rechtwinkelig gebogenen
Rohr versehen ist.
BeimGebrauch bläst
man in letzteres und drückt dadurch die
Flüssigkeit beliebig
im
Strahl oder tropfenweise aus dem dünnen
Rohr heraus. Die gebräuchlichste Form der Bürette ist
Mohrs Quetschhahnbürette
[* 1]
(Fig.
1). Ein einfaches
Stativ trägt ein senkrecht stehendes Glasrohr, welches mit einer
Teilung versehen,oben
glatt geschossen ist und mit einer Marmorkugel verschlossen werden kann. Am untern Ende ist es etwas ausgezogen und trägt
hier ein Gummirohr, in welchem anderseits ein dünnes, zu einer feinen
Spitze ausgezogenes Glasröhrchen steckt.
Der mittlere Teil der kleinen, etwa 25
mm langen Kautschukröhre wird mit dem
Quetschhahn verschlossen
[* 1]
(Fig.
2). Der
Quetschhahn
[* 1]
(Fig. 3 und 4) wird aus hart gezogenem runden Messingdraht hergestellt, der 2½-3
mm dick ist. Dieser
Draht
[* 2] wird zunächst in einem 20-22
mm weiten
Kreis
[* 3] zusammengebogen, und die
Enden in der
Richtung des
Halbmessers
nebeneinander fortgeführt. Dieser
Bogen
[* 4] wird auf einem glatten
Amboß etwas platt geschlagen, um eine
größere
Elastizität zu erhalten.
Das eine Ende des
Drahts wird dann zu einem rechten
Winkel
[* 5] (in der
Ebene des
Kreises) umgebogen und an seiner
Spitze mit einem
angelöteten Griffplättchen versehen. Auf das andre in der
Spitze des
Winkels des ersten
Endes abgeschnittene Ende werden zwei
kleine
Winkel desselben
Drahts so aufgelötet, daß die freien
Schenkel mit dem umgebogenen
Schenkel des
andern
Endes eine gerade
Linie bilden, und dann ebenfalls mit einem Griffplättchen versehen. Drückt man nun gleichzeitig
auf beide Griffplättchen mit
Daumen und Zeigefinger, so entfernen sich die beiden parallelen
Enden des
Drahts voneinander,
das dazwischen gebrachte Gummirohr öffnet sich, schließt sich aber augenblicklich wieder, sobald der
Druck nachläßt.
Außer bei der Titrieranalyse (s.
Analyse, S. 527) benutzt man Büretten auch in
Apotheken, Materialhandlungen etc., um gangbare,
in kleinern
Mengen verkäufliche, nicht flüchtige
Flüssigkeiten abzumessen. In mit Säuredämpfen gefüllten
Räumen benutzt
man einen
Quetschhahn ohne
Metall, welchen man auf die
Weise herstellt, daß man zwei
Stücke von flachen
Thermometerröhren, 80-90
mm lang, zu einem sehr stumpfen
Winkel biegt (auch
Fischbein- oder Hornstäbchen sind anwendbar),
zwei
Schenkel derselben parallel aneinander legt, einen schmalen kreisförmigen
Abschnitt eines etwas dickwandigen, engen Kautschukrohrs
bis zur Biegungsstelle darüberschiebt, sodann das Kautschukrohr der Bürette zwischen die parallelen
Schenkel klemmt und nun über diese noch einen Kautschukring bis nahe an das
Rohr schiebt.
Durch
einen
Druck auf die beiden auseinander laufenden
Schenkel dieses
Quetschhahns öffnet man die Bürette
Hat man Salzflüssigkeiten
in der Bürette, so bestreicht man vorteilhaft das Kautschukrohr mit
Talg, läßt dies schmelzen und schiebt
nun erst die Glasröhren ein; das
Fett verhindert das
Auswittern des
Salzes. Bisweilen werden auch Büretten mit eingeschliffenem
Glashahn angewandt. Zum
Gebrauch der Bürette füllt man sie mit der Meßflüssigkeit unter Vermeidung von Schaumbildung und Berührung
mit der
Hand,
[* 6] um Erwärmung zu vermeiden, öffnet dann den
Quetschhahn und läßt im vollen
Strahl die
Flüssigkeit
ablaufen bis nahe an den ersten Teilungsstrich, worauf man tropfenweise genau bis an den
Strich abfließen läßt.
Dieser erste
Strich trägt 0, und von da an zählen die
Striche die Bürette hinab in Kubikzentimetern, die wieder in fünf oder
zehn Teile geteilt sind. Zum sichern Ablesen des
Standes der
Flüssigkeit, welches einige Übung erfordert,
benutzt man den von
Erdmann angegebenen
Schwimmer. Dies ist ein hohler cylindrischer
Glaskörper von solcher
Stärke,
[* 7] daß er,
ohne zu schwanken, leicht in der Bürette steigt und sinkt; er enthält so viel
Quecksilber, daß er gerade bis zu seinem obern
Rand in die
Flüssigkeit einsinkt. Auf diesem
Schwimmer ist in der Mitte seiner
Höhe eine ringförmige
Linie mit dem
Diamanten
eingeschnitten; fällt nun die
Achse des
Schwimmers mit der
Achse der Bürette zusammen, so läuft diese
Linie mit den Teilungsstrichen
der Bürette parallel und sichert beim Ablesen die größteSchärfe. Da die Büretten
Wage
[* 8] und
Gewichte ersetzen,
so kommt alles darauf an, daß die
Skala richtig ist.
[* 1]
^[Abb.: Fig. 1 u. 2
Mohrs Quetschhahnbürette.
Die
Wasserburgen lagen in der
Ebene und waren geräumige, viereckige oder auch unregelmäßig
angelegte Gebäude mit dicken Rundtürmen an den
Ecken und rings von tiefen und breiten Wassergräben
umgeben, über welche eine
Zugbrücke in den Burgraum führte.
vornehmlich in der norddeutschen Ebene. Die Höhenburgen, welche man vorzugsweise Burgen nennt, teilten sich wieder in Hofburgen
oder in Fürstensitze von umfassender Anlage und in Burgställe oder eng zusammengedrängte, feste Wohnhäuser
[* 15] der Ritterschaft.
Meist auf Bergkuppen oder steilen Vorsprüngen gelegen, waren sie von einem trocknen Graben umgeben, der den Burgfrieden
von der Umgebung schied. Ein charakteristisches Beispiel dieser Höhenburgen ist SchloßFleckenstein bei Weißenburg
[* 16] im Elsaß
[* 14]
(Fig. 1). Die ersten Befestigungen dieser Art in Deutschland
[* 17] knüpfen an die aus der Römerzeit herrührenden Kastelle an, gehen
aber seit dem karolingischen Zeitalter in einen selbständigen Burgenbau über, der, dem Zweck seiner Entstehung
entsprechend, vorzugsweise auf die Sicherstellung, später zugleich auf die Behaglichkeit der Bewohner berechnet war. Zu
diesem Zweck wurden die an steilen Abhängen oder auf schwer zugänglichen Bergkuppen angelegten Höhenburgen mit festen,
meist aus dem Gestein des Bergs hergestellten Mauern umgeben, innerhalb welcher sich der Bergfried (Bergfrit), ein runder oder
viereckiger Wart- und Verteidigungsturm, erhob, entweder ausgedehnt genug, um als Wohnung zu dienen, oder
von besondern, anfangs hölzernen, später steinernen Wohngebäuden umgeben, an welche sich die zu einem größern Rittersitz
erforderlichen Wirtschaftsräume und Stallungen anschlossen.
Der Eingang zu dem als letzter Zufluchtsort dienenden Bergfried lag im ersten Stock und stand mit dem Wohngebäude
durch die im Fall einer Belagerung leicht zerstörbare Holzbrücke in Verbindung, während der Burghof zur Herstellung einer
zweiten Verteidigungslinie durch eine Scheide- oder auch eine Ringmauer in zwei Teile zerlegt ward. Beispiele geben die noch
an römische Anlagen angeschlossenen Burgen Steinsberg bei Heidelberg (Fig. 2), Ebersteinschloß bei Baden-Baden
[* 18] und Godesberg bei Bonn.
[* 19]
Im Lauf des 12. Jahrh. entwickelten sich aus diesen ersten Anlagen die reicher ausgebildeten Burgen. Eine vollständige Hofburg
hatte eine Umgebung von Mauerwerk oder Pfahlwerk (Zingeln, vom lat. cingere, »umgürten«),
die in der Regel nicht mit Zinnen, sondern mit einfacher Brustwehr
[* 20] versehen und von einem oder mehreren
Thoreingängen durchbrochen war, welche von zur Seite vorspringenden Türmen verteidigt wurden. Zwischen den Zingeln und der
innern Mauer befand sich ein freier Raum, der Zwinger (Zwingelhof, Zwingolf), welcher zum Teil wohl auch Ställe, Wirtschaftsgebäude
und den durch einzelne in der Umfassungsmauer angebrachte Thüren zugänglichen Viehhof enthielt, zum Teil aber
den nötigen Raum zu ritterlichen Übungen darbot, immer aber nur als Vorhof der eigentlichen Burg betrachtet ward, welche meist
höher gelegen und stärker befestigt, auch durch einen Graben von dem Zwinger geschieden war.
Eine Zugbrücke (Schiffbrücke) führte zu dem auf einem festen, in den Graben vorspringenden Mauerwerk ruhenden, ein Steingewölbe
bildenden Thor (Porte), über dem die Mauer mit Zinnen versehen war, hinter denen sich ein bedeckter, nach dem Innern der Burg zu
offener Gang
[* 21] (die Wer oder Letze) hinzog, von wo aus man durch Luken mit Armbrüsten schießen oder mit Steinen werfen konnte.
Durch die Porte gelangte man entweder unmittelbar in den Burghof oder zunächst in einen zweiten Zwinger,
welcher, häufig kaum wegbreit, auf der einen Seite von der Burgmauer, auf der andern von den Gebäuden gebildet ward.
Von diesem innern Zwinger, der manchmal nicht um die ganze Burg herumlief oder auch zum
Teil in einen Baumgarten umgeschaffen
war, gelangte man durch einen offenen, hallenartigen, mittels Fallgittern (Slegetore) verschließbaren
Durchgang, das Burgthor, in den innern Burghof (ballium, bayle). Von sämtlichen den letztern umgebenden Gebäuden nahm
der Palas als das Hauptgebäude in der Regel eine ganze Seite des Hofs ein; fürstliche und königliche Burgen aber, welche für
Hunderte von Rittern hinreichenden Raum bieten mußten, hatten mehrere solcher, gewöhnlich zweistöckiger
Gebäude.
Das gewölbte Parterre enthielt die Küche, Vorratskammern, Bier- und Weinkeller u. dgl., das obere Stockwerk den Saal, den Hauptraum
der ganzen Burg, den Versammlungsort der Männer, wo sich nur bei festlichen Gelegenheiten, wie beim Empfang von Fremden etc.,
auch die Frauen einfanden. Eine Freitreppe (die Gräde) führte aus dem Hof
[* 22] zu dem Saal empor. An den beiden
Langseiten, deren eine zuweilen in die äußere Burgmauer eingefügt sein mochte, war das starke Mauerwerk durch Fenster mit
tiefen Nischen, welche Sitze enthielten, unterbrochen.
Von der einen Fensterreihe sah man in den Burghof, von der andern auf den Reitplatz im Zwinger oder ins
freie Land hinaus. Die Decke
[* 23] war in der Regel durch querübergelegte Balken gebildet, über denen sich das Dach
[* 24] erhob. Bisweilen
war der Saal überwölbt und durch Holz-, im letztern Fall durch Steinsäulen unterstützt. Der Fußboden war mit Estrich, gebrannten
oder behauenen Steinplatten belegt, über welche man Teppiche oder Binsen breitete. Bei reicherer Ausschmückung
waren auch die Wände mit Teppichen oder Tapeten (Stuollachen) geschlagen.
Statt der nur durch Kamine und kellerartige Anordnung notdürftig erwärmten untern Etagen der Palase wurde um die Mitte des 14. Jahrh.
die Anlage einer Dirnitz, eines durch Öfen
[* 25] heizbaren, bequemern Versammlungs- und Wohnraums, wie ihn unter
andern die Wartburg, die Burgen zu Meißen
[* 26] und Amberg
[* 27] enthalten, allgemein. An den Giebelseiten des Palas und mit demselben durch
Thüren verbunden waren kleinere Gemächer, die öfters noch reicher ausgestattet waren als der Saal selbst und Kemnaten (Kemenaten)
hießen, wenn sie heizbar waren.
Einen prachtvollen Palasbau beschreibt Wolfram von Eschenbach im »Parzival«. Für die Frauen war meist ein eignes Gebäude des
Burghofs bestimmt, das vorzugsweise die Kemnate genannt wird und wenigstens drei Abteilungen enthielt: eine für die Herrin
und deren nächste Angehörige, eine für die Dienerinnen und eine dritte, gewöhnlich das Wercgadem genannt,
für Besorgung der weiblichen Arbeiten. Das zweite Hauptgebäude einer jeden Burg, der schon genannte Bergfried (Belfrid, beffroi),
war ein hoher, meist runder oder viereckiger, aber auch drei- und fünfeckiger Turm,
[* 28] der, in der Regel frei stehend, auf einem
kühnen Vorsprung des Burgraums errichtet war.
Derselbe hatte zu ebener Erde keinen Eingang, sondern es führte nach dem ersten Stock von außen eine
Leiter. Der untere, von außen nicht zugängliche Raum enthielt einen Brunnen
[* 29] oder ein Gefängnis, das Burgverlies, in welches
die Gefangenen von oben herabgelassen wurden. Die obern Stockwerke enthielten Gemächer, welche als letzter Zufluchtsort der
Belagerten dienten. Im Dachgeschoß wohnte der Turmwart. Die Küche war entweder im Erdgeschoß des Palas
untergebracht oder in größern Burgen ein abgesonderter, geräumiger Bau, welcher zugleich als Wohnung des Küchengesindes
diente. Außerdem umgaben den Burghof noch Vorratsgebäude, Wohnungen für die oft zahlreich einsprechenden Gäste, Rüstkammern,
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