Nach dem
TodPhilipps desSchönen (1506) fiel das Land an dessen minderjährigen Sohn,
Karl (den nachmaligen
KaiserKarl V.),
welcher nach seiner
Wahl zum
Kaiser (1519) auch das Herzogtum Burgund von
Franz I. zurückforderte. Die Abtretung desselben an
Karl
im
Frieden von
Madrid
[* 5] (1526) wurde 1529 imFrieden von
Cambrai zurückgenommen. 1548 wurden die niederländischen
Provinzen und Hochburgund, welche seit 1512 den burgundischen
Kreis
[* 6] (s. d.) des
DeutschenReichs bildeten, fast selbständig
gemacht und demselben bald völlig entfremdet, indem der
Kreis 1555 an die spanische
Linie der
Habsburger fiel und durch den
Aufstand der
Niederlande
[* 7] jeden Zusammenhang verlor.
Vgl. Derichsweiler, Geschichte der Burgunden
(Münster
[* 10] 1863);
Bindrug, Geschichte
des burgundisch-romanischen
Königreichs (Leipz. 1868, Bd.
1; mit einem Anhang:
»Sprache
[* 11] und Sprachdenkmäler der Burgunden«, von W.
Wackernagel);
Jahn, Geschichte
der Burgundionen und Burgundiens bis zu Ende der ersten Dynastie
(Halle
[* 12] 1874, 2 Bde.);
(Bourgogne, spr. burgonnj),Ludwig,
Herzog von, Enkel
Ludwigs XIV. von
Frankreich, geb. zu
Versailles,
[* 14] erhielt den
Titel eines
Herzogs von Burgund, um den gänzlichen Anfall dieses
Landes von
Habsburg an
Frankreich zu bekunden,
wurde von dem streng katholischen
Herzog von Beauvilliers und von
Fénelon erzogen, der für ihn seine
Fabeln und seinen Telemach
schrieb und sein wildes
Temperament bändigte, ihn aber bigott und unselbständig machte. Obgleich er durchaus keinen
Sinn
für das öffentliche
Leben und noch weniger für eine militärische Laufbahn zeigte, ward er doch 1708 zum
Generalissimus der
Armee in den
Niederlanden ernannt, zerfiel mit dem ihm beigegebenen
Herzog von
Vendôme und verlor wegen seines
unkriegerischen, klösterlich frommen
Wesens die
Achtung der
Armee,
da man seinen Bedenklichkeiten die
Niederlage bei
Oudenaarde zuschrieb.
Als er nach dem
Tod seinesVatersDauphin geworden war wurde er von
seinem Großvater zu den Staatsverhandlungen zugezogen. Er starb jedoch plötzlich an den
Röteln Da sein
Tod fast
zusammenfiel mit dem seiner Gemahlin
Adelaide
[* 15] von
Savoyen und seines
Sohns, des
Herzogs von
Bretagne, so wurde der spätere
Regent,
der
Herzog von
Orléans,
[* 16] beschuldigt, diese drei Todesfälle durch
Gift herbeigeführt zu haben.
die im
Gebirge der
Côte d'Or wachsenden
Weine, im weitern
Sinn auch die in einem Teil der
DepartementsSaône-et-Loire,
Yonne und du
Rhône wachsenden, aber geringern
Weine. Der unverfälschte
Burgunder der guten
Lagen
(Côte d'Or) ist einer der edelsten
Weine. Er ist von tiefer Purpurfarbe, deliziösem, ganz unnachahmlichem
Aroma, schmalzig,
voll
Körper, außerordentlich mild über die
Zunge fließend, von köstlichem Wohlgeschmack, in kleinen
Quantitäten dem
Körper
sehr zuträglich, sonst aber zu schwer, zu sehr ins
Blut übergehend.
Unter den weißen
WeinenBurgunds
steht der berühmteste französische Weißwein,
Mont Rachet aus dem
DepartementCôte d'Or, in erster
Linie; er besitzt einen
sehr angenehmen, ihm ganz eigentümlichen Haselnußgeschmack sowie ein
Mark und ein
Boukett, die ihn sofort
von allen übrigen Weißweinen seines
Landes unterscheiden lassen. Der
Burgunder wird vielfach verfälscht, mit
Spiritus
[* 18] und
Zucker
[* 19] versetzt etc.
1) DieLexBurgundionum
(Lex Gundobada, Loi Gombette), das
Volksrecht der
Burgunder, nicht bloß für diese,
sondern auch für Streitigkeiten zwischen Burgundern und
Römern gültig, eine Aufzeichnung der
GesetzeGundobads,
Siegmunds
und der frühern burgundischen
Könige, welche zuerst von
Gundobad um 501 redigiert und von seinem Nachfolger
Siegmund im J. 517 zu
Lyon
[* 21] revidiert ward. Sie behielt ihre Geltung auch nach
EroberungBurgunds durch die
Franken bis in das 9. Jahrh.
2) Die
Lex Romana Burgundionum (der sogen. Papian), ein aus 47
Titeln bestehender
Auszug aus den römischen Rechtsquellen und
dem westgotischen Breviar, mit Benutzung der
LexBurgundionum, zum
Gebrauch für die burgundischen
Römer,
unter König
Siegmund zwischen 517 und 524 abgefaßt.