benutzt das Dextrin wegen seiner
Billigkeit statt des
Gummi arabikum zum Verdicken von
Beizen und
Farben im
Zeugdruck, zum
Appretieren
und Steifen von
Zeugen, als Kettenschlichte, in der
Bunt- und Luxuspapierfabrikation, zum Tapetendruck, zur Filzbereitung,
zur Anfertigung von Buchdruckerwalzen und Tupfballen, als Mundleim (es klebt weniger gut als
arabisches Gummi), zur
Bereitung der
Tinte, in der
Chirurgie als Verbandmittel, in der
Pharmazie als Zusatz zu Pflanzenextrakten, um diese in Pulverform
dispensieren zu können, und zur
Darstellung einer Art von englischem
Pflaster. Es wird auch zu feinerm Backwerk benutzt. Das
Dextrin hat denselben Nahrungswert wie
Stärkemehl, ist aber leichter verdaulich.
Vgl.
Wagner,
Stärke-, Dextrin-
und Traubenzuckerfabrikation (Braunschw. 1876-77).
Die mittlere Veränderlichkeit der
Temperatur, d. h. der Mittelwert von allen in einem möglichst großen
Zeitraum für den
Monat vorgekommenen
Abweichungen von der ihm zukommenden Mitteltemperatur, ist im D. größer als im
November,
aber meistens kleiner als im
Januar; sie beträgt im nordöstlichen
Europa
[* 3] 2,9, in den baltischen
Ländern 2,0, in
Deutschland
[* 4] 2,5, in Westeuropa 1,9, in
England 1,4, in
Italien
[* 5] 1,4° C.
eine zu einem bestimmten
Zweck ernannte
Kommission von zehn Männern bei den
Römern. Rücksichtlich ihrer
Wahl, der Dauer ihrer Amtsthätigkeit und ihrer Machtbefugnis waren sie sehr
verschieden, daher die betreffende Bestimmung im
Titel hinzugefügt zu werden pflegte. Die bekanntesten und oft schlechthin
mit diesem
Namen bezeichneten sind: die Dezemvirn legibus scribendis, eine infolge des
Antrags des Tribuns Terentilius Arsa zur Abfassung
von
Gesetzen für das Jahr 451
v. Chr. erwählte und mit der höchsten obrigkeitlichen
Gewalt, so daß die
übrigen
Magistrate aufhörten, bekleidete Behörde.
Die von diesen Dezemvirn gesammelten und redigierten
Gesetze wurden auf zehn eherne Tafeln
eingegraben und auf dem
Comitium aufgestellt.
Da dieselben aber nicht völlig genügend erschienen, wurden für das Jahr 450 wieder Dezemvirn gewählt, die noch
zwei
Gesetztafeln hinzufügten und ihr
Amt verfassungswidrig auch 449 fortführten, bis ihr Übermut und
namentlich der
Frevel, den ihr
HauptAppiusClaudius an
Virginia versuchte, ihre
Auflösung und die
Wiedereinsetzung der alten
Magistrate
zur
Folge hatte.
Über die
Gesetze der Dezemvirn s. Zwölftafelgesetz. ^[richtig: s.
Zwölf Tafeln.] Die Dezemvirn sacrorum oder sacris faciundis
waren ein Priesterkollegium, welches dazu bestimmt war, die
Sibyllinischen Bücher einzusehen und auszulegen. Anfänglich
hatte dasselbe unter den
Königen nur aus zwei Männern
(Duumviri) bestanden; seit die
Plebejer Zutritt bekommen hatten, waren
es 10, je 5
Patrizier und 5
Plebejer.
Sulla erhöhte 80
v. Chr. ihre Zahl auf 15, die nun
Quindecimviri hießen.
Die Dezemvirn litibus (oder häufiger mit der alten Form stlitibus) judicandis waren ein
Kollegium von
Richtern. Über ihre
Wahl und
die Dauer ihres
Amtes ist nichts Näheres bekannt; auch über den Bereich ihrer richterlichen Amtsthätigkeit läßt sich
nur so viel mit Sicherheit erkennen, daß sie über Angelegenheiten, welche
Freiheit und
Bürgerrecht betrafen,
Recht zu sprechen hatten. In der Kaiserzeit erscheinen sie als
Präsidenten des Centumviralgerichts. Außer den genannten Dezemvirn
gab es
noch außerordentliche Kollegien desselben
Namens, z. B. diejenigen, welche bei Aussendungen von
Kolonien zur Verteilung der
Ländereien ernannt wurden: Dezemvirn agris dividundis und colonis deducendis.
Ihnen stand die
Anweisung, Abmessung,
Einteilung des
Landes zu; auch fungierten sie als
Richter etc. Ernannt wurden sie durch
Komitien und zwar ohne Bestimmung der
Dauer ihres
Amtes.
(lat.), sowohl politisch als wirtschaftlich die Beseitigung einer das
lokale
Leben unterdrückenden Vereinigung allerGewalt in einem staatlichen oder ökonomischen
Mittelpunkt
(Zentrum). Unter ökonomischer Dezentralisation versteht man auch den
Gegensatz der Anhäufung von Grundbesitz und
Kapital in wenigen
Händen.
Eigentümlich ist die
TheorieCareys von der ökonomischen Dezentralisation, wonach dieselbe der zentralisierenden
Kraft
[* 6] des auswärtigen
Handels entgegengesetzt wird. In fast allen Verhältnissen der menschlichenGesellschaft tritt uns der
Gegensatz von
Zentralisation und Dezentralisation entgegen: im
Staat, in der
Kirche, in der
Gemeinde, ja selbst in der
Familie, je nachdem alle
Fäden thunlichst in Einer
Hand
[* 7] zusammenlaufen und die Gesamtthätigkeit möglichst von Einem
Haupt ausgeht, welches von Einer
Stelle aus das Ganze und das Einzelne leitet, oder je nachdem für die einzelnen
Glieder
[* 8] und für die einzelnen
Teile des Ganzen eine möglichst große Selbständigkeit in Anspruch genommen und durchgeführt wird. Vgl.
Zentralisation.
(lat.), dasjenige Mitglied einer Behörde oder eines sonstigen
Kollegiums, welches dem letztern über eine
zu erlassende
Verfügung oder über einen zu erteilenden
Bescheid oder über einen sonst zu fassenden Beschluß
Bericht erstattet (referiert).
Dezernat, Berichterstattung;
auch Bezeichnung für die Unterabteilungen einer Behörde, welche
für die Bearbeitung der einzelnen
Fächer
[* 9] eingerichtet sind, so z. B. bei der kaiserlichen
Admiralität in
Deutschland.