Dämmerungskreis erreicht, und diese Zeit ist verschieden je nach der Neigung und Stellung des von der Sonne an einem Tag durchlaufenen
Kreises. In dem Maß, wie die Sonne schräger gegen den Horizont herabsinkt, braucht sie offenbar mehr Zeit, den Dämmerungskreis
zu erreichen, weil sie einen größern Weg zurückzulegen hat als da, wo sie mehr senkrecht zum Horizont
untergeht. Letzteres findet in der Nähe des Äquators statt, während die Bahn der Sonne immer schräger gegen den Horizont liegt,
je mehr man sich vom Äquator nach N. oder nach S. entfernt.
Die Dämmerung ist daher am Äquator am kürzesten und wird gegen die Pole zu immer länger. Für gewisse Orte und
Zeiten sinkt die Sonne überhaupt nicht 18° tief unter den Horizont, es findet dann eine ununterbrochene (mitternächtliche)
Dämmerung statt. Unter dem Äquator schwankt die Dauer der astronomischen Dämmerung zwischen 72 und 79 Minuten, unter 40° nördl. oder südl.
Br. beträgt die Dauer der astronomischen Dämmerung zur Zeit der Äquinoktien 95 Minuten, zur Zeit des kürzesten
Tags 103 Minuten und zur Zeit des längsten Tags 125 Minuten; unter 50° nördl. oder südl. Br. dauert die astronomische Dämmerung zur
Zeit der Äquinoktien 115 Minuten, zur Zeit des kürzesten Tags 126 Minuten, und zur Zeit des längsten
Tags sinkt die Sonne nur noch bis 16½° unter den Horizont und tritt deshalb die Zeit der hellen Nächte ein, welche unter 50°
nördl. Br. 1. Juni, unter 70° 26. März und unter dem Pol 29. Jan. beginnt.
Als Anfang und Ende der bürgerlichen Dämmerung nimmt man den Moment an, wo man im Zimmer ohne Kerzenlicht die
gewöhnlichen Beschäftigungen noch nicht oder nicht mehr vorzunehmen im stande ist. Diese Bestimmung ist ungenau, indem
es von der Güte der Augen, der Lage des Lokals und andern Umständen abhängt, ob daselbst noch gelesen oder sonst etwas ausgeführt
werden kann. Das Lesen größerer Schrift gelingt etwa noch, solange der Sonnenmittelpunkt nicht die Tiefe
von 6½° unter dem Horizont erreicht hat.
Die Dauer der bürgerlichen Dämmerung beträgt ungefähr ein Drittel von der der astronomischen. Unter 50° nördl.
Br. findet die kürzeste Dauer der bürgerlichen Dämmerung 14. März und 29. Sept. statt, wenn die
Sonne 2° 29' südliche Deklination hat. Dieselbe beträgt 40 Minuten, während die kürzeste Dauer der astronomischen Dämmerung unter
dieser Breite 1 Stunde 53 Minuten beträgt. Am Äquator findet das ganze Jahr über so gut wie kein Unterschied in der Dauer
der bürgerlichen Dämmerung statt, indem sie in den Äquinoktien 24, in den Solstitien 25 Minuten währt. Mit
dem wachsenden Unterschied der Tageslängen wächst auch der Unterschied in der Dauer der Dämmerung In der heißen
Zone spricht sich das Aufhören der bürgerlichen Dämmerung wie überhaupt die Dämmerungserscheinungen deutlicher
aus als in der gemäßigten und kalten Zone.
(lat.), »wird verdammt« zur
Nichtveröffentlichung, bei der Bücherzensur Formel, wonach ein Buch oder eine Stelle darin nicht durch
den Druck veröffentlicht werden durfte.
Gegensatz: imprimatur (s. d.).
(kaufmännisch für ital.
Danno, lat. Damnum), Verlust, Schade, insbesondere an Börsenpapieren, Hypotheken u. dgl.;
das Gegenteil von Agio (s. d.), daher Damno auch s. v. w.
Disagio oder Perte.
(lat.), Schade, im weitern Sinn jeder Nachteil, welchen jemand in irgend einer Beziehung erleidet; im engern
und im juristischen Sinn ein Vermögensnachteil. Dieser Nachteil kann entweder darin bestehen, daß unser bereits vorhandenes
Vermögen verringert wird (positiver Schade, damnum emergens, damnum im engern Sinn), oder darin, daß man etwas,
was man ohne das benachteiligende Ereignis erhalten haben würde, nun nicht erhält, daß also ein erlaubter Gewinn vereitelt
wird (negativer Schade, lucrum cessans).
Die Ursache des Schadens liegt entweder in einem Zufall (casus, damnum fatale), d. h. in einem Ereignis, welches nicht einer Person
zur Schuld zu rechnen ist, oder in einer unerlaubten Handlung eines andern (dolus, culpa, mora), oder in
beidem zugleich (casus mixtus). Die Folge einer durch Schuld zugefügten Beschädigung kann bestehen in der Verpflichtung, das
durch die Verletzung Erhaltene wieder herauszugeben, dem andern den entzogenen Besitz wieder einzuräumen, das gestörte Recht
wieder anzuerkennen, den vorigen Zustand wiederherzustellen, wegen künftiger Störung Sicherheit zu leisten,
aber auch in wirklicher Strafe und jedenfalls in der Verpflichtung, dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten, d. h. die widerrechtliche
Vermögensverringerung durch Hingabe eines entsprechenden Vermögensteils wieder auszugleichen, vorausgesetzt, daß der Schade
überhaupt in Geld angeschlagen werden kann (s. Schadenersatz).
Übrigens wird das Damnum in der Regel nur dann rechtlich berücksichtigt, wenn bereits wirklich ein Schade
eingetreten ist, nicht, wenn ein solcher erst droht. Eine Ausnahme besteht für das Damnum infectum. Wenn nämlich
jemand von dem baufälligen Gebäude eines andern im Fall des Einsturzes desselben einen Schaden zu befürchten hat, so kann
er von dem Eigentümer desselben oder von demjenigen, der das Gebäude kraft eines dinglichen Rechts besitzt,
Kautionsleistung wegen des zu befürchtenden Schadens (cautio damni infecti) fordern.
(spr. -moasoh, Damoisel), in Frankreich der Edelknappe, Junker, welcher reiche Edelleute begleitete und bei
Tisch aufwartete, selbst aber von den untern Knechten bedient wurde.
Der in adliger Zucht und Sitte ausgebildete
Damoiseau wurde Schildknappe, dann Ritter;
jetzt s. v. w. Jungfernknecht, Stutzer.
(Demoiselle, spr. -moasell), ursprünglich Bezeichnung für adlige Fräulein, welche bei vornehmen Damen eine
ähnliche Stellung einnahmen wie die Edelknappen (s. Damoiseau) bei den Rittern; dann auch für die Frauen der Schildknappen.
Vorzugsweise hieß Mademoiselle später die dem König am nächsten verwandte unverheiratete Prinzessin,
während jetzt diesen Titel in Frankreich jedes erwachsene ehrbare Mädchen führt. Auch in Deutschland wurde bis ins zweite
Viertel des 19. Jahrh. jede unverheiratete Dame des bessern Bürgerstandes Demoiselle (volkstümlich verkürzt Mamsell) genannt
im Gegensatz zu dem adligen »Fräulein«. Demoiselle d'honneur, s. v. w. Brautjungfer. La grande Demoiselle,
Beiname der Herzogin von Montpensier (s. d.), der Tochter Gastons von Orléans, des Bruders Ludwigs XIII.
Günstling des ältern Dionysios von Syrakus. Einst rühmte er diesen als den glücklichsten aller Sterblichen.
Dionysios bot ihm darauf sein Glück an und ließ ihm in seinem Palast alle
mehr
Herrlichkeiten und Genüsse zur Verfügung stellen. Damokles war entzückt über dies Los; als er aber, über sich blickend, ein Schwert
gewahrte, das von der Decke herab an einem Pferdehaar gerade über seinem Haupt hing, erkannte er die Unsicherheit und Gefahr
des irdischen Glücks und beschwor den Tyrannen, ihn zu entlassen, weil er seines Glücks bereits satt sei.
Daher »das Schwert des Damokles« sprichwörtlich für eine mitten im Besitz äußern Glücks unablässig drohende Gefahr.