zum Itanosvorgebirge (jetzt
Kap Salmone) durchziehen, ausgedehnt.
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