haben und eine britische
Kolonie aus den allmählich gebesserten Verbrechern und den
Familien freier Auswanderer, die von Zeit
zu Zeit sich veranlaßt sehen möchten, in dem neuentdeckten Land sich anzusiedeln, zu bilden.
Später wurden
Strafkolonien
in
Tasmania und
Westaustralien errichtet, bis 1858 die Deportation als Strafmittel vollständig beseitigt ward.
Vgl.
v.
Holtzendorff, Die Deportation als Strafmittel (Leipz. 1859);
d'Haussonville, Les établissements pénitentiaires en
France et aux
colonies (Par. 1875);
Bertheau,
De la transportation des récidivistes incorrigibles (das. 1882).
(Deposĭta, lat.), hinterlegte
Sachen, namentlich
Gelder (Depositengelder) und sonstige Wertobjekte, welche
bei einer amtlichen
Stelle, einem
Bankier oder bei einer
Depositenbank (s. d.) hinterlegt sind.
Das von einem Bankgeschäft
über die hinterlegten
Gelder eröffnete
Konto wird Depositen- (Deposito-)
Konto genannt.
Die Bescheinigung
über eine stattgehabte
Hinterlegung (s. d.) heißt Depositen- (Deposital-,
Depot-)
Schein.
ÖffentlicheKassen, welche zur Entgegennahme
von Depositen bestimmt sind, werden Depositenkassen genannt (s.
Hinterlegung).
(lat.),
Hinterlegung, insbesondere die
Hinterlegung von Wertobjekten bei einer
Bank
(Depositenbank), bei einem
Kaufmann oder bei einer Behörde, nach Maßgabe der hierüber vorhandenen gesetzlichen Vorschriften (Deposital-, Hinterlegungsordnungen).
Die über die erfolgte Deposition ausgestellte Bescheinigung heißt
Depositen- (Depositions-,
Depot-)
Schein (s.
Hinterlegung). Auch
die Aussage einer
Person vor einer Behörde, insbesondere die
Vernehmlassung eines
Zeugen oder
Sachverständigen, wird Deposition genannt.
Im
Kirchenrecht versteht man unter Deposition die Absetzung eines
Geistlichen, wobei derselbe des
Amtes und der
Anstellungsfähigkeit für alle
Zeiten verlustig geht. Vgl. auch
Pennalismus.
einen
Fürsten aus seinem
Reich verdrängen, entthronen;
daher Depossedierte,
Bezeichnung für die Monarchen, welche 1859 und 1861 in
Italien
[* 2] ihre
Länder verloren, ebenso für die
deutschen
Fürsten, welche 1866 infolge der preußischen
Annexionen der
Regierung entsetzt wurden.
(franz., spr. -poh), überhaupt eine
»Niederlage«, besonders von
materiellen Streitmitteln,
Geschütz,
Munition,
Montierungsstücken, Belagerungsbedürfnissen und ähnlichen Vorräten (daher die
AusdrückeArtillerie-,
Batterie-, Traindepot
etc.); dann eine Abteilung
Truppen, die man nicht mit ins
Feld nimmt, sondern die zur
Ausbildung des
Ersatzes etc. in den
Garnisonen
zurückbleibt. Solche Abteilungen heißen, je nach ihrer
Stärke,
[* 3] Depotkompanien, Depotbataillone. In
fremden
Heeren,
Österreich,
[* 4]
Frankreich etc., sind diese Depots schon im
Frieden vorhanden, in
Deutschland
[* 5] werden dafür
Ersatztruppen
erst bei der
Mobilmachung aufgestellt. S. Remontedepots. - Im
Handel ist Depot die
Niederlage von
Waren,
Wertpapieren bei andern.
In Depot geben heißt bei jemand in Verwahrung geben, ein Depot errichten ein beständiges
Kommissionslager halten. Sind im Bankverkehr
Wertpapiere in Depot gegeben, so gelten sie als
Pfand, sobald der DeponentSchuldner
des
Depositars wird.
Offene und verschlossene Depots, s. v. w. offene und verschlossene
Depositen (vgl.
Banken, S. 324).
Das Dépôt de la guerre besitzt auch eine reiche Sammlung von
Schriften militärischen und geographischen
Inhalts sowie die
Akten und
Denkschriften aus den
Kriegen der
Republik und des ersten Kaiserreichs. Die beste Leistung des Dépôt de la guerre ist die 1817 auf
Grund
neuer
Vermessungen im
Maßstab
[* 8] von 1:80,000 begonnene
Karte von
Frankreich, die erst 1875 vollendet wurde. Die im
Handel erscheinenden
sogen. 1-Frankblätter sind durch
Umdruck vom Kupferstich auf
Steinübertragen. Ein Teil der
Karten wird
im D. selbst, der andre in Privatanstalten gedruckt.
Die Gesamtproduktion belief sich 1875 auf 524,204
Blätter. Gegenwärtig bildet das Dépôt de la guerre das fünfte
Büreau des
État-major général
des Kriegsministers und zerfällt in zwei
Sektionen, von denen die erste alles auf die
Aufnahme und Veröffentlichung von
Karten
Bezügliche bearbeitet und Werkstätten für Kupferstich,
Photographie,
Heliogravüre etc. besitzt, während
die zweite
SektionKriegsgeschichte und Militärstatistik bearbeitet. Unter Leitung des
Generals de Vault hat das Dépôt de la guerre die Geschichte
der 1677-1763 geführten
KriegeFrankreichs in 125
Bänden veröffentlicht. - Ähnlich wie in
Frankreich besteht auch in
Belgien
[* 9] ein Dépôt de la guerre zu demselben
Zweck.
Vgl.
Ney,
Histoire de la carte de l'état-major (Par. 1877);
Darlehns- oder Depositalforderungen Depotwechsel gegeben werden. Ein solcher Wechsel, meist ein eigner Wechsel, ist allerdings zunächst
nicht zur Weiterbegebung bestimmt, sondern vielmehr zur Hinterlegung bei dem ersten Empfänger, zu dessen Sicherung er dienen
soll, solange das Kontokorrentverhältnis oder die Forderung besteht. Der Umstand, daß es sich um einen Depotwechsel handelt,
schließt jedoch an und für sich die wechselmäßige Begebung desselben nicht aus, selbst dann nicht, wenn der Wechsel in
seinem Kontext oder in der Überschrift ausdrücklich als Depotwechsel bezeichnet ist.
Die in kaufmännischen Kreisen vielfach verbreitete gegenteilige Annahme ist nicht richtig, wenn auch der Depotwechsel seiner Bestimmung
nach nur ein Sicherungsmittel sein, so daß der Empfänger von dem Depotwechsel nur dann Gebrauch machen soll, wenn
der Aussteller oder der Acceptant seiner Hauptverbindlichkeit nicht nachkommt. Übrigens werden die Depotwechsel nicht
selten durch die Klausel »nicht an Order« ausdrücklich als Rektawechsel bezeichnet, d. h. von der Begebbarkeit ausgeschlossen.