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der Schauplatz blutiger Gefechte zwischen den Österreichern und den Franzosen unter Moreau.
der Schauplatz blutiger Gefechte zwischen den Österreichern und den Franzosen unter Moreau.
Mill., Gattung aus der Familie der Kaprifoliaceen, Sträucher mit zahlreichen einfachen Stengeln, länglichen oder elliptischen und gesägten Blättern, winkel- oder endständigen Blütenständen, gelben Blüten und hautartigen Kapseln. [* 2]
Diërvilla canadensis Willd., ein 30-90 cm hoher Strauch mit einfachen, scheinbar vierkantigen Ästen, 8 cm langen Blättern und 2 cm langen Blüten, aus Nordamerika, [* 3] wird bei uns in Gärten kultiviert.
Die Äste (Diervillenstengel, amerikanische Zaunkirschstengel) wurden früher als harntreibendes und blutreinigendes Mittel angewendet.
(lat.), der Tag, in der Rechtssprache der Zeitpunkt, Termin, Tagfahrt. Dies absolutionis, der Gründonnerstag (s. d.), weil an ihm die Lossprechung von Kirchenstrafen stattfand;
Dies adoratus, Karfreitag (s. d.), von der an ihm üblichen Verehrung des Kreuzes;
Dies aegyptiaci, Unglückstage;
Dies architriclinii, der zweite Sonntag nach Epiphania, wegen des Evangeliums von der Hochzeit zu Kana;
Dies caniculares oder canini, die Hundstage;
Dies cinerum, Aschermittwoch;
Dies competentium, der Gründonnerstag, an welchem in den ältesten Zeiten der Kirche die Katechumenen (competentes, i. e. qui petunt baptismum), die zu Ostern getauft werden sollten, das Glaubensbekenntnis hersagen mußten, das ihnen am Palmsonntag übergeben worden war;
Dies consecrati, Gott geweihte Tage, besonders die Weihnachtsfeiertage;
Dies criticus, ein entscheidender Tag, bei fieberhaften, typisch verlaufenden Krankheiten derjenige Tag, an welchem erfahrungsgemäß die Fieberhöhe abgeschlossen wird und die Körpertemperatur auf den Normalpunkt (37° C.) zurückgeht;
Dies depositionis, Sterbetag eines Bekenners (s. Heilige), Begräbnistag eines Heiligen;
Dies emortualis, Todestag;
Dies exemptus, geschäftsfreier Tag;
Dies fastus, bei den Römern jeder Tag, an welchem von früh bis abends Gericht gehalten werden durfte, Gerichtstag;
Dies faustus, Glückstag;
Dies felicissimus, der Ostertag;
Dies feriales oder feriati, Feier-, Festtage, an denen die alten Römer [* 4] den Göttern opferten oder Spiele hielten, aber alle Rechts- und Staatsgeschäfte ruhen ließen;
Dies fixarum, Sterntag (s. Tag);
Dies florum, Palmsonntag;
Dies focorum, der Sonntag Invokavit oder Funkensonntag;
Dies incarnationis, Maria Verkündigung (25. März); Dies indulgentiae, der Gründonnerstag; Dies intercalaris s. intercalarius, Schalttag; Dies intercisus, bei den alten Römern der Tag, an welchem nur während einiger Stunden Gericht gehalten werden durfte; Dies intrantes et exeuntes, die ersten und letzten Tage jedes Monats; Dies Jovis, Donnerstag; Dies legalis, der bürgerliche Tag von 24 Stunden; Dies lunae, Montag; Dies magnus, der Ostertag; Dies Martis, Dienstag; Dies Mercurii, Mittwoch; Dies natalis, Geburtstag (s. Natalis);
Dies naturalis, der natürliche Tag vom Aufgang bis zum Untergang der Sonne; [* 5]
Dies nefastus, Tag, an dem bei den alten Römern kein Gericht gehalten werden durfte, Unglückstag (auch Dies ater);
Dies non (i. e. non juridici), in England die Tage, an welchen die Gerichtshöfe während ihrer Sitzungszeiten geschlossen sind;
Dies pingues, in Deutschland [* 6] die drei Tage vor Aschermittwoch;
Dies professus, Tag, an welchem bei den alten Römern Geschäfte vorgenommen werden durften;
Dies ramorum (palmarum), Palmsonntag;
Dies reconciliationis, der Gründonnerstag (vgl. Dies absolutionis);
Dies sabbati, Samstag bei Juden und Christen;
Dies salutaris, Karfreitag;
Dies sancti, die Tage der Fastenzeit, in romanischen Ländern vornehmlich die der letzten Woche vor Ostern;
Dies Saturni, Sonnabend;
Dies saxonicus, s. v. w. sächsische Frist;
Dies solis, Sonntag;
Dies solutionis, Verfalltag;
Dies spiritus, Tag des (Heiligen) Geistes, als festes Datum 15. Mai, sonst Pfingsttag;
Dies stationarii, Mittwoch und Freitag als stehende Fasttage;
Dies strenarum, Neujahrstag;
Dies suprema, der Jüngste Tag;
Dies Veneris (Freyae), Freitag;
Dies veri, Sonnentage (s. Tag);
Dies viridium, der Gründonnerstag.
cedens (Dies cedit, lat.), in der Rechtssprache, namentlich
im
Erbrecht, die Bezeichnung des Zeitpunktes, mit welchem ein
Recht erworben wird oder überhaupt zur
Existenz gelangt, im
Gegensatz
zu dem Zeitpunkt (dies veniens oder dies venit), mit welchem jenes
Recht geltend gemacht werden kann. Z.
B. ein
Erblasser vermacht
seine
Habe dem A., verordnet aber, daß nach dem
Tode des A. die Hälfte davon dem B. zufallen soll. Hier
ist für den B. der dies cedens des
Legats der
Tod des
Erblassers, das
Vermächtnis ist ihm mit diesem
Moment erworben. Die Geltendmachung,
die Verwirklichung dieses
Rechts, der dies veniens legati, aber ist hinausgerückt bis zu dem Zeitpunkt,
zu welchem der
Erbe A. mit
Tod abgehen wird.
dīem docet, lat. Sprichwort: »ein Tag lehrt den andern«.
Dièse
(spr. djähs'), franz. Name des musikalischen Erhöhungszeichens (#), entsprechend dem italienischen diesis;
wird zur Bezeichnung der erhöhten oder abgeleiteten
Töne den
Namen der ursprünglichen angehängt, z. B. ut dièse
(geschrieben
ut #) = cis, fa dièse
(geschrieben
fa #) = fis.
interpellat pro homĭne (lat.), Rechtsregel: »der
Tag, d. h. die Zeit, mahnt an
Stelle des
Menschen«. Es wird nämlich von vielen Rechtslehrern behauptet, daß die
Folgen des
Verzugs (mora) ohne besondere
Mahnung von seiten des
Gläubigers (interpellatio) von selbst eintreten, wenn
im
Vertrag für die Erfüllung der Verbindlichkeit eine bestimmte Zeit festgesetzt und diese
verstrichen ist; andre Rechtslehrer
verlangen auch in diesem
Fall wenigstens dann die
Mahnung, wenn nicht noch ausdrücklich verabredet worden ist, daß der
Eintritt
des
Tags die
Wirkung der Verzugsetzung haben solle.
Letztere
Ansicht ist im französischen
Recht
(Code civil,
Art. 1139) angenommen.
irae, dies illa (lat.), nach den Anfangsworten benannter lat. Hymnus auf das Weltgericht, dem die prophetische Stelle Zephanja 1, 14-18 nach der lateinischen Übersetzung der Vulgata zu Grunde liegt;
stammt aus dem 13. Jahrh. und hat, nach ziemlich sicherer Annahme, den Franziskaner Thomas von Celano (s. d.) zum Verfasser.
(griech.), in der griech.
Musik nach
Pythagoras der Überschuß der
Quarte über zwei
Ganztöne, d. h. der nachmals
Limma genannte
Pythagoreische
Halbton 256:243; sodann erhielten die Pykna (kleinen
Intervalle, Vierteltöne) des enharmonischen
Geschlechts den
Namen Diësis. Als im 15. Jahrh. die längst erstorbene antike
Musiktheorie wieder hervorgesucht wurde, lebte auch die Diësis als Viertelston wieder auf, und man versuchte hinter
das
Geheimnis der Wunderwirkung der antiken
Musik zu kommen durch Einführung vielfacher Tonhöhenunterschiede mit
Hilfe der
Diësis, konstruierte
Instrumente mit besondern
Tasten für die Viertelstöne etc. Als der
Wahn verrauscht war, blieb der
Name Diësis (franz. dièse
, ital. diesis) für
das Erhöhungszeichen (#).
Falsch ist jedoch die
Annahme, daß das # selbst aus dieser
Zeit stamme. Das
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♯ findet sich vielmehr in seiner heutigen Gestalt und Bedeutung schon im 13. Jahrh. Das 15. Jahrh. schied aber das ♯ vom ♮, wenn auch noch nicht in konsequenter Weise (vgl. Versetzungszeichen). Diësis heißt auch in der modernen Tonbestimmung der Unterschied der enharmonisch identischen Töne, z. B. der übermäßigen Sekunde und kleinen Terz (dis:es = 125:128).