man nur ein
Exemplar der »Segunda parte«
(Saragossa
[* 2] 1552) aus der k. k. Hofbibliothek zu
Wien.
[* 3] Mehrere ähnliche Mischsammlungen,
unter welchen der »Cancionero de
Juan Fernandez de Jjar« hervorgehoben zu werden verdient, finden sich handschriftlich auf den
Bibliotheken
von
Madrid
[* 4] und
Paris.
[* 5] Zuweilen nennt man Cancionero auch Sammlungen von Kunstliedern mehrerer über einen
bestimmten Gegenstand, wie die
»VitaChristi«
(Saragossa 1492) und der »Cancionero de Ramon Dellavia« (das.
1480). Ganz uneigentlich aber heißt eine der ältesten Romanzensammlungen »Cancionero de
romances« (s.
Romancero).
Vgl.
Bellermann, Die alten Liederbücher der Portugiesen (Berl. 1840);
Ferd.
Wolf, Über die Liederbücher
der
Spanier (im Anhang zu
Ticknors »Geschichte der spanischen Litteratur«, Bd.
2, Leipz. 1852);
Georg (JegorFranzowitsch),
Graf, russ.
General und Finanzminister, geb. zu
Hanau
[* 6] als Sohn des durch seine »Grundzüge derBerg- und Salzwerkskunde« (1773-91, 13 Bde.) bekannten
Salinendirektors
FranzLudwigCancrin, der 1783 nach Rußland berufen wurde, um die großen
Salzwerke zu
Staraja Russa
(GouvernementNowgorod) einzurichten und zu leiten, und 1816 starb. Der Sohn trat nach Absolvierung seiner
Studien als
Regierungsrat in anhalt-bernburgische
Dienste,
[* 7] ohne indes in denselben Befriedigung zu finden. Er schrieb damals einen phantastischen
Roman:
»Dagobert, Geschichte aus dem jetzigen
Freiheitskrieg«
(Altona
[* 8] 1796), voll von französischen
Freiheits- und Gleichheitsideen. 1796 ging
er nach Rußland, arbeitete zuerst unter seinem
Vater, dann im
Ministerium des Innern und in der
Militärverwaltung. 1812 wurde
er infolge eines Werks über die Verpflegung der
Armeen zum
Generalintendanten der Westarmee ernannt und folgte derselben nach
Deutschland.
[* 9]
Da er sich inzwischen als Verfasser staatswirtschaftlicher
Schriften einen
Namen erworben hatte, ward er 1823 zum Finanzminister
befördert. In dieser
Stellung, die er 21 Jahre lang einnahm, brachte er zwar
Ordnung in das zerrüttete
Finanzwesen, hinderte aber zugleich durch Übertreibung des
Prohibitivsystems die wirtschaftliche
Entwickelung Rußlands in
hohem
Grad. Zudem betrachtete er die Staatsindustrie als das beste
Mittel, dem
StaatGeld zu gewinnen, und gebrauchte rücksichtslos
die Machtmittel des
Staats, um die
Konkurrenz der Privatindustrie und des Privatkredits niederzuhalten, während
anderseits die von ihm begünstigten
Unternehmungen, namentlich
Kanal- und Wegebauten, Versicherungsgesellschaften, auch wissenschaftliche
Expeditionen, in nachhaltiger
Weise unterstützt wurden.
Sein gewaltsames
Verfahren erregte natürlich vielen
Haß, doch wurde er von
Alexander I. und
Nikolaus trotz aller Anfeindungen
im
Amt erhalten. Auf sein mehrmaliges Ansuchen wurde ihm 1844 die Entlassung gewährt. Er begab sich
darauf nach
Paris, kehrte aber bald nach
Petersburg
[* 10] zurück, wo er starb. Seine Hauptschriften sind: »Weltreichtum,
Nationalreichtum und
Staatswirtschaft« (Petersb. 1821);
»Über die Militärökonomie im
Frieden und im
Krieg« (das. 1822-23, 3 Bde.);
2) Stadt im mexikan.
StaatCoahuila, 90 km östlich von
Monclova, mit 3037 Einw. 16 km davon Kupfergruben,
jetzt von einer amerikanischen
Gesellschaft bebaut.
(lat.), in
Rom
[* 14] Bezeichnung der Bewerber um die Ehrenstellen (Quästur, Volkstribunat, Ädilität, Prätur,
Konsulat), welche so benannt wurden, weil sie sich als solche durch eine glänzend weiße
Toga
[* 15] (toga candida)
bemerklich zu machen pflegten. Die Bemühungen derselben um die
Stimmen der
Wähler begannen, wenigstens im letzten
Jahrhundert
der
Republik, gewöhnlich schon im Vorjahr
vor der eigentlichen
Wahl (also z. B. für das Jahr 63
v. Chr. schon 65) und bestanden
hauptsächlich darin, daß sie bei den
Wählern umhergingen (was ambire hieß, wovon ambitus und ambitio,
eigentlich nur Bewerbung überhaupt, dann aber auch in tadelndem
Sinn), um sie um ihre
Stimmen zu bitten, wobei sie ihnen die
Hände zu drücken (prensare) und, um sie mit ihren
Namen anreden zu können, sich der
Hilfe gedungener Namengeber (nomenclatores)
zu bedienen pflegten.
Die
Wahl fand gewöhnlich einige
Monate vor dem wirklichen Amtsantritt statt und mußte 17
Tage vorher (per
trinundinum) angekündigt werden; vor dieser Ankündigung aber hatte der Bewerber sich bei dem vorsitzenden
Magistrat
(im Fall
der Konsulwahl bei einem der
Konsuln des laufenden
Jahrs oder einem
Diktator) zu melden (profiteri), und dieser
hatte das
Recht, öffentlich zu erklären, daß er die Bewerbung für unzulässig halte, und, wenn die
Wahl dennoch durch das
Volk erfolgte, die
Verkündigung (renuntiatio) zu verweigern, was die
Nichtigkeit der
Wahl zur
Folge hatte; die gültig Gewählten
hießen bis zu ihrem Amtsantritt (der bei den
Konsuln seit 153
v. Chr. 1. Jan. stattfand) designati und hatten
bereits als
¶
mehr
solche einige Ehrenrechte. Die Wahlversammlungen waren die Centuriat- oder Tributkomitien (s. Komitien), und zwar wurde in
denselben seit einem Gesetz des Jahrs 139 schriftlich (durch wachsüberzogene Täfelchen) abgestimmt. Unter den Kaisern waren
die Volkswahlen entweder eine bloße Formalität, oder fanden gar nicht mehr statt. Das Wort wird außerdem in weiterm
Sinn von jedem Bewerber um irgend ein Amt oder Recht gebraucht. S. Kandidat.