die Politik Pitts, unterstützte das Ministerium Fox und wurde sogar wegen eines Schreibens an seine Wähler 1810 auf einige Monate
in den Tower gesetzt. Nach Napoleons I. Rückkehr von Elba drang er auf Frieden mit Frankreich, bekämpfte 1819 Castlereaghs Beschränkungen
der Presse, sprach für die Rechte der Katholiken in Irland und 1832 für die Greysche Reformbill. Nach Durchsetzung
dieser Reform trat er unerwartet zu den Tories über und verlor damit seinen Einfluß, den er auch nach seiner Wiederwahl 1837 nicht
zurückgewann. Er starb 23. Jan. 1844 in London. - Sein Titel und seine Güter gingen auf seinen Sohn Sir Robert
Burdett, geb. 1796, über, der gegenwärtig Oberst in der Armee ist.
Seine Tochter Angela Georgina, geb. 25. April 1814, wurde von der 1837 verstorbenen Herzogin von St. Albans, der frühern Gattin
des Bankiers Coutts, zur Universalerbin eines Vermögens von 1,800,000 Pfd. Sterl. eingesetzt und nahm den Namen Burdett-Coutts an.
Sie verwendete kolossale Summen für wohlthätige Zwecke, Hospitäler, Kirchen, Schulen u. dgl., genoß großes
Ansehen bei Hof und erhielt 1871 die Peerswürde mit dem Titel Baronin Burdett-Coutts. Nachdem sie viele Heiratsanträge abgelehnt
hatte, die ihr selbst von den höchstgestellten Personen gemacht waren, vermählte sie sich zu allgemeinem Erstaunen 1881,
in ihrem 67. Jahr, mit einem mehr als 30 Jahre jüngern, bis dahin ganz unbekannten Manne, Namens William
Bartlett.
(Buri), eine Gestalt der nordischen Mythologie, Großvater des Odin. Aus den der Glutwelt (Muspelheim) zutreibenden
Eisschollen (in Bewegung gesetzt durch die Nislheims Brunnen Hwergelmir entstürzenden und zunächst erstarrenden
zwölf Ströme) ertauten der Riese Ymir, der Ahn der Hrimthursen, der Hauptfeinde der Asen, und die Kuh Audhumla, aus deren Euter
vier Milchströme rannen, wovon sich jener ernährte. Indem die Kuh die salzigen Eisschollen beleckte, kamen am ersten Tag
Menschenhaare hervor, am zweiten eines Mannes Haupt, am dritten entstand ein ganzer Mann: dies war Bure. Er
war schön von Angesicht, groß und stark und gewann einen Sohn, Bör genannt, durch den er Großvater des Odin, des Wilt und
des We ward (s. Nordische Mythologie).
Landschaft im Innern Westafrikas, am obern Niger, in den Mandinkaländern, mit reichen Goldwäschereien,
aus denen ein durch hellgelbe Farbe ausgezeichnetes Gold gewonnen wird.
Hauptstadt ist Didi.
(franz. Bureau, spr. büroh), Schreibtisch, Schreibpult;
Geschäftsstube, Schreibstube; dann überhaupt jedes Lokal, in dem sich Beamte des Staats, der Gemeinde, von Korporationen, Anwalte
etc. zur Ausübung ihrer Amtsthätigkeit aufhalten, sowie die Gesamtheit der darin beschäftigten
Beamten, auch wohl die Behörde selbst, wie man denn z. B. von einem
statistischen Büreau, Grundbuchsbüreau u. dgl.
spricht. Büreau d'adresse (Büreau d'affiches), Nachweisungsbüreau, Intelligenzkontor;
Büreau de commerce, Handelsbüreau, in Frankreich
ein Handeskollegium, aus Sachverständigen zusammengesetzt, die das Wohl des französischen Handels zu wahren haben;
Büreau des
comptes, Rechnungskammer;
Büreau d'esprit, scherzhaft (und meist ironisch) s. v. w. Versammlung
geistreicher Personen. In öffentlichen Versammlungen wird das Büreau von den Vorsitzenden und den Schriftführern gebildet, ebenso
in parlamentarischen und ähnlichen Körperschaften.
(franz.-griech.), Bezeichnung für einen Beamten, welcher
seine amtliche
Autorität in ungerechtfertigter Weise innerhalb und außerhalb seiner Berufsthätigkeit zu erhöhen sucht (s. Büreaukratie).
(franz.-griech., »Schreibstubenherrschaft«),
Regiment vom grünen Tisch aus; Bezeichnung für eine kurzsichtige und engherzige Beamtenwirtschaft, welche in kaftenmäßiger
Absonderung und Selbstüberhebung, dem eigentlichen Volksleben entfremdet, in pedantischer Weise und mit geringem Verständnis
für die praktischen Bedürfnisse des Volkes zu verfahren pflegt. Auch eine solche Beamtenschaft und ihre Angehörigen nennt
man Büreaukratie. Der Boden der Büreaukratie ist der absolute Staat mit dem System polizeilicher Bevormundung gegenüber dem
»beschränkten Unterthanenverstand«. So stand das büreaukratische Regiment während des 18. und auch noch in der ersten Hälfte
des 19. Jahrh. in voller Blüte, und bis in die neueste Zeit hinein finden sich Anklänge an das Beamtenwesen
jener Zeit des Polizeistaats, welches mit dem Wesen des modernen Rechtsstaats unverträglich ist.
Die Begründung der konstitutionellen Regierungsform, die parlamentarische Mitwirkung der Unterthanenschaft bei den wichtigsten
Regierungshandlungen, das freie Vereins- und Versammlungsrecht, die Bedeutung der Presse für die öffentliche Diskussion der
Staatsangelegenheiten, die Anerkennung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden und der Gemeindeverbände,
alles dies sind Momente, welche ein büreaukratisches Regiment für die Gegenwart unerträglich und unmöglich machen. Mögen
einzelne »Büreaukraten« an dem alten Standpunkt eigensinnig festhalten, im Volk haben ihre Bestrebungen keinen Boden mehr,
und die Autorität der Behörde, in deren Schoße sich solche Tendenzen geltend machen, wird dadurch keineswegs
gefördert. Die Ausdrücke und Büreaukratismus werden auch als gleichbedeutend mit der Bezeichnung »büreaukratisches
System« gebraucht (s. Büreaukratismus).
(Büreausystem), diejenige Einrichtung, wonach ein gewisser Zweig der Verwaltung von einem einzelnen
Beamten unter dessen alleiniger Verantwortlichkeit geleitet wird. Den Gegensatz bildet das Kollegialsystem. So sind z. B. die
Magistrate der größern Städte kollegialisch organisiert, während das Polizeipräsidium eine büreaukratische
Verfassung hat. An der Spitze der einzelnen Ministerien steht ein einzelner Ressortminister, während sich das Gesamtstaatsministerium
als eine kollegialische Behörde darstellt.
Für die eigentliche Exekutive ist das büreaukratische System um deswillen von Wichtigkeit, weil es die Schnelligkeit des Vollzugs
und die Einheitlichkeit in der Ausführung der einzelnen Maßregeln sichert. Auf der andern Seite hat
die damit verbundene Zentralisation nicht geringe Gefahren. Das büreaukratische System kann leicht in Eigenmacht und Willkür
ausarten. Darum ist die Kontrolle und Mitwirkung, welche die moderne Staatsverfassung der Volksvertretung einräumt, für die
staatliche Verwaltung von besonderer Wichtigkeit, nicht minder aber auch das Selbstverwaltungsrecht, welches
den Gemeinden und den Kommunalverbänden in gewissem Umfang eingeräumt ist, um die Verwaltung, unbeschadet ihrer Einheitlichkeit,
vor Einseitigkeit zu bewahren und die Gefahren der Zentralisation der Exekutive in der Hand eines Einzelnen durch eine entsprechende
Dezentralisation bei der Feststellung der leitenden Grundsätze zu paralysieren. Übrigens wird der Ausdruck
auch als gleichbedeutend mit Büreaukratie (s. d.) gebraucht.