diese
Einreden den
Gläubiger zu sichern, oder daß die
Einreden rein persönlicher
Natur wären. Es läßt sich denken, daß
für eine bestehende Bürgschaft wiederum eine Bürgschaft übernommen wird (fidejussio fidejussioris), entweder
zu mehrerer Sicherheit des
Gläubigers, so daß für den
Bürgen noch ein andrer als
Bürge zu haften verspricht: Afterbürge,
oder zu mehrerer Sicherheit des
Bürgen, so daß jemand diesen schadlos zu halten verspricht, falls er
Zahlung für den Hauptschuldner
leisten muß:
Rückbürge.
Das
deutsche Recht hat an den römisch-rechtlichen
Grundsätzen über Bürgschaft etwas Wesentliches nicht geändert; nur im
Handels- undWechselrecht sind einige Eigentümlichkeiten hervorzuheben. Die Bürgschaft für die Verbindlichkeit
aus einem
Wechsel kann nämlich entweder in der gewöhnlichen Form und
Weise geschehen, oder in die Gestalt eines neuen Wechselversprechens
gekleidet werden. Im letztern
Fall ist die Verbindlichkeit des
Bürgen als wirkliche Wechselschuld zu behandeln. Die Form dieser
Verbürgung ist besonders häufig die des
Avals (s. d.), wenn nämlich der
Bürge seinen
Namen unter den
des Ausstellers, Indossanten oder Acceptanten schreibt; dies hat die
Wirkung, daß die mehreren Unterzeichner solidarisch,
also mit Ausschluß der
Einrede der
Teilung und des
beneficium excussionis, als Wechselschuldner haften; so namentlich nach
der deutschen
Wechselordnung, Art. 81. Nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch (Art. 281) steht dem
Bürgen
die
Einrede der Vorausklage und der
Teilung nicht zu, wenn die
Schuld aus einem
Geschäft hervorgeht, welches auf seiten des
Hauptschuldners ein
Handelsgeschäft ist, oder wenn die Bürgschaft selbst sich als ein
Handelsgeschäft darstellt. Besondere Rechtsgrundsätze
bestehen über die Bürgschaft der
Frauen (s.
Interzession).
Dorf im preuß. Regierungsbezirk
Merseburg,
[* 3]
Kreis
[* 4]
Querfurt, an der
Unstrut, Kirchscheidungen gegenüber,
mit
Schloß der gräflichen
Familie von
Schulenburg und 320 Einw., gilt für den
Ort, wo einst Scheidingen (Skidingi), die alte
Hauptstadt der thüringischen
Könige, stand, die aber schon 531 von den
Franken und
Sachsen
[* 5] zerstört wurde.
Daniel, Bildgießer, geb. zu
Nürnberg,
[* 7] bildete schon seit seinem sechsten Jahr gesehene Gegenstände
sogleich auf dem
Papier nach und trat 1807 zu einem Drechslermeister in die
Lehre,
[* 8] nach deren Beendigung er mit seinem
Meister
gemeinschaftlich für einen
Kaufmann in
Nürnberg sogen. Kindertheater fertigte, die in der
Mechanik der
Kulissen und
Figuren wahre Meisterwerke gewesen sein sollen. Nachdem er sich 1819 als »mechanischer
Spielzeugfabrikant« etabliert, baute er im folgenden Jahr mit dem Lithographen
PaulBuchner ein Automatentheater, mit welchem
er zwei Jahre lang in
Deutschland
[* 9] herumzog, worauf er sich unter
Reindel für dieBildhauerkunst
[* 10] ausbildete.
Er erhielt sodann den Auftrag, die Skulpturarbeiten in dem Waisenhaus zu
Nürnberg zu fertigen.
Dann half
er an der Reparierung des »schönen
Brunnens«, stellte 1824-25 die schadhaften
Basreliefs an den
Stationen in der Seilergasse
her und lieferte die Bildhauerarbeit an der
Kanzel und
am
Altar
[* 11] der Jakobskirche. 1825 wurde ihm die Ausführung
der Heideloffschen
Zeichnung zur Melanchthonstatue
übertragen. Ohne
Modell wagte er sich an das Hauen in
Stein unmittelbar nach
der
Zeichnung, und das Werk gelang, worauf er
Lehrer der
Plastik an der neuerrichteten polytechnischen
Schule ward.
Nach seiner Rückkehr goß er für die polytechnische
Schule zu
Nürnberg zwei
Statuen von
Dürer und Regiomontan und 1837-39
das Rauchsche Dürerstandbild für
Nürnberg, eine für die damalige Zeit ausgezeichnete Leistung. Die
bedeutendsten Werke seiner letzten Zeit sind die
Engel auf dem
Altar der Lorenzkirche nach
HeideloffsZeichnung (1840), die Beethovenstatue
für
Bonn
[* 15] (1845), die
StatueKaiserKarls IV. sowie das Radetzkymonument für
Prag,
[* 16] das Lutherdenkmal für
Möhra. Burgschmiet starb
Ein von ihm verfaßtes »Handbuch der
Forstwissenschaft« (3. Aufl., Berl. 1800, 2 Bde.),
eine in forstbotanischer Beziehung epochemachende Leistung, trug ihm die Professur der
Forstwissenschaft
an der
Forstschule in
Berlin ein (1787). Er starb als Oberforstmeister der
Kurmark in
Berlin. Burgsdorf galt gegen den
Schluß
des vorigen
Jahrhunderts als der berühmteste deutsche Forstmann. Die damals in
Deutschland herrschende
Furcht vor einem bevorstehenden
Mangel an
Brennholz steigerte er durch seine
Schriften in unbegründeter
Weise. Von seinen
Schriften sind
noch zu erwähnen: »Beiträge zur Erweiterung der
Forstwissenschaft« (Berl. 1780);
»Anleitung zur sichern
Erziehung der einheimischen
und fremden Holzarten« (3. Ausg., das. 1805, 2
Tle.);
»Versuch einer vollständigen Geschichte vorzüglicher Holzarten« (das.
1783-87, 2
Tle.).