Dezession
(lat.), Abgang, Weggang;
Dezessor, Amtsvorgänger.
(lat.), Abgang, Weggang;
Dezessor, Amtsvorgänger.
(v. lat. decem, zehn), der zehnte Teil eines Maßes, z. B.
Deziar 0,1
Ar, Dezigramm 0,1 g, Deziliter 0,1
Lit., Dezimeter
0,1 m etc.
(lat.), Abnahme, Ab- oder Verfall (an Gesundheit oder Vermögen).
s. v. w. auf die Zahl 10 (lat. decem) bezüglich, z. B.
Dezimalsystem, dasjenige Zahlensystem (s. d.), dessen Grundzahl 10 ist;
Dezimalbruch, ein Bruch, dessen Nenner eine Potenz von 10 ist, z. B. 3/10, 51/100, geschrieben 0,3, 0,51 etc. (vgl. Bruchrechnung).
(Dezimalsystem), jede Art von Maß, in welchem die Einteilungszahl 10 ist. Dasselbe gestaltet sich, von den Unter- zu den Oberabteilungen allmählich aufsteigend, folgendermaßen:
1, 10, 100, 1000, 10,000, 100,000 etc.;
dagegen, von den Ober- zu den Unterabteilungen allmählich absteigend:
1, 1/10, 1/100, 1/1000, 1/10000, 1/100000 etc.
Dieses System empfiehlt sich durch die große Leichtigkeit, mit welcher Reduktionen ausgeführt werden können, und wird daher in der Wissenschaft längst und allgemein benutzt, findet gegenwärtig aber auch im praktischen Leben immer mehr Anwendung. Außer dem Dezimalmaß ist nur noch das unter dem Namen »Werkmaß« bekannte Duodezimalmaß üblich, bei welchem die Rute in 12 Fuß, der Fuß in 12 Zoll, der Zoll in 12 Linien geteilt ist. Dezimalsystem insbesondere heißt das in Frankreich nach dem Gesetz vom 9. Frimaire VIII eingeführte Maß- und Gewichtssystem.
Als Grundmaß der
Länge ist der zehnmillionste Teil des Erdquadranten angenommen; derselbe bildet das
Meter (mètre). Eine
Fläche, 10
Meter lang und 10
Meter breit, d. h. von 100 Quadratmeter, macht einen
Ar, d. h. die
Einheit des
Flächenmaßes. Das Kubikmeter als
Körpermaß heißt
Ster. Der
Kubus des zehnten Teils eines
Meters (= 1/1000 Kubikmeter) dient
als
Hohlmaß zu flüssigen und trocknen
Dingen und wird
Liter (litre) oder Kubikdezimeter
genannt. Das
Gewicht so viel reinen
Wassers von größter
Dichtigkeit, als den
Kubus des hundertsten Teils eines
Meters (ein Kubikzentimeter)
ausfüllt, gewährt die Gewichtseinheit und heißt
Gramm. Um das
Zehn-,
Hundert-,
Tausend- und Zehntausendfache dieser
Maß- und
Gewichtseinheiten auszudrücken, setzt man die griechischen Zahlennamen
Deka,
Hekto,
Kilo und Myria vor. 1 Dekagramm ist
also
= 10
Gramm, 1 Hektoliter = 100
Liter, 1
Kilometer = 1000
Meter, 1 Myriameter = 10,000
Meter etc. Um dagegen
das Zehntel, Hundertstel oder Tausendstel einer
Einheit zu bezeichnen, setzt man die lateinischen Zahlnamen
Dezi,
Zenti oder
Milli vor. So ist z. B. 1 Dezigramm = 1/10
Gramm, 1
Zentimeter = 1/100
Meter, 1 Milliliter = 1/1000
Liter etc. Auch die
Münze
(der
Frank) wird in 10
Decimes, à 10
Centimes, geteilt.
Dasselbe System ist jetzt auch im Deutschen Reich, in Österreich, [* 2] Belgien, [* 3] Holland, Spanien, [* 4] Portugal, Italien, [* 5] Griechenland [* 6] und in den meisten südamerikanischen Freistaaten eingeführt. Auch auf das Münzwesen [* 7] ist das Dezimalsystem angewandt worden. Im Deutschen Reich, in Frankreich, Italien und den meisten Ländern der lateinischen Münzkonvention, in Österreich-Ungarn, [* 8] den Niederlanden, in Griechenland, Rußland, Schweden, [* 9] Norwegen, in den Vereinigten Staaten [* 10] von Nordamerika, [* 11] in China [* 12] und Japan wird die Münzeinheit dezimal geteilt.
(lat.), Militärstrafe der alten Römer [* 13] bei gemeinsamen Vergehungen, wo die Hauptschuldigen nicht auszumitteln oder alle Teilhaber gleich schuldig waren, z. B. bei Meutereien, feiger Flucht etc. Je zehn Mann der betreffenden Truppe zogen Lose, unter denen eins zum Tod bestimmte; gewöhnlich büßten auch die Offiziere mit dem Leben. Das erste Beispiel einer solchen Bestrafung gab der Konsul Appius Claudius Sabinus; später kam dieselbe öfters in den Bürgerkriegen und unter den Kaisern vor.
Von den Römern ging sie auf die Söldnerheere des Mittelalters und selbst der neuern Zeit über. Karl d. Gr., die Österreicher bei Leipzig [* 14] (1642), der Marschall v. Créqui in Trier [* 15] (1675) u. a. ließen aufrührerische Truppen dezimieren. Die neueste Zeit hat indessen die Dezimation mit Recht als eine Barbarei gebrandmarkt, und selbst Blüchers Wille und Befehl, die empörten sächsischen Bataillone in Lüttich [* 16] in ähnlicher Weise zu bestrafen (1815), blieb unausgeführt (vgl. Borstell). Milderungen der Dezimation waren die Vicesimation und Zentesimation.
Dezime
(v. lat. decima), eine der stehenden
Formen südlicher Reimpoesie und zwar eine aus zehn vierfüßigen trochäischen
Versen bestehende
Strophe spanischen Ursprungs, mit der Reimstellung abbaaccddc oder auch ababaccddc. Die
Dezime
wird jetzt hauptsächlich bei der
Glosse (s. d.) in Anwendung gebracht. -
In der
Musik heißt Dezime
das
Intervall von zehn diatonischen
Stufen, z. B. vom großen C bis zum kleinen e, ist demnach nichts
andres als die um eine
Oktave erweiterte
Terz und wird auch in der
Harmonielehre jederzeit so behandelt.
Nur wenn die
None aufwärts, also in die Dezime
, fortschreiten soll, wird diese der Deutlichkeit wegen meistens auch mit der
Ziffer 10 (statt 3) bezeichnet; desgleichen ist die Unterscheidung der
Terz und Dezime
erforderlich, wenn die kleine Dezime als
Vorhalt
vor der kleinen
None auftritt.
(lat.), den Zehnten erheben;
dann den zehnten Mann einer Truppenabteilung töten (s. Dezimation);
im weitern Sinn s. v. w. stark mitnehmen, große Verluste beibringen.
eine [* 1] Figur von zehn Noten gleichen Wertes (bezeichnet durch 10 unter einem Bogen), [* 17] welche so viel gelten wie sonst 8 oder 9 der gleichen Form.
(lat. decisio), Entscheidung, Bescheid, richterlicher oder gesetzgebender, insbesondere Entscheidung einer zweifelhaften Rechtsfrage; daher Quinquaginta decisiones, 50 Konstitutionen Justinians aus den Jahren 530-532, zur Entscheidung von Kontroversen der ältern Juristen. Sie bildeten anfangs eine eigne Sammlung, wurden aber nachher in den Codex repetitae praelectionis aufgenommen und sind nur in diesem auf uns gekommen. Decisiones electorales saxonicae heißen im sächsischen Rechte die Entscheidungen zweifelhafter Rechtsfälle, welche Johann Georg II. unter dem über Konsistorial-, Justiz- und Finanzsachen gab, der Zahl nach 91 (gewöhnlich als die ältern Dezisionen bezeichnet), und 40 Entscheidungen Friedrich Augusts II. von 1746, meist über Privatrecht (gewöhnlich die neuern genannt). Näheres über die sächsischen Dezisionen, die jedoch nur eine wissenschaftliche Bedeutung haben, enthält Heimbachs Lehrbuch des partikulären Privatrechts (Jena [* 18] 1848).
daher Dezisivworte, derjenige Teil eines Urteils, welcher die Entscheidung enthält im Gegensatz zu den Entscheidungsgründen.
(lat. Votum decisivum), im Gegensatz zu der bloß beratenden Stimme (votum ¶
consultativum) eine solche, welche bei dem Beschluß nach Stimmenmehrheit mitgezählt wird;
dann auch das Recht, bei Stimmengleichheit die Entscheidung zu geben, welches zumeist dem Vorsitzenden des betreffenden Kollegiums oder einer Versammlung beigelegt ist. So gibt z. B. im deutschen Bundesrat bei etwaniger Stimmengleichheit die Präsidialstimme Preußens [* 20] den Ausschlag.