der Deichlast gibt es nicht.
Wer die auf seinem
Grundstück ruhende Deichlast nicht übernehmen will oder kann, wird desselben
nach älterm
Recht verlustig: »wer nicht will deichen, muß weichen«. Auch konnte
man sich von der Deichpflicht durch Aufgabe des
Landes mittels symbolischer Einsteckung eines Spatens befreien.
Wer diesen
Spaten herauszog, erwarb das
Grundeigentum gegen Übernahme auch der rückständigen Deichlasten (sogen.
Spatenrecht). Heutzutage findet wegen rückständiger Deichlasten die exekutivische Beitreibung im Administrativverfahren
statt.
Vgl.
außer den Handbüchern über die Wasserbaukunst von
Frantzius und
Sonne
[* 2] (Leipz. 1879),
Hagen
[* 3] (3. Aufl.,
Berl. 1874), v. Chiolich-Löwensberg (Stuttg.
1861-66) u. a.;
Wehrmann, Eindeichung des
Oderbruches (Berl. 1861);
Dannemann,Melioration des Warthebruches (das. 1867);
eine bei aneinander stoßenden Bauerngehöften vorkommende
Servitut, welche gewöhnlich mit dem
Traufrecht
verbunden ist und in der
Berechtigung besteht, daß der
Besitzer des diesseitigen
Gutes die Deichsel des
in seinem
Schuppen oder seiner
Scheune untergebrachten
Wagens durch eine in der Wand angebrachte Öffnung (Deichselloch) auf
des Nachbars
Grundstück
(Garten)
[* 6] reichen lassen darf. Dafür hat der Belastete gewöhnlich das
Recht, an die Wand des jenseitigen
Gebäudes unter dem
Schutz der Bedachung seine
Räder,
Leitern und andre Gerätschaften aufzustellen oder
aufzuhängen und ins
Trockne zu bringen.
Stadt im bayr. Regierungsbezirk
Pfalz, Bezirksamt
Neustadt,
[* 7] am
Fuß der
Haardt und an der
LinieMonsheim-Neustadt
a. H. der Pfälzischen
Eisenbahn, hat 3
Kirchen, ein reichdotiertes Bürgerhospital (gegründet 1494) und (1880) 2744 Einw.
(191
Evangelische), welche berühmten Weinbau und Weinhandel sowie Bereitung von Obstkonserven treiben.
Von seinen zahlreichen
Reden (mindestens 58) haben sich nur drei, auf den Harpalischen
Prozeß bezügliche (darunter eine gegen
Demosthenes), erhalten, die von seiner
Kunst keine besonders günstige
Anschauung geben (außer in den Sammlungen griechischer
Redner hrsg. von
Mätzner, Berl. 1842, und
Blaß, Leipz. 1871;
Kommentar von
Wurm,
[* 22] Nürnb. 1828). Nach dem
Urteil der Alten hatte
er als Redner keinen ihm eigentümlichen
Charakter, sondern ahmte bald
Lysias, bald Hyperides, bald
Demosthenes nach, ohne sie
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