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stehen, die jedoch in den sieben Stiftsstädten oder den Wohnsitzen der Bischöfe den Titel »Stiftsamtmann« führen; die Ämter sind wieder in Herreder oder Birke und in Kirchspiele oder Sogn geteilt, von denen jedes eine eigne Kommune bildet; außerdem aber bildet jede Stadt eine Kommune mit eigner Jurisdiktion. In kirchlicher Hinsicht bestehen sieben Stifter (ausgenommen Island, [* 2] das seinen eignen Bischof hat), an deren Spitze ein Bischof steht, und die wieder in 71 Propsteien zerfallen. Die Zahl der Priester erreicht ca. 1220. Der Bischof von Seeland, welcher in Kopenhagen [* 3] wohnt, ist der Primas;
zu seinem Sprengel gehören außer den fünf zuerst auf der Tabelle (S. 500) erwähnten, auf Seeland belegenen Ämtern, mit Ausnahme der Insel Samsö, welche in dieser Hinsicht zu Aarhus [* 4] gehört, auch Bornholm, die Färöer und die westindischen Inseln Dänemarks;
das Stift Fünen umfaßt die beiden Ämter Odense [* 5] und Svendborg, das Stift Laaland-Falster das Amt Maribo. In Jütland bestehen die vier Stifter Aalborg, Viborg, Aarhus und Ribe;
die Grenzen [* 6] ihrer Sprengel fallen aber nicht mit denen der Ämter zusammen.
Der Bischof und der Stiftsamtmann bilden die Stiftsobrigkeit; diese und die Pröpste bilden das »Landemodet«, ein geistliches Gericht für geistliche Amtsvergehen. Öffentlichkeit und Mündlichkeit sollen für die ganze Rechtspflege durchgeführt werden; in Kriminalsachen und in Sachen, welche aus politischen Gesetzübertretungen entstehen, sollen Geschworne entscheiden; doch harren diese Bestimmungen noch der Durchführung. Die niedrigsten Gerichte sind in Dänemark [* 7] die königlichen Thinggerichte in jedem Herred und die Stadtgerichte.
Hierauf folgen als zweite Instanz die königlichen Landesobergerichte zu Kopenhagen und Viborg. Die letzte Instanz hat das Oberappellationsgericht (höjeste Ret) zu Kopenhagen. Die Gefängnisstrafen sind: einfaches Gefängnis, Gefängnis bei Wasser und Brot, [* 8] Korrektionshaus (zum Teil Zellenhaft) und Zuchthaus;
das Zuchthaus auf Christianshavn (Kopenhagen) ist für weibliche Verbrecher, das Zuchthaus in Horsens für ältere männliche und für rückfällige Verbrecher bestimmt, das Korrektionshaus Vridslöselille (auf Seeland) für jüngere männliche Verbrecher.
Die Polizeiverwaltung ist außerordentlich ausgedehnt. An der Spitze derselben stehen die Amtmänner, in den größern Städten Polizeidirektoren.
Finanzen.
Das Steuersystem des Königreichs ist in diesem Jahrhundert im höchsten Grad vereinfacht worden, zuletzt namentlich durch das Gesetz vom welches zehn verschiedene kleine Steuern aufhob und eine einzige, die Verteilungssteuer, an ihre Stelle setzte. Die direkten Abgaben des Königreichs sind außer dieser: die alte Steuer (Gammelskat), die Landsteuer, die Bausteuer (in den Städten) und die Rangsteuer. Die indirekten Steuern setzen sich zusammen aus Zoll-, Branntwein-, Stempelabgaben und verschiedenen Gebühren.
Die Kommunalabgaben sind: Haussteuer nach Etagenareal etc. (in den Städten), Hartkornsteuer (auf dem Land) und eine Art Einkommen- oder Haushaltungssteuer etc. Zum Amtsrepartitionsfonds wird von jeder Kommune eine Abgabe erlegt, um solche Ausgaben zu bestreiten, die das Amt als solches angehen. Auf den Grundstücken ruht die sogen. Bankhaft, welche zwangsweise nach dem Staatsbankrott und bei der Verwandlung der Reichsbank in eine Nationalbank entstand (1813-18); sie bestand früher in einer Abgabe von 6 Proz. des Wertes der Grundstücke, ist aber heute erheblich geringer. Die Staatsschuld betrug in Kronen: [* 9]
1880 | 1883 | |
---|---|---|
Innere | 159934945 | 187170560 |
Äußere | 13903667 | 13684667 |
Zusammen: | 173838612 | 200855227 |
Dagegen Aktiva | 98153442 | 86757726 |
Wirkliche Schuld: | 75685170 | 114097501 |
Dagegen Baukosten dänemark Staatsbahnen | 72115573 | 135668935 |
Die Staatsrechnungsablage ergibt für das Finanzjahr 1882/83 an Einnahmen 53,524,340, an Ausgaben 50,749,749 Kr. Das Budget für 1884/85 ist in Einnahme auf 53,700,909, in Ausgabe auf 46,996,552 Kr. veranschlagt, mithin wird ein Überschuß von 6,704,357 Kr. erwartet. Unter den Ausgaben sind 2,571,463 Kr. außerordentliche.
Einnahmen. | Kronen | Hauptposten der ordentlichen Ausgaben. | Kronen |
---|---|---|---|
Indirekte Steuern | 33518000 | Kosten der Staatsschuld | 9724400 |
Einfuhrzölle, Spielkartenstempel, Rübenzuckersteuer | 23437000 | Kriegsministerium | 9240317 |
Branntweinsteuer | 2826000 | Marine | 5769694 |
Stempelsteuer | 2475000 | Öffentliche Arbeiten | 3921302 |
Sporteln | 2014000 | Pensionen | 3486052 |
Erbschaftssteuer | 1018000 | Finanzministerium | 3186903 |
Direkte Steuern | 9267900 | Justiz | 2572952 |
Grundsteuer | 6938000 | Ministerium des Innern | 2253747 |
Gebäudesteuer | 2275500 | ||
Rangsteuer | 54400 | Kultus und Unterricht | 1427077 |
Staatseisenbahnen | 3582181 | Zivilliste und Apanagen | 1225760 |
Domänen u. Forsten | 1136230 |
Die kürzlich über die Finanzlage der dänischen Gemeinden angestellte Erhebung ergibt für das Jahr 1882 folgende Resultate:
Stadtgemeinden außer Kopenhagen | Landgemeinden | |
---|---|---|
Kronen | Kronen | |
Einnahme und Ausgabe | 7699338 | 14124294 |
davon: Vermögensertrag | 862888 | 485410 |
" Abgaben | 3220770 | 9584101 |
" aus Anleihen | 1537931 | 3042291 |
Ausgaben: öffentliche Fürsorge | 979909 | 5053865 |
" Schulwesen | 996931 | 3607113 |
" Wegebau | 359986 | 1135138 |
" Kosten der Kommunalschuld | 2235405 | 2710388 |
Passiva ultimo 1882 | 15283565 | 15483565 |
Aktiva " | 30037481 | 37561835 |
Heer und Flotte.
Die Einrichtung des Heerwesens beruht auf den Gesetzen vom Die Dienstpflicht, mit beendetem 22. Lebensjahr beginnend, dauert acht Jahre in Linie und Reserve, acht Jahre in der sogen. Verstärkung [* 10] (Landwehr). Jährlich werden 11,000 Mann ausgehoben. Die Dienstzeit beträgt bei der Infanterie 6 Monate, bei der Kavallerie 9 Monate etc.; dazu kommen die Übungen in der Verstärkung (einige Jahre nacheinander 30 Tage). Die Truppen unter zwei lokalen Generalkommandos bestehen aus: A. Fußvolk: 5 Brigaden und die Garde, jede Brigade hat 2 Regimenter, jedes Regiment 3 Linienbataillone und ein Verstärkungsbataillon, jedes Bataillon 4 Kompanien. Die Garde besteht aus einem Linien- und einem Verstärkungsbataillon. Im Krieg wird für jedes Regiment und für die Garde eine Depotabteilung gebildet. B. Reiterei: 5 Regimenter (mit je 486 Pferden, außer Offizierspferden) à 3 Eskadrons und eine Schule (im Krieg Depot) und im Krieg eine Ordonnanzeskadron. C. Artillerie: die Feldartillerie hat 2 Regimenter, ein jedes aus zwei Abteilungen mit je 6 Linien- und 2 ¶
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Verstärkungsbataillonen bestehend; die Festungsartillerie hat 2 Bataillone, das eine aus 4 Linien- und 2 Verstärkungskompanien, das andre aus 2 Linien- und 1 Verstärkungskompanie bestehend; hierzu Trainabteilung und technische Abteilungen. Dänemark Genietruppen: 5 Linienkompanien, 3 Reservekompanien. Dazu Stäbe, Trains, Administration, Ärzte etc. Im Krieg zählt jedes Infanteriebataillon 800, jede Eskadron 120 Köpfe, jede Feldbatterie 167, jede Kompanie der Festungsartillerie 400 Köpfe.
Mit 1000 Mann Genietruppen und 4000 Offizieren und Unteroffizieren wird das Heer im Krieg im ganzen 33,000 Köpfe zählen. Die Feldartillerie hat 8,7 cm Hinterladungskanonen in Batterien von je 8 Kanonen. Die Festungsartillerie ist hauptsächlich für die Verteidigung Kopenhagens bestimmt. Außer Kopenhagen (mit der Citadelle Frederikshavn), der einzigen Festung [* 12] (Seebefestigung) von Bedeutung, sind Befestigungen bei Helsingör [* 13] (Kronborg), Fredericia, Korsör, Frederikshavn und Hals angelegt.
Die Flotte zählte 1885: A. Panzerschiffe. [* 14] 2 Fregatten (44 Kanonen und 2690 Pferdekräfte), 6 schwimmende Batterien (38 Kanonen, 12,640 Pferdekräfte), 2 Torpedoschiffe (7 Kanonen, 3056 Pferdekräfte);
B. unbepanzerte Dampfer oder Dampfer mit Panzerbekleidung ohne Bedeutung: 5 Fregatten und Korvetten (96 Kanonen, 6560 Pferdekräfte), 5 Schoner (26 Kanonen, 4040 Pferdekräfte), 13 eiserne Kanonenboote (29 Kanonen), 5 Dampftorpedoboote erster Klasse, 7 zweiter Klasse, 1 Torpedotransportschiff.
Daneben noch ein Raddampfer (für den König), verschiedene Übungsschiffe, Transportschiffe und Boote etc. Die Bemannung sämtlicher Kriegsschiffe fordert in Friedenszeiten 4195 Köpfe, darunter 226 Offiziere. Kriegshafen und Arsenal ist Kopenhagen.
Die Flagge (Danebrog, s. Tafel »Flaggen [* 15] II«) [* 16] ist hochrot mit weißem, sie rechtwinkelig durchschneidendem Kreuz [* 17] und dem Namenszug des Königs in der Mitte; bei Kriegsschiffen ohne letztern, vorn mit zwei Spitzen. Die Nationalfarbe ist Rot und Weiß. Das Wappen [* 18] (s. Tafel »Wappen«) besteht aus einem Schild, [* 19] quadriert durch das Danebrogskreuz mit einem Herz- und Mittelschild; der Herzschild hat rechts zwei rote Querbalken in goldenem Feld (Oldenburg), [* 20] links ein goldenes Kreuz in Blau (Delmenhorst), der Mittelschild im obern Teil rechts ein weißes Nesselblatt in Rot (Holstein), links im rechten Teil einen silbernen Reiter in Rot (Dithmarschen), im linken Teil einen goldenen Pferdekopf und Pferdehals in Rot (Lauenburg); [* 21] der Hauptschild hat im ersten Felde drei blaue Löwen [* 22] (früher Leoparden) in Gold [* 23] zwischen roten Herzen (eigentlich Seeblättern, Dänemark), im zweiten zwei blaue gekrönte Löwen in Gold, (Schleswig), [* 24] im dritten dreiteiligen oben rechts einen weißen gespaltenen Fisch mit Krone in Rot (Island), links einen weißen, schwarzfleckigen Bock [* 25] in Blau (Färöer), unten einen aufrecht stehenden weißen Bären in Blau (Grönland), im vierten oben einen über drei rote Herzen schreitenden Löwen in Gold (Jütland), unten einen goldenen gekrönten Lindwurm in Rot (Wenden). Dänemark hat zwei Orden: [* 26] den Danebrogsorden (s. d.) und den Elefantenorden (s. d.). Ein dritter, de l'Union parfaite, wurde zum Andenken der Vermählung Christians VI. von dessen Gemahlin Sophie Magdalene 1732 gestiftet. Eine 1848 gestiftete Verdienstmedaille wird in Gold und Silber verliehen.
[Litteratur.]
Falbe-Hansen und Scharling, Danmarks Statistik (Kopenh. 1878-85);
Bergsö, Den Danske Stats Statistik (das. 1844-53, 4 Tle.);
Erslev, Geographische Beschreibung des dänischen Staats (Schlesw. 1853);
Derselbe, Den Danske Stat, en geographisk Skildring for Folket (Kopenh. 1855-57);
Berghaus, Schweden, [* 27] Norwegen und Dänemark (Berl. 1857);
Baggesen, Den Danske Stat (2. Aufl., Kopenh. 1862);
Trap, Statistik-topographisk ^[richtig: Statistisk-topographisk] Beskrivelse af Kongeriget Danmark (2. Aufl., das. 1872-79, 6 Tle. mit Karten über jedes Amt);
Grove, Danmark. Illustreret Rejsehaandbog (3. Aufl., das. 1879, 3 Tle.; deutsch von Lohse, Leipz. 1874);
Both, Kongeriget Danmark, en historisk-topografisk Beskrivelse (2. Aufl., Kopenh. 1882-85, 2 Tle.), die ausführlichen Arbeiten des königlich dänischen Statistischen Büreaus (besonders »Statistisk Tabelværk«, 1835-85).
Karten: die noch unvollendete »Generalstabens topographiske Kaart over Danmark« (seit 1845, die Inseln 1:80,000, Jütland 1:40,000, neuerdings 1:20,000); für die Inseln die 1869-71 erschienene »Generalkaart over Sjaelland, Moen, Laaland og Falster« (3 Blätter in 1:160,000) und die 1882 in demselben Maßstab [* 28] begonnene »Generalkaart over Jylland« (in 9 Blättern, wovon 3 fertig).
Geschichte.
Dänemark im Mittelalter.
Die Anfänge der dänischen Geschichte verlieren sich in sagenhaftes Dunkel, während die beglaubigte Geschichte kaum ein Jahrtausend umfaßt. Ehe diese beginnt, weiß die Sage von einem heroischen Zeitalter zu erzählen, welches voll ist von kühnen Thaten und Fahrten der nordischen Helden. Die erste historische Spur von Dänemark möchte sich in Pytheas' von Massilia Reisebericht finden, welcher auf seinen Fahrten die Westküste Jütlands erreichte. Hierher wird auch die Heimat der Cimbern verlegt (daher der Name Cimbrische Halbinsel).
Auch die Angeln und Sachsen, [* 29] welche in der Mitte des 5. Jahrh. England eroberten, gingen von den dänischen Gestaden aus. In das entvölkerte Land rückten Dänen aus Seeland und Schonen nach und unterwarfen alles Land bis an die Eider. Als einer ihrer ältesten Könige wird Harald Hildetand genannt, der 695 in der Bråvallaschlacht gegen den Schwedenkönig Sigurd Ring fiel. Des letztern Enkel Sigurd Schlangenauge herrschte dann über das Dänenreich. Seine Nachkommen wurden aus Jütland durch einen aus Norwegen herübergekommenen Zweig der Ynglinger verdrängt.
Diesem Haus gehörten die Könige an, welche zur Zeit Karls d. Gr. auftraten: Siegfried, zu dem Wittekind und andre sächsische Edle vor dem Zorn Karls d. Gr. flohen, Gottfried oder Göttrik, der die Abotriten und Franken bekämpfte und zum Schutz gegen letztere das Danewerk baute, von Karl d. Gr. 810 deshalb bekriegt, aber noch vor dem Zusammenstoß mit diesem erschlagen wurde. Gottfrieds Sohn Harald, der nach längern Wirren die Herrschaft erlangte, nahm 826 zu Mainz [* 30] das Christentum an, welches im Norden [* 31] namentlich durch den zum Bischof von Hamburg [* 32] ernannten Ansgarius ausgebreitet wurde.
Auch sein Bruder und Nachfolger Horich nahm das Christentum an. Nichtsdestoweniger dauerten die Angriffe der Dänen auf das fränkische Reich fort: Hamburg wurde wiederholt hart mitgenommen und die Raubzüge der »Wikinger« an den nördlichen Küsten fortgesetzt. Daneben fanden häufige Fehden innerhalb des Reichs selbst statt. Fester begründet wurde der dänische Staat durch Gorm den Alten, einen Nachkommen Sigurds Schlangenauge, welcher nach Verdrängung der Ynglinger die Inseln mit der jütischen Halbinsel vereinigte, das Christentum aber wieder auszurotten ¶