sie leichtere, geringere
Pferde
[* 2] ritten als
Lanciers und Kyrisser, wurden sie auch
Ringerpferde genannt. Sie trugen offene
Eisenhüte,
Brustharnisch (corselet) oder nur Lederkoller mit
Halsberge. Das Eisenzeug lackierten sie (daher
schwarze Reiter).
IhreWaffen
[* 3] waren
Schwert und
Faustrohr
(Pistol).
Ihre Kampfart hieß Naterweistumlen (Tummeln nach Natternart),
Karakolieren oder
Harcelieren,
d. h. sie trabten nahe an den Feind, das vorderste
Glied
[* 4] feuerte seine
Rohre ab und zog sich dann schnell
hinter den
Haufen zurück; erst wenn das
Feuer gewirkt hatte, griffen sie mit dem
Schwert an. Den Hauptschauplatz ihrer Thätigkeit
fand diese Reiterart in
Frankreich (reîtres) während der Hugenottenkriege und in den
Niederlanden, die
schwergepanzerte
Lanciers überhaupt nicht aufstellen konnten.
Herrenorden (Deutsche
[* 5]
Ritter), s.
Deutscher Orden. ^[= (Orden der Ritter des Hospitals St. Marien des deutschen Hauses oder der Deutschen zu Jerusalem, ...]
Kaffee, s. v. w. Zichorienkaffee, s.
Cichorium. ^[= Tourn. (Wegwart, Zichorie), Gattung aus der Familie der Kompositen, aufrechte, gespreizt ästige, ...]
König
(RexGermaniae oder
Rex Germanorum) wird seit dem 11. Jahrh. bisweilen als
Titel der deutschen Herrscher
gebraucht.
Noch nach dem Erlöschen der
Karolinger und der Begründung des
DeutschenReichs durch
Heinrich
I. (919-936), den ersten wirklichen deutschen König, nannten sich die
Könige von
Deutschland
»Könige der
Franken« oder schlechtweg
»Könige«. Seitdem sich
Otto I. 962 zum römischen
Kaiser (s.
Kaiser) krönen lassen, das
HeiligeRömische Reich
[* 8] deutscher
Nation
gegründet und seinen Nachfolgern in der deutschen
Krone das Anrecht auf den römischen Kaisertitel erworben
hatte, wurde von den Herrschern nach der Kaiserkrönung immer der
Titel
»RömischerKaiser« gebraucht und vor derselben der
Titel
»Römischer König«
(Rex Romanorum) üblich.
HerzogFriedrich nahm sich der frommen
Stiftung gern an und empfahl sie seinem
Bruder,
KaiserHeinrich VI.; auf sein Bemühen erfolgte
auch, wenngleich erst einige
Wochen nach seinem eignen
Tode, die päpstliche Bestätigung, Sofort und in den nächsten
Jahren flossen dem
Hospital weitere sehr reichliche
Schenkungen zu, zumal an Grundbesitz, zunächst in dem bald eroberten
Akka
selbst und in
Palästina
[* 18] überhaupt. Als die deutschen
Fürsten, welche 1197 nach dem
Heiligen Land gekommen waren, auf die
Nachricht vom
Tode des
Kaisers zur Heimkehr sich anschickten, verwandelten sie in
Akka, mit Beirat
der beiden ältern
Ritterorden und andrer geistlicher und weltlicher
Großen des
Orients, den Krankenpflegerorden in einen geistlichen
Ritterorden.
PapstInnocenz III. ging bereitwillig darauf ein und sprach seine Zustimmung in der
Bulle vom aus; zu
ihren drei Mönchsgelübden erhielten die Mitglieder des neuen
Ritterordens nun noch die
Regeln der
Templer,
d. h. die Verpflichtung zum Heidenkampf; als äußeres Zeichen ihrer Selbständigkeit wurde
ihnen eine eigne
Kleidung verliehen: der weiße
Mantel mit schwarzem
Kreuz.
[* 19]
Nunmehr wuchs der
Orden schnell an
Besitz und Macht. Den ersten Grundbesitz in
Europa
[* 20] hatte schon das
Hospital durchHeinrichVI. in Unteritalien erhalten, und hier folgten dem gegebenen
Beispiel die Vormünder
Friedrichs II. und dann nicht minder dieser
selbst; weiterer
Besitz kam hinzu in
Griechenland,
[* 21]
Spanien,
[* 22]
Frankreich, vorzugsweise und im reichsten
Maß aber in
Deutschland.
Die oberste Leitung der Angelegenheiten des gesamten
Ordens führte der
Hochmeister, an derSpitze größerer
Bezirke standen Landmeister oder Landkomture, in jeder größern
Burg waltete ein
Komtur (Kommentur, commendator).
Aber keiner dieser Beamten
war in seinem Teil unumschränkt: wie dem
Hochmeister als ständiger
engerer Rat fünf
Großwürdenträger
und als weiterer das jährlich einmal zusammentretende große oder Generalkapitel zur Seite standen, so pflegte jeder Landkomtur
mit der Jahresversammlung seines Landkapitels
Rat, und jedem
Komtur ging der
Konvent der zu seiner
Burg gehörigen Ordensritter
mit
Rat und That zur
Hand.
[* 23] Jene fünf obersten Beamten oder obersten Gebietiger waren: der Großkomtur, der die
Aufsicht über
den Ordensschatz und alle Vorräte zu führen und den
Hochmeister bei längerer
Krankheit oder
Abwesenheit
zu vertreten hatte;
Kriegswesen (Burgen,
[* 25] Kriegsgeräte, Waffenfabriken, Pferde und Wagen), der oberste Spittler, dem die Krankenpflege und das ganze
Spitalwesen, der oberste Trappier, dem die Beschaffung und Verteilung aller Kleidung, endlich der Treßler, dem die Verwaltung
des gesamten Finanzwesens oblag. Diese und die Landmeister bildeten das Generalkapitel, die unter einem Landmeister stehenden
Burgkomture sein Landkapitel. Das Generalkapitel hatte die maßgebende Mitwirkung an der gesetzgebenden
Gewalt sowie bei der Entscheidung über Fragen von allgemeiner Wichtigkeit; es nahm die Rechenschaft entgegen, welche die zur
Teilnahme berechtigten Gebietiger über ihre Amtsführung, zumal über Einnahmen und Ausgaben, abzulegen hatten, und wurde bei
Ernennung, Absetzung und Beförderung derselben gehört.
Dem entsprachen die Machtvollkommenheit der Landkapitel: Rechenschaftsabnahme und Ein- und Absetzung derjenigen Beamten, über
welche der Landmeister nicht allein, sondern eben nur mit Zustimmung seines Kapitels verfügen durfte, Beratung und Entscheidung
über die innere Landesordnung und über die Verhältnisse zum Ausland. Die Beamten, die überdies als Mitglieder eines geistlichen
Ordens zu unbedingtem Gehorsam gegen ihre Obern verpflichtet waren, blieben so lange in ihren Stellen, bis sie entweder untüchtig
und unbrauchbar oder einer Beförderung würdig erschienen; der Hochmeister dagegen, der nur in ganz besondern Fällen abgesetzt
werden konnte, wurde stets auf Lebenszeit gewählt und zwar auf einem Generalkapitel, meist auf einem
dazu besonders berufenen, außerordentlichen. -
Die zur vollen Mitgliedschaft aufgenommenen Brüder, die rittermäßigen Standes sein mußten, zerfielen, dem doppelten Zweck
des Ordens entsprechend, in Ritterbrüder und Priesterbrüder; neben ihnen gab es, wie in allen geistlichen Körperschaften,
auch dienende Brüder niedern Standes (Graumäntler); zu gewissen Dienstleistungen (in den Hospitälern und
auf den Höfen) konnten auch weibliche Personen als Halbschwestern aufgenommen werden. Damit ferner der Orden mehr Leuten nütze
sein möge, wie es in den Statuten heißt, in Wirklichkeit aber wohl mehr, um die Verrichtung, für das Wohl des Ordens mitzuwirken,
auf weitere Kreise
[* 26] auszudehnen und um Erbschaften zu erlangen, war es auch weltlichen Leuten, verheirateten
und unverheirateten, gestattet, »die Heimlichkeit des Ordens zu empfangen«, ohne daß sie aus ihrem Stand austraten; zum Zeichen
trugen sie Kleider von geistlicher Farbe mit einem halben Kreuz. Genauere Einsicht in das Wesen und die Verwaltung des Ordens gewähren
die Statuten oder Ordensbücher, von denen das älteste vorhandene Exemplar (in deutscher Sprache)
[* 27] der zweiten
Hälfte des 13. Jahrh. angehört.
Neben den oben angedeuteten Güterschenkungen liefen schon in den ersten Jahrzehnten des Bestehens des OrdensVerleihungen stattlicher
Rechte und Privilegien durch Päpste, Kaiser und Könige her. Nach den päpstlichen Privilegien, welche in der Hauptbulle Honorius'
III. vom zusammengefaßt sind, war die Stellung des Ordens zu Kirche und Geistlichkeit folgende:
Von den Besitzungen, welche er bereits vor dem großen Laterankonzil von 1215 besaß, durfte niemand von ihm den Zehnten fordern,
sondern nur von den später erworbenen;
Als erste Vorsteher des DeutschenOrdens kennen wir aus der Zeit des Hospitals Siegebrand, Gerard (anderwärts
Curandus) und Heinrich, dann Hermann Walpoto, dem in der Versammlung vom März 1198 die Meisterwürde übertragen wurde, und
nach ihm Otto und Heinrich (anderwärts Hermann). Alle werden gelegentlich in Urkunden erwähnt, dagegen der letzte nur in schriftstellerischen
Quellen; der Zusatz v. Bassenheim beim Namen des ersten Meisters sowie die herkömmlichen Familiennamen
der andern und die bestimmten Daten für Anfang und Ende ihrer Regierungen gehören erst der Überlieferung des 15. Jahrh. an.
Selbst von dem nächsten Meister, dem großen Hermann v. Salza, kennen wir nicht das Datum der Wahl, sondern wissen nur, daß
er zum erstenmal urkundlich erwähnt wird.
In dem langen, erbitterten Streit zwischen KaiserFriedrich II. und der Kurie, der beinahe das ganze Abendland zerriß und jeden
Versuch, die Ungläubigen in Palästina mit vereinten Kräften zu bekämpfen, unmöglich machte, war und blieb Hermann v. Salza der
entschiedene, unwandelbar treue Freund und Anhänger des Kaisers; aber dennoch wußte er sich auch durchaus
die Achtung und Zuneigung der Päpste zu gewinnen und zu erhalten, so daß er mehrmals den Vermittler zwischen Kaiser und Papst
spielen konnte.
Nicht bloß Privilegien wußte er seinem Orden zu gewinnen, sondern er legte auch durch ausgedehnten Landerwerb den Grund zu
einer Macht und Bedeutung desselben, wie sie keiner der andern während der Kreuzzüge entstandenen Ritterorden
auch nur annähernd erreicht hat. Der erste Erwerb freilich war nur vorübergehend. 1211 schenkte der König Andreas von Ungarn
[* 29] dem DeutschenOrden das Land Burza in Siebenbürgen, um die Angriffe der wilden Kumanen abzuwehren und das
Land selbst zu kultivieren.
Kaum aber hatte der Orden das Gebiet durch Anlegung von Burgen einigermaßen gesichert und Anbau und Kolonisation befördert,
als der König es ihm wieder entriß. Daß es nach einigen Jahren der Dazwischenkunft und Ermahnung des Papstes gelang, den
König zur Rückgabe des Landes und zur Erweiterung der Freiheiten und Gerechtsame des Ordens zu bewegen,
half nicht viel; denn 1225 wurden die Ritter abermals durch den König aus dem Burzenland vertrieben und diesmal für immer.
Fast genau zu derselben Zeit gewann der Orden das Anrecht zu dem bedeutendsten und folgenreichsten Landerwerb. Seit mehreren
Jahrzehnten waren die nördlichen Teilfürstentümer Polens von den durch frühere Angriffskriege gereizten
heidnischen Preußen in die äußerste Bedrängnis gebracht und standen ihnen zuletzt fast wehrlos gegenüber. Endlich entschloß
sich der HerzogKonrad vonKujavien und
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