stehenden
Süßwasser und an den Meeresküsten, vorzüglich in den gemäßigten
Zonen. Sie bilden nur vier
Gattungen:
1) Nitella,2)TolypellaA. Br., 3)LychenothamnusA. Br. und 4)CharaVaill.
(Wasserstern). Dieselben sind sämtlich in
Deutschland
[* 2] vertreten; die gemeinsten
Arten in
Teichen und
Seen sind hier Characeen
[* 3] vulgarisL. (Characeen foetidaA. Br.) und Characeen hispidaL. Von
CharacrinataWallr. kommen in
Deutschland und
Skandinavien nur weibliche
Pflanzen vor, die aber trotzdem ihre Eisporen
zur
Reife bringen (Parthenogenesis). Wegen der Rauhigkeit ihrer mit kohlensaurem
Kalk inkrustieren Teile werden die Characeen wie
Schachtelhalm zum
Scheuern zinnerner
Gefäße verwendet. Von fossilen Characeen sind vorzugsweise die spiralig
gestreiften
Sporenfrüchte
(Gyrogoniten) in Tertiärschichten erhalten.
indelebilis (lat.), in der katholischen
Kirche das unauslöschliche geistliche Merkmal, welches in der
Taufe,
Firmelung und
Priesterweihe der
Seele gleichsam aufgeprägt wird.
(arab.), in der Türkei
[* 5] der
Tribut, welchen die christlichen Vasallenstaaten an den
Sultan
zahlten; auch ein Kopfgeld, welches alle nichtmohammedanischen
Unterthanen des
Sultans
(Rajahs) entrichten mußten, und wovon
einzelne nur infolge besonderer
Konventionen befreit waren. Dieser Charadsch ist durch den
Hattischerif vom abgeschafft
worden; an seine
Stelle trat dieSteuer für
Befreiung vom Militärdienst, welche von der männlichen
Bevölkerung
[* 6] eingehoben wird. In
Ägypten
[* 7] ist Charâg (Scharâg) die
Grundsteuer, deren Eintreibung eine der wichtigsten
Pflichten des
Mudirs
ist.
Von ihr sind frei die im Privatbesitz des
Chedive befindlichen
Güter (ein Drittel des ganzen kultivierten
Bodens) und auf die
ersten drei Jahre die Ibâdîye-Ländereien, d. h. Brachland, welches der
Chedive zur
Urbarmachung mit vollem Eigentumsrecht an geeignete
Personen verliehen hat; nach drei
Jahren zahlen die letztern 10 Proz.
Hauptsächlich lastet die
Steuer auf den sogen. Regierungsgrundstücken (Arâdi el miriye), die alle Jahre neu eingeschätzt
und nach der
Güte des
Bodens in dreiKlassen geteilt werden. Der Charadsch beträgt hier bis 20 Proz. und muß
in barem
Geld monatlich an den
Serras gezahlt werden.
(griech., ursprünglich ein eingegrabenes oder eingeprägtes Zeichen), das
bleibende Gepräge, die dauernde Eigentümlichkeit eines
Dinges, wodurch sich dasselbe von andern unterscheidet, und welche
daher zu dessen (abschließender) Bezeichnung dienen können. In diesem
Sinn läßt sich jedem leblosen
und lebendigen
Objekt,
Natur- und Kunstgegenstand
(Berg,
Pflanze,
Tier, menschlichem
Wesen) Charakter beilegen. Im besondern wird das
Wort nur auf diejenige Eigentümlichkeit angewandt, welche deren
Träger
[* 8] nicht von andern (aus der
Hand
[* 9] der
Natur oder des Künstlers)
empfangen, sondern sich selbst gegeben hat, für welche er andern gegenüber daher auch allein verantwortlich
erscheint. In diesem
Sinn kann unter allen Naturwesen nur bei dem
Menschen und auch bei diesem nur in Bezug auf dasjenige,
was an ihm nicht als Werk natürlicher
Anlage, des
Naturells (s. d.) oder
Temperaments (s. d.), oder
äußerer Umstände, sondern
seines persönlichen
Wollens gilt, von Charakter die
Rede sein. Charakter in dieser Bedeutung bezeichnet die dauernde,
selbsterworbene Eigentümlichkeit des gesamten
Wollens (und
Thuns) einer gewissen Persönlichkeit, welche, einmal erkannt,
einen Wahrscheinlichkeitsschluß gestattet darauf, wie sich dieselbe auf gebotene Veranlassungen verhalten werde.
Damit eine solche vorhanden sei, muß nicht nur das gesamte
Wollen unter der Herrschaft von praktischen
Grundsätzen
(Maximen), wodurch
Freiheit, sondern müssen die letztern selbst unter der Leitung eines obersten
Grundsatzes stehen,
wodurch
Einheit in das gesamte
Wollen (und
Handeln) kommt. Fehlt es an
Grundsätzen, oder mangelt den vorhandenen der Einfluß
auf das
Wollen, so findet Charakterlosigkeit, dagegen, wenn zwei herrschende
Maximen (Charakterzüge) vorhanden
sind, dieselben aber untereinander im Widerstreit stehen,
Widerspruch im C. statt.
Der Charakter läßt sich daher mit einem Kunstwerk vergleichen, dessen
Material das
Wollen, dessen
Künstler der Wollende und dessen
Idee der leitende praktische
Grundsatz (das
Ideal des Wollenden) ist. Die Herrschaft, welche der Wollende über sein
Wollen besitzt,
und die innere
Konsequenz und Folgerichtigkeit, die dem Charakter innewohnt, werden auch dann noch
Interesse, ja, wenn sie in seltenem
Grad auftreten, Bewunderung einflößen, wenn der
Inhalt der obersten leitenden
Maxime (wie dies bei
Charakteren der Geschichte
und der
Dichtung oft genug eintritt, z. B. bei
Richard III.,
KarlMoor u. a.) von dem sittlichen
Urteil verworfen
werden muß.
Der
Besitz eines Charakters ist daher keineswegs schon mit jenem der
Sittlichkeit gleichbedeutend, wenn auch wahre
Sittlichkeit
ohne Charakter nicht denkbar ist.
Letzterer bildet die Form, welche je nach der
Beschaffenheit des obersten praktischen
Grundsatzes
ebensogut mit einem sittlichen wie mit einem unsittlichen
Inhalt erfüllt werden kann (sittlicher, unsittlicher
Charakter). Da der Charakter nach obigem eine selbsterworbene Eigentümlichkeit des
Wollens sein soll, so kann es (zwar ein angeerbtes
Naturell
oder
Temperament, aber) nicht einen angeerbten Charakter geben.
Auch kann, da nur das einzelne
Individuum, nicht aber eine Mehrheit von solchen (ein
Stand, Volk,
Zeitalter)
ein »Selbst« im strengern
Sinn des
Worts besitzt, von dem Charakter eines
Standes, einer
Nation, eines
Zeitalters nur in uneigentlicher
Bedeutung gesprochen werden. Als erworbener Seelenzustand endlich darf der Charakter zwar als (vorläufig) beharrend,
aber er muß nicht als unvergänglich angesehen werden. Vielmehr
ist er wie der Herausbildung (aus einem
Zustand, in welchem entweder keine
Maximen vorhanden oder die vorhandenen noch ohnmächtig sind), so der Umbildung (wenn an
die
Stelle der bisherigen leitenden
Grundsätze andre treten) und des allmählichen (oder plötzlichen)
Verfalles fähig (wenn
Affekte,
Gemüts- oder körperliche
Krankheiten die Beherrschung des
Wollens durch praktische
Urteile unmöglich machen).
Unvergänglichkeit sowohl als zeitlose Entstehung, beide mit dem
Zeugnis der
Erfahrung unverträglich,
sind daher von
Kant sowohl als von
Schopenhauer nur dem sogen. intelligibeln, d. h. jenseit der
Erfahrungswelt gelegenen, Charakter beigelegt worden. Die Bildsamkeit des Charakters sowohl im psychologischen (zur
Beherrschung des
Wollens durch praktische
Grundsätze, psychische
Freiheit) als im ethischen
Sinn (zur Beherrschung
des
Wollens durch die zu
Maximen erhobenen sittlichen
Ideen, sittliche
Freiheit,
Tugend) macht die notwendige Voraussetzung, die
wirkliche
Ausbildung desselben den einzig menschenwürdigen
Zweck aller privaten und
¶
mehr
öffentlichen Erziehung aus. - In der Ästhetik bezeichnet Charakter die Übereinstimmung des Kunstwerks entweder mit seinem (wirklichen
oder erfundenen) Vorbild, oder mit den Gesetzen und Grenzen
[* 11] seiner Kunst und Kunstgattung, oder mit den Bedingungen seines Materials.
Damit dieselbe vorhanden sei, müssen die wesentlichen Merkmale des darzustellenden Gegenstandes, oder der besondern
Kunst oder Kunstgattung, oder des technischen Materials der Darstellung aufgeprägt sein. So hat ein Drama Charakter, wenn es, wie Schillers
»Wallenstein«, die Eigentümlichkeit der Zeit, welcher sein Stoff angehört, aber auch, wenn es, wie dieser, in Bau, Stil und
Haltung das Wesen seiner Kunstgattung, der dramatischen, scharf hervortreten läßt. Im dritten Sinn kommt
einem Bau-, Bild- oder Schnitzwerk Charakter zu, wenn in demselben die spezifische Natur des verwendeten Materials (Back- oder Haustein,
Erz oder Marmor, Holz
[* 12] oder Elfenbein) zum Ausdruck kommt. Vermischung des Eigentümlichen in jeder der obigen Bedeutungen ist
(ästhetische) Charakterlosigkeit. - Charakter ist auch s. v. w. Titel, Würde, Stand.