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zahlreichen Familienporträten eine andre Seite seines Schaffens. Das in Tanger gemalte Bild: Hinrichtung einer Jüdin in Tanger, wurde von einer empörten Volksmenge in seinem Atelier zerstört. Er starb in Paris. [* 2]
zahlreichen Familienporträten eine andre Seite seines Schaffens. Das in Tanger gemalte Bild: Hinrichtung einer Jüdin in Tanger, wurde von einer empörten Volksmenge in seinem Atelier zerstört. Er starb in Paris. [* 2]
hodĭerno diĕ (lat.), vom heutigen Tag an.
(franz., spr. dö-ōr, meist in der Mehrzahl gebraucht), die Außenseite, auch der äußere Anstand.
Dehortation, Abmahnung.
Dehra-Dun,
ein
Distrikt der englisch-ind.
Nordwestprovinzen, 3089 qkm (56 QM.) groß mit (1881) 144,070
Einw., im äußern
Himalaja, seit 1815 im
Besitz der
Engländer, die hier in den
Höhen von 2100
m und mehr (in Landaur, Masauri
etc.) große Heilstationen für leidende, durch das
Klima
[* 3] geschwächte
Europäer
(Zivil und
Militär) angelegt
haben. Die Stadt Dehra
, mit (1881) 18,959 Einw., 692 m ü. M.,
mit einer mittlern Jahrestemperatur von 21,2° C., ist weltbekannt geworden als Sitz des indischen
Vermessungsamtes
(Great Trigonometrical Survey), welches hier 1835 die Messung der nördlichen
Basis für
seine
Arbeiten durchführte, die von hier aus veröffentlicht werden. Mit der Eisenbahnstation
Saharanpur ist Dehra-Dun
durch eine
vortreffliche, 66 km lange
Kunststraße verbunden.
(Dey, arab., v. Daju, »Prätendent«),
von 1600 bis 1830 das Oberhaupt der den Raubstaat Algerien [* 4] (s. d.) beherrschenden Janitscharenmiliz. Neben diesem besorgte anfangs noch ein von der Pforte ernannter Pascha die eigentliche Regierung des Landes; seit 1710 ward jedoch kein besonderer Pascha mehr ernannt, sondern diese Würde dem jedesmaligen Dei, der von der Pforte bestätigt werden mußte, erteilt. Der Dei selbst nannte sich Wali (Statthalter), Beglerbeg (Fürst der Fürsten) und Seraskier (Oberbefehlshaber).
Die Deis wurden durch die Wahl der Janitscharenmiliz zu Algier ernannt, bei der es sehr tumultuarisch herging. Wenn die Minorität sich nicht unterwerfen wollte, so kam es oft zum Blutvergießen, und nicht selten wurde der Gewählte bald wieder von der Gegenpartei ermordet. Der Neugewählte mußte, wenn ihm sein Leben lieb war, die Würde annehmen. Man setzte ihn auf den Thron, [* 5] bekleidete ihn mit dem Ehrenkaftan, worauf er den Eid leisten und vorzüglich beschwören mußte, für die regelmäßige Bezahlung der Janitscharen zu sorgen.
Ein solcher Regierungswechsel war gewöhnlich mit vielen Hinrichtungen verbunden. Die Regierungen der Deis waren selten von langer Dauer, und die meisten starben keines natürlichen Todes. Denn während der Dei einerseits durch kein Gesetz am grausamsten Despotismus gehindert war, so war er doch anderseits der Sklave seiner Janitscharen, in deren Willen er sich fügen mußte, und die in ruhigen Zeiten durch einen ihm zur Seite stehenden Diwan, außerdem aber durch Aufruhr und Mord seine Macht beschränkten. Nach der gewöhnlichsten Meinung heißt Dei (eigentlich Dai) Oheim von mütterlicher Seite; die Türken betrachteten nämlich den Großherrn als ihren Vater, den Staat Algerien als ihre Mutter und den Dei als Bruder des letztern. Auch die Regenten von Tunis und Tripolis, die eigentlich Bei heißen, werden von den Europäern häufig Dei genannt.
(Dejanira), nach griechischer Mythe Tochter des Öneus, Königs von Kalydon in Ätolien, und der Althäa, Schwester des Meleagros, [* 6] entging nach dessen Tod mit Gorge dem Geschick, wie ihre Schwestern in Perlhühner verwandelt zu werden, lockte durch ihre Reize viele Freier an und wurde von Herakles [* 7] dem Acheloos (s. d.), dem sie verlobt war, in heißem Kampf abgerungen.
Sie gebar demselben mehrere Söhne, verursachte aber später wider ihren Willen dessen Tod und erhängte sich aus Schmerz darüber (s. Herakles).
[* 1] Erddamm zum Schutz niedrig gelegener Ländereien vor Überflutung. Deiche werden am Meer, an Seen, Strömen und Flüssen angelegt, sind also See- oder Flußdeiche. Nach deren Zweck unterscheidet man Sommer- und Winterdeiche. Die Sommerdeiche sollen das Land und seine Früchte vor den im Sommer vorkommenden Hochwassern schützen, während sie bei den höchsten Wasserständen überflutet werden; die Winterdeiche (Hauptdeiche, Banndeiche, [* 1] Fig. 1 u. 2) sollen den höchsten Fluten auch in den übrigen Jahreszeiten [* 8] Widerstand leisten. Geschlossene Deiche lehnen sich an hochwasserfreie Höhen an, wodurch die Niederung von allen Seiten geschützt wird; offene Deiche enthalten Lücken, schützen also nicht vor Überschwemmung, halten aber nachteilige, bei Hochwasser eintretende Ablagerungen und Auskalkungen von den Ländereien ab. Rückdeiche oder Rückstaudeiche [* 1] (Fig. 1) sind solche, welche sich längs eines Nebenflusses erstrecken.
Grodendeich ist ein Hauptdeich, der auf bereits fest gewordenes Land (Groden, Deichgroden) zu liegen kommt u. nur von hohen Fluten erreicht wird. Die Ländereien und Grundstücke, welche durch die Deiche geschützt werden, nennt man Binnendeichsland oder Binnenland; diejenigen aber, welche zwischen dem Deich und dem Wasser liegen und zum Schutz des Deiches wesentlich beitragen, Außendeichsland (Butenland, Vorland). Die zum Deichbau dienende Erde wird von dem Vorland entnommen, da ein Ausgraben des Bodens hinter dem Deich leicht zum Durchquellen des Wassers Veranlassung geben würde und die vor dem Deich ausgehobenen Gruben bei Hochwasser allmählich wieder mit Schlick ausgefüllt werden. Deiche, die kein Vorland mehr haben, und an deren Fuß der Strom dicht hinfließt, oder die auf bösem Wind liegen, nennt man Schaar- oder Gefahrdeiche. Wird dagegen vor dem Deich so viel Land gewonnen, daß darauf ein zweiter Hauptdeich errich-
[* 1] ^[Abb.: Fig. 1. u. 2. Situation der Deiche.] ¶
tet werden kann, wobei aber der ältere zur Fürsorge beibehalten wird, so heißt jener Schlaf- oder Sturmdeich. Flügel- oder Schenkeldeiche nennt man die Teile eines Deiches, die vom Hauptdeich schräg über das Vorland gehen [* 9] (Fig. 1 u. 2). Schlickdeiche dienen zum Auffangen des Schlicks. Ein Blockdeich ist ein auf morastigem Boden errichteter Deich. Das Vorland dient dazu, das Durchflußprofil des Hochwassers zu vergrößern und bei gewöhnlichem Wasserstand den Deich vor dem Unterwaschen zu schützen.
Die Breite [* 10] desselben läßt sich nicht allgemein bestimmen, an großen Strömen muß sie oft 100-200 m und mehr betragen. Alles kommt darauf an, den Wert des zu schützenden Landes gegen den des Vorlandes und gegen die Baukosten richtig abzuwägen. Bei Feststellung der Deichlinie sind alle scharfen Ecken möglichst zu vermeiden und durch Bogen [* 11] abzurunden, die Höhe des Deiches muß den höchsten in Aussicht genommenen Wasserstand um 0,35-0,5 m übersteigen. Auch muß man, da die aufgeworfene (wenn auch festgestampfte) Erde stets etwas zusammensinkt, 1/15-1/10 der Höhe zugeben und in sumpfigen Gegenden außerdem die Senkung des Grundes (Deichanker, Deichfuß, Deichstuhl) im voraus veranschlagen.
Beim Deich unterscheidet man die Krone oder Kappe a b [* 9] (Fig. 3), die äußere oder Außenböschung a c und die innere oder Innenböschung b deich. Wichtigere Deiche erhalten noch eine Außenkrone e c und eine Innenkrone d f, welche nötigen Falls durch besondere Graben e g und f h (Außenkronen-, Innenkronengraben) bez. von dem Vorland und Binnenland abgegrenzt werden. Die Stärke [* 12] des Deiches bemißt sich nach dem zu leistenden Widerstand und der Festigkeit [* 13] des Materials. Die Kappe sollte nie schmäler als 2 m werden; soll der Damm fahrbar sein, so ist diese Breite zu vermehren, ebenso bei sehr hohen Deichen.
Die Böschungen müssen desto flacher sein, je weniger Zusammenhang das Material hat, woraus der Deich gebaut wird. Man kann annehmen,
daß fester Thon oder Lehm unter einem Winkel
[* 14] von 35-40, mittelfeste Erde unter 30-35, Sand unter 18-24°
liegen bleibt. Sanddämme müssen daher am flachsten abgeböscht werden. Die äußere Böschung ist flacher als die innere
zu halten, weil jene den Andrang des Wassers unmittelbar auszuhalten hat; auf der Landseite genügt es in der Regel, wenn die
Erde und ihre Bekleidung
festliegt.
Die Böschungslinie ist gewöhnlich eine gerade; die Kappe wird ein wenig konvex gebildet, um dem Regenwasser Abfluß zu gewähren.
Die Erddeiche werden schichtweise gebaut, indem man die Erde in Schichten von 0,25-0,5 m aufbringt und jede einzelne für sich
feststampft. Die Böschungen des Deiches müssen eine Bekleidung
mit Rasen (Sohden, daher Besohdung
) oder
Luzerne erhalten, um das Austrocknen und Ablösen der Erde zu verhindern. Läßt sich eine dichte Rasen- oder Kleedecke nicht
anbringen, so muß der Deich durch Strohmatten, welche mit hölzernen Krampen befestigt werden, durch Rutengeflechte, besser
durch Bohlenbekleidung
oder Steindossierungen, verwahrt werden.
Beschädigungen des Deiches müssen womöglich im ersten Entstehen ausgebessert werden, weil bei schwellendem Wasser, welches die beschädigte Stelle angreift, der Schade meist reißend schnell wächst. Kleine Öffnungen in der innern Böschung, durch welche das Wasser dringt, kann man interimistisch mit kegelförmigen Zapfen [* 15] verkeilen, Öffnungen in der äußern Böschung durch Pechleinwand, Wachstuch, Erdsäcke oder ähnliche wasserdichte Stoffe verschließen.
Erreicht das Wasser die Kappe des Deiches, so müssen die zu niedrigen Stellen rasch erhöht werden, denn die kleinste Verletzung der Kappe durch überfließendes Wasser (Kappenstürzung) hat sonst fast immer einen Deichbruch zur Folge. Endlich erweist sich zur Sicherung des Binnenlandes vor Überflutungen auch häufig die Anlage von Deichsielen oder Deichschleusen (s. Siel) als notwendig. Sie dienen dazu, das Wasser, welches sich innerhalb des Deiches durch Schnee [* 16] und Regen oder wohl auch durch Zuströmungen aus höhern Gegenden sammelt, abzuführen.
Die Wichtigkeit der Deiche für die Abwendung
der nachteiligen Folgen, welche durch Überschwemmungen von Meeren,
Seen und Flüssen für das Land entstehen, hat zur Bildung von Deichverbänden und zur gesetzlichen Regelung des Deichwesens,
zur Aufstellung von Deichordnungen, Veranlassung gegeben. Die Deichverbände bestehen aus allen Inhabern der durch die Deiche
geschützten Grundstücke, welchen ein Ausschuß der Deichgenossenschaft, die sogen. Deichgeschwornen, an deren Spitze ein Deichgraf
(Deichhauptmann, Deichinspektor) steht, vorgesetzt ist.
Die den Deichverbänden obliegenden Pflichten, die Deichlast, zerfällt in ordentliche und außerordentliche. Jene begreift die regelmäßige, nicht durch besondere Ereignisse veranlaßte Unterhaltung der Deiche. Von ihr werden alle Inhaber (auch Pachter) der durch die Deiche geschützten Grundstücke getroffen, und zwar muß hierbei gegen sonstige bei den Reallasten gültige Rechtsregeln der Nachfolger die Rückstände seines Vorgängers übernehmen. Zur außerordentlichen Deichlast gehören die Fälle der Beihilfe und der Nothilfe.
Beide werden beansprucht, wenn die Erhaltung des Deiches die Kräfte der einzelnen Verpflichteten übersteigt. Die Nothilfe tritt ein, wenn bei hoher Sturmflut oder bei Eisgang die Deiche in Gefahr oder wenn Kappenstürzungen wirklich geschehen sind, oder wenn ein Teil des Deiches bereits weggerissen und ein Durchbruch des Wassers wirklich erfolgt ist. Die ältesten Deichordnungen stammen aus dem 13. Jahrh. Als das wichtigste und vollständigste Deichrecht erscheint die am veröffentlichte Deichordnung für das Herzogtum Bremen. [* 17]
Unter den neuern Deichordnungen sind das preußische Gesetz über das Deichwesen vom und die Oldenburger Deichordnung vom hervorzuheben. Der Hauptgrundsatz des Deichrechts ist: »kein Land ohne Deich und kein Deich ohne Land«, d. h. alle von einem Hauptdeich umfaßten Grundstücke, welche ohne denselben der Überschwemmung ausgesetzt sein würden, sind deichpflichtig, und die Deichpflicht ist von dem Grundstück, worauf sie haftet, unzertrennlich. Ausnahmen von