Parteivorbringens, namentlich die
Erklärung der vortragenden
Partei über die von ihr gebrauchten
Ausdrücke, also die
Auslegung
derselben. Nach modernem Prozeßrecht soll der
Richter von
Amts wegen durch geeignete
Fragestellung
(Fragerecht) darauf hinwirken,
daß unklare Vor- und
Anträge erläutert und erklärt werden, so namentlich nach der deutschen
Zivilprozeßordnung (§ 130).
Nach deutschem Prozeßrecht
(Zivilprozeßordnung, § 240) ist jede Berichtigung oder Ergänzung der
Klage
in thatsächlicher und in rechtlicher Beziehung zulässig, sofern dieselbe nicht etwa eine Änderung des Klagegrundes enthält.
sententiae (lat.), im frühern Prozeßrecht die
Erläuterung eines dunkeln, mehrdeutigen oder unbestimmten
gerichtlichen Erkenntnisses durch den
Richter, welcher dasselbe erteilt hat. Eine solche konnte in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten vom
Richter jederzeit von
Amts wegen vorgenommen, aber auch von den
Parteien mittels besondern
Deklarationsgesuchs
erbeten werden. Die deutsche
Zivilprozeßordnung kennt die Erteilung eines deklaratorischen
Urteils (sententia declaratoria
oder auch bloß declaratoria) nicht mehr. Die
Partei, welche sich durch die Unklarheit des
Urteils geschädigt glaubt,
muß vielmehr von den geordneten
Rechtsmitteln im gegebenen
FallGebrauch machen und den höhern
Richter angehen.
(lat.), in der
Grammatik, s.
Zusammensetzung. ^[= (Komposition), in der Grammatik: die Vereinigung zweier oder mehrerer verschieden- oder gleichartige ...]
Bezeichnung für eine
Epoche der gotischen
Architektur in
England, welche das 14. Jahrh. einnimmt, und in welcher die
Zierformen sich über das ganze architektonische
Gerüst erstreckten.
Cort,Frans, der bedeutendste lyrische Dichter der Vlamingen, geb. zu
Antwerpen,
[* 5] besuchte das dortige
Athenäum
und sollte sich dem Handelsstand widmen, trat aber 1857 aus seinem
Kontor, um zusammen mit Jan van
Ryswyck eine liberale
Zeitung:
»De Grondwet«, herauszugeben, übernahm 1858 die Redaktion der
»Schelde«, ward 1860
Agent einer Dampfschiffgesellschaft
und 1861
Sekretär
[* 6] des
Generalauditeurs beim
Cour militaire in
Brüssel,
[* 7] wo er seit 1862 nebenbei die pädagogisch-litterarische
Monatsschrift
»De Toekomst« redigierte und starb.
DeCorts dichterische
Phantasie war keine hochfliegende, aber Gefühlstiefe
und Stimmungsfülle zeichnen die meisten seiner
Lieder aus, und besonders als
Sänger der stillen
Freuden
des häuslichen
Lebens und des Eheglücks wird er nur von wenigen übertroffen. Auch als Übersetzer von Gedichten aus fremden
Sprachen hat er Vortreffliches geleistet. Er gab mehrere Jahre lang einen sehr beliebten
Almanach: »Jan en Alleman«
(Antwerp.),
heraus, ferner
»De shcoonste liederen van
RobertBurns« ^[richtig:
»De schoonste liederen van
RobertBurns«]
(Brüssel 1862) und ließ seinen ersten »Liederen«
(Antwerp. 1857-59, 2 Bde.) andre Sammlungen unter den
Titeln: »Zingzang«
(Brüssel 1866) und »Liederen«
(Groning. 1868) folgen.
ein didaktisch-satirisches
Sittengemälde der Zeit. Seine
Dramen: »Der christliche
Ritter«
(Ülzen 1576) und »Der bekehrte Papist« (Lüneb.
1596) haben eine religiöse, insbesondere lutherische,Tendenz.