die
PolitikPitts, unterstützte das
MinisteriumFox und wurde sogar wegen eines Schreibens an seine
Wähler 1810 auf einige
Monate
in den
Tower gesetzt. Nach
Napoleons I. Rückkehr von
Elba drang er auf
Frieden mit
Frankreich, bekämpfte 1819
Castlereaghs Beschränkungen
der
Presse,
[* 2] sprach für die
Rechte der Katholiken inIrland und 1832 für die Greysche
Reformbill. Nach Durchsetzung
dieser
Reform trat er unerwartet zu den
Tories über und verlor damit seinen Einfluß, den er auch nach seiner Wiederwahl 1837 nicht
zurückgewann. Er starb in
London.
[* 3] -
SeinTitel und seine
Güter gingen auf seinen Sohn
SirRobert
Burdett, geb. 1796, über, der gegenwärtig Oberst in der
Armee ist.
Seine Tochter
AngelaGeorgina, geb. wurde von der 1837 verstorbenen Herzogin von St.
Albans, der frühern
Gattin
des
Bankiers Coutts, zur Universalerbin eines
Vermögens von 1,800,000 Pfd. Sterl. eingesetzt und nahm den
Namen Burdett-Coutts an.
Sie verwendete kolossale
Summen für wohlthätige
Zwecke,
Hospitäler,
Kirchen,
Schulen u. dgl., genoß großes
Ansehen bei
Hof
[* 4] und erhielt 1871 die Peerswürde mit dem
Titel Baronin Burdett-Coutts. Nachdem sie viele Heiratsanträge abgelehnt
hatte, die ihr selbst von den höchstgestellten
Personen gemacht waren, vermählte sie sich zu allgemeinem Erstaunen 1881,
in ihrem 67. Jahr, mit einem mehr als 30 Jahre jüngern, bis dahin ganz unbekannten
Manne,
NamensWilliamBartlett.
(Buri), eine Gestalt der nordischen
Mythologie, Großvater des
Odin. Aus
den der Glutwelt
(Muspelheim) zutreibenden
Eisschollen (in
Bewegung gesetzt durch die Nislheims
Brunnen
[* 6] Hwergelmir entstürzenden und zunächst erstarrenden
zwölf
Ströme) ertauten der
RieseYmir, der
Ahn der Hrimthursen, der Hauptfeinde der
Asen, und die
Kuh Audhumla, aus deren
Euter
vier Milchströme rannen, wovon sich jener ernährte. Indem die
Kuh die salzigen Eisschollen beleckte, kamen am ersten
Tag
Menschenhaare hervor, am zweiten eines
MannesHaupt, am dritten entstand ein ganzer Mann: dies war Bure. Er
war schön von
Angesicht, groß und stark und gewann einen Sohn, Bör genannt, durch den er Großvater des
Odin, des
Wilt und
des We ward (s.
Nordische Mythologie).
Landschaft im Innern Westafrikas, am obern
Niger, in den Mandinkaländern, mit reichenGoldwäschereien,
aus denen ein durch hellgelbe
Farbe ausgezeichnetes
Gold
[* 7] gewonnen wird.
(franz. Bureau, spr. büroh), Schreibtisch, Schreibpult;
Geschäftsstube, Schreibstube; dann überhaupt jedes
Lokal, in dem sich Beamte des
Staats, der
Gemeinde, von
Korporationen,
Anwalte
etc. zur Ausübung ihrer Amtsthätigkeit aufhalten, sowie die Gesamtheit der darin beschäftigten
Beamten, auch wohl die Behörde selbst, wie man denn z. B. von einem
statistischen Büreau, Grundbuchsbüreau u. dgl.
spricht. Büreau d'adresse (Büreau d'affiches), Nachweisungsbüreau, Intelligenzkontor;
Büreau de commerce, Handelsbüreau, in
Frankreich
ein Handeskollegium, aus
Sachverständigen zusammengesetzt, die das
Wohl des französischen
Handels zu wahren haben;
Büreau des
comptes, Rechnungskammer;
Büreau d'esprit, scherzhaft (und meist ironisch) s. v. w. Versammlung
geistreicher
Personen. In öffentlichen Versammlungen wird das Büreau von den Vorsitzenden und den
Schriftführern gebildet, ebenso
in parlamentarischen und ähnlichen
Körperschaften.
(franz.-griech.), Bezeichnung für einen Beamten, welcher
seine amtliche
Autorität in ungerechtfertigter
Weise innerhalb und außerhalb seiner Berufsthätigkeit zu erhöhen sucht (s.
Büreaukratie).
Regiment vom grünen
Tisch aus; Bezeichnung für eine kurzsichtige und engherzige Beamtenwirtschaft, welche in kaftenmäßiger
Absonderung und Selbstüberhebung, dem eigentlichen Volksleben entfremdet, in pedantischer
Weise und mit geringem Verständnis
für die praktischen Bedürfnisse des
Volkes zu verfahren pflegt. Auch eine solche Beamtenschaft und ihre
Angehörigen nennt
man Büreaukratie. Der
Boden der Büreaukratie ist der absolute
Staat mit dem
System polizeilicher Bevormundung gegenüber dem
»beschränkten Unterthanenverstand«. So stand das büreaukratische
Regiment während des 18. und auch noch in der ersten Hälfte
des 19. Jahrh. in voller
Blüte,
[* 8] und bis in die neueste Zeit hinein finden sich Anklänge an das Beamtenwesen
jener Zeit des
Polizeistaats, welches mit dem
Wesen des modernen
Rechtsstaats unverträglich ist.
Die Begründung der konstitutionellen
Regierungsform, die parlamentarische Mitwirkung der Unterthanenschaft bei den wichtigsten
Regierungshandlungen, das freie
Vereins- und
Versammlungsrecht, die Bedeutung der
Presse für die öffentliche
Diskussion der
Staatsangelegenheiten, die
Anerkennung des Selbstverwaltungsrechts der
Gemeinden und der
Gemeindeverbände,
alles dies sind
Momente, welche ein büreaukratisches
Regiment für die Gegenwart unerträglich und unmöglich machen. Mögen
einzelne
»Büreaukraten« an dem alten Standpunkt eigensinnig festhalten, im
Volk haben ihre Bestrebungen keinen
Boden mehr,
und die
Autorität der Behörde, in deren
Schoße sich solche
Tendenzen geltend machen, wird dadurch keineswegs
gefördert. Die
Ausdrücke und
Büreaukratismus werden auch als gleichbedeutend mit der Bezeichnung »büreaukratisches
System« gebraucht (s.
Büreaukratismus).
(Büreausystem), diejenige Einrichtung, wonach ein gewisser
Zweig der
Verwaltung von einem einzelnen
Beamten unter dessen alleiniger Verantwortlichkeit geleitet wird. Den
Gegensatz bildet das
Kollegialsystem. So sind z. B. die
Magistrate der größern
Städte kollegialisch organisiert, während das Polizeipräsidium eine büreaukratische
Verfassung hat. An der
Spitze der einzelnen Ministerien steht ein einzelner Ressortminister, während sich das Gesamtstaatsministerium
als eine kollegialische Behörde darstellt.
Für die eigentliche
Exekutive ist das büreaukratische
System um deswillen von Wichtigkeit, weil es die
Schnelligkeit des Vollzugs
und die Einheitlichkeit in der Ausführung der einzelnen Maßregeln sichert. Auf der andern Seite hat
die damit verbundene
Zentralisation nicht geringe
Gefahren. Das büreaukratische
System kann leicht in Eigenmacht und
Willkür
ausarten. Darum ist die
Kontrolle und Mitwirkung, welche die moderne
Staatsverfassung der
Volksvertretung einräumt, für die
staatliche
Verwaltung von besonderer Wichtigkeit, nicht minder aber auch das Selbstverwaltungsrecht, welches
den
Gemeinden und den Kommunalverbänden in gewissem
Umfang eingeräumt ist, um die
Verwaltung, unbeschadet ihrer Einheitlichkeit,
vor
Einseitigkeit zu bewahren und die
Gefahren der
Zentralisation der
Exekutive in der
Hand
[* 9] eines Einzelnen durch eine entsprechende
Dezentralisation bei der Feststellung der leitenden
Grundsätze zu paralysieren. Übrigens wird der
Ausdruck
auch als gleichbedeutend mit
Büreaukratie (s. d.) gebraucht.
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