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Dagegen gelang es dem König, durch Vertrag mit den näher berechtigten Erben die Grafschaften Oldenburg [* 2] und Delmenhorst, wo die regierende Linie 1667 ausgestorben war, an sein Haus zu bringen. Friedrich IV. (1699-1730) erleichterte die Lage der Bauern und hob 1702 die Leibeigenschaft auf. Doch blieb die Haftbarkeit der Bauern an der Scholle bestehen, und die neueingerichtete Landmiliz beruhte wesentlich auf dieser Grundlage. Handel und Industrie wurden befördert, die Post in staatliche Verwaltung genommen, der Volksunterricht auf dem flachen Land begründet.
Die Finanzen wurden in gute Ordnung gebracht. Am Nordischen Krieg als Gegner Karls XII. von Schweden [* 3] sich beteiligend, kämpfte Friedrich unglücklich und mußte im Frieden zu Travendal (1700) alle frühern Verträge bestätigen und die Souveränität des Herzogs von Holstein-Gottorp ausdrücklich anerkennen. Nach Karls Niederlage nahm er den Kampf wieder auf und brach in Schonen ein, erlitt aber 1710 eine vollständige Niederlage bei Helsingborg, worauf der Krieg unentschieden fortdauerte und erst durch den Frieden zu Frederiksborg 1720 beendet wurde, in dem Dänemark [* 4] gegen Herausgabe seiner pommerschen Eroberungen den gottorpschen Anteil an Schleswig, [* 5] den Sundzoll und 600,000 Thlr. von Schweden erhielt. Als 1742 der Sohn des hierdurch verkürzten Herzogs von Holstein-Gottorp als Peter III. Kaiser von Rußland wurde, entstanden wegen des gottorpschen Anteils längere Verwickelungen, die erst 1773 dadurch beseitigt wurden, daß derselbe gegen Oldenburg und Delmenhorst ausgetauscht wurde.
Christian VI. (1730-46) und in noch höherm Grad sein trefflicher Sohn Friedrich V. (1746-66) erwarben sich, unterstützt von den ausgezeichneten Ministern Schulin und dem ältern Bernstorff, Verdienste um die Ausbildung der Gesetzgebung, verbesserten das Unterrichtswesen und bemühten sich, den dänischen Handel durch Handelsverträge und durch Anlegung von Bankinstituten zu fördern. Zahlreiche fremde Gelehrte, Dichter und Künstler wurden nach Dänemark berufen, um das geistige Leben zu heben. Am Hof [* 6] und in Adelskreisen sprach man nur deutsch und französisch.
In der auswärtigen Politik bemühte sich die Regierung, durch strenge Neutralität während der Kriege unter den Nachbarstaaten Dänemark die Segnungen des Friedens zu erhalten. So hatte der königliche Absolutismus ein Jahrhundert lang mit weiser Selbstbeschränkung zum Nutzen des Landes gewirkt, und auch Christian VII. (1766-1808) schien seine Macht in demselben Sinn gebrauchen zu wollen, solange er Bernstorff als Minister zur Seite hatte (1750 bis 1770). Bald aber verfiel der König in eine Geisteskrankheit, und der allmächtige Einfluß, den seit 1770 der Günstling des Königspaars, Struensee, erlangte und den er benutzte, um zwar zahlreiche Reformen im Sinn der Aufklärung einzuführen, die Justiz zu verbessern, Monopole, Zünfte, Innungen aufzuheben und den Beamtenstand von unwürdigen Elementen zu reinigen, was aber alles in gewaltthätiger; übereilter Weise und unter ausschließlichem Gebrauch der deutschen Sprache [* 7] geschah, rief bald eine Reaktion des nationalen Dänentums und des orthodoxen Luthertums hervor, die sich mit einer Palastintrige der Königin-Mutter gegen die Königin Karoline Mathilde, Struensees Freundin, 1772 zu dessen Sturz verbanden.
Der neue oberste Minister, Guldberg, beseitigte die deutschen Beamten und die liberalen Reformen, setzte durch eine Indigenatsordnung fest, daß nur Inländer zu Ämtern und Ehrenstellen befördert werden dürften, und begünstigte ausschließlich die dänische Sprache und Litteratur. Allerdings trat 1784, als der Kronprinz Friedrich an Stelle des blödsinnigen Königs die Zügel der Regierung ergriff und den jüngern Bernstorff an die Spitze der Geschäfte berief, wieder eine Wendung ein.
Bernstorff führte in allen Zweigen der Staatsverwaltung heilsame Reformen ein, in denen er sich die großartigen Ideen der französischen Revolution, aber in gemäßigter Weise, zum Muster nahm, und begünstigte ihre Erfolge durch eine vorsichtige und friedfertige auswärtige Politik. Während der Kriege unter den großen Seemächten entwickelte sich die dänisch-norwegische Handelsflotte zu ungemeiner Blüte. [* 8] Ferner hob Bernstorff in den Herzogtümern die Leibeigenschaft auf (1804), beseitigte auch in Dänemark die letzten Reste derselben (1788) und erließ Vorschriften über die Regelung und Ablösung der Frondienste.
Weniger glücklich war die auswärtige Politik der Regierung nach Bernstorffs Tod (1797). Als die Briten 1799 und 1800 dänische Fregatten wegnahmen, trat Dänemark der von Rußland gegen britische Übergriffe gestifteten bewaffneten Neutralität bei. England sah darin eine Kriegserklärung und sandte eine Flotte unter Parker und Nelson in die Ostsee, welche vor Kopenhagen [* 9] die dänische Flotte schlug und die Stadt selbst bombardierte. Als der russische Kaiser Alexander I. kurz darauf eine Konvention mit England abschloß, wurde Dänemark allein zu einem höchst nachteiligen Frieden mit England genötigt, der seinen Handel gänzlich lahmlegte.
Die Erbitterung hierüber hielt die dänische Regierung ab, den bei der Unmöglichkeit, die Neutralität zu bewahren, allein richtigen Weg einzuschlagen und ein enges Schutz- und Trutzbündnis mit England zu schließen. Der gedrückte Stande der Finanzen, die vermehrte Staatsschuld und die Notwendigkeit, die Flotte möglichst wiederherzustellen, geboten Ruhe, daher Dänemark 1805 an dem neuen Kriege gegen Frankreich keinen Teil nahm. Dennoch sandte England aus Furcht, Napoleon möchte jetzt, wo er über so viele Küstenländer Europas gebot, auf seinen alten Plan einer Landung in England zurückkommen und dazu die dänische Flotte benutzen, eine Flotte von 18 Linienschiffen, 7 Fregatten und 25,000 Mann Landungstruppen 1807 ins Kattegat und verlangte Dänemarks Allianz mit England, die Auslieferung der dänischen Flotte als Unterpfand und die Übergabe von Kronenborg.
Als der Kronprinz diese Forderungen zurückwies, bombardierten die Engländer drei Tage lang Kopenhagen und führten die dänische Flotte weg und zwar jetzt nicht als Unterpfand, sondern als Beute. Der Kronprinz verband sich hierauf mit Frankreich, erklärte den Krieg an England und, wegen des zweideutigen Benehmens beim letzten Angriff der Engländer, auch an Schweden. Die Folge war der Verlust der dänischen Kolonien; Island [* 10] und Helgoland [* 11] wurden von den Engländern genommen und bloß ein Angriff Schwedens auf Norwegen glücklich zurückgeschlagen.
Danach blieb Dänemark aufs engste an die Interessen Napoleons I. geknüpft, und auch nach dem Feldzug von 1812 bestand das dänisch-französische Bündnis fort. Die Folge hiervon war, daß sich Friedrich VI. (1808-39) nach der Schlacht bei Leipzig [* 12] durch die Okkupation Jütlands genötigt sah, den Frieden zu Kiel [* 13] zu schließen, in welchem Dänemark Norwegen gegen Schwedisch-Pommern an Schweden, Helgoland an England abtrat, Trankebar aber nebst den übrigen Kolonien zurückerhielt, außerdem ein Heer von 10,000 Dänen zum Kriege gegen Frankreich unter des Kronprinzen von Schweden ¶
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Oberbefehl zu stellen versprach. Auf dem Wiener Kongreß, dem König Friedrich VI. persönlich beiwohnte, erhielt Dänemark für Schwedisch-Pommern von Preußen [* 15] Lauenburg [* 16] nebst 1 Mill. Thlr.; dieses neue Herzogtum wurde in den wesentlichsten Beziehungen mit Holstein vereinigt und so in den Deutschen Bund aufgenommen.
Vom Wiener Kongreß bis zum Londoner Protokoll.
Das Ergebnis der dänischen Politik während der Revolutionskriege, namentlich der Verlust des vier Jahrhunderte mit Dänemark verbundenen Norwegen, wurde vom dänischen Volk bitter und schmerzlich empfunden; denn dasselbe sah sich jetzt unter den Staaten Europas zu einer bedeutungslosen Macht dritten Ranges herabgedrückt. Um so stärker machte sich nun die nationale Reaktion gegen das Ausland, namentlich gegen das Deutschtum, bemerkbar, welche durch Struensees schroffes Vorgehen geweckt und durch die kriegerischen Ereignisse der letzten Jahrzehnte gesteigert worden war.
Während bisher Hof und Adel mehr deutsch als dänisch gewesen waren und das eigentliche Dänemark weniger für das Hauptland als für einen Annex der deutschen Herzogtümer hatte gelten können, suchten die Dänen nun durch eine entschiedene Hervorkehrung ihrer Nationalität, durch die Schöpfung einer nationalen Kunst und Litteratur und durch innere Reformen die Verluste gutzumachen, welche an äußerer Macht erlitten hatte. Durch die Kriegslasten, die langjährige Handelsstockung und schlechte Finanzwirtschaft war der öffentliche wie der Privatwohlstand untergraben.
Die Staatsschuld war in den Jahren 1800-14 von 28 auf 100 Mill. Thlr., die Zettelschuld (unfundiertes Papiergeld) auf 142 Mill. gestiegen. Durch eintretenden partiellen Staatsbankrott ward das Papiergeld völlig entwertet. Die Regierung belegte zwar alles Grundeigentum mit einer Abgabe von 6 Proz. des Wertes, doch ward dadurch der finanziellen Bedrängnis nicht abgeholfen, und Ende 1816 belief sich die Staatsschuld noch auf 116½ Mill. Reichsbankthaler. Zwar gelang es selbst Möstings weiser Verwaltung nicht völlig, die Ausgaben mit den Einnahmen in ein angemessenes Verhältnis zu bringen; doch konnte man wenigstens allmählich die Zinsen für die Staatsschuld regelmäßig zahlen, der Kredit hob sich wieder, und eine neue Flotte wurde hergestellt.
Neue Häfen wurden zu Frederikshavn und Helsingör [* 17] angelegt und auch sonst viel für den Handel, die innere Verwaltung des Staats, besonders für die Justiz, gethan. Das Unterrichtswesen ward verbessert, jedes wissenschaftliche Bestreben begünstigt. Zu gleicher Zeit wurde das Verlangen nach einer konstitutionellen Verfassung laut, namentlich nach der französischen Julirevolution 1830. Indessen alles, was nach längern Verhandlungen zuletzt erreicht wurde, waren die Gesetze vom und vom in welchen die ständischen Verhältnisse reguliert wurden.
Die Inseln, Jütland, Schleswig, Holstein nebst Lauenburg erhielten Provinzialstände nach dem Muster der preußischen, jede Provinz für sich, und der König versprach, die Entwürfe allgemeiner Gesetze, welche Personen- und Eigentumsrechte, Kommunalangelegenheiten und Lasten beträfen, den Ständen zur Beratung vorlegen und Anträge und Beschwerden von ihnen annehmen zu wollen. Die Stände für die Inseln versammelten sich in Roeskilde, die für Jütland in Viborg, die für Holstein in Itzehoe, die für Schleswig in Schleswig. Zugleich erfolgte eine Trennung der Justiz von der Administration, jedoch nur in den höhern Instanzen. Schleswig und Holstein erhielten eine besondere Provinzialregierung.
Alle diese Anordnungen wurden von dem Volk mit geringer Teilnahme aufgenommen; der intelligentere Teil erkannte wohl, daß in denselben für die höhere Entwickelung der bürgerlichen und politischen Freiheit keine Garantie gegeben war. Jedoch betrachtete man sie als eine Abschlagszahlung und nahm in den Ständeversammlungen erwünschten Anlaß, um die vielfachen Mißstände in Regierung und Verwaltung, besonders auf finanziellem Gebiet, aufzudecken. Als nach Friedrichs VI. Tod sein Vetter Christian VIII. (1839-48) den Thron [* 18] bestieg, wurde die Opposition des liberalen Teils der Bevölkerung [* 19] heftiger.
Man hegte große Erwartungen von diesem König, der eine nicht unbedeutende politische Laufbahn durchgemacht hatte, ein Mann von Geist und Einsicht war und bereits vielfach Beweise seiner liberalen Gesinnung an den Tag gelegt hatte. Diese Hoffnungen wurden jedoch bald durch einen »offenen Brief« des Königs an alle seine Länder, der zwar Verbesserungen in der Verwaltung versprach, doch die Verfassung durchaus nicht berührte, enttäuscht. Die durch die Unzufriedenheit hierüber gesteigerte liberale Agitation vereinigte sich nun besonders in den gebildeten Kreisen der Hauptstadt mit den nationalen Bestrebungen.
Besuche der schwedischen Studenten in Kopenhagen, der dänischen und norwegischen in Stockholm [* 20] und Upsala [* 21] schienen eine Verbindung der drei Völker anbahnen zu wollen und belebten die Ideen des Skandinavismus von neuem. Man sprach schon von der Wiederherstellung der Kalmarischen Union für den nicht unwahrscheinlichen Fall des Aussterbens des Königshauses. Einstweilen war die Partei der Nationalliberalen (oder Eiderdänen) namentlich bemüht, Schleswig, das man für ein dänisches Land ansah, und dessen vertragsmäßige Unteilbarkeit von Holstein man nicht anerkennen wollte, enger mit Dänemark zu verbinden.
Eine ähnliche Bewegung, nur mit entgegengesetztem Ziel, bereitete sich in den Herzogtümern vor. Auch hier wünschte man eine Erweiterung der ständischen Rechte. Dann aber wurde man sich hier ebenfalls der nationalen Zusammengehörigkeit mit Deutschland [* 22] bewußt und begann, den Zusammenhang mit Dänemark als eine Fremdherrschaft anzusehen. Besonders das Bündnis Dänemarks mit dem Unterdrücker des deutschen Volkes, Napoleon I., hatte in Schleswig-Holstein [* 23] den nationalen Gegensatz geschärft.
Während die Dänen Schleswig danisieren wollten, suchten die Schleswig-Holsteiner in Schleswig die deutsche Sprache zur alleinigen für die höhere Verwaltung, die Justiz und den höhern Unterricht zu machen. Auch hier hoffte man endlich für den Fall des Aussterbens der dänischen Königsfamilie im Mannesstamm auf die völlige Trennung von Dänemark. Zwischen diesen entgegengesetzten Bestrebungen, welche sich immer heftiger bekämpften, standen das Königtum und die höhere Büreaukratie, in welcher der dänisch gesinnte schleswig-holsteinische Adel zahlreich vertreten war.
Diese wünschten vor allem die Erhaltung des dänischen Gesamtstaats, und ihre Aufgabe wäre es also gewesen, durch schonende Mäßigung und durch ausgleichende Gerechtigkeit die streitenden Parteien zu versöhnen, die nationalen Gegensätze zu mildern und die Dänemark und den Herzogtümern gemeinsamen Interessen zu betonen und zu pflegen. Namentlich würde eine rechtzeitige Befriedigung der liberalen Wünsche wesentlich dazu beigetragen haben. Dies versäumte Christian VIII. Ja, er rief durch den »offenen Brief« vom in dem er die dänische weibliche Erbfolge auch für die Herzogtümer ¶