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Einfuhr | Ausfuhr | |
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1844: | 8596674 Pesos | 6087023 Pesos |
1865: | 21240976 " | 25712623 " |
1875: | 38137500 " | 35927592 " |
1881: | 53502214 " | 61904232 " |
1883: | 54226561 " | 79732555 " |
Dazu kommen für 1883: 8,421,757 Pesos für die Durchfuhr und 140,246,908 Pesos für den Küstenhandel. Von der Einfuhr bestehen 26,4 Proz. aus Geweben, 19 Proz. aus Lebensmitteln, 12,3 Proz. aus Rohstoffen, 9,7 Proz. aus Maschinen und Werkzeugen; von der Ausfuhr 40,4 Proz. aus Salpeter, 20,5 Proz. aus Kupferbarren, 9,3 Proz. aus Getreide, [* 2] 5,6 Proz. aus Silberbarren, 5,5 Proz. aus Jod, 3,8 Proz. aus Kupfer [* 3] und Silbererzen, 1,8 Proz. aus Mehl, [* 4] 1,5 Proz. aus Sohlleder, 1,4 Proz. aus Guano, 1,2 Proz. aus Borax [* 5] und 1 Proz. aus Steinkohlen.
Von der Einfuhr kommen 44,2 Proz. aus England, 17,6 Proz. aus Deutschland, [* 6] 15,2 Proz. aus Frankreich; von der Ausfuhr gehen 74,4 Proz. nach England, 7,1 Proz. nach Frankreich und 5,2 Proz. nach Deutschland. Ausfuhrzölle werden von Kupfer, Silber, Salpeter und Jod erhoben; Einfuhrzölle im Betrag von 4-35 Proz. ad val. und mehr werden von fast allen Gegenständen erhoben. Nur Rohmetalle, Telegraphenmaterial, Unterrichtsgegenstände, Papier, Getreide, Mehl, Vieh, Guano etc. sind zollfrei.
Unter den dem Handel gewidmeten Anstalten sind Post- und Telegraphenwesen wohl geordnet. Im J. 1883 beförderten die 530 Postämter 21,779,039 Gegenstände (darunter 10 Mill. Briefe und 11 Mill. Zeitungen), und es wurden Postanweisungen im Betrag von 1,085,300 Pesos ausgestellt. Die Telegraphen [* 7] des Staats haben 1883 eine Länge von 10,944 km. Sie stehen durch ein Kabel mit Panama [* 8] und durch eine Leitung über den Cumbrepaß mit Montevideo [* 9] in Verbindung. 1882 wurden 423,701 Depeschen befördert.
Münzeinheit ist der Peso, welcher, 25 g wiegend, den Wert von etwa 4 Mk. hat. Eingeteilt wird derselbe in 100 Centavos. Es gibt Silbermünzen zu 1 Peso, 50, 20, 10 und 5 Centavos und Nickelmünzen zu 2, 1 und ½ Centavo. Die Goldmünzen sind: der Condor zu 10, der Doblar zu 5, der Escudo zu 2 Pesos und Stücke zu 1 Peso. Außerdem kursieren Banknoten des Staats und einiger privilegierter Banken in Stücken von 1 bis 1000 Pesos. Maße und Gewichte sind die metrischen. Doch finden noch vielfach Verwendung die Vara zu 3 Fuß =83½ cm;
die Cuadra zu 150 Varas = 125,380 m;
die Legua = 4513 m;
der Quintal zu 100 Pfd. = 46 kg;
Staatliche Verhältnisse.
Die Verfassung, welche 1833 angenommen, aber seitdem mehrfach abgeändert wurde, hat den bis dahin seit der Unabhängigkeitserklärung vom bestehenden Bundesstaat in einen einheitlichen verwandelt. Die Souveränität beruht im Volk und wird ausgeübt durch drei Gewalten: die vollziehende, gesetzgebende und richterliche. Die Exekutive hat der Präsident, welcher auf fünf Jahre indirekt vom Volk gewählt wird. Er ist für eine zweite Amtsdauer nicht wählbar und bezieht einen Gehalt von 18,000 Pesos.
Ihm zur Seite steht ein Kabinett von fünf Ministern: für das Innere, für äußere Angelegenheiten und Kolonisation, für Justiz, Kultus und Unterricht, für Finanzen und für das Wehrwesen. Außerdem besteht ein Staatsrat von 3 Senatoren, 3 Abgeordneten und 5 vom Präsidenten ernannten Personen, der mit Beilegung von Kompetenzkonflikten der Behörden und von Streitigkeiten bei Gemeindewahlen betraut ist und außerdem bei wichtigen Angelegenheiten vom Präsidenten zu Rate gezogen werden kann.
Die gesetzgebende Gewalt wird vom Nationalkongreß ausgeübt, bestehend aus einem Senat von 37 und einem Abgeordnetenhaus von 109 Mitgliedern. Die Senatoren werden von den Provinzen auf sechs Jahre, die Abgeordneten von den Departements auf drei Jahre gewählt. Senatoren müssen 36 Jahre alt sein und ein Jahreseinkommen von 2000 Pesos haben, während Abgeordnete ein Alter von 25 Jahren erreicht haben und ein Jahreseinkommen von 500 Pesos nachweisen müssen. Weder Senatoren noch Abgeordnete beziehen Diäten.
Bürger und Wahlmann ist jeder Chilene, der lesen und schreiben kann und 25 oder, wenn verheiratet, 20 Jahre zählt. 1881 war die Zahl der Wahlmänner 143,133. Die richterliche Gewalt wird ausgeübt von einem obersten Gerichtshof von 7 Mitgliedern, 4 Appellationsgerichten, Amtsgerichten in den Departements und Friedensgerichten in den Städten und Gemeinden. Ein Schwurgericht besteht nur für Preßvergehen. Sämtliche Richter werden von dem Präsidenten ernannt und sind unabsetzbar.
Die Verfassung gewährleistet Sicherheit der Person und des Eigentums, Freiheit der Presse, [* 10] des Handels und der Industrie. Die Sklaverei ist seit 1811 aufgehoben. Privilegierte Stände bestehen nicht, und auch das Regierungsmonopol auf Tabak [* 11] wurde 1881 abgeschafft. Die Staatskirche ist die römisch-katholische, doch steht der Ausübung des Gottesdienstes andrer Konfessionen [* 12] kein Hindernis im Weg und besitzen die Deutschen z. B. in den Städten, in denen sie zahlreich sind, ihre protestantischen Kirchen und Schulen.
Die Friedhöfe stehen seit 1883 unter Laienaufsicht, und die Zivilehe wurde 1884 eingeführt. Staat und Staatskirche leben nicht auf dem besten Fuß, und eine Trennung derselben ist mehrfach angeregt worden. Der Staat beansprucht das Patronatsrecht bei Besetzung der vier Bischofsstühle (einschließlich des erzbischöflichen von Santiago). Das will aber der römische Stuhl nicht zugestehen, so daß jetzt drei dieser Bischofsitze unbesetzt sind. Allerdings hatte die Kirche in den ersten Zeiten der Republik viel zu leiden.
Das Kircheneigentum wurde 1821 eingezogen und die Geistlichkeit auf Staatsgehalt gesetzt. Ebenso wurde der Zehnte aufgehoben und die meisten Klöster geschlossen. Gleichwohl ist die Macht des Klerus, die sich auf die Landbevölkerung und in den Städten besonders auf die Frauen erstreckt, nicht gebrochen. Die Jesuiten haben seit Anfang der 50er Jahre wieder festen Fuß im Land gefaßt, und zahlreiche neue religiöse Ordenshäuser sind an Stelle der geschlossenen gegründet worden.
Für die neuere Verwaltung ist Chile [* 13] in Provinzen und Territorien (s. Tabelle, S. 1015), Departements, Subdelegationen und Distrikte eingeteilt. Die Intendanten der Provinzen, die Gouverneure der Departements, die Subdelegados und Inspektoren in den Distrikten werden sämtlich von der Zentralregierung ernannt; doch hat jedes Departement einen von den Bürgern gewählten Munizipalrat, in welchem der Gouverneur den Vorsitz führt, und der sich mit dem Polizeidienst, dem Gefängniswesen, dem Straßenbau und andern Lokalangelegenheiten befaßt. Die Munizipalsteuern trugen 1881: 4,797,143 Pesos ein.
Die Finanzen des Staats sind geordnet. Die Einnahmen bestehen aus Zöllen (s. oben), dem Ertrag der Eisenbahnen, einer landwirtschaftlichen Steuer (9 Proz. vom Reinertrag), einer Einkommen- oder ¶
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Mobiliarsteuer für Einkommen von über 300 Pesos, Stempelgebühren, einer städtischen Gewerbesteuer, dem Ertrag der Posten und der Telegraphen und Erbschaftssteuer. Außerdem erzielt der Staat Einnahmen von dem Verkauf des Guanos, von der Entäußerung und Verpachtung von Ländereien etc. Die Staatseinnahmen beliefen sich 1882 auf 41,957,035 Pesos, 1883 auf 44,607,752 Pesos und werden 1885 bis 1886 auf 35,800,000 Pesos geschätzt. In der Regel haben sie einen Überschuß gewährt, und befanden sich 14½ Mill. Pesos in der Staatskasse. Die inländische Schuld belief sich im Mai 1884 auf 53,129,300 Pesos, die äußere auf 34,770,500 Pesos, in Summa 87,899,800 Pesos (gegen 43,542,824 im J. 1872), wovon 35 Mill. für den Bau von Eisenbahnen verwendet wurden. Chile hat seinen Gläubigern gegenüber jederzeit seine Verpflichtungen erfüllt.
Das Heer zerfällt in reguläre Truppen und Nationalgarde. Die regulären Truppen ergänzen sich durch Freiwillige, und die Stärke [* 15] derselben soll laut eines Gesetzes von 1884: 10,410 Mann nicht überschreiten. 1883 gab es 2 Regimenter Artillerie, 10 Bataillone Infanterie und 3 Regimenter Kavallerie mit 1023 Offizieren und 12,450 Mann, während die Nationalgarde (in 65 Bat. eingeteilt) 51,826 Mann zählte. Im Krieg mit Peru [* 16] stellte Chile eine Armee von 50,000 Mann in 3 Divisionen ins Feld. Die Kriegsflotte besteht aus 3 Panzerschiffen, 2 Korvetten, 2 Kanonenbooten, 2 Kreuzern, 2 Avisos, 1 Transportschiff, 5 kleinern Dampfschiffen, 12 Torpedobooten und 3 Pontons mit 69 Geschützen und einer Besatzung von 2225 Mann. Talcahuano ist Kriegshafen.
Das Wappen [* 17] der Republik ist ein Schild, [* 18] dessen obere Hälfte blau ist, während die untere in rotem Feld einen silbernen fünfstrahligen Stern zeigt; Wappenhalter sind auf der rechten Seite ein Huemul (Art Reh), [* 19] auf der linken ein Kondor mit goldener Krone, auf dem Schilde drei Straußfedern. Die Umschrift ist: »Por la razon o la fuerza«. Die Flagge besteht aus zwei horizontalen Streifen, der obere im ersten Drittel blau, mit weißem fünfstrahligen Stern, im übrigen weiß; der untere Streifen ist rot (s. Tafel »Flaggen«). [* 20]
Vgl. Perez-Rosales, Essai sur le Chili (Hamb. 1857);
Kahl, Reise durch Chile (Berl. 1866);
Asta-Buruaga, Diccionario jeografico de la republica de Chile (New York 1868);
Fonck, Chile in der Gegenwart (Berl. 1870);
Pissis, Geográfia fisica de la republica de Chile (Par. 1875);
Boyd, Chili (Lond. 1881);
Medina, Las aborigenes de Chile (Santiago 1882);
Ochsenius, Chile, Land und Leute (Leipz. 1884);
»Chile im Jahre 1883« (a. d. Span. von Polakowsky, Berl. 1884).
Beiträge zur Kenntnis des Landes und seiner Bewohner bieten auch die seit 1843 erscheinenden »Annales« der Universität von Santiago.
Geschichte.
Angelockt durch die Fruchtbarkeit Chiles, hatten schon die peruanischen Inka [* 21] sich zu Herren desselben zu machen gesucht, es aber nur bis zum Fluß Máule unter ihre Botmäßigkeit gebracht. Nachdem sich die Spanier in Peru festgesetzt hatten, drangen sie 1536 unter Diego Almagro in Chile ein und nahmen von dem Land bis zum Copiapothal Besitz; die Versuche, weiter vorzudringen, mißlangen aber. Erst später drang Pedro de Valdivia in das Innere des Landes vor und gründete in einer fruchtreichen Ebene am Rio [* 22] Mapaho die Stadt Santiago di Nueva Estremadura.
Nach langen, wechselvollen Kämpfen drängte er die Araukaner über den Biobio zurück, gründete mehrere Städte, darunter Valdivia, wurde aber 1553 von den Eingebornen, welche durch die gewaltsamen Bekehrungsversuche der spanischen Mönche und durch heimtückische Behandlung gereizt wurden, in einem allgemeinen Aufstand überwältigt, wobei er selbst den Tod fand. Infolge dieser Niederlage gingen alle Ansiedelungen jenseit des Biobio bis auf Valdivia und Imperiale wieder zu Grunde.
Glücklicher war Valdivias Nachfolger Mendoza. Die Araukaner und andre indianische Stämme wurden zurückgeschlagen, Chiloe 1559 entdeckt, Osorno gegründet und die Ruhe insoweit befestigt, daß der Bergbau [* 23] wieder aufgenommen und Schiffe [* 24] ausgesandt werden konnten, um Patagonien zu erforschen. In jene Zeit fällt auch die Errichtung der Bistümer Santiago (1565), Concepcion und Imperiale (1564) sowie die Entdeckung der Inselgruppe Juan Fernandez. Doch dauerten die erbitterten und blutigen Kämpfe immer fort.
Unter Philipp II. wurde 1566 für Chile eine eigne Audiencia reale errichtet, welche erst in Concepcion, dann in Santiago ihren Sitz hatte. Sie bestand aus vier Mitgliedern und einem Schatzmeister und hatte die höchste Leitung der Zivil- und Militärangelegenheiten. Um 1594 faßten die Jesuiten festen Fuß in Chile, errichteten in den wichtigsten Orten, Santiago, Valdivia u. a., Kollegien und wußten ihren Einfluß bald in dem Grad geltend zu machen, daß sie die Regierung fast ganz in ihre Hände brachten.
Aber nicht mit den Indianern allein hatten die Spanier zu kämpfen, bald erschienen auch Holländer und Engländer in diesen Gewässern. So landete 1578 Franz Drake auf der Insel La Maha, knüpfte Unterhandlungen mit den Indianern an und plünderte Valparaiso. [* 25] Auch die Flibustier suchten die Küsten Chiles heim und setzten sich auf der Insel Juan Fernandez fest. Im Friedensschluß von Quillen von 1640 wurde der Biobio als Grenze zwischen den Spanien [* 26] und Araukanern festgesetzt; letztere erkannten von freien Stücken die Souveränität des Königs von Spanien an, erneuerten aber stets wieder den Krieg, wobei sie von Holland unterstützt wurden.
Unter den Gouverneuren des 18. Jahrh. machte sich José Manso durch die thätigste Sorge für die Hebung [* 27] des Landes sehr verdient, indem er die Indianer diesseit des Biobio vereinigte und in Dörfern und Städten ansiedelte. Allein da die Indianer ein festes und seßhaftes Leben in den Städten nicht liebten, so erhoben sie sich in Masse, und diese Kämpfe dauerten bis zum Friedensschluß von 1775, in welchem den Araukanern gestattet wurde, in Santiago einen indianischen Abgeordneten zu halten, welcher die Rechte seiner Nation vertreten sollte. Als sodann trotz der tüchtigen Verwaltung des Gouverneurs O'Higgins, eines in spanische Dienste [* 28] getretenen Irländers, 1792 die Indianer sich Valdivias zu bemächtigen suchten, ließ jener sie in ihrem eignen Land angreifen und zwar mit solchem Erfolg, daß sich fast alle indianischen Fürsten der spanischen Oberhoheit unterwarfen. Seit dieser Zeit blieb Chile bis zur Revolution von 1810 ruhig.
An der Spitze der Verwaltung stand seit 1797, als Chile eine von Peru unabhängige Kapitanie geworden war, ein Gouverneur, an der Spitze der Justiz die Audiencia, an der Spitze jeder Provinz ein Corregidor, welcher durch den Gouverneur ernannt wurde. Die höchste geistliche Gewalt hatte der Bischof von Lima, [* 29] dem die beiden Bischöfe von Santiago und Concepcion untergeben waren. Das Heer bestand aus regulären Soldaten, welche meist schon in Europa [* 30] gedient hatten, aus Milizen, welche aus Kreolen und andern Bewohnern der Städte genommen waren, und aus ¶