Von theologischen
Gesichtspunkten stark beeinflußt sind Delitzsch'
[* 2] exegetische
Arbeiten, darunter die
Kommentare zu
Habakuk (Leipz.
1843), zum Hohenlied (das. 1851), zur
Genesis (4. Aufl., das. 1873), zum
Psalter (4. Aufl., das. 1883),
zum
Hiob (2. Aufl., das. 1876), zum
Jesaias (3. Aufl., das. 1879), zu den
Sprüchen (1873), zum
Brief an die
Hebräer (das. 1857),
zum Hohenlied und
Prediger (das. 1875). Auch gab er dieSchrift »Jesurun, isagoge in grammaticam et lexicographiam
linguae hebraicae« (Leipz. 1838) heraus, worin er in Übereinstimmung mit
Fürst einen Zusammenhang zwischen dem semitischen
und indogermanischen Sprachstamm
[* 3] zu erweisen suchte, und »Jüdisch-arabische
Poesien aus vormuhammedanischer Zeit« (das. 1874).
Mehrere seiner populären erbaulichen
Schriften haben große Verbreitung gefunden, besonders sein Kommunionbuch »Das
Sakrament des wahren Leibes und
Blutes Jesu
Christi« (6. Aufl.,
Dresd. 1876),
sein (gewissermaßen zur
Goethe-Litteratur gehöriges)
Buch
»Philemon, oder von der christlichen
Freundschaft« (2.
Aufl., Stuttg. 1858).
Diesen schließen sich an: »Handwerkerleben zur Zeit Jesu« (3. Aufl.,
Erlang. 1878);
»Physiologie und
Musik in ihrer Bedeutung für die
Grammatik, besonders die hebräische«
(das. 1868) und »Handschriftliche
Funde« (das. 1861-1862). -
Sein Sohn
Friedrich Delitzsch, geb. hat sich als Assyriolog
einen
Namen gemacht und bekleidet gegenwärtig die Professur der Assyriologie an der
Universität zu
Leipzig.
[* 4] Er veröffentlichte:
»Studien über indogermanisch-semitische Wurzelverwandtschaft« (Leipz. 1873, 2. Ausg.
1884);
»The Hebrew language viewed in the
light of Assyrian research« (Lond. 1883);
»DieSprache
[* 5] der
Kossäer« (das. 1884). - Ein andrer Sohn,
Johannes
Delitzsch, geb. 1846 zu
Rostock,
[* 6] seit 1872
Dozent an der theologischen
Fakultät in
Leipzig, schrieb: »Das Lehrsystem der römischen
Kirche« (Gotha
[* 7] 1875, Bd. 1), starb aber schon
zu erwähnen, die einen
Anhang zu
Lassens grammatischem Werk über die Prâkritmundart bildet, und der
Schrift »Der sardinische
Dialekt des 13.
Jahrhunderts«
(Bonn 1868).
Auch veröffentlichte er»Gedichte«
(Brem. 1853) und lieferte wertvolle Beiträge zur Kenntnis der romanischen
Litteratur in der
Ausgabe von
Waces altfranzösischer
Dichtung
»Saint-Nicolas«
(Bonn 1850) und in den
»Provençalischen Liedern«
(das. 1853).
(ital., franz. Ducroire, engl.
Guaranty), Gutstehen oder Einstehen für die Solvenz eines andern; im wesentlichen also ist die Übernahme des Delkredere eine
Bürgschaftsübernahme. Im kaufmännischen
Kommissionsgeschäft steht der
Kommissionär für die
Zahlung oder für die anderweite
Erfüllung der Verbindlichkeit desjenigen, mit welchem er im Vollzug des ihm gewordenen Auftrags kontrahiert
hat, dem
Kommittenten gegenüber nur dann Delkredere für diesen Dritten, wenn die Verpflichtung zum Delkrederestehen von
ihm ausdrücklich übernommen oder am
Ort seiner Niederlassung
Handelsgebrauch ist.
Ein
Kommissionär, welcher dem Auftraggeber Delkredere steht, ist diesem für die gehörige Erfüllung
unmittelbar und persönlich insoweit haftbar, als die Erfüllung überhaupt aus dem Vertragsverhältnis gefordert werden
kann. Als Gegenleistung für diese besondere Verpflichtungsübernahme hat der
Kommissionär neben dem
Recht auf die gewöhnliche
Provision noch einen Anspruch auf eine besondere Vergütung (Delkredereprovision), deren
Satz je nach der Dauer und
Größe
des mit dem Delkredere übernommenen
Risikos verschieden ist (meist 1-2 Proz., seltener 3 und mehr
Prozent). Nach
kaufmännischem Sprachgebrauch versteht man unter Delkrederekonto das
Konto für unsichere
Forderungen.
Vorschußvereine,
Aktiengesellschaften
und ähnliche
Institute bilden zuweilen einen Delkrederefonds, welcher zu bevorstehenden
Abschreibungen auf unsichere
Forderungen
und drohende Verluste bestimmt ist.