Außer der
Dissertation über die Glaubwürdigkeit
Lamberts vonHersfeld
[* 6] und verschiedenen
Studien zur englischen Verfassungsgeschichte
in der Sybelschen
»HistorischenZeitschrift« und den »Preußischen
Jahrbüchern« schrieb er namentlich:
»Leben des
FeldmarschallsGrafen Neithardt von
Gneisenau« (Berl. 1880, Bd. 4 u.
5.; als Fortsetzung des von G. J.
Pertz ^[richtig: G. H.
Pertz] unvollendet hinterlassenen Werkes) und einen
Auszug daraus unter
gleichem
Titel (das. 1882, 2 Bde.). Seit
März 1882 gab Delbrück gemeinsam mit
Gans, Edlem zu
Putlitz, die
»Politische Wochenschrift« heraus, trat aber 1883 in
die Redaktion der »Preußischen
Jahrbücher« ein.
eine Unterart der
Novation, d. h. des
Vertrags, welcher geschlossen
wird, um eine bestehende
Obligation aufzuheben und eine andre an die
Stelle derselben zu setzen. Meist besteht die Delegation in dem
Rechtsgeschäft, wodurch an die
Stelle des alten
Schuldners ein neuer
Schuldner tritt, und zwar erfolgt dieses
Eintreten im Auftrag des erstern und unter Zustimmung des
Gläubigers. Der Umstand, daß der alte
Schuldner mit zustimmen muß,
unterscheidet die Delegation von der
Expromission.
Der erste
Schuldner (Delegant, delegans) überweist seine Schuldverpflichtung an einen andern, dieser
andre
(Delegat, delegatus) tritt in des erstern
Schuld und steht für die Erfüllung der Verpflichtung ein, und der
Gläubiger
(Delegatar, delegatarius) nimmt diese Veränderung an. Eine Delegation kann aber auch so vorkommen, daß an die
Stelle des alten
Gläubigers
ein neuer
Gläubiger tritt, indem der bisherige
Gläubiger (delegans) seineForderungen einem andern (delegatarius,
Delegatar) überweist und der
Schuldner (delegatus,
Delegat) diesen nun als seinen
Gläubiger anerkennt.
Von der
Zession unterscheidet sich diese Delegation wesentlich dadurch, daß in jener gar keine
Novation enthalten ist, indem der
Schuldner
gegen seinen alten
Gläubiger nicht
frei wird, wie bei der Delegation. Bei der Delegation wird eben das
bisher bestehende Obligationsverhältnis gänzlich aufgelöst und durch den
Eintritt des neuen
Gläubigers oder
Schuldners ein
neues Schuldforderungsverhältnis zwischen dem Delegatar und dem
Debitor, resp. creditor delegatus begründet. Auch versteht
man unter Delegation
Übertragung der
Gerichtsbarkeit für einen einzelnen
Fall oder für eine
Klasse von
Geschäften, daher die
Ausdrücke delegierte
Gerichtsbarkeit, delegierter
Richter.
Das moderne
Staatsrecht und so insbesondere auch das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz gehen von dem
Grundsatz aus, daß niemand
seinem gesetzlichen
Richter entzogen werden darf. Es kann also von einer Delegation eines
Richters nur dann die
Rede sein, wenn der
nach
Gesetz und Diensteinrichtung berufene
Richter im gegebenen
Fall seinen
Funktionen nicht obliegen kann,
z. B. wenn er mit
Recht abgelehnt worden ist, so daß ein andrer
Richter an seine
Stelle treten muß.
Jede der beiden
Delegationen besteht aus 60 Mitgliedern, von welchen ein Drittel vom
Herrenhaus (Magnatentafel), zwei Drittel
vom Abgeordnetenhaus (Repräsentantentafel) auf ein Jahr gewählt werden. Die
Delegationen werden alljährlich
abwechselnd nach
Wien
[* 10] und
Budapest
[* 11] einberufen. Die Beschlüsse, welche jede der beiden
Delegationen in abgesonderter
Sitzung
faßt, werden gegenseitig schriftlich mitgeteilt; wenn ein dreimaliger Schriftwechsel nicht zur Einigung führt, so erfolgt
die
Entscheidung durch gemeinsame
Abstimmung in gemeinschaftlicher
Plenarsitzung.
(spr. dölemóng; weniger gut Délémont, deutsch
Delsberg), Bezirkshauptstadt im schweizer. Kanton Bern,
[* 12] im
DelsbergerThal
[* 13] (s.
Birs),
Station der Bahnlinien
Basel-Belfort und
Basel-Biel-Bern, 436 m ü. M., mit
Schloß (ehemals
Sommerresidenz der
Bischöfe von Basel)
[* 14] und (1880) 3007 Einw., am bekanntesten als
Zentrum des Eisensteinbaues und der Eisenindustrie
des
BernerJura. Die
Lager
[* 15] befinden sich im
Thal von Delémont, teils in unmittelbarer
Nähe des Städtchens, teils zwischen Dévelier
und Boécourt-Séprais; sie sind 40-50 m tief und haben eine
Mächtigkeit von
ca. 1 m. Die
Ausbeute beträgt jährlich
ca. 75,000
metr. Ztr. Roheisen. Die Haupterzeugnisse der Hochöfen von Rondez
und Choindez sind
Gußwaren aller Art zu
Gasometern und
Gas- und Brunnenleitungen, Bahnmaterial etc.; die
Feuer von Undervélier
liefern Schmiedeeisen; Lucelle (Kuppelofen) fabriziert Doppelguß, meistens für Maschinenbau. So versorgen
die jurassischen
Gruben noch sechs Hochöfen, welche 15 Frischfeuer beschäftigen.