Teil durch denselben hin. In der Nähe ergiebige Schwefelgruben und eine Salzquelle. Castrogiovanni steht auf der Stelle des alten Enna (s. d.).
Unweit ist der See Pergusa, an welchen sich der Mythus von der Entführung der Proserpina durch Pluto knüpft.
Marim, alte Stadt in der portug. Provinz Algarve, am Guadiana, gegenüber der spanischen Stadt
Ayamonte, ehedem Sitz des Christusordens, mit (1878) 3980 Einw.
Kreishauptstadt in der ital. Provinz Messina (Sizilien), auf einem Berg, 400 m hoch über der Fiumara di
Rodi, 11 km vom Tyrrhenischen Meer entfernt gelegen, mit bedeutendem Wein- und Ölbau, einer schwefelhaltigen, schon im Altertum
hochgeschätzten, mit Badeanstalt versehenen Quelle von 32,5° C., welche besonders bei Hautkrankheiten
und Rheumatismus wirksam ist, Gymnasium und (1881) 3436 Einw.
Urdiales, Bezirksstadt in der span. Provinz Santander, mit einem alten Kastell auf einer ins Meer vorspringenden
Felsenzunge und (1878) 7623 Einw., welche Fischerei und Ausfuhr von Eisen, Fischen und Konserven treiben.
Kreishauptstadt in der ital. Provinz Cosenza, am Coscile auf einem Hügelrücken, an dessen Ende das
alte Kastell liegt, hat guten Weinbau, Handel und (1881) 10,505 Einw.
Castracani (spr. -struttscho), aus dem Haus Interminelli, Herzog von Lucca, berühmter Chibelline, geb. 1281 zu
Castruccio bei Lucca, floh vor den Guelfen mit seinem Vater, 19 Jahre alt, nach Ancona und erwarb, verwaist,
als Soldat in England (1301), Frankreich und der Lombardei Kriegsruhm und Beute. Von den Lucchesen zum Oberhaupt erwählt, befehdete
er 1314 die Guelfen, welche er 1315 bei Montecatini schlug, und verhalf dem ghibellinischen Herrn von Pisa, Uguccione,
zur Herrschaft über Lucca, welche derselbe aber in einem Aufstand, den der eifersüchtig gewordene Castruccio erregte, bald wieder
verlor (1316). Infolge seines Siegs über die Florentiner und Guelfen bei Altopascio wurde Castruccio 1325 zum Diktator von Lucca erhoben,
erhielt vom Kaiser Ludwig dem Bayern, welchem er 1327 in Italien wichtige Dienste geleistet, ein aus Lucca,
Pistoja und andern Städten bestehendes Herzogtum und ward zum Pfalzgrafen des Lateran ernannt, fiel aber 1328 von Ludwig ab,
weil er nicht mit Pisa belehnt wurde, und starb kurz darauf Ludwig entzog seinen Söhnen den größten Teil des väterlichen
Besitzes. Das Leben Castruccios hat Machiavelli romanhaft dargestellt. Die Familie besteht noch in Urbino.
(lat.), bei den Römern das rindslederne, mit eingenähtem Eisen und Blei versehene Riemenzeug,
womit sich die Faustkämpfer Hände und Arme umwickelten (vgl. Pygme).
Rumph (Keulenbaum, Streitkolbenbaum), Gattung aus der Familie der Kasuarineen, Bäume von 9-10 m Höhe, auf der
südlichen Erdhälfte, besonders in Neuholland und auf den Inseln des Stillen Ozeans, zum Teil auch in Ostindien;
die gegliederten, blattlosen Äste haben Ähnlichkeit mit Schachtelhalmen und teilen sich immer und immer wieder, bis sie sich
in borstenförmige, hängende Zweige auflösen. Die Kasuarineen bilden große Wälder und liefern ein sehr hartes Holz, welches
zu Streitkolben und andern Gerätschaften sowie als Brennholz benutzt wird und wegen seiner roten Farbe
Rindfleischholz heißt. Das Holz von Casuarina suberosa dient wegen seiner Leichtigkeit zum Dachdecken und wird auch wegen seiner
Zähigkeit und Dauerhaftigkeit sehr geschätzt.
Casuarina equisetifolia Forst. (Sumpfeiche), auf den Südseeinseln, dem Indischen Archipel,
auf Réunion und in Indien, hat eine adstringierend wirkende Rinde (Filaorinde), welche die Eingebornen ehemals
zum Gerben und Färben benutzten. Das Holz wird wegen seiner Härte, Schwere, Dauerhaftigkeit und Farbe Eisenholz genannt und ist
schwer zu spalten und zu schneiden. Die Fidschiinsulaner, welche alle andern Speisen mit den Fingern zum Mund führten, bedienten
sich bei ihren kannibalischen Mahlzeiten besonderer Gabeln aus Kasuarineenholz, und diese Gabeln, welche
oft eigne und obscöne Namen führten, erbten von Generation zu Generation. Auch andre Arten, wie Casuarina muricata Roxb., in Indien,
Casuarina quadrivalvis Labill., in Neusüdwales, und Casuarina torulosa R. Br., in Queensland, liefern Nutzholz.
(lat.), in der Poetik ein Einschnitt oder Ruhepunkt im Vers, meist in der Mitte desselben. Es gibt zwei Arten:
eine Cäsur, welche das Metrum, und eine andre, welche der Sinn verlangt. Die Regeln für die erstere gibt die Metrik, für die zweite
lassen sich keine bestimmten Regeln ausstellen, und der Dichter muß hier seinem Gefühl folgen und durch
geschickt angebrachte Ruhepunkte das raschere oder langsamere Fortschreiten des Verses in Übereinstimmung mit dessen Inhalt
zu bringen suchen.
Die Cäsur heißt männlich, wenn sie unmittelbar nach einer betonten Silbe (Arsis) eintritt, z. B.: Auf die Postille gebückt,
|| zur Seite des wärmenden Ofens; dagegen weiblich, wenn sie nach einer unbetonten Silbe (Thesis) eintritt,
z. B.: In schönen Sommertagen, || wann lau die Lüfte wehn. Ferner heißt die Cäsur lyrisch oder Verscäsur, wenn sie auf das
Ende einer metrischen Reihe oder eines Taktes, deklamatorisch oder Fußcäsur, wenn sie in die Mitte des Versfußes fällt.
Ein längerer Vers, wie namentlich der heroische Hexameter, enthält oft mehr als eine Cäsur.
Vgl. Suhle, Über die Cäsur (2. Aufl.,
Berl. 1866).
(lat.), Fall, Vorfall, Begebenheit. Casus im grammatikalischen Sinn s. Kasus. Casus belli, Kriegsfall, in welchem ein
Staat sich veranlaßt sieht, an einen andern den Krieg zu erklären;
casus conscientiae, Gewissensfall;
casus dabilis,
ein gegebener, angenommener Fall;
casus fatalis, Schicksals-, Unglücksfall;
casus foederis, Bündnisfall, der (den Verträgen zufolge)
einen Bund
mehr
zum gemeinsamen Handeln veranlaßt;
casus fortuitus oder improvisus, ein unvorhergesehener Fall;
casus invitabilis, ein unvermeidlicher
Fall;
casus insolitus, ein ungewöhnlicher Fall;
casus in terminis, ein mit dem vorliegenden ganz übereinstimmender Fall;
casus merus,
ein reiner Zufall;
casus necessitatis, Notfall;
casus pro amico, Fall, in welchem die Rücksicht auf einen Freund
obwaltet;
casus providentiae, ein von der Vorsehung veranlaßter Fall;
casus reservatus, Vorbehaltungsfall, ein solches Vergehen,
von dem, außer in Todesgefahr, nur die eigentlichen Inhaber der kirchlichen Jurisdiktion, der Papst oder der Bischof oder der
Ordensgeneral, absolvieren können, z. B. schwere Todsünden (atrociora et graviora crimina);
casus solitus, ein gewöhnlicher
Fall;
casus tragicus, ein trauriger Fall;
casu, durch Zufall, zufällig;
casu substrato, in praesenti, in hoc,
in nostro casu, im vorliegenden Fall;
in casum, auf den Fall;
in casum casus, auf den Fall des Falles, d. h. des Eintretens gewisser
Eventualitäten.
In der Rechtswissenschaft versteht man unter Casus einen Nachteil, welcher unverschuldeterweise eintritt,
daher die Rechtsregeln: a nullo praestatur, für den Zufall hat niemand einzustehen;
casum sentit dominus, den zufälligen
Schaden hat der Eigentümer, Besitzer der von dem zufälligen Schaden betroffenen Sache zu tragen.