Teil durch denselben hin. In der
Nähe ergiebige Schwefelgruben und eine
Salzquelle. Castrogiovanni steht auf der
Stelle des alten
Enna (s. d.).
Unweit ist der
SeePergusa, an welchen sich der
Mythus von der
Entführung der
Proserpina durch
Pluto knüpft.
Kreishauptstadt in der ital.
ProvinzMessina
[* 2]
(Sizilien),
[* 3] auf einem
Berg, 400 m hoch über der
Fiumara di
Rodi, 11 km vom Tyrrhenischen
Meer entfernt gelegen, mit bedeutendem
Wein- und Ölbau, einer schwefelhaltigen, schon im
Altertum hochgeschätzten, mit Badeanstalt
[* 4] versehenen
Quelle
[* 5] von 32,5° C., welche besonders bei
Hautkrankheiten
[* 6] und
Rheumatismus wirksam ist,
Gymnasium und (1881) 3436 Einw.
Kreishauptstadt in der ital.
ProvinzCosenza, am
Coscile auf einem Hügelrücken, an dessen Ende das
alte
Kastell liegt, hat guten Weinbau,
Handel und (1881) 10,505 Einw.
(lat.), in der
Poetik ein
Einschnitt oder Ruhepunkt im
Vers, meist in der Mitte desselben. Es gibt zwei
Arten:
eine Cäsur, welche das
Metrum, und eine andre, welche der
Sinn verlangt. Die
Regeln für die erstere gibt die
Metrik, für die zweite
lassen sich keine bestimmten
Regeln ausstellen, und der Dichter muß hier seinem
Gefühl folgen und durch
geschickt angebrachte Ruhepunkte das raschere oder langsamere Fortschreiten des
Verses in Übereinstimmung mit dessen
Inhalt
zu bringen suchen.
Die Cäsur heißt männlich, wenn sie unmittelbar nach einer betonten
Silbe
(Arsis) eintritt, z. B.: Auf die
Postille gebückt,
|| zur Seite des wärmenden
Ofens; dagegen weiblich, wenn sie nach einer unbetonten
Silbe
(Thesis) eintritt,
z. B.: In schönen Sommertagen, || wann lau die
Lüfte wehn.
Ferner heißt die Cäsur lyrisch oder Verscäsur, wenn sie auf das
Ende einer metrischen
Reihe oder eines
Taktes, deklamatorisch oder Fußcäsur, wenn sie in die Mitte des Versfußes fällt.
Ein längerer
Vers, wie namentlich der heroische
Hexameter, enthält oft mehr als eine Cäsur.
Vgl.
Suhle, Über die Cäsur (2. Aufl.,
Berl. 1866).
(lat.),
Fall,
Vorfall, Begebenheit. Casus im grammatikalischen
Sinn s.
Kasus. Casus belli, Kriegsfall, in welchem ein
Staat sich veranlaßt sieht, an einen andern den
Krieg zu erklären;
casus pro amico, Fall, in welchem die Rücksicht auf einen Freund
obwaltet;
casus providentiae, ein von der Vorsehung veranlaßter Fall;
casus reservatus, Vorbehaltungsfall, ein solches Vergehen,
von dem, außer in Todesgefahr, nur die eigentlichen Inhaber der kirchlichen Jurisdiktion, der Papst oder der Bischof oder der
Ordensgeneral, absolvieren können, z. B. schwere Todsünden (atrociora et graviora crimina);
In der Rechtswissenschaft versteht man unter Casus einen Nachteil, welcher unverschuldeterweise eintritt,
daher die Rechtsregeln: a nullo praestatur, für den Zufall hat niemand einzustehen;