dieser Stellung verfaßte er außer einigen andern Werken auch seine Übersetzung der »Ilias« mit ausführlichen kritischen
Erörterungen (Padua 1786-94, 10 Bde.; das.
1798-1802, 10 Bde.), die aber wegen der ganz außerordentlichen
und meistens völlig ungerechtfertigten Freiheiten, die er sich darin erlaubte, als ein völlig verfehltes Werk betrachtet
werden muß, wogegen allerdings der litterarische Apparat, womit er dieselbe begleitete, seiner fast beispiellosen
Vollständigkeit wegen sehr schätzbar ist.
Sein sehr weitläufig angelegter »Corso ragionato della letteratura greca«,
welchen er um dieselbe Zeit begann, ist unvollendet geblieben. Auf Veranlassung seiner Akademie schrieb er seinen vortrefflichen
»Saggio sulla filosofia delle lingue applicato alla lingua
italiana« (Padua 1785, 8 Bde.; Pisa 1800) und als neuernanntes Mitglied der Arcadia zu Rom den nicht weniger geschätzten »Ragionamento
sulla filosofia del gusto«. Im Auftrag der republikanischen Regierung verfaßte er seinen »Saggio sugli studii«, die »Instruzione
d'un cittadino á suoi fratelli meno istruiti« und den »Patriotismo illuminato«.
Napoleon I. ernannte ihn zum Ritter und später zum Kommandeur des Ordens der Eisernen Krone und verlieh ihm
einen Jahrgehalt, wofür sich ihm Cesarotti durch sein Gedicht »Pronea«,
welches 1807 erschien, dankbar erwies. Er starb auf seinem Landgut Solvaggiano. Außer den oben genannten Werken
hat man von ihm noch eine gleichfalls mit weitläufigem Kommentar begleitete Übersetzung des Demosthenes,
eine Reihe verschiedener kleiner Abhandlungen, eine Anzahl Gedichte und eine reiche Sammlung von Briefen. Der große Ruhm, dessen
Cesarotti bei Lebzeiten genoß, hat sich zwar nicht erhalten, immerhin aber gehört er zu den um die Wissenschaften verdientesten
Männern seiner Nation. Eine noch von ihm selbst begonnene Gesamtausgabe seiner Werke wurde nach seinem
Tod von G. Barbieri vollendet (Pisa 1800-1813, 42 Bde.). Eine Auswahl derselben erschien
Mailand 1820, 4 Bde., und Bologna 1882 in 1 Band.
(spr. tsche-), Kreishauptstadt in der ital. Provinz Forli, unweit des Savio, über den eine schöne
Brücke führt, am Fuß des Colle Garampo und an der Eisenbahn von Bologna nach Ancona, hat an bemerkenswerten Gebäuden einen
Dom (mit zwei schönen Marmoraltären, ein ansehnliches Stadthaus (mit Gemälden von Francia, Guercino u. a.), eine öffentliche
Loggia (mit der Statue Papst Pius' VI., der wie sein Nachfolger Pius VII. in Cesena geboren ist), ein schönes
Theater und die berühmte Bibliotheca Malatestiana (von Malatesta Novello 1452 gegründet) mit wertvollen alten Handschriften.
Die Zahl der Einwohner beträgt (1881) 11,435; ihre Erwerbsquellen sind: Wein-, Hanf- und Gemüsebau, Seidenspinnerei und Schwefelbergbau.
Der Wein von Cesena war schon zur Römerzeit berühmt; der dortige Hanf gilt als der beste der Romagna. Cesena ist
Bischofsitz und hat ein Lyceum, ein Gymnasium, eine technische Schule und ein Seminar. In der Nähe auf einem Berg steht die schöne
Kirche Madonna del Monte.-
Cesena, bei den Alten Cäsena, gehörte im Mittelalter zu Bologna, stand später unter dem Haus Malatesta und
wurde von diesem dem römischen Stuhl vermacht. Papst Alexander VI. schenkte es seinem Sohn Cesare Borgia, nach dessen Tode die
Stadt wieder an den Kirchenstaat fiel. Am schlug hier Murat die Österreicher, und wurde Cesena durch die
päpstlichen Truppen unter Barbieri hart mitgenommen.
(spr. tsches-), Luigi
Palma di, Graf, ital. Archäolog, geb. bei Turin als Sohn des Grafen Alarino
Palma di Cesnola, eines eifrigen Philhellenen (seinerzeit Präsident des Tribunals zu Missolunghi, dann zu Athen), trat in die italienische
Armee ein, focht in der Krim und trat 1860 in amerikanische Dienste, wo er sich im Kriege gegen die Südstaaten
auszeichnete. Er avancierte zum Brigadegeneral, wurde 1869 amerikanischer Konsul auf der Insel Cypern und unternahm als solcher
an verschiedenen Stellen (Kurion, Idalion u. a.) archäologische Untersuchungen und Nachgrabungen, die vom reichsten Erfolg
gekrönt waren. Zu seinen Funden gehören Tausende von Statuen und Figuren, 1800 Lampen, ca. 5000 Vasen, etwa 100 Inschriften,
zahlreiche goldene Schmucksachen, Gegenstände von Glas und Bronze etc., die, von hoher Bedeutung als Denkmäler der ältesten
Kunst, 1872 in New York als »Cesnola-Sammlung cyprischer Altertümer« ausgestellt wurden. Cesnola, der 1873 nach Cypern zurückkehrte,
setzte die Nachgrabungen mit Erfolg fort. 1877 veröffentlichte er die Ergebnisse seiner Forschungen
unter dem Titel: »Cyprus, its ancient cities, tombs and temples« (deutsch, Jena 1879), welchem Werk neuerdings ein umfangreicher
Atlas der von ihm gesammelten Altertümer (New York 1884 ff., 3 Bde.)
folgte.
Vgl. Newton, The antiquities of Cyprus, discovered byL. Palma di Cesnola (Lond. 1873).
Pablo de, span. Maler, geb. 1536 zu Cordova, begab sich zu seiner Ausbildung nach Rom, wo er unter Michelangelo
und Raffael sowie unter Zuccaros Leitung studierte. Hier malte er für Kirchen einige Fresken, siedelte aber 1577 nach Cordova
über, nachdem man ihm die Stelle eines Chorherrn an der Kathedrale daselbst übertragen hatte. Céspedes stiftete
hier eine Kunstschule und war auch als Architekt, Bildhauer und Schriftsteller thätig. In Andalusien finden sich noch zahlreiche
Gemälde von ihm, die den Einfluß der römischen Manieristen verraten, übrigens gut koloriert und mit Sorgfalt ausgeführt
sind; hervorgehoben werden darunter die vier allegorischen Figuren der Tugenden im Dom zu Sevilla. Céspedes starb
(spr. ssessar), Louis Alexandre de, franz. Ingenieur, geb. 1719 zu Paris, trat frühzeitig in den Militärdienst,
that sich während der Feldzüge von 1743 bis 1746 vorzüglich bei Fontenay und Rocoux hervor, trat, erkrankt,
in die École des ponts et chaussées und ward 1751 Ingenieur der Generalität von Tours. 1775 nach Rouen versetzt, entwarf er 1781 den
Plan zu dem Hafenbau von Cherbourg und ward mit Ausführung desselben beauftragt; starb 1806. Seine »Description
des travaux hydrauliques« (Par. 1806 bis 1809, 2 Bde.)
gab Dubois d'Arnonville heraus.
bonorum (lat.), Abtretung des Vermögens seitens des zahlungsunfähigen Schuldners an seine Gläubiger. Wenn nämlich
ein Schuldner ohne sein Verschulden in Vermögensverfall geraten ist, so kann er zur Abwendung weiterer
Nachteile erklären, daß er hiermit sein Vermögen an seine Gläubiger abtrete, womit der Konkurs für eröffnet gilt. So nach
früherm gemeinen Recht und nach der österreichischen Konkursordnung. Nach der deutschen Konkursordnung kann jedoch das Gericht
die
mehr
Eröffnung des Konkurses ablehnen, wenn eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Nach früherm
gemeinen Recht erlangte der Schuldner durch die Cessio bonorum den Vorteil, daß er alle Anforderungen der Gläubiger mit der Einrede der
Zession seiner Güter so lange abweisen konnte, bis er wiederum zu besserm Vermögen gekommen sein werde,
in welchem Fall er zwar nachzahlen mußte, aber auch die Rechtswohlthat der Kompetenz, d. h. nur auf so viel exequiert zu werden,
als er nach Abzug des nötigen Lebensunterhalts übrig behielt, für sich beanspruchen konnte. Die deutsche Konkursordnung
sichert dem Boniszedenten ebensowenig wie die österreichische Konkursordnung die Kompetenzwohlthat;
sie verweist den Gemeinschuldner vielmehr auf den Erwerb während des Konkurses und schützt den Schuldner, welcher sein Vermögen
abtritt, nicht mehr als jeden andern Schuldner.