(engl., spr. kohld-krihm, »kalter
Rahm«, fälschlich Goldcreme genannt), eine sehr milde, weiße, weiche Salbe, die namentlich im Winter gegen rauhe Haut empfehlenswert
ist.
Man bereitet sie aus 4 g weißem Wachs, 5 Teilen Walrat, 32 Teilen Mandelöl, 16 Teilen Wasser und 1 Teil Rosenöl und fügt
auch wohl noch etwas Glycerin hinzu.
(spr. kóhldstrihm), Dorf in Berwickshire (Schottland), am Tweed, wo General Monk 1660 das noch bestehende Garderegiment
organisierte, mit (1881) 1616 Einw.
(spr. kóhldstrihm-gards), ein zur Gardebrigade gehörendes engl.
Infanterieregiment, das, 1656 errichtet, bei der Restauration vorzügliche Dienste leistete und deshalb bei der Auflösung der
Armee durch Karl II. 1660 allein bestehen blieb.
Vgl. M'Kinnon, Origin and services of the Coldstream-Guards (Lond. 1833).
(spr. kohlbruck), Henry Thomas, der erste Sanskritist seiner Zeit und Hauptbegründer des Studiums der indischen
Litteratur in Europa, geb. 15. Juni 1765, kam frühzeitig nach Indien, war zuerst Richter zu Mirzapur und dann
britischer Resident am Hof zu Berar, kehrte 1816 nach Europa zurück und starb 10. März 1837 in London als Präsident der Asiatischen
Gesellschaft. Auf das Sanskrit, die alte heilige Sprache Indiens, wurden die Engländer zuerst durch die praktischen Bedürfnisse
der Rechtsprechung in Indien geführt, und dieses Bedürfnis rief auch das erste größere Werk von Colebrooke hervor,
seine Übersetzung eines umfangreichen indischen Rechtswerks über Erbrecht, Sachen- und Obligationenrecht (»A digest of Hindu
law on contracts and successions«, Kalkutta 1798, 3 Bde.; Lond. 1801, 3 Bde.;
Madras 1864, 3 Bde.),
dem später als Ergänzung seine »Translation of two treatises on the law of inheritance«
(das. 1810) folgte (wieder abgedruckt in Stokes' »Hindu law books«, das. 1865). Diese noch ohne alle lexikalischen Hilfsmittel,
nur mit Unterstützung einiger indischer Punditen mit außerordentlicher Genauigkeit und bewunderungswürdigem Geschick in der
Wiedergabe der zahlreichen juristischen Kunstausdrücke der Sanskritlitteratur ausgeführten Übersetzungen gaben nicht nur
das Muster für alle spätern Übertragungen indischer Rechtswerke ab, sondern sie bilden noch heutzutage
die Hauptgrundlage für die Rechtsprechung der anglo-indischen Gerichtshöfe, soweit dabei das indische Nationalrecht zu Grunde
gelegt wird, und der zahlreichen englischen Handbücher für indisches Recht.
Die gleiche Sorgfalt und philologische Gründlichkeit zeichnet die zahlreichen Essays von aus, die fast
alle Teile der indischen Litteratur betreffen und größtenteils auch jetzt noch nicht überholt sind, so seine Abhandlungen
über die Wedas, über die philosophischen Systeme der Inder, über die indischen Sekten, über das indische Maß- und Münzsystem,
über Sanskrit- und Prâkritpoesie, über indische Inschriften, über den indischen und arabischen Tierkreis,
über die Pflichten einer indischen Witwe (Witwenverbrennung) und andre Aufsätze, die zuerst in den Veröffentlichungen der
Asiatischen Gesellschaften von Kalkutta und London erschienen und später wiederholt gesammelt wurden (zuletzt von Cowell, »Miscellaneous
essays by H. T. Colebrooke«, Lond. 1873, 2 Bde.;
dazu als dritter Band Colebrookes Biographie von seinem Sohn).
Grundlegend für das Studium der indischen Grammatiker und Lexikographen wirkten seine leider unvollendete Sanskritgrammatik
(Kalkutta 1805), die von ihm veranlaßte erste Ausgabe der Grammatik des Pânini (1810) und das von ihm herausgegebene alte Sanskritwörterbuch
»Amarakosha«.
Für die Geschichte der Mathematik wichtig ist seine Übertragung aus dem Sanskrit »Algebra of the
Hindus« (Lond. 1817). Colebrooke erkannte auch als einer der ersten die enge
Verwandtschaft des Sanskrits mit den indogermanischen Sprachen Europas.
John William, Bischof von Natal, Vertreter einer wissenschaftlichen Richtung in der englischen Hochkirche, geb. 1814 in
Cornwall, machte seine Universitätsstudien zu Cambridge, wo er 1836 den Doktorgrad empfing und seit 1842 vielgebrauchte
Lehrbücher der Algebra und Arithmetik schrieb. Seit 1846 wirkte er als Prediger zu Forncett St. Mary in Norfolk, wo er die »Village
sermons« (Lond. 1853) herausgab. Nachdem er 1853 Bischof von Natal im südlichen Afrika geworden, veröffentlichte er die Schrift
»Ten weeks in Natal« (Lond. 1855). Die Bekehrung und Zivilisierung der Eingebornen ließ er sich unermüdet angelegen sein.
Das Ärgernis, welches Colenso gab, als er in seinem Werk »St. Paul's Epistle to the Romans, newly translated« (Lond. 1861) die
Ewigkeit der Höllenstrafen in Abrede stellte, wuchs, nachdem er in dem Werk »The
Pentateuch and the Book of Joshua, critically examined« (das. 1862-65, 5 Bde.;
neue Ausg. 1863-71, 6 Bde.) die Echtheit
und Geschichtlichkeit der Mosesbücher in Frage zog. Colenso wurde zur Verantwortung vor die Konvokation (s. d.) nach England berufen. 40 Bischöfe
begehrten, Colenso solle sein Amt niederlegen.
Der Bischof der Kapstadt sprach förmliche Absetzung über ihn aus. Doch Colenso appellierte 1865 an das Privy Council
der Königin und erlangte hier seine Freisprechung. Der in demselben Jahr erschienene fünfte Teil seines Werks über den Pentateuch
zeigte einen noch entschiedenern Standpunkt als die frühern, und jetzt wurde in der That ein Gegenbischof
wider ihn aufgestellt. Eine Pan-Anglican-Synod, welche 1867 im erzbischöflichen Palast von Lambeth tagte, und zu welcher die
anglikanischen Bischöfe aus allen Weltteilen herbeieilten, sollte Colenso förmlich exkommunizieren. Doch scheiterte diese Absicht
daran, daß die sogen. Palmerstonschen Bischöfe, Anhänger der Low-Church, ihre Teilnahme an der Synode verweigerten, und daß
der Bischof von London für seinen Beitritt Bedingungen stellte, welche dem Exkommunikationsplan die Spitze
abbrachen. Colenso aber behauptete seine gesetzlich unanfechtbare Stellung als Bischof von Natal bis zu seinem 20. Juni 1883 erfolgten
Tod.
(Coelenterata, Zoophyten), die niedersten echten Tiere oder Metazoen (s. d.), deren wesentlichster Charakter
in dem Verhalten des Ernährungsapparats besteht, der einen einfachen Hohlraum (Magen) darstellt, von
dem aus Kanäle sich durch den Körper verbreiten. Die äußere Haut wird vom Ektoderm oder Hautblatt, die Wand des Magens vom
Entoderm oder Darmblatt gebildet; zwischen beiden liegt in oft sehr dicker Schicht das Mittelblatt oder Mesoderm.
Besondere Blutgefäße fehlen; die im Magen zubereitete Ernährungsflüssigkeit zirkuliert in Kanälen,
welche direkt mit ihm in Verbindung stehen (Gastrovaskularkanäle). Wo sich eine Reihe Individuen zu einer Kolonie vereinigen,
sind jene Kanäle allen gemeinsam und so kommt, was ein Einzeltier erwirbt, der Gesamtheit zu gute. Darum hat sich auch eine
eigentümliche Art von Arbeitsteilung ausbilden können, bei welcher in solchen Kolonien gewisse Individuen
die Ernährung, andre die Bewegung, wieder andre die Fortpflanzung etc. besorgen. (Vgl. Siphonophoren.) - Die Cölenteraten wurden als besonderer
Stamm des Tierreichs zuerst von
mehr
Leuckart 1848 aufgestellt und waren bis dahin in dem Cuvierschen Typus der Radiaten (s. d.) enthalten gewesen. Doch umfaßten
sie damals noch nicht die Schwämme, welche neuerdings dazu gerechnet werden. Gegenwärtig zerfallen sie in die Poriferen
oder Schwämme (s. d.) und in die Korallpolypen (s. d.), Hydromedusen (s. d.) und Ktenophoren (s. d.) oder Rippenquallen.
Die drei letztgenannten werden auch wohl, da sie unter sich vieles gemeinsam haben, als Cölenteraten im engern Sinn oder als Knidarier
(Nesseltiere) bezeichnet, weil bei ihnen sich in der Haut die sogen. Nesselorgane entwickeln.
Dieses sind Kapseln mit einem spiralförmig aufgerollten Faden im Innern; bei leisester Berührung bersten sie und
entleeren sowohl den Faden als auch die ihn umgebende, wahrscheinlich giftige Flüssigkeit. Kleinere Tiere werden mit diesen
zwar mikroskopisch kleinen, aber meist äußerst zahlreichen Wurfgeschossen geradezu getötet, größere gelähmt; auch der
Mensch kann schwere Krankheiten von der Berührung einer großen Scheibenqualle davontragen. Solche Nesselorgane fehlen den Schwämmen
gänzlich. Gemeinsam haben die Knidarier im Gegensatz zu den Schwämmen ferner den Mangel der Hautporen
und das Vorhandensein von Muskeln und Nerven samt Sinnesorganen. - Die Fortpflanzung geschieht bei allen Cölenteraten meist ungeschlechtlich
durch Knospung und Teilung und führt zur Bildung der oft sehr umfangreichen Tierstöcke.
Stets tritt aber auch die geschlechtliche Fortpflanzung hinzu. Selten entstehen beiderlei Zeugungsstoffe
(Eier und Samenfäden) in dem Körper desselben Individuums; auch treffen sie meist erst außerhalb ihres Entstehungsortes zusammen,
teils in der Magenhöhle, teils außerhalb der Tiere. Aus dem Ei schlüpft meist eine flimmernde Larve, aus welcher durch mehr
oder minder komplizierte Metamorphose ein den Eltern ähnliches geschlechtliches Geschöpf hervorgeht.
Die Larven vermehren sich oft durch Sprossung und Knospung und erzeugen so eine Generation von Individuen, welche unter mannigfacher
Umgestaltung entweder selbst zur Form der Geschlechtstiere zurückkehrt, oder ihrerseits erst auf ungeschlechtlichem Weg
die Brut der Geschlechtstiere erzeugt (Generationswechsel, s. d.). Die Cölenteraten sind bis auf vereinzelte
Gattungen Meeresbewohner. Über ihre paläontologische Verbreitung s. die vier oben genannten Gruppen.
Vgl.
Leuckart, Über Morphologie und Verwandtschaftsverhältnisse wirbelloser Tiere (Leipz. 1848).