weit dafür auf, als sie für Fehler des
Schiffers haften; wo die Deviation mit
Wissen und
Willen des Assekurierten vorgenommen wurde,
betrachten sie dieselbe als eine
Verletzung des
Kontrakts, die sie von jeder Verpflichtung entbindet. Nach englischem und französischem
Recht haftet der Versicherer für die nach einer Deviation vorgekommenen Unfälle überhaupt
nicht. S. auch
Bodmerei.
(spr. döwíl), 1)Achille, franz. Altertumsforscher, geb. 1789 zu
Paris,
[* 4] trat zuerst mit
einer metrischen Übersetzung von Vergils »Bucolica« (1813) an die
Öffentlichkeit und widmete sich dann archäologischen
Studien. Seit 1827 in
Rouen
[* 5] als Steuerbeamter angestellt, wurde er in der
FolgeDirektor des dortigen
Museums für
Altertümer
und starb inParis. Außer mehreren lokalgeschichtlichen Werken (über die
AbteiSt.-Georges
de Bocherville, das
SchloßGaillard, die
Kathedrale zu
Rouen, das
Château Tancarville u. a.) schrieb er: »Chants bucoliques«
(1856);
»Essai sur l'exile d'Ovide« (1859) und
»Histoire de l'art de la verrerie dans l'antiquité« (1874, mit 113 Tafeln).
In der Konditorei sind Devisen kleine allegorische oder symbolische Figürchen von
gewöhnlichem Teig, in denen
Zettel mit Devisen enthalten sind; in der kaufmännischen
Sprache
[* 10] s. v. w.
Wechsel auf ausländische
Plätze.
(spr. diwēīsis), alte, wohlhabende Stadt in
Wiltshire
(England), in der fruchtbaren
Ebene von Pewsey, 131 m ü. M.,
am Kennetkanal gelegen, hat eine in
Ruinen liegende
FesteHeinrichs I., ein
Museum, Irrenhaus, Gefängnis,
etwas Seidenmanufaktur,
Malzdarren und (1881) 6645 Einw.
Fluß in Türkisch-Albanien, entspringt am Grammosberg, welcher in der nördlichen Fortsetzung der
Pinduskette liegt, durchfließt, durch einen Abfluß des langgestreckten Wentroksees verstärkt, den Swirinasee, dann ein
noch völlig unbekanntes Bergland südöstlich von
Elbassan, vereinigt sich etwa 40 km vor seiner Mündung
mit dem Ljumi-Beratit, nimmt nun den
NamenSemeni oder
Ergent an und mündet zwischen
Valona und
Durazzo in das
Adriatische Meer.
Bis heute gehört sein Gebiet zu den unbekanntesten Teilen
Europas.
Devolutionsrecht ist das in der hierarchischen
Ordnung unmittelbar begründete allgemeine
Recht, vermöge dessen der höhere
Kirchenobere dann thätig werden darf, sobald der ihm unmittelbar Untergeordnete seiner
Pflicht entweder
nicht oder doch nicht in der gesetzlichen
Weise genügt. Unter den Verhältnissen, in denen das
Devolutionsrecht in Ausübung
kommen kann, ist schon durch das dritte
Konzil vom
Lateran (1179) die
Verleihung der
Kirchenämter besonders hervorgehoben.
Hier gilt die allgemeine
Regel, daß, sobald der zur
Provision Berechtigte die Besetzung des
Amtes nicht
den kanonisch-rechtlichen
Satzungen gemäß, also namentlich nicht innerhalb der vorgeschriebenen
Frist vornimmt, sein
Recht
sofort, und ohne daß es noch einer besondern
Erinnerung bedarf, für diesmal verloren geht, immer jedoch unter der Voraussetzung
eines wirklichen Verschuldens, weshalb z. B. dieser Verlust dann nicht
eintritt, sobald dem Berechtigten irgend ein faktisches oder rechtliches Hindernis entgegenstand. So devolviert z. B.
das Besetzungsrecht vom
Kapitel an den
Bischof, von diesem an den
Erzbischof und von dem letztern an den
Papst selbst. In der
evangelischen
Kirche kann das
Devolutionsrecht im wahren
Sinne nur dann vorkommen, wenn der
Patron entweder
die Präsentationsfrist versäumt, oder simonisch oder einen
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