Truppen von der
GrenzePersiens zurück und brach, schon krank, gegen
Julian auf, starb aber auf dem
Marsch zu Mopsukrene in
Kilikien3. Nov. 361. Constantius trat während seiner
Regierung entschieden feindselig gegen das
Heidentum auf, welches sein
Vater noch
geduldet hatte, und verbot
Opfer und Tempelbesuch durch strengeEdikte.
In den innern Streitigkeiten neigte
sich Constantius bald auf die Seite der Orthodoxen, bald auf die der Arianer und nährte so die Erbitterung der kirchlichen
Parteien, anstatt ihr Einhalt zu thun.
(lat.), das »Gestaltgebende«,
in der Rezeptierkunst dasjenige
Mittel, durch welches eine Arznei die ihr nötige Form, Umfänglichkeit und
Konsistenz erhält, bei flüssigen Arzneien Vehiculum (meist
destilliertes Wasser), bei andern
Präparaten Excipiens
(Milchzucker,
Althäapulver etc.) genannt.
(lat.), Feststellung,
Vertrag; in der
Rechtswissenschaft heißt Constitutum debiti das
Versprechen der Erfüllung
einer bestimmten, bereits bestehenden Verbindlichkeit, sei es einer eignen des
Konstituenten, Constitutum debiti proprii, sei es einer
fremden, Constitutum debiti alieni. Im letztern
Falle liegt eine
Bürgschaft vor. Durch das Constitutum wird die frühere
Obligation nicht aufgehoben, aber die Erfüllung desselben tilgt letztere. Während das Constitutum nach römischem
Recht ein neuer, besonderer
Vertrag war, welcher in gehöriger
Weise abgeschlossen werden mußte, wird im heutigen Rechtsleben
nach der
Praxis vieler
Gerichte die bloße einseitige
Anerkennung einer
Schuld als Verpflichtungsgrund angesehen und eine
Klage auf
Grund solcher
Anerkennung zugelassen.
Constitutum possessorium heißt der
Vertrag, vermöge dessen jemand eine
Sache, in deren
eigentümlichem
Besitz er bis jetzt war, nun
auf den
Namen eines andern zu besitzen anfängt; das Gegenteil davon ist die
Traditiobrevi manu facta,
ein
Vertrag, vermöge dessen derjenige, welcher bisher eine
Sache auf fremden
Namen besaß, dieselbe nun als
Eigentümer zu besitzen
beginnt. Beides sind fingierte Besitzübertragungen und haben das Eigentümliche, daß dabei der
Besitz durch bloßen
Willen
der Kontrahenten, ohne Hinzutritt einer äußern
Thatsache, übergeht, sie setzen in derRegel, wie alle
Besitzübertragungen; ein andres
Rechtsgeschäft voraus, welches dadurch vollzogen wird. Das Constitutum possessorium tritt z. B.
meist da ein, wo jemand ein
Grundstück verkauft, aber zugleich von dem
Käufer für die Zukunft erpachtet, die
Traditiobrevi manu
da, wo der bisherige
Pachter das erpachtete
Grundstück als
Eigentum erwirbt.
Vgl. über das Constitutum possessorium
insbesondere
Savigny, Das
Recht des
Besitzes, § 27 (7. Aufl.,
Wien
[* 11] 1865).
Stadt in der span.
ProvinzToledo,
[* 12] in einer getreide- und olivenreichen Gegend, mit einem alten,
angeblich römischen
Kastell und (1878) 6811 Einw.;
unter den spätern
Kaisern wurden
Titel und
Rang der
Konsuln auch solchen verliehen, welche nicht
Konsuln gewesen waren, vorzugsweise den höhern
Kriegsbefehlshabern, Provinzialstatthaltern und andern hohen Staatsbeamten, weshalb auch die
Inhaber gewisser
Ämter regelmäßig diesen
Titel führten (z. B. Consulares aquarum). Vgl.
Konsul.
eine altitalische
Saat- und Ehegottheit, welcher zu
Ehren die
Consualia dreimal im Jahr (7. Juli,21. Aug. und15. Dez.) gefeiert
wurden. Das Hauptfest, an welches die
Sage auch den
Raub der Sabinerinnen knüpfte, war das im
August. Der
Flamen (Opferanzünder)
des
Quirinus
(Romulus) und die vestalischen
Jungfrauen besorgten das
Opfer; die Pontifices hielten die circensischen Rennen mit
Wagen und losen
Pferden ab. Wenn dabei alles von derArbeit ruhte,
Mensch und
Tier bekränzt sich pflegte,
so deutet das auf ein Erntefest. Ähnlich verlief die
Feier im
Dezember (wenige
Tage vor den
Saturnalien, also wohl zum
Abschluß
der Saatzeit). Eigentümlich war dem Gott ein in der
Erde steckender und zu jedem
Fest erst aufgedeckter
Altar.
[* 14] Auch dieses
deutet offenbar auf eine aus der
Stille des Erdenschoßes segenspendende Macht hin.