vielfach auch die Staubgefäße und Fruchtblattkreise fünfgliederig, doch kommen bisweilen viergliederige, auch zwei- und
selbst dreigliederige Blütenblattkreise vor, aber viel seltener als die fünfgliederigen; in manchen Fällen sind auch die
Blütenblätter nicht in Kreisen, sondern in Spiralen gestellt, und diese bestehen dann meist aus einer größern, oft unbegrenzten
Anzahl von Gliedern. Wegen ihrer zusammengesetztern Gestaltverhältnisse gelten daher die Dikotyledonen für eine
höhere Stufe im Pflanzensystem als die Monokotyledonen und somit überhaupt für die vollkommensten Gewächse.
Die Dikotyledonen zerfallen nach der Ausbildung der Blütenhülle in die Unterabteilungen der Apetalen (Apetalae) mit fehlenden Blumenblättern,
Chori- oder Polypetalen (Choripetalae oder Polypetalae) mit freien Blumenblättern und Sym- oder Monopetalen
(Sympetalae oder Monopetalae) mit verwachsenen Blumenblättern. Die Abteilung der Apetalen wird von den neuern Systematikern
nicht mehr anerkannt und mit den Choripetalen, bei denen eine Verkümmerung der Blumenblätter nicht selten ist, vereinigt.
Die Ordnungen oder Verwandtschaftsreihen der Dikotyledonen sind folgende: Juliflorae, Urticinae, Centrospermae, Polycarpicae, Rhoeadinae,
Cistiflorae, Columniferae, Gruinales, Terebinthinae, Aesculinae, Frangulinae, Tricoccae, Umbelliflorae, Saxifraginae, Opuntinae,
Passiflorinae, Myrtiflorae, Thymelinae, Rosiflorae, Leguminosae, Bicornes, Primulinae, Diospyrinae, Tubiflorae, Labiatiflorae,
Contortae, Campanulinae, Rubiinae, Aggregatae, Hysterophyta.
(lat., Magister populi), eine außerordentliche, in Zeiten der Not oder für besondere Geschäfte ernannte und
vorübergehend (außer im letzten Jahrhundert nie auf länger als sechs Monate) mit der höchsten Gewalt bekleidete Magistratsperson
der römischen Republik. Die Einführung dieses Amtes fällt ins Jahr 498 v. Chr., als die Römer in einen
gefährlichen Krieg mit den Latinern verwickelt waren. Der erste Diktator war T. Lartius. Das neue (übrigens von den Latinern entlehnte)
Amt (Diktatur) hatte den Zweck, die Einheit und Kraft der Regierung zunächst gegen äußere Feinde, bald aber auch gegen innere
Unruhen zu stärken und somit für Fälle besonderer Gefahr die königliche Gewalt zu ersetzen.
Deswegen waren dem Diktator alle übrigen Magistrate mit Ausnahme der Volkstribunen untergeordnet, deswegen war er frei von der Berufung
an das Volk und von der Rechenschaftspflicht; so wenigstens in der ältern Zeit, denn in der Folge scheint beides auch für
den Diktator Geltung gewonnen zu haben. Er wurde, nachdem der Senat die Einsetzung beschlossen, von einem der
Konsuln oder einem Konsulartribun ernannt, der dieses Geschäft unter Beobachtung der Auspizien in der Stille der Nacht vollziehen
mußte; er selbst setzte sich dann einen Magister equitum als Reiterobersten und zweiten Befehlshaber an die Seite.
Als Zeichen seiner außerordentlichen Gewalt schritten ihm 24 Liktoren voran, während den Konsuln nur je 12 gestattet
waren, und zwar führten diese Liktoren, da ihm das Recht über Leben und Tod zustand, in ihren Rutenbündeln auch die Beile,
deren Führung den Konsuln seit dem ersten Jahr der Republik verboten war. Außer für Erhaltung der öffentlichen
Wohlfahrt in gefährlichen Kriegen
oder bürgerlichen Unruhen wurden zuweilen auch für einzelne, selbst unbedeutende Geschäfte
Diktatoren gewählt, als: die Einschlagung des Jahresnagels in den kapitolinischen Jupitertempel, die Haltung der Komitien
in Abwesenheit der Konsuln, die Vollziehung des Zensus und namentlich die Ergänzung des Senats, die Leitung öffentlicher Spiele,
Anstellung außerordentlicher Kriminaluntersuchungen, Aushebung etc. Auch die Diktatur war anfangs gleich
den übrigen höhern Magistraten ein auf die Patrizier beschränktes Amt; im J. 356 wurde aber der Plebejer Gajus Martius Rutilus
zum Diktator ernannt und damit auch dieses Amt den Plebejern zugänglich gemacht. Da übrigens seit der Gleichstellung der Patrizier
und Plebejer die innern Streitigkeiten eine lange Zeit ruhten und nach dem zweiten Punischen Krieg in Italien,
welches die Diktatoren nicht verlassen durften, keine bedeutenden Kriege mehr zu führen waren, so wurde die Anwendung der
Diktatur immer seltener und hörte endlich mit dem zweiten Punischen Krieg völlig auf.
Der letzte Diktator in dem ursprünglichen Sinn wurde im J. 202 gewählt. Die Diktaturen des Sulla und Julius Cäsar
waren ungesetzlich und dienten nur als Namen für die von ihnen geübte Alleinherrschaft. Im J. 44 wurde die Diktatur durch
ein Gesetz des M. Antonius völlig abgeschafft; später wurde sie dem Oktavian wiederholt vom Volk angeboten,
aber beharrlich von ihm abgelehnt. Übrigens wird der Ausdruck Diktator auch im modernen Staatsleben gebraucht, um einen allmächtigen
Staatsmann oder Feldherrn zu bezeichnen, und man spricht von der diktatorischen Gewalt oder von der Diktatur oder von dem diktatorischen
Auftreten eines solchen, um sein aus dem Rahmen des regelmäßigen Staats- und Verfassungslebens heraustretendes
Wesen und Wirken zu kennzeichnen.
(lat.), die Machtvollkommenheit eines Diktators (s. d.);
in der ehemaligen deutschen Reichsverfassung die vom
Reichsobermarschall den Kanzlisten der einzelnen Reichstagsgesandten mit der Aufschrift Dictatum etc. übergebene
Schrift (Dictatura), welche alles enthielt, was zur Kunde des Reichs gelangen sollte, und daher einen Teil der Reichsakten ausmachte.
Bei dem vormaligen Reichskammergericht hieß das protokollarische Verfahren Diktatur Derselbe Ausdruck war bei dem deutschen Bundestag
für die amtliche Mitteilung von Eingaben, Protokollen etc. früher gebräuchlich.
die für Elsaß-Lothringen getroffene Bestimmung (Reichsgesetz vom § 10), wonach der
Oberpräsident ermächtigt ward, bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit alle Maßregeln ungesäumt zu treffen, welche
er zur Abwendung der Gefahr für erforderlich erachte, auch zur Ausführung solcher Maßnahmen die in dem Reichsland stehenden
Truppen zu requirieren;
eine Befugnis, welche nunmehr (Reichsgesetz vom auf den Statthalter übergangen
ist.
im Altertum Name eines Gebirges im östlichen Teil der Insel Kreta.
Ursprünglich haftete derselbe an dem mächtigen, 2160 m
hohen Gebirgsstock über Lyttos, den heutigen Lasithibergen, wo bis auf Konstantin das Grab des Zeus gezeigt
wurde;
später wurde er über die östlichern, niedrigern Gebirge, welche die Ostspitze Kretas bis zum Itanosvorgebirge (jetzt
Kap Salmone) durchziehen, ausgedehnt.