senatusconsultum,Beschluß des
KaisersClaudius, nach welchem eine
Freie, die trotz dreimaliger Warnung mit
einem Sklaven eine
Ehe eingehe, dem
Herrn des Sklaven samt ihrem
Vermögen zu eigen gehören solle, ward wegen häufigen
Mißbrauchs
von
Kaiser Justinian wieder aufgehoben.
Daß er
Heide war, ist ausdrücklich bezeugt. Durch umfängliche Kenntnis der griechischen und römischen Litteratur, bedeutende
poetische und sprachliche wie metrische Gewandtheit nimmt Claudianus unter den spätern Dichtern die hervorragendste
Stellung ein, wiewohl er nicht frei ist von den Fehlern seiner Zeit,
Neigung zu rhetorischem
Schwulst und
übertriebener Schmeichelei gegen
Große in seinen politischen Gedichten, die von nicht geringem historischen Wert, aber wegen
ihrer panegyrischen
Haltung mit Vorsicht zu benutzen sind.
Dieselben dienen namentlich der Verherrlichung des
Honorius
(»De III. IV., VI. consulatu Honorii«;
»De nuptiis
Honorii fescennina«;
»Epithalamium de nuptiis Honorii et
Mariae«;
»De bello Gildonico«) und des
Stilicho
(»De consulatu Stilichonis«, 3
Bücher;
»De bello Pollentino«;
»LausSerenae«, der Gemahlin des
Stilicho). Gegen die
Leiter des oströmischen
Reichs,
Rufinus und
Eutropius,
sind Schmähgedichte von je zwei
Büchern gerichtet. Am glänzendsten zeigt sich seine Meisterschaft der
poetischen Schilderung in der unvollendeten epischen
Erzählung vom
Raub der
Proserpina in 3
Büchern
(»De raptu
Proserpinae«).
Außerdem besitzen wir von ihm poetische
Briefe, eine
Reihe kleinerer Gedichte, zum Teil naturbeschreibenden und erzählenden
Inhalts, und das Bruchstück einer
Gigantomachie. Von ältern
Ausgaben verdient Erwähnung die von Matth.Gesner
mit
Kommentar und reichem
Index (Leipz. 1759); die erste kritische
Ausgabe lieferte Jeep (das. 1876-79, 2 Bde.),
eine Übersetzung G. v.
Wedekind (Darmst. 1868).
2) Claudianus Ecdicius Mamertus, um die Mitte des 5. Jahrh.
Presbyter zu
Vienne, Verfasser und
Einführer der »kleinen
Litaneien«, welche
noch jetzt in einigen katholischenKirchen drei
Tage vor
Himmelfahrt gesungen werden, des Passionshymnus
»Pange, lingua gloriosi« und der
Schrift
»De statu animae«. Seine Werke gab Engelbrecht
(Wien
[* 12] 1885) heraus.
(Claudia gens). Es gab in
Rom zwei Claudische
Geschlechter, ein plebejisches und ein patrizisches. Vom
erstern sind am bekanntesten die Marceller. Das patrizische
Geschlecht wanderte nach der
Tradition im 3. Jahrh. der Stadt aus
dem Sabinischen in
Rom ein und spielte seitdem in der Geschichte
Roms eine bedeutende
Rolle. Im allgemeinen zeichneten sich
die Claudier aus durch aristokratischen
Stolz und starre
Opposition gegen die Freiheitsbestrebungen der
Plebejer. Merkwürdig sind besonders:
1)
Appius Claudius
Sabinus (Regillensis), aus Regillum im Sabinerland, wo er
Atta Clausus genannt wurde, der Ahnherr des
Geschlechts,
siedelte, von seiner Vaterstadt als Römerfreund angefeindet, um 504
v. Chr. nach
Rom über, wo er mit seinen Begleitern eine
eigne
Tribus, die Claudische, bildete. Er war ein sehr entschiedener Verfechter der patrizischen Vorrechte
und einer der leidenschaftlichsten unter denen, welche 494 durch die
Härte, mit der sie einer Milderung des Schuldrechts
entgegentraten, die
Auswanderung der
Plebejer auf den
HeiligenBerg verursachten.
2)
Appius Claudius, Enkel des vorigen, wurde 451
v. Chr., als statt der
Konsuln und der übrigen
MagistrateDezemvirn
zur Aufzeichnung der
Gesetze ernannt wurden, zum
Dezemvir gewählt und bemühte sich als solcher aufs eifrigste, sich die
Gunst
des
Volkes zu erwerben. Er erreichte es dadurch, daß er auch für das Jahr 450 wieder gewählt wurde, zeigte aber nunmehr
sofort seine wahre
Gesinnung, indem er sich zum Gewaltherrscher aufwarf und auch 449 nebst seinen
Kollegen
widergesetzlich sein
Amt fortführte. Seine fortgesetzten Gewaltthaten aber und schließlich der
Frevel gegen
Virginia (s. d.)
riefen einen
Aufstand hervor, der seinen
Sturz herbeiführte. Claudius wurde ins Gefängnis gesetzt und gab sich hier selbst den
Tod.
3)
Appius Claudius Cäcus bekleidete 312
v. Chr., noch ehe er
Konsul gewesen war, das wichtige
Amt des Zensors,
ernannte als solcher
Männer vom niedrigsten
Stand zu
Senatoren und nahm Besitzlose und Freigelassene unter die
Tribus auf, wodurch
er sowohl im
Senat als in den Tributkomitien sich den größten Einfluß zu sichern suchte. Auch wurde er durch
die
Partei, die er sich dadurch gemacht hatte, in den
Stand gesetzt, das Zensoramt über die durch das Ämilische
Gesetz bestimmte
Zeit von 18
Monaten hinaus fortzuführen. Die neuen
Senatoren wurden indes schon 311 wieder aus dem
Senat ausgeschlossen und
die in die
Tribus aufgenommenen Freigelassenen dadurch unschädlich gemacht, daß sie 304 von
QuintusFabius
als
Zensor auf die vier städtischen
Tribus beschränkt wurden. Außerdem aber ist seine
Zensur¶
4) Publius Claudius Pulcher, Sohn des vorigen, war Konsul 249 v. Chr. und befehligte die römische Flotte, als die
Römer
[* 16] während des ersten PunischenKriegs Lilybäum belagerten. Da seiner Absicht, die karthagische Flotte unter Adherbal im
Hafen von Drepanum zu überfallen, die heiligen Hühner,
[* 17] die nicht fressen wollten, ungünstig waren, rief Claudius:. »Wollen sie nicht
fressen, so mögen sie trinken!« und ließ sie ins Meer werfen. Er wurde aber von den Karthagern völlig
geschlagen und verlor fast seine ganze Flotte.
Vom Senat abberufen und mit der Ernennung eines Diktators beauftragt, ernannte er dazu den Claudius Glicia, den Sohn eines
seiner Freigelassenen, einen verächtlichen Menschen, der sogleich wieder abgesetzt werden mußte. Claudius wurde daher von zwei
Tribunen des Hochverrats angeklagt, seine Verurteilung aber durch ein Gewitter, das während der Komitien
ausbrach, abgewendet. Infolge einer spätern Klage verurteilte ihn das Volk zu einer Geldstrafe. Im J. 246 lebte er nicht mehr;
er endete, wie es heißt, durch Selbstmord.
2) Tiberius Claudius DrususNeroGermanicus, der vierte röm. Kaiser (41-54 n. Chr.), Sohn von des Augustus Stiefsohn
Drusus und der Antonia, Neffe des KaisersTiberius. Im J. 9 v. Chr. zu Lugdunum (Lyon)
[* 18] geboren, ward er als geistig schwach von
Augustus und Tiberius zurückgesetzt und erst von Caligula zu hohen Ämtern befördert. Nach dem Tode des
Caligula wurde er aus einem Versteck hervorgezogen und von den Prätorianern zum Kaiser ausgerufen, was der Senat genehmigen mußte.
Claudius war persönlich wohlgesinnt, aber zu unselbständig und wurde ganz von seinen Frauen und Freigelassenen beherrscht. Er
interessierte sich namentlich für die Rechtspflege, die er persönlich mit übertriebenem Eifer ausübte,
verfaßte, jedoch ohne Urteil und Geschmack, mehrere historische Werke, zeigte sich auch populär und bescheiden, vermochte
aber nicht dem sittenlosen Treiben seiner FrauenMessalina und Agrippina Einhalt zu thun und wurde von diesen wie von seinen
Freigelassenen Pallas und Narciß zu vielen Grausamkeiten verleitet.
4) Claudius II., Marcus Aurelius Claudius Gothicus, röm. Kaiser 268-270 n. Chr., von ungewisser Herkunft, wurde als
tapferer Offizier nach dem Tode des KaisersGallienus
von den Soldaten zum Augustus erhoben, besiegte zuerst die Alemannen, die
bis an den Gardasee vorgedrungen waren, und begab sich sodann nach Rom, wo er eifrig bemüht war, die Ordnung wiederherzustellen
und Gerechtigkeit zu handhaben. Im folgenden Jahr erfolgte ein furchtbarer Einfall der Goten, deren einer
Teil die Donauländer, der andre die Küsten des Ägeischen Meers verheerte. Claudius wandte sich gegen die erstern und erfocht bei
Naissus in Mösien einen glänzenden Sieg. Er führte seitdem den Beinamen Gothicus. Claudius starb 270 zu Sirmium, wo er denWinter
mit einem Heer zur Beobachtung der Goten zubrachte, an der Pest, 56 Jahre alt.
Matthias, Dichter und Volksschriftsteller, geb. zu Reinfeld im Holsteinischen, studierte in Jena
[* 20] und privatisierte dann längere Zeit zu Wandsbeck bei Hamburg,
[* 21] wo er 1770-75 unter dem NamenAsmus eine Zeitung, den
»Wandsbecker Boten«, herausgab. Von 1776 bis 1777 bekleidete er die Stelle eines Oberlandeskommissars zu Darmstadt
[* 22] und kehrte
dann nach Wandsbeck zurück. Ohne diesen ihm lieb gewordenen Aufenthalt zu verlassen, wurde er 1778 Revisor bei der Schleswig-HolsteinischenBank in Altona.
[* 23]
Erst in seiner letzten Krankheit ließ er sich nach Hamburg in das Haus seines Schwiegersohns Perthes bringen,
wo er starb. Claudius trat als Schriftsteller zuerst mit »Tändeleien
und Erzählungen« (Jena 1763) auf. Seine prosaischen Aufsätze, Erzählungen, Fabeln, Epigramme, Gedichte etc. wurden zuerst durch
Musenalmanache, dann durch seine Zeitschrift »Der Wandsbecker Bote« bekannt. Er selbst veranstaltete eine Sammlung seiner
Werke unter dem Titel: »Asmus omnia sua secum portans, oder: Sämtliche Werke des Wandsbecker Boten« (Hamb. u. Wandsbeck 1775, 2 Tle.;
Hamb. 1790-1812, 8 Tle.; 12. Aufl., Gotha 1882, 2. Bde.).
Außerdem übersetzte er englische und französische Werke (z. B. Fénelon).
Claudius, dessen Anschauungen der wunderbaren Verbindung des kraftgenialen Dranges der 70er Jahre und des aus
älterer Zeit stammenden gemütsinnigen Pietismus entstammen, war einer der ersten unter den deutschen Schriftstellern, die
mit Bewußtsein auf das Volk zu wirken suchten und unbewußt zugleich eine litterarische Bedeutung erhielten, die für alle
Klassen verständlich und genießbar, zugleich naiv einfach und geistreich zu schreiben wußten,
und deren volkstümlicher Witz nie in das Gemeine und Flache herabsank.
Bieder, derb, kräftig, witzig, scharf satirisch, war er doch auch wieder gemütlich, sinnig, launig und poetisch zart. Das
Höchste leistete er im einfach sinnigen und im launigen Lied. Sein Rheinweinlied (»Bekränzt mit Laub«),
»Der Mond
[* 24] ist aufgegangen«,
»Wenn jemand eine Reise thut«, »Der RieseGoliath« u. a. wurden mit Recht volkstümlich und offenbaren die
ganze Liebenswürdigkeit seiner anspruchslosen und frischen Natur. Mit zunehmenden Jahren verstärkte sich der Zug
zum Pietismus
in ihm und machte ihn einseitiger und unduldsamer.
Vgl. W. Herbst, Matthias Claudius, der Wandsbecker Bote (4. Aufl., Gotha 1878).