Zahl von Handelstationen und 1885 zur
Gründung des
Congostaats (s. d.) führten, und durch die an den
Ufern des
Flusses sehr
bald angelegten Missionsstationen.
Vgl.
Stanley, Durch den dunkeln
Weltteil (deutsch, Leipz. 1878);
ehemals mächtiges, jetzt ganz unbedeutendes Negerreich im westlichen Südafrika,
[* 2] am Südufer des untern Congostroms,
durch die Beschlüsse der
Congokonferenz 1884-85 Teil der portugiesischen
ProvinzAngola. Seine sehr unsichern
Grenzen
[* 3] bilden
im W. der Atlantische
Ozean, im O. die
Sierra de Crystal,
Sierra de Salnitre
(Salpeter),
Sierra de
Sal, im
N. der Congostrom, im S. der Loje. Früher erstreckte sich das
Reich Congo auch auf das Nordufer des Congostroms und bestand
aus einer Anzahl von mehr oder weniger unabhängigen
Reichen, deren
Haupt in dem eigentlichen Congo residierte. Es umfaßte sämtliche
Congovölker, die noch jetzt in den
LandschaftenBenguela,
Angola, Congo und
Loango an der Westküste
Afrikas
bis hinauf zum
Äquator wohnen (vgl. die Völkertafel
»AfrikanischeVölker«,
[* 1]
Fig. 13). Von ihrer zur westlichen
Gruppe der Bantusprachen
(s.
Bantu) gehörigen
Sprache
[* 4] gab schon 1659 Brusciotto in
Rom
[* 5] eine
Grammatik heraus.
Das eigentliche Congo in seinen obigen
Grenzen wird von zahlreichen
Flüssen bewässert, die teils nach N.
dem Congofluß zuströmen
(Kuilu, Lusu, Lundo), teils, nach W. eilend, in den Atlantischen
Ozean fallen (Lelundo, Ambrizette,
Mbrische, Loje), und ist von großer landschaftlicher
Schönheit und
Fruchtbarkeit. Doch sind seine Hilfsquellen fast gar nicht
entwickelt, zumal seit der Bekanntschaft mit den Europäern die wenig begabten, aber friedliebenden und
gastfreien Bewohner außer
Jagd und Fischfang mit Vorliebe
Handel treiben und die Bebauung des
BodensFrauen und Sklaven überlassen.
Als der Portugiese
Diego Cão mit
MartinBehaim Ende 1484 den Congofluß und die anstoßende
Küste entdeckte, zerfiel das
Reich
Congo in sechs
Landschaften: Sonho an der Congomündung, Bamba zwischen Ambrizette und Loje,
Pemba zwischen
beiden, und östlich von diesen vom S. bis zum Congoufer:
Batta, Pango und Sundi.
Noch mehrere andre
Landschaften zählte man
hinzu. Der Herrscher wohnte in Ambessi, nördlich von einem Nebenfluß des Lundo. Nachdem der König 1487 als
DomJoão da
Sylva die christliche
Taufe empfangen, wurden
Missionäre von
Portugal
[* 6] hierher gesandt, welche die
hoch und gesund gelegene Stadt
zu ihrem
Hauptquartier machten und in
São Salvador umtauften.
Als sich die Herrschaft der Portugiesen weiter ausbreitete, beließen sie die Häuptlinge (Sova) in ihren
Bezirken als Vorgesetzte
derselben mit dem
TitelHerzog,
Graf,
Marquis etc. Anfang des 16. Jahrh. war die ganze
Bevölkerung
[* 7] nominell
zum
Christentum bekehrt, und
São Salvador, das zum Hauptsitz der portugiesischen Macht geworden war, ohne aufzuhören,
Residenz
des
Königs zu sein, erfüllte sich mit
Kirchen,
Klöstern, öffentlichen und privaten Gebäuden der immer zahlreicher werdenden
Portugiesen, so daß es ein halb europäisches Aussehen gewann.
Durch einen
Einfall der
Dschagga zerstört, wurde es von neuem und schöner aufgebaut und zählte bald 40,000 Einw.
Als aber 1636 der König von Congo die
Landschaft Sonho für die geleistete
Hilfe an
Portugal abtrat, erkannte der Sova derselben
diese
Abmachung nicht an, und nach einem von dem König mit den Portugiesen gegen Sonho geführten
Krieg
erlangte nicht nur dieser seine
völlige Unabhängigkeit, der König von Congo sagte sich auch selber von
Portugal los und zwang
sämtliche
Europäer, die Stadt zu verlassen, die seitdem schnell in
Verfall geriet, so daß
Bastian 1857 an ihrerStelle
nur
Gruppen elender
Hütten
[* 8] vorfand.
Wie ehedem, lebt das
Volk, nur mit
Mütze und
Schurz bekleidet, in
Stroh- und Rohrhütten, deren mehrere ein Dorf (Libatta),
in größerer
Ausdehnung
[* 9] eine Stadt (Banza) bilden, in deren Mitte am Versammlungsort die geheiligte
Ficus religiosa steht.
Die Portugiesen, denen, wie allen Europäern, das Betreten des
Reichs gänzlich verboten war, machten
mehrere
Versuche, dasselbe wiederzugewinnen, aber stets vergeblich. Übrigens wurde trotz des eingeführten
Christentums, von
dem man freilich am Ende des 18. Jahrh. kaum noch eine
Spur entdecken konnte, in Congo stets der ausgedehnteste
Sklavenhandel
betrieben.
Vgl. Tams, Die portugiesischen Besitzungen in Südwestafrika (Hamb. 1845);
freie Schiffahrt auf dem Congo durch internationales Übereinkommen geregelt werden müsse, und nachdem Rohlfs und Laveleye nacheinander
in der Presse
[* 21] die Neutralisierung des Congo empfohlen, hatte das Institut 1883 bei seiner Sitzung zu München,
[* 22] abermals durch
Moynier und zwar durch eine Denkschrift desselben angeregt, den Beschluß gefaßt, die Regelung der Schiffahrt
und vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Konflikten unter den zivilisierten Nationen, die in Äquatorialafrika
[* 23] auftreten
wollen, zu empfehlen. So war der Boden also schon vorbereitet, als der deutsche Reichskanzler nach Verständigung mit den zunächst
interessierten europäischen Großmächten und den Vereinigten Staaten die Einladung zu einer in Berlin abzuhaltenden Konferenz
an die oben genannten Mächte ergehen ließ.
Dieselbe wurde von allen bereitwillig, von England nach einigen lediglich den Niger betreffenden Vorfragen angenommen. Die
zu diesem Zweck ernannten Bevollmächtigten traten unter dem Vorsitz des deutschen Reichskanzlers in Berlin zu einer Konferenz
zusammen, welche vom bis zum tagte. Die in dieser Zeit vereinbarte und von allen
Mächten unterzeichnete Generalakte sicherte allen Nationen völlige Freiheit des Handels und der Schifffahrt auf vorläufig 20 Jahre
in einem Gebiet, dessen Grenzen bilden sollten: im N. der 2.° 30' südl. Br. bis 12° östl. L. v. Gr., dann die (noch unbekannte)
Wasserscheide zwischen dem Becken des Congo und denen des Ogowe, Schari und Nil bis 28° östl. L. v. Gr.,
sodann der 5.° südl. Br. bis zum IndischenOzean, welcher von da ab südwärts bis zur Mündung des Sambesi die Ostgrenze bilden
sollte.
Die Südgrenze zieht den Sambesi aufwärts bis über die Mündung des Schire hinauf, dann auf der Wasserscheide
zwischen diesem und dem Coanza einerseits und dem Congo anderseits und folgt darauf dem Loje von seiner Quelle
[* 24] bis zur Mündung,
von wo ab nordwärts bis 2° 30' der Atlantische Ozean als Westgrenze eintritt. Das so begrenzte Gebiet wurde für neutral
erklärt und der Sklavenhandel in demselben durchaus verboten, so daß es weder als Markt noch als Durchgangsstraße
benutzt werden sollte.
Ebenso sollte keine der Mächte, welche Souveränitätsrechte in diesem Gebiet ausüben, Monopole oder Privilegien verleihen
dürfen. Hinsichtlich der zu entrichtenden Abgaben wurde bestimmt, daß nur solche zulässig seien, welche den Charakter eines
Entgelts tragen, wie Hafen- und Lotsengebühren, zur Bestreitung oder Erhaltung von Leuchttürmen und Baken
[* 25] u. dgl. Auf den Niger und seine Nebenflüsse sollten dieselben Grundsätze Anwendung finden.
Sind nun diese Abmachungen auch für die kontrahierenden Mächte bindend, so haben doch manche derselben vorläufig wohl noch
auf sehr lange hin eine äußerst beschränkte Bedeutung, da die in Afrika selbst wohnenden Herrscher,
namentlich der Sultan von Sansibar,
[* 26] dessen ganzes Gebiet an der Ostküste davon betroffen wird, gar nicht um ihre Zustimmung
befragt wurden. Indessen wurde der Beschluß gefaßt, sich bei den an der ostafrikanischen Küste am IndischenMeer östlich
vom Congobecken eingesetzten Regierungen zu verwenden, um dem Transit aller Nationen die günstigsten Bedingungen
zu sichern. Eine der wichtigsten Folgen der Congokonferenz war die Anerkennung und Begrenzung des neu ins Leben getretenen Congostaats (s. d.).
Vgl. Patzig, Die afrikanische Konferenz, und der Congostaat (Heidelb. 1885);
»Aktenstücke betreffend die Congofrage, nebst
Karte« (offiziell Hamb. 1885).