(engl., spr. kohld-krihm, »kalterRahm«, fälschlich Goldcreme genannt), eine sehr milde, weiße, weiche
Salbe, die namentlich im
Winter gegen rauhe
Haut
[* 2] empfehlenswert
ist.
(spr. kóhldstrihm),Dorf in
Berwickshire
(Schottland), am
Tweed, wo
GeneralMonk 1660 das noch bestehende Garderegiment
organisierte, mit (1881) 1616 Einw.
(spr. kóhldstrihm-gards), ein zur Gardebrigade gehörendes engl.
Infanterieregiment, das, 1656 errichtet, bei der
Restauration vorzügliche
Dienste
[* 3] leistete und deshalb bei der
Auflösung der
Armee durch
Karl II. 1660 allein bestehen blieb.
Vgl. M'Kinnon, Origin and services of the Coldstream-Guards (Lond. 1833).
(spr. kohlbruck),HenryThomas, der erste Sanskritist seiner Zeit und Hauptbegründer des
Studiums der indischen
Litteratur in
Europa,
[* 4] geb. kam frühzeitig nach
Indien, war zuerst
Richter zu
Mirzapur und dann
britischer
Resident am
Hof
[* 5] zu
Berar, kehrte 1816 nach
Europa zurück und starb in
London
[* 6] als
Präsident der
AsiatischenGesellschaft. Auf das
Sanskrit, die alte heilige
Sprache
[* 7]
Indiens, wurden die
Engländer zuerst durch die praktischen Bedürfnisse
der Rechtsprechung in
Indien geführt, und dieses
Bedürfnis rief auch das erste größere Werk von Colebrooke hervor,
seine Übersetzung eines umfangreichen indischen Rechtswerks über
Erbrecht,
Sachen- und Obligationenrecht (»A digest of
Hindu
law on contracts and successions«,
Kalkutta
[* 8] 1798, 3 Bde.; Lond. 1801, 3 Bde.;
Madras
[* 9] 1864, 3 Bde.),
dem später als Ergänzung seine
»Translation of two treatises on the law of inheritance«
(das. 1810) folgte (wieder abgedruckt in
Stokes'
»Hindu law books«, das. 1865). Diese noch ohne alle lexikalischen Hilfsmittel,
nur mit Unterstützung einiger indischer
Punditen mit außerordentlicher Genauigkeit und bewunderungswürdigem
Geschick in der
Wiedergabe der zahlreichen juristischen
Kunstausdrücke der Sanskritlitteratur ausgeführten Übersetzungen gaben nicht nur
das
Muster für alle spätern
Übertragungen indischer Rechtswerke ab, sondern sie bilden noch heutzutage
die Hauptgrundlage für die Rechtsprechung der anglo-indischen
Gerichtshöfe, soweit dabei das indische Nationalrecht zu
Grunde
gelegt wird, und der zahlreichen englischen Handbücher für indisches
Recht.
Die gleiche Sorgfalt und philologische Gründlichkeit zeichnet die zahlreichen
Essays von aus, die fast
alle Teile der indischen Litteratur betreffen und größtenteils auch jetzt noch nicht überholt sind, so seine Abhandlungen
über die
Wedas, über die philosophischen
Systeme der
Inder, über die indischen
Sekten, über das indische
Maß- und Münzsystem,
über
Sanskrit- und Prâkritpoesie, über indische
Inschriften, über den indischen und arabischenTierkreis,
über die
Pflichten einer indischen
Witwe
(Witwenverbrennung) und andre
Aufsätze, die zuerst in den Veröffentlichungen der
Asiatischen Gesellschaften von
Kalkutta und
London erschienen und später wiederholt gesammelt wurden (zuletzt von
Cowell, »Miscellaneous
essays by H. T. Colebrooke«, Lond. 1873, 2 Bde.;
dazu als dritter
Band
[* 10] Colebrookes
Biographie von seinem Sohn).
Grundlegend für das
Studium der indischen
Grammatiker und Lexikographen wirkten seine leider unvollendete Sanskritgrammatik
(Kalkutta 1805), die von ihm veranlaßte erste
Ausgabe der
Grammatik des
Pânini (1810) und das von ihm herausgegebene alte Sanskritwörterbuch
»Amarakosha«.
Für die Geschichte der
Mathematik wichtig ist seine
Übertragung aus dem
Sanskrit
»Algebra of the
Hindus« (Lond. 1817). Colebrooke erkannte auch als einer der ersten die enge
Verwandtschaft des
Sanskrits mit den indogermanischen
SprachenEuropas.
JohnWilliam,
Bischof von
Natal, Vertreter einer wissenschaftlichen
Richtung in der englischen
Hochkirche, geb. 1814 in
Cornwall, machte seine Universitätsstudien zuCambridge, wo er 1836 den Doktorgrad empfing und seit 1842 vielgebrauchte
Lehrbücher der
Algebra und
Arithmetik schrieb. Seit 1846 wirkte er als
Prediger zu Forncett St.
Mary in
Norfolk, wo er die »Village
sermons« (Lond. 1853) herausgab. Nachdem er 1853
Bischof von
Natal im südlichen
Afrika
[* 11] geworden, veröffentlichte er dieSchrift
»Ten weeks in
Natal« (Lond. 1855). Die
Bekehrung und Zivilisierung der Eingebornen ließ er sich unermüdet angelegen sein.
Das Ärgernis, welches Colenso gab, als er in seinem Werk »St.
Paul's Epistle to the
Romans, newly translated« (Lond. 1861) die
Ewigkeit der Höllenstrafen in Abrede stellte, wuchs, nachdem er in dem Werk »The
Pentateuch and the Book of Joshua, critically examined« (das. 1862-65, 5 Bde.;
neue Ausg. 1863-71, 6 Bde.) die Echtheit
und Geschichtlichkeit der Mosesbücher in
Frage zog. Colenso wurde zur Verantwortung vor die
Konvokation (s. d.) nach
England berufen. 40
Bischöfe
begehrten, Colenso solle sein
Amt niederlegen.
Der
Bischof der
Kapstadt
[* 12] sprach förmliche Absetzung über ihn aus. Doch Colenso appellierte 1865 an das
Privy Council
der
Königin und erlangte hier seine
Freisprechung. Der in demselben Jahr erschienene fünfte Teil seines Werks über den
Pentateuch
zeigte einen noch entschiedenern Standpunkt als die frühern, und jetzt wurde in der That ein Gegenbischof
wider ihn aufgestellt. Eine
Pan-Anglican-Synod, welche 1867 im erzbischöflichen
Palast von
Lambeth tagte, und zu welcher die
anglikanischen
Bischöfe aus allen
Weltteilen herbeieilten, sollte Colenso förmlich exkommunizieren. Doch scheiterte diese Absicht
daran, daß die sogen. Palmerstonschen
Bischöfe, Anhänger der Low-Church, ihre
Teilnahme an der
Synode verweigerten, und daß
derBischof von
London für seinen
BeitrittBedingungen stellte, welche dem Exkommunikationsplan die
Spitze
abbrachen. Colenso aber behauptete seine gesetzlich unanfechtbare
Stellung als
Bischof von
Natal bis zu seinem erfolgten
Tod.
(Coelenterata,Zoophyten), die niedersten echten
Tiere oder
Metazoen (s. d.), deren wesentlichster
Charakter
in dem Verhalten des Ernährungsapparats besteht, der einen einfachen Hohlraum
(Magen)
[* 13] darstellt, von
dem aus
Kanäle sich durch den
Körper verbreiten. Die äußere
Haut wird vom
Ektoderm oder Hautblatt, die Wand des
Magens vom
Entoderm oder Darmblatt gebildet; zwischen beiden liegt in oft sehr dicker
Schicht das Mittelblatt oder
Mesoderm.
Besondere
Blutgefäße fehlen; die im
Magen zubereitete Ernährungsflüssigkeit zirkuliert in
Kanälen,
welche direkt mit ihm in
Verbindung stehen (Gastrovaskularkanäle). Wo sich eine
Reihe Individuen zu einer
Kolonie vereinigen,
sind jene
Kanäle allen gemeinsam und so kommt, was ein Einzeltier erwirbt, der Gesamtheit zu gute. Darum hat sich auch eine
eigentümliche Art von
Arbeitsteilung ausbilden können, bei welcher in solchen
Kolonien gewisse Individuen
die
Ernährung, andre die
Bewegung, wieder andre die
Fortpflanzung etc. besorgen. (Vgl.
Siphonophoren.) - Die Cölenteraten wurden als besonderer
Stamm des
Tierreichs zuerst von
¶
mehr
Leuckart 1848 aufgestellt und waren bis dahin in dem Cuvierschen Typus der Radiaten (s. d.) enthalten gewesen. Doch umfaßten
sie damals noch nicht die Schwämme,
[* 15] welche neuerdings dazu gerechnet werden. Gegenwärtig zerfallen sie in die Poriferen
oder Schwämme (s. d.) und in die Korallpolypen
[* 16] (s. d.), Hydromedusen
[* 17] (s. d.) und Ktenophoren (s. d.) oder Rippenquallen.
Die drei letztgenannten werden auch wohl, da sie unter sich vieles gemeinsam haben, als Cölenteraten im engern Sinn oder als Knidarier
(Nesseltiere) bezeichnet, weil bei ihnen sich in der Haut die sogen. Nesselorgane entwickeln.
Dieses sind Kapseln
[* 18] mit einem spiralförmig aufgerollten Faden
[* 19] im Innern; bei leisester Berührung bersten sie und
entleeren sowohl den Faden als auch die ihn umgebende, wahrscheinlich giftige Flüssigkeit. KleinereTiere werden mit diesen
zwar mikroskopisch kleinen, aber meist äußerst zahlreichen Wurfgeschossen geradezu getötet, größere gelähmt; auch der
Mensch kann schwere Krankheiten von der Berührung einer großen Scheibenqualle davontragen. Solche Nesselorgane fehlen den Schwämmen
gänzlich. Gemeinsam haben die Knidarier im Gegensatz zu den Schwämmen ferner den Mangel der Hautporen
und das Vorhandensein von Muskeln
[* 20] und Nerven
[* 21] samt Sinnesorganen. - Die Fortpflanzung geschieht bei allen Cölenteraten meist ungeschlechtlich
durch Knospung und Teilung und führt zur Bildung der oft sehr umfangreichen Tierstöcke.
Stets tritt aber auch die geschlechtliche Fortpflanzung hinzu. Selten entstehen beiderlei Zeugungsstoffe
(Eier
[* 22] und Samenfäden) in dem Körper desselben Individuums; auch treffen sie meist erst außerhalb ihres Entstehungsortes zusammen,
teils in der Magenhöhle, teils außerhalb der Tiere. Aus dem Ei
[* 23] schlüpft meist eine flimmernde Larve, aus welcher durch mehr
oder minder komplizierte Metamorphose ein den Eltern ähnliches geschlechtliches Geschöpf hervorgeht.
Die Larven vermehren sich oft durch Sprossung und Knospung und erzeugen so eine Generation von Individuen, welche unter mannigfacher
Umgestaltung entweder selbst zur Form der Geschlechtstiere zurückkehrt, oder ihrerseits erst auf ungeschlechtlichem Weg
die Brut der Geschlechtstiere erzeugt (Generationswechsel, s. d.). Die Cölenteraten sind bis auf vereinzelte
Gattungen Meeresbewohner. Über ihre paläontologische Verbreitung s. die vier oben genannten Gruppen.
Vgl.
Leuckart, Über Morphologie und Verwandtschaftsverhältnisse wirbelloser Tiere (Leipz. 1848).